Rückstände nach 4 Jahren einfordern

Moderatoren: Jürgen, Czauderna

Nana8
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Rückstände nach 4 Jahren einfordern

Beitrag von Nana8 » 28.11.2016, 12:26

Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe bin im richtigen Forum gelandet.
Gleich vorab
1.wird ein langer Text-sry
2.bemühe mich so detalliert wie möglich zu schreiben, bei Fragen versuche ich alles zu beantworten
3. es geht mir nicht darum "wenn" Schulden gemacht wurden diese zu bezahlen. Es geht mir mehr um die Art und Weise wie die KK hier vorgegangen ist und ob das jemand in ähnlicher Form schonmal hatte.

Vorgeschichte:
Ich war 2010 bis 2012 selbstständig(ja ich weiß sehr kurz,ist ein anderes Thema) ich war gesetzlich Krankenversichert, mit dem Zusatz für die Selbstständigkeit. 2013 bin ich umgezogen und wurde schwanger bin aber in einem festen Arbeitsverhältnis.Das heißt kurzzeitig war ich duech die ALG 2 Beträge versichert, später durch das Arbeitsverhältnis. Ich hatte in meiner Schwangerschaft nahezu monatlichen Kontakt mit der KK.
Bis dahin hatte ich keine Ahnung das noch Forderungen gegenüber der Krankenkasse vorlagen. Keinen Brief, nichts erwähnt bei den ständigen Telefonaten , nichts.
Am 05.11.2016, bekam ich einen netten gelben Brief in diese steht nun Wort wörtlich:

"auf Grundlage des § 256 a ABS.3 SGB V in Verbindung mit den Einheilichen Grundsätzen zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden des GKV Spitzenverbandes vom 04.09.2013 ergeht folgender Bescheid:
RechtlicheGrundlage: Nicht gezahlte Säumniszuschläge des Versicherungszeitraums werden in der Höhe der Differenz zwischen dem nach § 24 Abs. 1a SGB IV in der bis zum 31.Juli 2013 geltenden Fassung erhobenen Säumniszuschläge( 5%) und dem scih bei Anwendung des § 24 Abs. 1 SGB IV ergebenen Säumniszuschläge(1%) erlassen.
Wir erlassen Ihnen hiermit unbeglichene Säumniszuschläge in der Differenz von 5 % und 1% nach § 256 a Abs. 3 SGB V in Höhe von
59, 50 €

Dieser Betrag wird heute aus Ihrem Beitragskonto gebucht.
Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf, nch andere angrenzende Versicherungszeiträume von freiwilligen Versicherungen oder Versicherungen nach § 5 Abs. 1 Nr 13 SGB V vorhanden sein die auf Grund bestehender Forderungen er Erlassprüfung unterliegen, so werden diese gesondert beschieden.
Nach Ausbuchung frd Erlassbeitrags weist Ihr Beitragskonto für die beschiedene Versicherungszeit per 03.11.2016 noch folgenden Rückstand auf:

1. Beitragsforderung zur Kranken und Pfelgeversicherung 372,54 €
2. Säumniszuschläge 191,62 €
3.Vollstreckungskosten 6,25 €

4. Restforderung 570,41 €

Die Berechnung des Erlasses und der Restforderung sind der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil des Bescheides ist( es wurde eine Tabelle angehängt)"


Dann nur noch der Vermerk das ich bis zum 18.11. 2016 überweisen soll, und das ich Widerspruch einlegen kann.

