"studentische Familienversicherung"?


 
"studentische Familienversicherung"?
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MithiMehra



Anmeldungsdatum: 13.11.2009
Beiträge: 2

Verfasst am: Fr Nov 13, 2009 1:05 pm    Titel: "studentische Familienversicherung"?

Hallo miteinander!
Meiner Frage ist ähnlich gelagert wie im Thread Ehefrau kommt bald nach Deutschland

Zu meiner Situation:
Ich bin Studentin, KVdS und seit kurzem mit einem Ausländer verheiratet.
Mein Mann wird demnächst seinen Aufenthaltstitel erhalten und muss sich dementsprechend auch versichern.
Ich habe zunächste gedacht, wir müssten ihn versichern und ich fiele dann bei ihm in die Familienversicherung (bin bei einer BKK derzeit).
Nun habe ich im oben genannten Thread gelesen, dass er bei mir einfach in der KVdS mitversichert werden kann, ohne dass sich da tarflich etwas ändert. Kann das tatsächlich sein?

Wie verhält es sich dann, wenn mein Mann eine Arbeitsstelle Vollzeit/Teilzeit findet? Bleibt es dann bei der KVdS und sein Arbeitgeber zahlt "meinen" Beitrag (derzeit wird fleissig monatlich abgebucht).

Würde mich freuen, wenn jemand ein wenig Licht ins Dunkle bringen könnte, auch wenn der andere Thread schon recht hilfreich war.
LG,
Mithi
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Gast






Verfasst am: Fr Nov 13, 2009 4:09 pm    Titel: Re: "studentische Familienversicherung"?

MithiMehra hat folgendes geschrieben::
Nun habe ich im oben genannten Thread gelesen, dass er bei mir einfach in der KVdS mitversichert werden kann, ohne dass sich da tarflich etwas ändert. Kann das tatsächlich sein?


ja dem ist so. er kann bei dir kostenfrei familienversichert werden, sofern er keine Einnahmen über 400 EUR hat.

MithiMehra hat folgendes geschrieben::
Wie verhält es sich dann, wenn mein Mann eine Arbeitsstelle Vollzeit/Teilzeit findet? Bleibt es dann bei der KVdS und sein Arbeitgeber zahlt "meinen" Beitrag (derzeit wird fleissig monatlich abgebucht).


wenn er eine Beschäftigung annimmt die sozialversicherungspflichtig ist (also über 400 EUR verdient), dann fällt er aus der kostenfreien Familienversicherung raus und wird selbst versichert. die Beiträge werden dann vom Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt.

du könntest bei ihm dann kostenfrei in die Familienversicherung, sofern dein Einkommen 360 EUR monatlich nicht übersteigt.

deinen Beitrag zur KVdS zahlt niemals einer, außer du selbst. die Familienversicherung in der GKV ist immer kostenfrei!
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MithiMehra



Anmeldungsdatum: 13.11.2009
Beiträge: 2

Verfasst am: Fr Nov 13, 2009 10:32 pm    Titel:

Vielen Dank für die Antwort Very Happy
Meine Krankenkasse schrieb mir allerdings, dass er - bei mir familienversichert - kein eigenes Einkommen haben dürfte. Aber ich geh jetzt mal davon aus, dass damit nicht 360€/400€Minijobs gemeint ist...

Und falls ich noch eine Frage hinten anstellen darf:
wenn mein Mann dann aus der Familienversicherung herausfällt und selbst versichert ist, kann ich dann einfach wechseln. Oder sind Fristen zu beachten?

Wie schaut es eigentlich mit dem Sozialversicherungsausweis aus? Kann man den gleich beantragen oder erst, wenn er überhaupt in sozialversichungspflichtigem Verhältnis steht? Bei meinem Minijob musste ich den auch mit einreichen....Fragen über Fragen...Danke im Voraus für die Antworten Very Happy
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2956

Verfasst am: Fr Nov 13, 2009 10:49 pm    Titel:

Also der Sozialversicherungsausweis muß bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden, also die benatragen den SV Ausweis denn beim Rentenversicheungsträger.
Bist du angestellt, und über 401 € verdienst, wenn ja, ist keine Familienversicherung über deinen Mann möglich.
_________________
Mehr Sein als Schein.
v. Moltke
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