"Echtes" Wechselrecht bei Ende der KVdS ?


 
"Echtes" Wechselrecht bei Ende der KVdS ?
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Loipenschnitzer



Anmeldungsdatum: 31.05.2011
Beiträge: 3

Verfasst am: Di Mai 31, 2011 2:56 pm    Titel: "Echtes" Wechselrecht bei Ende der KVdS ?

Hallo miteinander,

für mich stellt sich folgende Frage:

Wenn die KVdS endet (weil das Semester endet in dem man 30 wird oder das 14. Fachsemester überschritten wird), besteht dann generell ein Wechselrecht zwischen den gesetzlichen Krankenkassen? Oder muss zusätzlich auch die 18-Monate-Bindungsfrist beachtet werden?


Beispiel zur Verdeutlichung:

Januar 2011: Wechsel von der BKK-Alpha in die BKK-Beta erfolgt
Mai 2011: KVdS endet; Wechsel in die BKK-Gamma möglich ?


Irgendwo albern, ich weiß; aber die BKK, der ich Anfang des Jahres beigetreten bin, hat keinerlei Zusatzprogramme. Jetzt im Sommersemester endet meine KVdS, ich habe aber noch einige Semester vor mir; ich würde ganz gerne schon im Herbst in eine andere BKK wechseln und nicht erst noch ein weiteres Jahr warten bis die 18 Monate Bindung rum sind.

Viele Grüße von Sascha! Smile
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ratte1



Anmeldungsdatum: 22.09.2007
Beiträge: 605

Verfasst am: Di Mai 31, 2011 6:58 pm    Titel: Re: "Echtes" Wechselrecht bei Ende der KVdS ?

Loipenschnitzer hat folgendes geschrieben::
Wenn die KVdS endet (weil das Semester endet in dem man 30 wird oder das 14. Fachsemester überschritten wird), besteht dann generell ein Wechselrecht zwischen den gesetzlichen Krankenkassen?
Nein, der Wechsel von einer Pflicht- in eine freiwillige Mitgliedschaft löst keinen Anspruch auf Wechsel in eine andere gesetzliche KK aus. Allerdings könnte dann statt einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen KK eine KV bei einer privaten Versicherung abgeschlossen werden.

Loipenschnitzer hat folgendes geschrieben::
Oder muss zusätzlich auch die 18-Monate-Bindungsfrist beachtet werden?
ja.

MfG
ratte1
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Locke



Anmeldungsdatum: 27.09.2011
Beiträge: 1

Verfasst am: Mo Okt 24, 2011 12:54 am    Titel:

Ärgerlich aber wohl wahr Surprised
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Loipenschnitzer



Anmeldungsdatum: 31.05.2011
Beiträge: 3

Verfasst am: Sa Nov 26, 2011 11:15 pm    Titel: Bestätigung erhalten

Was ratte1 erklärt hat hat inzwischen auch der zuständige Sachbearbeiter bestätigt. Wenn die studentische KV endet und man sich freiwillig neu gesetzlich krankenversichern will, muss man das also wohl oder übel bei der bisherigen KK machen. Rolling Eyes
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amerin



Anmeldungsdatum: 25.02.2010
Beiträge: 151

Verfasst am: So Jan 29, 2012 3:51 pm    Titel:

Wie sieht es aus, bei Übergang von KVdR in KVdS? Zieht dort auch die Mindestbindefrist von 18. Mon. oder kann zu Beginn der KVdS die KK frei gewählt werden...
_________________
Gruß amerin
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2956

Verfasst am: So Jan 29, 2012 5:27 pm    Titel:

Nein, nur Stautswechsel, sofern die 18 Monate nicht gegeben sind, bleibt die MG erhalten.
_________________
Mehr Sein als Schein.
v. Moltke
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