Mich hat es wirklich umgehauen. Ich habe alle meine Ordner gewälzt aus der Zeit der Selbständigkeit, Nichts absolut nicht, keine Aufforderung im Jahr 2012. Und auch jetzt die letzten 4 Jahre bekam ich keinen Brief mit der Aufforderung das ich noch offene Beträge bei der KK hätte. Selbst bei den Telefonaten in der Schwangerschaft, wurde nichts gesagt.
Ich bin dann persönlich zu KK vor Ort habe den Brief vorgezeigt und um Aufklärung gebeten. Die Mitarbeiterin telefonierte und meinte dann. Sie hätte mich angeblich 2012 angeschrieben, ich hätte angeblich nicht reagiert.( Einwurf: ich reagiere immer, bei der Rechnung vom Krankenhausaufentalt hatte ich beim Betrag einen Zahlendreher drin, die KK schickten Brief, ich habe es sofort behoben, ich zahle meine Schulden und wenn es in Raten ist)
Die Mitarbeiterin meinte man habe das 2012 abgegeben, und ,man wisse nicht warum das noch nicht eingefordert wurde, es habe ja schließlich einen Titel. Sie könne da jetzt nichts machen ich solle halt Widerspruch einlegen, wenn ich damit nicht einverstanden sei.

Gesagt getan, ich habe Widerspruch in Magdeburg . Und nun bekam ich ein Schreiben das mich wirklich auf die Palme bringt.

mein Widerspruch ist vom 8.11.2016 deren Schreiben vom 22.11.2016

" wir haben Ihren Widerspruch erhalten und teilen Ihnen folgendes mit:

Mit Leistungsbescheid vom 16.07.2012 ist ihnen Ihr damals bestehender Beitragsrückstand in Höhe von 477,91 mitgeteilt worden. Dieser Bescheid ist Ihnen nachweislich am 17.07.2012 zugestellt worden, die entsprechende Postzustellungsurkunde liegt vor( im Anhang haben sie eine Kopie eingefügt wo drin steht das der Brief bei mir in den Postkasten geschmissen wurde, weil keiner anzutreffen war. Also keine persönliche Zustellung. wie bereits erwähnt ich habe das Schreiben nicht. Oder nicht mehr, kann ja immer was verloren gehen. Will damit nur sagen das wenn es meine Schuld ist ich für alles grade stehe. ich habe aber alles abgeheftet)
Da dagegen keine Rechtsmittel eingelegt wurden ist der Leistungsbescheid bestandskräftig geworden. Es ist somit ein vollstreckbarer Titel entstanden, der eine 30 Jährige Gültigkeit besitzt, so das monatliche Mahnungen entbehrlich sind.( heißt für mich ach lassen wir einfach mal laufen und schauen wir mal wieviel Geld wir zusammen bekommen)

Bevor wir die recht aufwendige Akteneinsicht gewähren werden, möchten wir Ihnen auf Grund des es Einzelfalls und des geringen Rückstands den folgenden Vergleich anbieten:
Sie zahlen bis spätestens 31.12.2016 200€ als Einmalbetrag bei uns ein.Die restlichen Forderungen in Höhe von 370,41€ werden Ihnen im Gegenzug vollstänig erlassen.

Bitte teilen Sie uns schrieftlich mit ob Sie unseren Vergleich annehmen möchten.

Falls nicht, werdem wir Ihnen Akteneinsicht selbstverständlich gewähren. Anschließend worden wir den Sachverhalt dem Widerspruchsauschuss der Ikk gesund plus vorlegen müssen, der nach jetzigen Stand wahrscheinlich gegen Sie entscheiden würde Ihnen stünde dann noch der Weg vor das Sozialgericht offen."



So jetzt meine Fragen

1. Was haltet ihr davon?
2. Wie wordet ihr weiter verfahren?


Vielen Dank und Liebe Grüße

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.11.2016, 15:05

Hallo,
man bietet dir einen "Deal" an, der sich erst mal nicht schlecht anhört. Allerdings bin ich der Meinung, dass die Beiträge aus 2011 am 31.12.2015 verjährt waren und die Kasse von daher alles "niederschlagen" müsste, das mit den 30 Jahre sehe ich nicht, denn seit 2012 wurde ja nix mehr seitens der Kasse unternommen, was die Verjährung unterbrochen oder gehemmt hätte. Fazit- ich bin der Meinung, die Kasse will retten, was nicht mehr zu retten ist !.
Gruss
Czauderna

urson
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Beitrag von urson » 28.11.2016, 19:02

@Czauderna:

woher nimmst du die Annahme, dass die Beiträge verjährt wären?

