Selbständig und Selbstzahler


 
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TOPAS



Anmeldungsdatum: 08.01.2009
Beiträge: 4

Verfasst am: Fr Jan 09, 2009 8:35 pm    Titel: Selbständig und Selbstzahler

Hallo,

was passiert eigentlich, wenn man selbständig ist und sich gar nicht bei einer Krankenversicherung versichert, also Selbtzahler sein möchte?
(trotz Versicherungspflicht seit 01.01.2009)
Ich kenne jemanden, der damit wesentlich günstiger fährt, trotz Diabetes und Malaria und hat so um die 1600 Euro Krankenkosten im Jahr.

Gibt es hier im Forum Leute mit Erfahrungen?

Danke im voraus

TOPAS
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Bodi



Anmeldungsdatum: 30.05.2008
Beiträge: 137

Verfasst am: Sa Jan 10, 2009 2:18 pm    Titel:

Es gibt zwar keine spezielle Behörde, welche die Einhaltung der Krankenversicherungspflicht überwacht.

Aber: Wer etwa im Krankheitsfall als Unversicherter auffällt, muss (sofern er der PKV zuzuordnen ist) für jeden vollen Monat der Nichtversicherung einen Monatsbeitrag Prämienzuschlag zahlen. Das gilt für die ersten 6 Monate. Danach ist für jeden weiteren Monat 1/6 eines Monatsbeitrags Zuschlag fällig.
Wer sich z.B. nach 5 Jahren der Nichtversicherung aus gesundheitlichen Gründen dann nur im teuren Basistarif versichern kann (Kosten rund 600 EUR mtl., wenn keine Bedürftigkeit im Sinne des SGB II oder XII vorliegt), ist mit rund 9000 EUR Prämienzuschlag dabei.

Die genannten 1600 EUR Behandlungskosten als Diabetiker sind in der Tat vergleichsweise momentan sehr gering, aber mit den Folgen einer schlecht eingestellten Diabetes (z.B. Niereninsuffizienz, Dialysepflicht) ist man schnell bei rund 50.000 EUR Kosten pro Jahr. Das ist in den seltensten Fällen noch aus der eigenen Tasche zahlbar!
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TOPAS



Anmeldungsdatum: 08.01.2009
Beiträge: 4

Verfasst am: So Jan 11, 2009 12:47 pm    Titel:

Aber: Wer etwa im Krankheitsfall als Unversicherter auffällt, muss (sofern er der PKV zuzuordnen ist) für jeden vollen Monat der Nichtversicherung einen Monatsbeitrag Prämienzuschlag zahlen. Das gilt für die ersten 6 Monate. Danach ist für jeden weiteren Monat 1/6 eines Monatsbeitrags Zuschlag fällig.
Wer sich z.B. nach 5 Jahren der Nichtversicherung aus gesundheitlichen Gründen dann nur im teuren Basistarif versichern kann (Kosten rund 600 EUR mtl., wenn keine Bedürftigkeit im Sinne des SGB II oder XII vorliegt), ist mit rund 9000 EUR Prämienzuschlag dabei
.


Hallo Bodi,

kann man das irgendwo nachlesen bzw. wo ist das geregelt?

TOPAS

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Bodi



Anmeldungsdatum: 30.05.2008
Beiträge: 137

Verfasst am: So Jan 11, 2009 4:06 pm    Titel:

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html

Siehe den 4. Absatz
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TOPAS



Anmeldungsdatum: 08.01.2009
Beiträge: 4

Verfasst am: So Jan 11, 2009 4:43 pm    Titel:

Bodi,

das gilt aber nur, wenn man es beantragt!!!


Mfg TOPAS
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 2723

Verfasst am: So Jan 11, 2009 7:14 pm    Titel:

Hallo,
auch hier gilt, wo kein Kläger, da kein Richter - solange man in der Lage ist
seine Behandlungskosten sofort und in voller Höhe zu bezahlen wird sich sicher kein Mensch darum kümmern ob man versichert ist - erst wenn
es am notwendigen Kapital fehlt um einen Arzt, ein Krankenhaus oder
einen Krankenwagen zu bezahlen, dann wird es haarig.
Gruß
Czauderna
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schniklab



Anmeldungsdatum: 08.07.2010
Beiträge: 1

Verfasst am: Do Jul 08, 2010 2:36 pm    Titel:

Wenn ich das Richtig Verstehe müsste ich beiträge nachzahlen wenn ich krank werde?

