1 Tag Lücke bei AU's, KK stellt Zahlung ein und beendet Vert

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Moderator: Czauderna

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achrstiansen
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1 Tag Lücke bei AU's, KK stellt Zahlung ein und beendet Vert

Beitrag von achrstiansen » 30.11.2016, 16:33

Hallo Forum.

Es ist für mich eine Katastrophe, da ich in einem Rutsch auf Harz4 gehen könnte und das geht im Moment einfach nicht.

Bin zur Zeit im Krankenhaus wegen Pleuralerguss. Bin schwach wegen der Haupterkrankung + der jetzigen Pleuraldrainage + die schockierende Kaltherzigkeit der KK. Und muss auf meinem Android-Tablet schreiben.

Historie:
Hab zum 31.01.16 einen Aufhebungsvertrag mit Arbeitgeber vereinbart.
Bekam 3 Monate Sperre im ALG1, wie erwartet.
Am 13.07.16 wurde Lungenkrebs diagnostiziert, Stufe 4. War zu der Zeit regulärer ALG1 Bezieher. Stufe 4 ist die am weitesten fortgeschrittene Stufe, als Unheilbar, Inoperabel eingestuft. Das habe ich akzeptiert, bin und war nicht verknirscht, sauer oder so. Habs hingenommen. Bin Geburtsjahr 68.


Durch regulärer AU's vom Hausarzt entstand am 01.11.16 eine Lücke von einem Tag. Wohne und werde behandelt in Berlin. Die KK teilte mir im Schreiben vom 16.11 mit, daß durch eine Lücke in den AU's, der Gesetzgeber weitere Krankengeldzahlungen verbietet, und man stelle daher die Zahlungen ein. Mein Vertragstatus verändere sich auch, da es keine Basis für den Vertrag mehr gibt (kein Arbeitsvertrag).

Mein Hausarzt hatte von dieser Praxis noch nichts gehört, wurde aber anteilnahmsreich und aktiv als ihm die Konsequenzen für mich klar wurden.

Konkrete Fragen.

1.
Ich habe noch einige Wochen Anspruch auf ALG1. Dürfte ich nicht mit diesem einen Tag ohne AU wieder zur ARGE, dann Lohnfortzahlung mit meinem Anspruch bei der ARGE verbraucht, dann wieder Krankengeld von der Kasse?

2.
Wie müsste ein Widerspruch aussehen, der Erfolg verspricht. Ich habe 2 Nächte und Tage vor dem 02.11.16 nicht Geschlafen. Sehr Starke Schmerzen die mich trotz bleierner Müdigkeit nicht haben Schlafen lassen. Am 01.11.16 war ich halb weg, wegetierte auf meiner Couch. War im Rhythmus von 10 Minuten liegend, dann Aufrecht um das empfundene Leid irgendwie etwas erträglicher zu machen. Ich war jedenfalls nicht voll bei mir. Am 1. Tag der Schlaflosigkeit war ich überzeugt, es würde bald besser werden, nahm meine Schmerzmedikamente. Bin letztendlich am 02.11.16 um 04 Uhr früh eingeschlafen und beim Wachwerden sofort zum Hausarzt.

Die Umstellung auf Morphin am 14.11.16 haben die Schmerzen erst wirksam eingedämmt.

3.
Ist es richtig, daß die Kasse aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht zahlen darf? Oder wird hier so formuliert damit der Schwarze Peter gleich zum BSG geht und man sich dazu nicht auseinandersetzen muss? Scheinbar handhaben die Krankengeldlücke die Kassen schon unterschiedlich.


4.
Kann es denn sein, daß Versicherte nicht konkret aufgeklärt werden, wenn es um derart brisante und folgenreiche Konsequenzen geht, die NICHT wieder zurück gedreht werden können? Es sind offenbar nicht nur einzelne Ärzte und Praxen die von dieser Krankengeldfalle noch nichts gehört haben. Das ist wirklich schlimm. Kann ich die Praxis da irgendwie haftbar machen?

