Rückkehr in die GKV nach 10-Jahren Ausland 5 davon ohne KV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Glin
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Rückkehr in die GKV nach 10-Jahren Ausland 5 davon ohne KV

Beitrag von Glin » 28.09.2016, 11:53

An alle Versicherungsexperten und interessierten Leser,

ich denke das Thema ist nicht neu. Aber in dieser Form vielleicht doch etwas komplizierter als gewöhnlich. Es ist geplant, dass ich (Deutscher) nach mehrjährigem Auslandsaufenthalten wieder nach Deutschland zurückkehre.

Mein Wohnsitz in Deutschland wurde 2006 aufgelöst. Der Wechsel von der GKV in eine ausländische Versicherung (PKV-Schweiz - dort gibt es keine GKVs) erfolgte schon ein Jahr vorher.

Mein größtes Problem: In der Zwischenzeit fiel ich, wegen Selbstständigkeit und Wegzug aus der Schweiz, aus der dortigen Versicherung heraus und habe momentan gar keine Krankenversicherung mehr und bin (noch immer) im Ausland selbstständig tätig.

Für die Rückkehr gibt es darum verschiedene Optionen: Selbstständig, Privatier, Studium, Praktika, Arbeitnehmer, Sonstiges (Künstler GKV)?

Auf gar keinen Fall Arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger, denn dafür erfülle ich die Voraussetzungen nicht.

Meines Wissens kann die GKV nur dann zur Aufnahme verpflichtet werden, wenn ich a) eine nichtselbstständige Tätigkeit nachweise und b) vor meiner Ausreise in Deutschland GKV versichert war.

Stimmt das soweit?

Punkt b) trifft zu, da meine letzte GKV, mit Wohnsitz in Deutschland, war ein Familientarif, mit meiner Mutter, als Student.

Zu a) habe ich auch Fragen. Zählt die Aufnahmepflicht auch dann, wenn ich bspw. meine aktuelle Selbstständigkeit aufgebe und mich als "Privatier" niederlasse (freiwillige Versicherung ca. 150 €/mtl.). Denn die Beitragssätze für 100% Selbstständige, die von einem unrealistisch hohen Verdienst ausgehen, kann ich mir momentan keinesfalls leisten.

Ist die GKV berechtigt, Nachweise für die Versicherung im Ausland (EU und Nicht-EU) zu verlangen?

Bei mir war es so, dass ich zwar einen Wohnsitz im EU-Ländern hatte, mich aber auch vorwiegend in Nicht-EU Ländern aufhielt.

Es besteht somit eine langjährige, fehlende Versicherungszeit in Deutschland. Denn seit 2005 war ich nicht mehr in Deutschland bei einer GKV versichert.

Von 2005-2010 hatte ich jedoch eine private KV in der Schweiz.

2010 war ich kurzzeitig für ein Jahr bei einer (deutschen privaten) Expat Versicherung, die 2011 aber auslief und nicht verlängert wurde.

Diese deckte meinen Wohnsitz ausserhalb der EU ab und Reisen nach Deutschland.

Nach kurzem Auslandsaufenthalt (Nicht-EU) <12 Monate, bin ich wieder in die EU eingereist, habe dort mehrere Wohnsitze unterhalten und gemeldet (nicht in Deutschland), jedoch keine KV mehr angeschlossen.

Seither (5 Jahre) war ich nicht mehr KV versichert.

Kann und darf die GKV, bei einer Rückkehr nach Deutschland, einen Nachweis für die Versicherung der letzten Jahre verlangen und muss man diesen Nachweis erbringen?

Falls keine KV nachgewiesen werden kann, muss mich die GKV (bei nichtselbstständiger Tätigkeit evtl. auch als Privatier - "Freiwilligen Tarif") dann trotzdem aufnehmen und ist es möglich, dass die GKV rückwirkend (5 Jahre versicherungslos) Beiträge verlangt?

Muss ich in diesem Fall meinen aktuellen Gesundheitszustand irgendwie nachweisen? Bspw. mittels Untersuchung eines Amtsarztes.

Danke und viele Grüße

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.09.2016, 13:17

Hallo,
für mich ist die Mitgliedschaft in der GKV. eine Möglichkeit für dich - wende dich doch einfach mal an deine letzte GKV-Kasse (Familienversicherung) und lass dich von der beraten.
Wenn sie dich aufnimmt, wovon ich ausgehe, dann mit deiner erneuten 1.Wohnsitznahme in Deutschland.
Vorerkrankungen interessieren die GKV-Kasse in diesem Zusammenhang nicht, d.h. wenn sie dich aufnehmen (müssen), dann könnest sogar sehr schwer krank sein und ein extrem teures Mitglied werden, sie müsste es trotzdem tun.