in der Fragestellung wird geschrieben, dass die Selbständigkeit bis 2012 bestand. außerdem steht dort eine Forderung von 372 Euro.

dies ist meines Erachtens so ziemlich genau ein Monatsbeitrag. wenn die Selbständigkeit bis 2012 dauerte, dann dürfte das der Beitrag für Dezember gewesen sein, der am 15.1.2013 fällig war. und dieser Beitrag wäre noch nicht verjährt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.11.2016, 19:21

urson hat geschrieben:@Czauderna:

woher nimmst du die Annahme, dass die Beiträge verjährt wären?

in der Fragestellung wird geschrieben, dass die Selbständigkeit bis 2012 bestand. außerdem steht dort eine Forderung von 372 Euro.

dies ist meines Erachtens so ziemlich genau ein Monatsbeitrag. wenn die Selbständigkeit bis 2012 dauerte, dann dürfte das der Beitrag für Dezember gewesen sein, der am 15.1.2013 fällig war. und dieser Beitrag wäre noch nicht verjährt.
Hallo,
ja, könnte sein, aber woher nimmst du die Annahme dass es sich um den Dezember 2012 handelt >? - In der Fragestellung wurde erklärt dass seitens der Kasse in 2012 keine Anforderung erfolgte,die Kasse aber angab, dass sie eine Anforderung in 2012 gemacht habe, das spricht meiner Meinung nach gegen den Monat Dezember - also, fragen wir mal nach - war es der Dezember 2012 ?.
Gruss
Czauderna

Nana8
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Beitrag von Nana8 » 28.11.2016, 21:22

Hallo ,
danke für eure antworten.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich von dem deal halten soll bzw wie ich reagieren soll.

Nein die Selbständigkeit bestand nur bis Juli 2012 danach ALG II bei teil Selbstständigkeit. Der zu zahlende Betrag betrug Juli 2010 189,71 €: Juli 2011 218,46 und Juli 2012 224,44 €. Falls das relevant ist. Laut der angehängten Tabelle ist im Dezember 2011 eine Lücke wo ich dann angeblich oder anscheinend nicht abgezahlt hätte.

urson
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Beitrag von urson » 28.11.2016, 23:46

Beitragszahlungen werden eigentlich immer auf die letzte offene Forderung gutgeschrieben.

wenn du als Beispiel z.B. Dezember 11 nicht gezahlt hast, sondern erst im Januar 2012, dann wird die Zahlung vom Januar nicht für Januar gebucht, sondern für die fehlende zurückliegende Zahlung. somit entsteht dann für Januar 12 ein Fehlbetrag. dies führt sich dann so fort bis zum Ende der Selbständigkeit. damit wären Beiträge aus 2012 noch offen, die auch noch nicht verjährt sind.

mit dem Vergleich räumt die Kasse zumindest eine Teil"Schuld" an der verspäteten Mahnung ein. da der Selbständige aber selbst auch in der Pflicht ist, seine Beitragszahlungen zu prüfen, ist hier auch eine gewisse Ursache beim Versicherten zu suchen.

da du nach der Selbständigkeit Hartz IV bezogen hast, hat die Kasse eine Forderung wahrscheinlich als vorübergehend aussichtslos gesehen und den Rückstand "ruhend" gestellt. damit sind die Forderung aber noch lange nicht vom Tisch.

Nana8
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Beitrag von Nana8 » 29.11.2016, 08:17

Hallo danke für die Antwort, wie gesagt es geht mir nicht darum um biegen und brechen nichts zahlen zu wollen. Ich versuche ja selbst gerade alles von vor 4-5 Jahren nachzuvollziehen. Dennoch verstehe ich nicht das man mich nicht darauf hingewiesen hat bei dem ständigen Kontakt. Warum jetzt erst. Das mit dem ruhen lassen klingt zwar logisch wegen des ALG 2 ich war doch aber 2013 wieder arbeiten als Angestellte somit hätte ich es da abzahlen können, finanziell gesehen.. Wenn es im Dezember 11 war wieso wurde laut KK erst im Juli 12 per Bescheid gemahnt (nicht das ich nicht weiß das die Mühlen sich langsam drehen) die KK kann doch ohne Gericht dieses handhaben oder nicht.

