Rueckfoderungsbescheid (rechtliche Belehrung) DAK

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Manta67
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Rueckfoderungsbescheid (rechtliche Belehrung) DAK

Beitrag von Manta67 » 06.09.2010, 15:42

Hallo
Ich habe einen Rueckforderungsbescheid von der DAK bekommen. Gibt es
jemanden, der mir sagen kann, wo ich rechtliche Grundlagen nachlesen kann, wann diese Rueckforderung berechtigt sind. In dem Bescheid ist
keinerlei Rechtsbelehrung vorhanden. Ich meine also nach dem Motto:
"Gegen diesen Bescheid ist der Einspruch innerhalb eines Monats etc. etc."
Gibt es das bei der DAK nicht, oder muessen sie das nicht?

Auf eMail wird nicht geantwortet, bei telefonischen Anrufen, heisst es auch nur:"Ich leite das an die zustaendige Abteilung weiter". Un das wars.
Wenn ich persoenlich bei der Geschaeftsstelle erscheine. heisst das
"Ich kann in unserem PC nur feststellen, dass der Bescheid rechtens ist."

Es waere nett, wenn mir jemand mit Erfahrung sagen koennte, wie weiter verfahren soll.

Gruss Walter

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.09.2010, 18:09

Hallo,
ich könnte das, aber nicht hier - wenn Interesse besteht - bitte PN.
Gruss
Czauderna

Manta67
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Beitrag von Manta67 » 06.09.2010, 21:11

Hallo Czauderna
Ich habe PN abgeschickt

Gruss Walter

Machts Sinn

Absprachen „im Hinterstübchen“!

Beitrag von Machts Sinn » 25.09.2010, 14:40

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roemer70
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Beitrag von roemer70 » 25.09.2010, 20:28

Von einem Einzelfall auf die Allgemeinheit der Kassenlandschaft zu schließen, macht, um Deinen Forennamen einzubeziehen, wenig Sinn.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 25.09.2010, 20:37

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roemer70
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Beitrag von roemer70 » 25.09.2010, 20:46

Als Außenstehender mag man vielleicht zu dieser Meinung kommen. Mitunter auch mal Recht haben, das will ich nicht bestreiten - schwarze Schafe gibt es überall.

Ich weiß allerdings um die Kundenorientierung und die Ablaufprozesse vieler Kassen. Und mit meiner Erfahrung komme ich zu einem anderen Schluss.

Woher kommt denn Dein Eindruck?
Denn gerade Foren und Kommentare im Internet sind gefährlich - hier handelt es sich grundsätzlich um einseitige, teilweise auch falsch dargestellte und nicht selten von gefährlichem Halbwissen geprägte Beiträge. Eines kann daher nicht schaden - solche Dinge kritisch zu hinterfragen und niemals auf eine Allgemeingültigkeit zu schließen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 25.09.2010, 21:03

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Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 26.09.2010, 09:50

Hallo,

naja, da gibt es im SGB X schon einige Möglichkeiten.

Nehmen wir einmal an, dass Mitglied A krank war und Krankengeld seit 01.02.2010 bezieht. Vom 01.07.-22.07.10 war er zur Kur über die Rentenversicherung. Da gab es Übergangsgeld (auch mit Brief über Geldhöhe und Zeitraum). Aus keinem nachvollziehbaren Grund (Kasse hat gepennt), hat die DAK oder Kasse X auch Krankengeld für den Zeitraum durch gezahlt. Mitglied hats gemerkt, sich gefreut und die Kohle ausgegeben.
Nun merkt es die Kasse am 23.9. und fordert das Krankengeld zurück. Drf sie das? JA! Denn gutgläubig vereinnahmt hat das Mitglied es nicht. (Zahlungsbescheide ect.)
Ähnlich wäre es, wenn das Mitglied die Arbeit wieder aufnimmt, die Kasse es auf dem Auszahlschein übersieht und weiterzahlt. Denn das merkt man (Normalo) schon, wenn es doppelt Geld gibt.

Anders wäre es, wenn z.B. ein MDK-Gutachten falsch gedeutet wird und man eine bestimmte Therapie/Maßnahme bewilligt bekommt. Nachdem die Hälfte absolviert ist, fällt der Kasse auf, dass sie das hätte doch nicht bewilligen dürfen. Und sie ziehen die Kostenzusage zurück. Dann müsste genau geprüft werden, ob so ein begünstigender Verwaltungsakt aufgehoben werden kann/darf. Und ob rückwirken, für die Zukunft oder gar nicht.

Wie Du siehst: So einfach ist es nicht.

Ich empfehle in solchen Fällen sich rechtlichen Beistand zu nehmen. Je nach finanzieller und versicherter Lage bei Anwalt, Gewerkschaft oder VdK. Das Internet ist sicher nicht geeignet da richtig zu helfen, aber Tipps und Hinweise bekommt man schon.

Und ja, Krankenkassen machen auch mal Fehler. Wo Menschen arbeiten ist das menschlich. Dafür sieht das System ja auch Möglichkeiten der Überprüfung und den Rechtsweg vor. Aber System sehe ich dahinter nicht oder habe ich glücklicherweise noch nicht sehen können.