5.
Was könnte ich in so einer Situation machen? Habt ihr da Ideen?



Es ist einfach so, daß ich bei einer Herabstufung zu ALG2 gleich Insolvenz beantragen kann. Meine mittelfristig vertraglichen Verbindlichkeiten und die übersichtlichen Schulden, die ich habe sind mit einem ALG2 einfach nicht zu stemmen. In der Familie möchte ich möglichst nicht fragen, und viel Möglichkeit gibts dort auch nicht. Rücklagen hab ich nicht, keine Sparverträge oder sonst was. Bin erst 2009 Restschuldbefreit worden.

Ist schon bisschen bitter, die letzten Monate mit einer ernsten Erkrankung und übermäßigen Geldproblemen noch im Nacken zu verbringen. Die KK scheint da ganz schön strickt zu sein, und in bsw. meiner Konstellation auch einfach sehr sehr unmenschlich. Das BSG macht das mit. Das finde ich einfach schockierend.


Ganz ganz vielen Dank für Feedback.

Herzliche Grüße, Axel

Czauderna
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Re: 1 Tag Lücke bei AU's, KK stellt Zahlung ein und beendet

Beitrag von Czauderna » 30.11.2016, 17:01

Historie:
Hab zum 31.01.16 einen Aufhebungsvertrag mit Arbeitgeber vereinbart.
Bekam 3 Monate Sperre im ALG1, wie erwartet.
Am 13.07.16 wurde Lungenkrebs diagnostiziert, Stufe 4. War zu der Zeit regulärer ALG1 Bezieher. Stufe 4 ist die am weitesten fortgeschrittene Stufe, als Unheilbar, Inoperabel eingestuft. Das habe ich akzeptiert, bin und war nicht verknirscht, sauer oder so. Habs hingenommen. Bin Geburtsjahr 68.


Durch regulärer AU's vom Hausarzt entstand am 01.11.16 eine Lücke von einem Tag. Wohne und werde behandelt in Berlin. Die KK teilte mir im Schreiben vom 16.11 mit, daß durch eine Lücke in den AU's, der Gesetzgeber weitere Krankengeldzahlungen verbietet, und man stelle daher die Zahlungen ein. Mein Vertragstatus verändere sich auch, da es keine Basis für den Vertrag mehr gibt (kein Arbeitsvertrag).

Mein Hausarzt hatte von dieser Praxis noch nichts gehört, wurde aber anteilnahmsreich und aktiv als ihm die Konsequenzen für mich klar wurden.

Konkrete Fragen.

1.
Ich habe noch einige Wochen Anspruch auf ALG1. Dürfte ich nicht mit diesem einen Tag ohne AU wieder zur ARGE, dann Lohnfortzahlung mit meinem Anspruch bei der ARGE verbraucht, dann wieder Krankengeld von der Kasse?
Theoretisch ginge das, wenn das Arbeitsamt da mitspielt und dir ALG-1 bewilligt,

2.
Wie müsste ein Widerspruch aussehen, der Erfolg verspricht. Ich habe 2 Nächte und Tage vor dem 02.11.16 nicht Geschlafen. Sehr Starke Schmerzen die mich trotz bleierner Müdigkeit nicht haben Schlafen lassen. Am 01.11.16 war ich halb weg, wegetierte auf meiner Couch. War im Rhythmus von 10 Minuten liegend, dann Aufrecht um das empfundene Leid irgendwie etwas erträglicher zu machen. Ich war jedenfalls nicht voll bei mir. Am 1. Tag der Schlaflosigkeit war ich überzeugt, es würde bald besser werden, nahm meine Schmerzmedikamente. Bin letztendlich am 02.11.16 um 04 Uhr früh eingeschlafen und beim Wachwerden sofort zum Hausarzt.
Nun, das wäre in meinen Augen schon eine schlüssige Erklärung dafür, dass Du am 1.11. den Arzt nicht aufsuchen konntest - ich meine schon, dass die Kasse diese bgründung, zumal, wenn dein Arzt sie bestätigt anerkennen sollte bzw. sogar muesste und dir das Krankengeld weiterzahlt.

