Photovoltaikanlage

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Photovoltaikanlage
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Fr Jan 27, 2012 9:48 am    Titel:

Hallo,

sofern Einkommen aus einer Photovoltaikanlage im Steuerrecht unter Einkünfte aus Gewerbe läuft, ist es in der Krankenversicherung Arbeitseinkommen (Selbständige) und eine der Einkommensarten, die auch bei pflichtversicherten Rentner zur Beitragsbemessung herangezogen wird.

Wie versteuerst Du es denn bzw. unter was läuft es bei Dir?

LG, Fee
P.S. Hatte Arbeitsentgelt über Minijob geschrieben Smile , das wäre, wenn ein Rentner noch arbeitet
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uschi5000



Anmeldungsdatum: 25.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Fr Jan 27, 2012 10:45 am    Titel:

Photovoltaikanlage läuft immer unter Gewerbe, egal wie hoch der Gewinn hieraus ist. Es muß monatlich immer eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden. Ich hatte gedacht, bei den kleinen Beträgen muß man keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

LG
Uschi
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GerneKrankenVersichert



Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 1127

Verfasst am: Fr Jan 27, 2012 12:36 pm    Titel:

Beiträge müssen nicht entrichtet werden, wenn Versorgungsbezüge (und ähnliche Einnahmen) und Arbeitseinkommen 131,25 € monatlich nicht übersteigen.
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uschi5000



Anmeldungsdatum: 25.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Fr Jan 27, 2012 6:43 pm    Titel:

Ich bekomme jeden Monat 180 €. Der Gewinn lt. EÜR für 2011 ist 890 €.
Zählen jetzt die 180 € pro Monat oder der Gewinn von 890 durch die Monate geteilt.

LG
Uschi
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3116

Verfasst am: Fr Jan 27, 2012 6:58 pm    Titel:

uschi5000 hat folgendes geschrieben::
Ich bekomme jeden Monat 180 €. Der Gewinn lt. EÜR für 2011 ist 890 €.
Zählen jetzt die 180 € pro Monat oder der Gewinn von 890 durch die Monate geteilt.

LG
Uschi


Hallo,
was auf deinem Steuerbescheid steht gilt im Allgemeinen als beitragspflichtige Einnahme wenn diese über der o.g. Grenze liegen.
Gruss
Czauderna
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