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Nächstes Thema : Rückkehr aus dem Ausland kurz vor Rente mit ‚junger’ Familie |
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Nachricht |
Krankenkassenfee
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 1525 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Fr Jan 27, 2012 9:48 am Titel: |
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Hallo,
sofern Einkommen aus einer Photovoltaikanlage im Steuerrecht unter Einkünfte aus Gewerbe läuft, ist es in der Krankenversicherung Arbeitseinkommen (Selbständige) und eine der Einkommensarten, die auch bei pflichtversicherten Rentner zur Beitragsbemessung herangezogen wird.
Wie versteuerst Du es denn bzw. unter was läuft es bei Dir?
LG, Fee
P.S. Hatte Arbeitsentgelt über Minijob geschrieben , das wäre, wenn ein Rentner noch arbeitet |
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uschi5000
Anmeldungsdatum: 25.01.2012 Beiträge: 4
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| Verfasst am: Fr Jan 27, 2012 10:45 am Titel: |
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Photovoltaikanlage läuft immer unter Gewerbe, egal wie hoch der Gewinn hieraus ist. Es muß monatlich immer eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden. Ich hatte gedacht, bei den kleinen Beträgen muß man keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
LG
Uschi |
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GerneKrankenVersichert
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 1127
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| Verfasst am: Fr Jan 27, 2012 12:36 pm Titel: |
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| Beiträge müssen nicht entrichtet werden, wenn Versorgungsbezüge (und ähnliche Einnahmen) und Arbeitseinkommen 131,25 € monatlich nicht übersteigen. |
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uschi5000
Anmeldungsdatum: 25.01.2012 Beiträge: 4
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| Verfasst am: Fr Jan 27, 2012 6:43 pm Titel: |
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Ich bekomme jeden Monat 180 €. Der Gewinn lt. EÜR für 2011 ist 890 €.
Zählen jetzt die 180 € pro Monat oder der Gewinn von 890 durch die Monate geteilt.
LG
Uschi |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3116
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| Verfasst am: Fr Jan 27, 2012 6:58 pm Titel: |
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| uschi5000 hat folgendes geschrieben:: | Ich bekomme jeden Monat 180 €. Der Gewinn lt. EÜR für 2011 ist 890 €.
Zählen jetzt die 180 € pro Monat oder der Gewinn von 890 durch die Monate geteilt.
LG
Uschi |
Hallo,
was auf deinem Steuerbescheid steht gilt im Allgemeinen als beitragspflichtige Einnahme wenn diese über der o.g. Grenze liegen.
Gruss
Czauderna |
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