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KV während des Praktikums
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Nächstes Thema : Student in Deutschland Krankenversicherung aber in Bulgarien |
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Nachricht |
Jürgen
Anmeldungsdatum: 15.04.2006 Beiträge: 33 Wohnort: Raguhn
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| Verfasst am: Mi Jul 20, 2011 5:26 pm Titel: KV während des Praktikums |
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Ich habe eine ganz dringende Anfrage bezüglich der Krankenversicherungspflicht einer Studentin (Ich bin die Mutter eines Studienkollegen):
auf http://www.studenten-kv.de steht:
"Wird während des Studiums von der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung ein Praktikum vorgeschrieben, sind Studenten in dieser Zeit als Arbeitnehmer versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des Verdienstes sind hierbei generell ohne Bedeutung. "
Trifft dies auch auf folgendes Studium zu? Die Dauer des Studiums beträgt vier Jahre. Bei dieser berufsbegleitenden Variante wird jeweils an einem Tag in der Woche (etwa 40 Tage pro Jahr) die Saxion Fachhochschule in Enschede besucht. Hier finden die Vorlesungen und der praxisorientierte Kleingruppenunterricht statt. Studienstart ist jedes Jahr in der letzten Augustwoche. Neben acht Kontaktstunden sind zehn bis vierzehn Stunden Vorbereitungs- bzw. Ausarbeitungszeit einzuplanen. Ein Praktikums- oder Arbeitsplatz von mindestens 20 Wochenstunden im sozialpädagogischen Bereich (in der Regel eine soziale Einrichtung) stellt den hohen Praxisbezug sicher. In der Praxis sollen Sie das Erlernte direkt umsetzen und erproben.
Eine weitere Frage bezgl. der KV wäre: Darf Sie neben dem Studium mit Praktikum einen weiteren bezahlten Job annehmen? |
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