Also deiner Meinung nach sollte ich den Vergleich annehmen?

PS ich mir nicht sicher ob es sich um den Dezember 11 handelt. Sie beziffern den Zeitraum von 2010-2012 .

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.11.2016, 11:54

Hallo,
du hast Urson nach seiner Meinung gefragt - okay.
Meiner Meinung nach solltest du das mit der Verjährung bei der Kasse nochmals anbringen - man kann ja das eine (Annahme des Angebotes) tun, ohne das andere (Eintritt der Verjährung) zu lassen - z.B. im Sinne von "Ich bin gerne bereit Ihr Angebot , Zahlung von 200,00 € anzunehmen, wenn Sie mir detailliert erklären, warum die Beiträge nicht verjährt sind (Rechtsgrundlage)."
Gruss
Czauderna

Nana8
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Beitrag von Nana8 » 29.11.2016, 13:11

Mit Leistungsbescheid vom 16.07.2012 ist ihnen Ihr damals bestehender Beitragsrückstand in Höhe von 477,91 mitgeteilt worden. Dieser Bescheid ist Ihnen nachweislich am 17.07.2012 zugestellt worden, die entsprechende Postzustellungsurkunde liegt vor dagegen keine Rechtsmittel eingelegt wurden ist der Leistungsbescheid bestandskräftig geworden. Es ist somit ein vollstreckbarer Titel entstanden, der eine 30 Jährige Gültigkeit besitzt, so das monatliche Mahnungen entbehrlich sind

Dies steht in dem Brief aus Magdeburg bzgl meines Widerspruchs....

Und nach Juli 2012 kam nichts mehr. Keine weitere Meinung keine Aufforderung keine Nachricht von Hauptzollamt keine Eintreibung.. Nichts. Und weil ich.mich nicht gemeldet habe wurde das zu einem Titel mit 30 jhr Gültigkeit. Dennoch wurden und das verstehe ich nicht die Beiträge aus 2010 wegen Verjährung jetzt aus meinen Konto gebucht. Zumindest verstehe ich das so bzgl des ersten Schreibens.

Du meinst also Brief an Magdeburg schreiben mit dem Inhalt Zahlung nur unter Vorbehalt aber trotzdem Akteneinsicht fordern???

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.11.2016, 13:30

Nana8 hat geschrieben:Mit Leistungsbescheid vom 16.07.2012 ist ihnen Ihr damals bestehender Beitragsrückstand in Höhe von 477,91 mitgeteilt worden. Dieser Bescheid ist Ihnen nachweislich am 17.07.2012 zugestellt worden, die entsprechende Postzustellungsurkunde liegt vor dagegen keine Rechtsmittel eingelegt wurden ist der Leistungsbescheid bestandskräftig geworden. Es ist somit ein vollstreckbarer Titel entstanden, der eine 30 Jährige Gültigkeit besitzt, so das monatliche Mahnungen entbehrlich sind

Dies steht in dem Brief aus Magdeburg bzgl meines Widerspruchs....

Und nach Juli 2012 kam nichts mehr. Keine weitere Meinung keine Aufforderung keine Nachricht von Hauptzollamt keine Eintreibung.. Nichts. Und weil ich.mich nicht gemeldet habe wurde das zu einem Titel mit 30 jhr Gültigkeit. Dennoch wurden und das verstehe ich nicht die Beiträge aus 2010 wegen Verjährung jetzt aus meinen Konto gebucht. Zumindest verstehe ich das so bzgl des ersten Schreibens.

Du meinst also Brief an Magdeburg schreiben mit dem Inhalt Zahlung nur unter Vorbehalt aber trotzdem Akteneinsicht fordern???
Hallo,
hier mal das Verwaltungskostengesetz dazu.
§ 20 Verjährung

§ 20 wird in 18 Vorschriften zitiert

(1) Der Anspruch auf Zahlung von Kosten verjährt nach drei Jahren, spätestens mit dem Ablauf des vierten Jahres nach der Entstehung. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist. Mit dem Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.

