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Nächstes Thema : von freiwillig ges. versichert wieder zu pflichtversichert.. |
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Nachricht |
Palü
Anmeldungsdatum: 14.01.2012 Beiträge: 1
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 7:52 pm Titel: Selbstständig->Angestellt -> Zwangswechsel in GKV? |
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Hallo,
laut Focus focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/privatekrankenversicherung/private-krankenversicherung_aid_54318.html gibt es eine Zwangsrückführung ehemals Privatversicherter auch gegen deren Willen in zwei Fällen. Ich zitiere hier mal den zweiten:
| Zitat: | | Fallgruppe zwei: Wer aus der Selbstständigkeit in eine Festanstellung wechselt, verliert nach der aktuellen Gesetzeslage seinen privaten Schutz zumindest vorübergehend. Unabhängig davon, wie viel er verdient oder in den Vorjahren verdient hat, wird er für mindestens drei Jahre wieder Pflichtmitglied der GKV |
Ist man jetzt also wirklich wieder in der GKV Zwangspflichtversichert nach dem Wechsel von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis egal wieviel man als Angestellter dann verdient? Glaube ich eigentlich nicht, steht aber da. |
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x-perte
Anmeldungsdatum: 13.01.2012 Beiträge: 28
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 8:21 pm Titel: |
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Hallo,
der Beitrag scheint entweder alt oder schlecht recherchiert zu sein.
Wer aus der PKV kommt und eine Beschäftigung aufnimmt, muss zwangsläufig in die GKV.
Entscheidend ist jedoch das Einkommen und das Alter desjenigen.
Verdient dieser über der Versicherungspflichtgrenze bleibt er PKV oder ist er über 55 Jahre alt und war vorher längere Zeit PKV, bleibt er auch PKV.
Gruß
x-perte |
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roemer70
Anmeldungsdatum: 23.06.2010 Beiträge: 290
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 10:41 pm Titel: |
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x-perte, Du liegst mit der ersten Annahme richtig:
"Mittwoch, 22.09.2010, 13:30"
edit: Ach ja, willkommen im Forum!  |
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amerin
Anmeldungsdatum: 25.02.2010 Beiträge: 151
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 10:54 pm Titel: |
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Na für den Stand bis Ende 2010 mit Ullas Eingriffen damals, stimmt somit die zitierte Aussage ganz genau! _________________ Gruß amerin |
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GerneKrankenVersichert
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 1127
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| Verfasst am: Do Jan 26, 2012 9:01 am Titel: |
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| Aus der Praxis kenne ich es eigentlich nur, dass diejenigen froh sind, dass/wenn sie wieder zurück dürfen. Wer in der PKV bleiben möchte, sollte sein Gewerbe weiterhin aufrecht erhalten und hauptberuflich selbständig sein, dann "muss" und "darf" er als Angestellter nicht zurück. |
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