Gruss
Czauderna

Glin
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Beitrag von Glin » 28.09.2016, 14:14

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
für mich ist die Mitgliedschaft in der GKV. eine Möglichkeit für dich - wende dich doch einfach mal an deine letzte GKV-Kasse (Familienversicherung) und lass dich von der beraten.
Wenn sie dich aufnimmt, wovon ich ausgehe, dann mit deiner erneuten 1.Wohnsitznahme in Deutschland.
Vorerkrankungen interessieren die GKV-Kasse in diesem Zusammenhang nicht, d.h. wenn sie dich aufnehmen (müssen), dann könnest sogar sehr schwer krank sein und ein extrem teures Mitglied werden, sie müsste es trotzdem tun.

Gruss
Czauderna
Dankeschön.

Bitte noch eine Nachfrage. Welche Voraussetzungen vorliegen oder geschaffen werden müssten, damit die Aufnahme nicht verweigert werden kann.

Daher ist es Pflicht, dass mich eine GKV als Nicht-Arbeitnehmer und Nicht-Selbstständiger und ohne Anspruch auf ALG I/II wieder aufnimmt? Quasi zum Zeitpunkt der Wohnsitzname als "inoffiziell" Arbeitssuchender bzw. Privatier?

Gruss
Glin

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.09.2016, 15:02

Hallo,
in Deutschland gibt es die Pflicht zur Krankenversicherung, d.h. jeder Bürger mit 1. Wohnsitz in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben - die Frage ist eben PKV (Privatversicherung) oder GKV (Gesetzliche Krankenversicherung). Bei Menschen, die aus den Ausland zurückkehren und ihren 1. Wohnsitz wieder dort nehmen wird die Frage gestellt, wo waren sie zuletzt in Deutschland krankenversichert. Grundsätzlich gilt, wenn keine vorrangige Pflichtversicherung besteht, z.B. als Arbeitnehmer oder als ALG-Bezieher oder wenn kein Anspruch auf eine Familienversicherung in der GKV besteht, dass die letzte Krankenversicherungsarzt zuständig ist. In deinem Falle war es die GKV und deshalb muss die GKV dich auch meiner Auffassung nach, aufnehmen. Deine Versicherung wird, so wie du deine Situation geschildert hast, eine freiwillige (Pflicht)Versicherung sein und du wirst entsprechend deinem Einkommen eingestuft, mindestens aber nach der 968,33 €, was (je nach Kassen-Zusatzbeitrag), ca. 170,00 € mtl. ausmacht.
Die gesetzliche Grundlage bildet SGB 5 und dort der § 5 Abs. 13.
Gruss
Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 28.09.2016, 17:07

Hallo,

m.E. kommt es nicht zur Versicherungspflicht in der GKV.
Grund: die private Versicherung in der Schweiz,

https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 072007.pdf unter Punkt 1.3.

MfG

ratte1[/i]

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.09.2016, 18:00

ratte1 hat geschrieben:Hallo,

m.E. kommt es nicht zur Versicherungspflicht in der GKV.
Grund: die private Versicherung in der Schweiz,

https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 072007.pdf unter Punkt 1.3.

MfG

ratte1[/i]
Hallo Ratte 1,
ich stimme dir zu, aber weniger wegen der Schweiz (gibt es da auch Unterschiede zwischen PKV und GKV ??) sondern eher deswegen ..... 2010 war ich kurzzeitig für ein Jahr bei einer (deutschen privaten) Expat Versicherung, die 2011 aber auslief und nicht verlängert wurde.
sorry Glin - hatte ich überlesen - deine letzte Versicherung war somit eine PKV und damit ist das mit der GKV wohl eher nix.
Gruss
Czauderna

Glin
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Beitrag von Glin » 01.10.2016, 20:33

Hallo Czauderna,

Danke für die Einschätzung, ich dachte, dass die Versicherung im Ausland eher unerheblich sei und nur die letzte Versicherung zählen würde, bei der man in Deutschland, mit deutschem Wohnsitz, versichert war.

