Rentner + nebenberuflich selbstständig


 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Krankenversicherung für Selbständige

Nächstes Thema : Krankenversicherungstarif während Elternzeit, Freiberufler  

Autor Nachricht
PoxleitnerHans



Anmeldungsdatum: 11.08.2010
Beiträge: 1

Verfasst am: Mi Aug 11, 2010 11:39 am    Titel: Rentner + nebenberuflich selbstständig

Ich bin als Rentner pflichtversichert und arbeite nebenberuflich selbst-
ständig.

Im Jahr 2009 ( Einkommensteuerbescheid Mai 2010) habe ich erstmals
nennenswerte Einkünfte von € 6.000,00, die die Techniker Krankenkasse
jetzt zur Beitragsbemessung heranziehen möchte.

Weis jemand, ob die Beiträge ab Datum des Einkommensteuerbescheides
im Mai 2010 geändert werden oder für das Jahr 2009 nachzuzahlen sind.

Bei hauptberuflich Selbstständigen = freiwilligen Versicherten ist es klar,
da geht es ab Steuerbescheid.

Aber wie ist es für Pflichtversicherte + Arbeitseinkommen.

Herzlichen Dank für Eure Nachrichten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bully



Anmeldungsdatum: 10.12.2009
Beiträge: 472

Verfasst am: Mi Aug 11, 2010 7:10 pm    Titel:

schau mal hier

http://www.nebenbei-selbstaendig.de/rentner.htm
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RHW



Anmeldungsdatum: 21.02.2010
Beiträge: 393

Verfasst am: Sa Aug 14, 2010 9:35 am    Titel:

Hallo,

Zitat:
Bei hauptberuflich Selbstständigen = freiwilligen Versicherten ist es klar,
da geht es ab Steuerbescheid.


Hauptberuflich Selbständige haben ab Beginn der Selbständigkeit Beiträge zu zahlen (auch wenn 0 Euro Einkünfte erzielt werden. Die erste Einstufung erfolgt unter Vorbehalt. Beim ersten Steuerbescheid erfolgt rückwirkend ab Beginn der Einstufung eine Überprüfung und ggf. Nachforderung.

Für Rentner mit nebenberuflicher Selbständigkeit gibt es meines Wissens keine verbindliche einheitliche Regelung.

M.E. erscheint mir eine rückwirkende Berechnung für 2009 am ehesten nachvollziehbar (*** zu hauptberuflichen Existenzgründern). In Zukunft wird dann jeweils bei Eingang des neuen Bescheids für die Zukunft die Einstufung geändert.

Wenn es keine Altersrente ist, kann ggf.auch ein Krankengeldanspruch bestehen.

Bei Abmeldung des Gewerbes am besten sofort die Kass informieren.

Gruß
RHW
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
heinrich



Anmeldungsdatum: 05.06.2009
Beiträge: 552

Verfasst am: Sa Aug 14, 2010 4:40 pm    Titel:

es kam vor kurzem eine INFO (ich meine vom Spitzenverband)

danach ist es (neuerdings) auch bei nicht hauptberuflichen Selbstständigen so, dass ab ersten des Monats nach Erstellung des Steuerbescheides , also hier ab 01.06.2010 so, dass daraus Beiträge zu berechnen sind.

Bei niedrigeren Einnahmen ab ersten des Monats nach Einreichung des STB bei der KK.

Bei Existenzgründern konsequenterweise aber rückwirkend (ab 2009, wenn in 2009 die Selbstständigkeit begann).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Krankenversicherung für Selbständige Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Home   Nutzungsbedingungen   Haftungsausschluss   Impressum   
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group