Die Umstellung auf Morphin am 14.11.16 haben die Schmerzen erst wirksam eingedämmt.

3.
Ist es richtig, daß die Kasse aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht zahlen darf? Oder wird hier so formuliert damit der Schwarze Peter gleich zum BSG geht und man sich dazu nicht auseinandersetzen muss? Scheinbar handhaben die Krankengeldlücke die Kassen schon unterschiedlich.
Nein, wenn die Lücke tatsächlich besteht dann ist die Kasse rechtlich nicht dazu verpflichtet diese Lücke zu ignorieren sondern so zu handeln, wie sie gehandelt hat, allerdings sehe ich in deinem Fall ein überzeugendes Argument dafür, dass die Kasse zu einer anderen Entscheidung bringen müsste. Dass dein Arzt nichts von der "Lück3" und deren eventuellen Auswirkungen für seine Patient weiß, das spricht nicht für deinen Arzt.


4.
Kann es denn sein, daß Versicherte nicht konkret aufgeklärt werden, wenn es um derart brisante und folgenreiche Konsequenzen geht, die NICHT wieder zurück gedreht werden können? Es sind offenbar nicht nur einzelne Ärzte und Praxen die von dieser Krankengeldfalle noch nichts gehört haben. Das ist wirklich schlimm. Kann ich die Praxis da irgendwie haftbar machen?
Auch hier sage ich mal - theoretisch "ja" - in dem Moment, in dem du als Arbeitsloser Krankengeld beziehst, gehört es meiner Auffassung nach zur Pflicht der Krankenkasse den Versicherten auf die gesetzliche Regelung hinsichtlich des Krankengeldanspruchs und des Versicherungsverhältnisses hinzuweisen - ob das Wissen darüber dir real etwas genützt hätte ist die andere Frage - du wärst am 1.11. trotzdem nicht zum Arzt gegangen (siehe deine Begründung).

5.
Was könnte ich in so einer Situation machen? Habt ihr da Ideen?



Es ist einfach so, daß ich bei einer Herabstufung zu ALG2 gleich Insolvenz beantragen kann. Meine mittelfristig vertraglichen Verbindlichkeiten und die übersichtlichen Schulden, die ich habe sind mit einem ALG2 einfach nicht zu stemmen. In der Familie möchte ich möglichst nicht fragen, und viel Möglichkeit gibts dort auch nicht. Rücklagen hab ich nicht, keine Sparverträge oder sonst was. Bin erst 2009 Restschuldbefreit worden.

Ist schon bisschen bitter, die letzten Monate mit einer ernsten Erkrankung und übermäßigen Geldproblemen noch im Nacken zu verbringen. Die KK scheint da ganz schön strickt zu sein, und in bsw. meiner Konstellation auch einfach sehr sehr unmenschlich. Das BSG macht das mit. Das finde ich einfach schockierend.


Ganz ganz vielen Dank für Feedback.

Herzliche Grüße, Axel[/quote]
Damit keine Missverständnisse entstehen, ich habe von der sachlich, fachlichen Lage heraus geschrieben - da spielen Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Würdigung der besonderen Umstände (wobei ich nicht die finanzielle Lage meine) keine Rolle. Wie die Kasse gleich in deinem Fall hätte entscheiden müssen, nämlich Weiterzahlung Krankengeld, ich denke, da gibt es keine konträren Meinungen.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 30.11.2016, 19:43

Hallo Axel,

hast du das schon gesehen:

http://www.krankenkassenforum.de/-vp82383.html#82383

evtl. zu ergänzen um deine Besonderheiten am 01.11.2015
(in Berlin wohl kein Feiertag?)

Bei der AA könnte evtl. § 145 SGB III relevant sein, falls du
weiterhin nicht arbeitsfähig bist:

https://dejure.org/gesetze/SGB_III/145.html

Bist du etwa noch nicht persönlich arbeitslos gemeldet? Dann
eilt das aber sehr!

Alles Gute!

Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.11.2016, 20:45

Hallo Anton,
ja, wenn in Berlin der 1.11. Feiertag gewesen wäre, dann hatte er bestimmt keine Schwierigkeiten bekommen. Ich denke dass er Erfolg hat mit seiner Begründung warum er am 1.11. nicht zum Arzt konnte - wenn ihm sein Arzt da zur Seite steht, dann kommt die Kasse nicht umhin und zahlt Krankengeld weiter.
Gruss
Czauderna

achrstiansen
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Beitrag von achrstiansen » 30.11.2016, 22:46

Ganz lieben Dank für die Antworten. Der Arzt fühlt sich scheinbar (nachvollziehbar) mit verantwortlich und unterstützt mich ganz sicher. Kann er auch ruhigen Gewissens.

Ich kuriere meine Sache hier aus und werde Montag in der Lage sein das Formale auf den Weg zu bringen. Ggf. frage ich nochmal hier zurück. Bei der Ernsthaftigkeit der Sache, hab ich mich an anderer Stelle auch nochmal beraten lassen. Dort wurde mir auch zum Einspruch geraten, mit Begründung wegen Verhinderung durch die Hapterkrankung.

Werde auch einen Einstweiligen Rechtsschutz zur Weiterzahlung des Krankengeld beantragen. Haltet ihr das für sinnvoll? Oder kann mein Widerspruch auch eine aufschiebende Wirkung beinhalten? Würde damit Krankengeld ab dem 02.11.16 weiter gezahlt werden?

Meine innerliche Zuversicht hat sich durch die Mails hier nochmal verbessert, und ich hab Zuversicht auf Erfolg. Das wirkt sich auch ganz schön auf mein allgemeines gesundheitliches Befinden aus.

Danke euch. Axel

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.12.2016, 07:35

Bei dieser Erkrankung und Prognose würde ich ausnahmsweise auf der Schiene "Dauerbewilligung von Krankengeld" fahren. Frag mal deinen Arzt, ob er in irgendeiner Anfrage deiner Kasse oder des MDK angegeben hat, dass du nicht mehr arbeitsfähig werden wirst. Und ob der MDK das ggf. in einem Gutachten bestätigt hat.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 02.12.2016, 10:02

.
"Keine Regel ohne Ausnahme"!

Aber auch nicht ohne Ausnahme von der Ausnahme:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=21469

Und von der Ausnahme von der Ausnahme von der Ausnahme ....?

.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.12.2016, 11:04

Hallo,
nur mit dem kleinen Unterschied, dass hier der Versicherte von sich aus die Anerkenntnis der Dauer-AU durch die Kasse haben wollte.
In unserem Fall ist das etwas anders - ich hatte solche Fälle leider auch schon und da haben wir dann im Rahmen der "Fallsteuerung" - den Vermerk "ausgesteuert" oder " keine weiteren Steuerungsmaßnahmen" usw.,
angebracht. Die Betroffenen haben davon nichts gewusst - warum auch.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 02.12.2016, 11:13

.
Dies Logik verstehe ich nicht -
das hier zu klären, ginge aber wohl auch zuweit.

.

achrstiansen
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Registriert: 24.11.2016, 18:24

Beitrag von achrstiansen » 12.12.2016, 16:21

Hallo Forum.



Habe meinen Widerspruch am 05.11 in die Post gegeben. Am 07.11 erhielt ich einen Anruf von meiner KK, dass alles wieder in den vorherigen Zustand zurück versetzt wird. Also wider normal Krankengeld und unveränderter Versicherungsstatus.

Eine sehr gute Nachricht.

Meinen Widerspruch hatte ich Begründet mit meinen sehr schlechten gesundheitlichen Zustand durch die Grunderkrankung und durch Folgeerkrankungen. Mein Arzt hat meine Begründung mit einem Attest unterstützt.


Nochmals vielen Dank hier ins Forum an die Unterstützer!


Viele Grüße, Axel

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 12.12.2016, 22:12

Hallo Axel,

vielen Dank für die Info,
freut mich für dich!

Alles Gute!
Anton Butz

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