LG, Fee

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 26.09.2010, 10:45

us keinem nachvollziehbaren Grund (Kasse hat gepennt), hat die DAK oder Kasse X auch Krankengeld für den Zeitraum durch gezahlt. Mitglied hats gemerkt, sich gefreut und die Kohle ausgegeben.
Nun merkt es die Kasse am 23.9. und fordert das Krankengeld zurück. Drf sie das? JA! Denn gutgläubig vereinnahmt hat das Mitglied es nicht. (Zahlungsbescheide ect.)
da bin ich mir gar nicht so sicher - klar, darf die DAK das Geld zurückfordern - aber muss derjenige es auch zurückzahlen?

Die Schuld liegt dann zunächst mal bei der Kasse (weil sie gepennt hat) und daher muss sich die Kasse den Schaden zunächst auch mal zurechnen lassen.

Muss der Versicherte, der eine Überweisung erhalten hat, davon ausgehen, dass die Kasse einen Fehler gemacht hat, weil kein separater Bescheid rausgegangen ist? nicht unbedingt....grundsätzlich kann sich das Mitglied darauf verlassen, dass die Kasse richtig handelt. Wenn es sehr großer Betrag ist, kann man eventl. erwarten, das das Mitglied nachfragt, aber wenn es sich bei der Zahlung um eine übliche laufende Zahlung handelt. Man kann nach meiner Meinung auch nicht von einem "Otto-Normal-Mitglied" erwarten, dass er die Vorgänge genau kennt - das z. B. Verletzengeld von der Kasse ausgezahlt wird, Übergangsgeld aber nicht.

ich denke vielmehr, man kann eine solche Zahlung als begünstigenden Verwaltungsakt (Entscheidung einer Behörde in einem Einzelfall) betrachten, der nur unter ganz bestimmten Bedingungen zurückgenommen werden kann (Fehler der Kasse gehören nicht dazu). Das gilt umso mehr, wenn das Geld bereits für den laufenden Lebensunterhalt (Miete, Lebensmittel etc) verbraucht wurde...

das ganze würde dann wahrscheinlich unter "Vermögensschaden" verbucht werden - und je nachdem, ob der Kassen-Mitarbeiter nur fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat, kann die Kasse eventl. ihren Mitarbeiter für den Schaden zur Verantwortung ziehen.....aber das ist wieder eine andere Geschichte.

Gruß
Lady Butterfly

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.09.2010, 15:19

Hallo,
hier läuft nix im "Hinterstübchen", jedenfalls nichts, was die Allgemeinheit wissen sollte. Wenn der Fragesteller das "Problem" anschliessend veröffentlichen will - bitte, das ist seine Sache. Wenn ich aber im "Einzelfall" meine Hilfe anbiete, dann gehört das mit Sicherheit nicht hierher. Ich will dann dem Fragesteller helfen (soweit ich das überhaupt kann) und nicht das Info-Bedürfnis der restlichen User bedienen.
Ich persönlich bin hier im Forum nicht in offizieller Mission unterwegs, von daher verbietet sich von selbst, in Einzelfällen Kritik an meinem Arbeitgeber loszuwerden aber auch Werbung für ihn zubetreiben, zumal ich mit meinem richtigen Namen hier auftrete und nicht unter Pseudonym.
Also mein lieber "Machts Sinn" keine Fallbehandlung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, sondern nur ein unverbindlichesHilfe Angebot an den Fragesteller.
Gruss
Czauderna

leser
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Re: Absprachen „im Hinterstübchen“!

Beitrag von leser » 26.09.2010, 19:42

Machts Sinn hat geschrieben:Als neues Mitglied dieser Foren-Gemeinde bitte ich um nähere Informationen darüber, was hier „im Hinterstübchen“ gelaufen ist und zu welchem Ergebnis dies führte.
Du wärst erstaunt darüber, was hier in den Hinterstübchen so läuft. Dein negatives Bild über Krankenkassen könnte arg ins Wanken geraten. :wink:

Wenn ein/e Mitarbeiter/in der betreffenden Kasse unverbindlich Hilfe anbietet, geht es naturgemäß über allgemeine Tipps hinaus und könnte persönliche Daten tangieren. Das musst Du nicht als verdecktes Handeln interpretieren, das dient mehr dem Schutz des Hilfesuchenden. :idea:

Machts Sinn

gewiss nicht!

Beitrag von Machts Sinn » 30.09.2010, 18:48

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Hucky
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Beitrag von Hucky » 02.10.2010, 15:52

Hallo Machts Sinn,

mit windkom bist nicht zufällig verwandt o.ä..

Es wird keiner gezwungen sich in Foren zu seinem Thema beraten zu lassen. Und wenn er dies doch tut zwingt iihn keiner den Ratschlag anzunehmen.

Das muss jeder für sich entscheiden.

VG
Hucky

PS: Was ich in meiner Freitzeit mache geht meinen AG nichts an. Zudem hat es kein KK-MA hier nötig Fleißpunkte zu sammeln. Eine eher sinnlose Argumentation.

Machts Sinn

Also ...

Beitrag von Machts Sinn » 06.10.2010, 22:45

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