Dass ich mich im Ausland (Asien) zufällig für eine deutsche Private KV entschieden habe, ist ja eher nebensächlich, ich hätte mir jede andere internationale Expat KV abschliessen können.

Daraus dürfte mir eigentlich kein Nachteil entstehen, wenn ich wieder nach Deutschland ziehe und ich in die GKV zurück möchte.

Zumal es nie meine Absicht war mich jemals in Deutschland privat versichern zu lassen.

Wie ich es sehe, muss ich notfalls irgendwie ein Pflichtversicherungsverhältnis in die GKV herbeiführen, als Arbeitnehmer, Student oder Praktikant, unterhalb der Verdienstgrenze für PKV-Mitglieder.

So wie sich die GKVs zum Teil verhalten, wird es wohl ohne Anwalt und Klage wohl eher schwer werden....

Viele Grüße
Glin

urson
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Beitrag von urson » 01.10.2016, 22:01

Glin hat geschrieben:Wie ich es sehe, muss ich notfalls irgendwie ein Pflichtversicherungsverhältnis in die GKV herbeiführen, als Arbeitnehmer, Student oder Praktikant, unterhalb der Verdienstgrenze für PKV-Mitglieder
als Student eher nicht. oder bist du noch unter 30?

Joebo
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Beitrag von Joebo » 04.10.2016, 22:48

Glin hat geschrieben:
Daraus dürfte mir eigentlich kein Nachteil entstehen, wenn ich wieder nach Deutschland ziehe und ich in die GKV zurück möchte.

Zumal es nie meine Absicht war mich jemals in Deutschland privat versichern zu lassen.

Wie ich es sehe, muss ich notfalls irgendwie ein Pflichtversicherungsverhältnis in die GKV herbeiführen, als Arbeitnehmer, Student oder Praktikant, unterhalb der Verdienstgrenze für PKV-Mitglieder.

So wie sich die GKVs zum Teil verhalten, wird es wohl ohne Anwalt und Klage wohl eher schwer werden....

Glin
Wird es aber. Wie du schon richtig erkannt hast, hilft dir in diesem Fall nur ein Versicherungpflichttstbestand (z.B. Arbeitnehmer unter JAE).
Andernfalls darf die gesetzliche KV dich nicht aufnehmen. Auch ein Anwalt kann hier nichts ausrichten. Ich weiß nicht, welche Erfahrung du mit der GKV gemacht hast, wir prüfen die Fälle gewissenhaft und wenn die Vorsussetzungen für die Aufnahme vorliegen, dann wird die Person aufgenommen. Mit Aufnahme einer Beschäftigung hast du ein freies Wahlrecht. Ggf. suchst du dir einfach eine andere Kasse aus.

Gruß Joebo

Glin
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Beitrag von Glin » 06.10.2016, 08:36

Hallo Joebo,

Danke Dir für die Schilderung und ich bin nun, nach einigen Anfragen, auch so weit, dass ich einen "Pflichtversicherungsfall" herbeiführen werde. Alles andere kostet nur Nerven und zu viel Zeit und Geld, was ich nicht habe.

Notfalls kann ich ja nach ein paar Wochen wieder meine Arbeitsstelle kündigen bzw. einen befristeten Arbeitsvertrag eingehen. Amazon sucht bspw. zu Weihnachten immer ein paar Leute...

Eine andere Variante wäre ein Praktikum - wobei dann >25 Jahre und unbezahlt, wohl keine Versicherungspflicht besteht?

Siehe: meinpraktikum.de/krankenversicherung

Vergütung: Im Allgemeinen gilt, dass das Praktikum, sofern die Vergütung einen Betrag von 325 EUR monatlich nicht überschreitet, versicherungsfrei bleibt.

Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR im Monat kann man als Praktikant verdienen, ohne sich auf eigene Kosten in einer Krankenversicherung anzumelden. Bei einem Betrag zwischen 400 und 800 EUR teilen sich Arbeitgeber und -nehmer die Krankenversicherungsbeiträge im Sinne der Gleitzonenregelung.

Verdient man mehr als 800 EUR, so wird man in der Sozialversicherung als normaler Arbeitnehmer betrachtet und muss sich dementsprechend natürlich auch selbst krankenversichern.


Verstehe ich es so richtig, dass ab 400 Euro Monatslohn - egal ob Praktikum oder 450 Euro Mini-Job - ein Versicherungspflichtfall GKV vorliegt und unterhalb von 400 Euro Gehalt keine Versicherungspflicht vorliegt?