Mir wurde jetzt von mehren stellen gesagt wenn ich bisher Selbstzahler gewesen bin ist dem nicht so!

Und ich kann mich einfach zb bei der AOK Anmelden.

Bei einem 400Euro Job wäre es ohnehin nicht möglich Rückzahlungen zu Leisten!

http://www.gutefrage.net/frage/selbstzahler-in-krankenkasse-beitreten-nachzahlungen
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heinrich



Anmeldungsdatum: 05.06.2009
Beiträge: 552

Verfasst am: Do Jul 08, 2010 6:43 pm    Titel:

bist Du zuletzt gesetzlich krankenversichert gewesen, dann droht Dir eine Nachzahlung ab 01.04.2007.

Wer sich unverschuldet zu spät meldet, der kann für die zurück liegende Zeit evt. eine Ermäßigung bekommen.

Aber dies geht ja für Dich ab JETZT auch nicht mehr.

JETZT weißt Du ja Bescheid.

Du musst Dich SOFORT bei der für Dich letzten Krankenkasse melden.
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RHW



Anmeldungsdatum: 21.02.2010
Beiträge: 393

Verfasst am: Do Jul 08, 2010 9:51 pm    Titel:

Hallo,

Zitat:
Mir wurde jetzt von mehren Stellen gesagt, wenn ich bisher Selbstzahler gewesen bin, ist dem nicht so!


Welche Stellen waren das? Haben diese Stellen dafür Belege/Grundlagen?


Alle Einzelheiten zur Versicherungspflicht und den Säumniszuschlägen von 5% pro Monat.
http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/gr_versicherte_nach_5_abs_1_nr13_sgb_v.pdf

Wenn die letzte Versicherung eine gesetzliche Krankenkasse war, auf jeden Fall möglichst schnell mit dieser in Verbindung setzen. Es gibt keine Möglichkeit der Kassenwahl!

Gruß
RHW
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Bully



Anmeldungsdatum: 10.12.2009
Beiträge: 472

Verfasst am: Fr Jul 09, 2010 10:58 am    Titel:

schniklab hat folgendes geschrieben::
Wenn ich das Richtig Verstehe müsste ich beiträge nachzahlen wenn ich krank werde?

Mir wurde jetzt von mehren stellen gesagt wenn ich bisher Selbstzahler gewesen bin ist dem nicht so!

Und ich kann mich einfach zb bei der AOK Anmelden.

Bei einem 400Euro Job wäre es ohnehin nicht möglich Rückzahlungen zu Leisten!

http://www.gutefrage.net/frage/selbstzahler-in-krankenkasse-beitreten-nachzahlungen


Aus dem link kopiert

""Jetzt wurde mit voen einem Mitarbeiter der AOK gesgat ich können mich dort versichert ohne Beiträge nachzuzahlen wenn ich selbstzahler gewesen bin.""

der Mitarbeiter hat ja richtig was auf dem kasten, hätte ich mir sofort schriftlich geben lassen
und bei Ihm eine Beitrittserklärung unterschrieben.
Dann wäre das für Dich an dem Tag wie ein sechser im Lotto gewesen.
Denn ab dem 01.04.2007 gibt es eine Versicherungspflicht in der GKV
und das bedeutet das Sie von Dir Nachzahlungen fordern können und werden
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Bully



Anmeldungsdatum: 10.12.2009
Beiträge: 472

Verfasst am: Fr Jul 09, 2010 11:29 am    Titel:

RHW hat folgendes geschrieben::



Welche Stellen waren das? Haben diese Stellen dafür Belege/Grundlagen?



Dann hieße ja das Zauberwort " Selbststzahler " für jeden
Nichtversicherten der keinerlei Leistungen in Anspruch genommen hat
und sich 2015 entscheidet in der GKV einzutreten.
( Nachzahlung adios )
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