Also egal welche Arbeitsstelle ich annehme, sie muss einfach nur über der 400 Eurogrenze sein und darunter ist keine Versicherung möglich?

Danke
Gruß
Glin

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.10.2016, 12:44

Hallo,
es muss Krankenversicherungspflicht eintreten und bei Bruttolöhnen unter 450,00 € ist das grundsätzlich nicht der Fall, es sei denn dass aufgrund anderer Gegebenheiten, z.B. als Auszubildender auch bei einem solch niedrigen Einkommen Krankenversicherungspflicht eintritt.
Als Praktikant wirst du meiner Auffassung nach auch nicht krankenversicherungspflichtig oder hast du vor zu studieren ?.
Gruss
Czauderna

urson
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Beitrag von urson » 06.10.2016, 13:51

Czauderna hat geschrieben:...oder hast du vor zu studieren ?
dazu müsste er doch aber U30 sein um Versicherungspflicht in der KVdS zu erlangen...
Glin hat geschrieben:Notfalls kann ich ja nach ein paar Wochen wieder meine Arbeitsstelle kündigen bzw. einen befristeten Arbeitsvertrag eingehen. Amazon sucht bspw. zu Weihnachten immer ein paar Leute...
von vorneherein kurzfristige Beschäftigung lösen keine Versicherungspflicht aus. selbst wenn man mehr als 450 Euro brutto verdienen würde.

Glin
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Beitrag von Glin » 06.10.2016, 17:44

Hallo,
von vorneherein kurzfristige Beschäftigung lösen keine Versicherungspflicht aus. selbst wenn man mehr als 450 Euro brutto verdienen würde.
Das weiß man doch bei Stellenantritt nicht, ob es "von vornherein" als kurzfristige Beschäftigung geplant war? Selbstverständlich besteht ein ernsthaftes Interesse, die Arbeitsstelle zu behalten.

Jedenfalls ist man als Arbeitnehmer (unter der Einkommensgrenze für die PKV) versicherungspflichtig in der GKV und wenn man die Arbeitsstelle "verliert" wird man auch nicht mehr hinausgeworfen werden können, sondern wahrscheinlich mit der "freiwillige Mitgliedschaft" versichert.

Gruß
Glin

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.10.2016, 17:56

Glin hat geschrieben:Hallo,
von vorneherein kurzfristige Beschäftigung lösen keine Versicherungspflicht aus. selbst wenn man mehr als 450 Euro brutto verdienen würde.
Das weiß man doch bei Stellenantritt nicht, ob es "von vornherein" als kurzfristige Beschäftigung geplant war? Selbstverständlich besteht ein ernsthaftes Interesse, die Arbeitsstelle zu behalten.

Jedenfalls ist man als Arbeitnehmer (unter der Einkommensgrenze für die PKV) versicherungspflichtig in der GKV und wenn man die Arbeitsstelle "verliert" wird man auch nicht mehr hinausgeworfen werden können, sondern wahrscheinlich mit der "freiwillige Mitgliedschaft" versichert.

Gruß
Glin
Hallo,
ja, weiß man - aber du meinst ja etwas anderes - Man tritt eine Beschäftigung an und lässt sich nach drei Wochen (Probezeit) kündigen,
einen Grund wird sich schon finden und siehe da, schon ist man als freiwilliges Mitglied in der GKV - könnte klappen - wenn die Krankenkasse
blind auf beiden Augen ist.
Gruss
Czauderna

Joebo
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Beitrag von Joebo » 06.10.2016, 21:05

@Glin:

Ich denke wir alle helfen in dem Forum immer gerne und versuchen eine "vollständige Beratung und Aufklärung" durchzuführen. Was ich -und wahrscheinlich auch viele Andere- nicht mag, ist nach Möglichleiten zu suchen das GKV-System auszunutzen oder sich im Extremfall Leistungen zu erschleichen (soll kein Vorwurf sein). Das widerspricht etwas meinem Solidarempfinden. Für einige Wochen einen Job suchen um ins GKV-System zu erlangen um dann eine günstige frw. KV zu erhalten...
Hier hat meines Erachtens der Gesetzgeber mit der 5(1) 13 er Regelung oder jetzt OAV faktisch keinen Anreiz mehr gegeben sich gegen die PKV und für die GKV zu entscheiden. Wenn die PKV zu teuer wird, findet man einen Weg in das GKV-System. Passt nicht ganz zu deinem Sachverhalt aber vom Thema.

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