(2) Die Verjährung ist gehemmt, solange der Anspruch innerhalb der letzten sechs Monate der Frist wegen höherer Gewalt nicht verfolgt werden kann.

(3) Die Verjährung wird unterbrochen durch schriftliche Zahlungsaufforderung, durch Zahlungsaufschub, durch Stundung, durch Aussetzen der Vollziehung, durch Sicherheitsleistung, durch eine Vollstreckungsmaßnahme, durch Vollstreckungsaufschub, durch Anmeldung im Insolvenzverfahren und durch Ermittlungen des Kostengläubigers über Wohnsitz oder Aufenthalt des Zahlungspflichtigen.

(4) Mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterbrechung endet, beginnt eine neue Verjährung.

(5) Die Verjährung wird nur in Höhe des Betrages unterbrochen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht.

(6) Wird eine Kostenentscheidung angefochten, so erlöschen Ansprüche aus ihr nicht vor Ablauf von sechs Monaten, nachdem die Kostenentscheidung unanfechtbar geworden ist oder das Verfahren sich auf andere Weise erledigt hat.

Es könnte demnach sein, dass die Kasse sich ausschließlich darauf in Verbindung mit der Zustellung vom 17.07.2012 beruft und da würde die Verjährung unterbrochen, aber da ist nicht von dreißig Jahren die Rede, demnach wäre der 31.12.2016 der neue Termin.
Die Entscheidung liegt allein bei dir - Widerspruch aufrecht erhalten und nicht zahlen - zahlen unter Vorbehalt und Widerspruch aufrechterhalten - zahlen und die Sache ist erledigt - das musst du wissen.
Gruss
Czauderna

Nana8
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Beitrag von Nana8 » 29.11.2016, 17:31

Entschuldige aber so ganz verstehe ich deine Antwort leider nicht. Die haben doch geschrieben das ab Juli 2012 der Titel besteht würde. Wie kann ich das verstehen das,dass unterbrochen wurde. Sry ich kenne mich nicht so aus damit.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.11.2016, 20:21

Nana8 hat geschrieben:Entschuldige aber so ganz verstehe ich deine Antwort leider nicht. Die haben doch geschrieben das ab Juli 2012 der Titel besteht würde. Wie kann ich das verstehen das,dass unterbrochen wurde. Sry ich kenne mich nicht so aus damit.
Hallo,
ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke das Abs. 3 hier genommen wird
und demnach in 2012 eine Unterbrechung der Verjährung stattgefunden hat, und dann wäre nach meiner Meinung der 31.12.2016 der Ablauf der Verjährungsfrist - wie gesagt, meine ich.
Gruss
Czauderna

Nana8
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Beitrag von Nana8 » 30.11.2016, 10:18

Hallo, danke für deine Antwort. Ok dann hatte ich dich richtig verstanden, oder auch nicht keine Ahnung. ich glaube der Punkt den ich nicht begreife ist, dass die sich jetzt erst melden und dann auch nur weil sie Gebühren aus meinem Konto wegen Verjährung gestrichen haben. Also ab Juli/August 2012 ist es angeblich ein rechtkräftiger Titel. Und wären die Gebühren aus 2010/11 jetzt nicht verjährt hätten die das jetzt endlos lange weiterlaufen lassen und mich ins offene Messer laufen lassen. Oder?

Ich wollte es jetzt erstmal so machen einen Brief an diesen netten Herrn mit der Drohung das man sich ja gegen mich entscheiden würde, und sagen das ich es gerne erstmal prüfen möchte und erst nach einem Zeitraum von...(ka 2 Wochen) auf sein "Angebot" zurück kommen werde. Ka ob sie das machen denke eher nicht, weil ohne irgendwas mag ich dann auch nicht einfach 200 € zahlen. Ist für mich als alleinerziehende Geringverdienerin auch nicht einfach so aus dem Ärmel geschüttelt. Dennoch will ich ja wenn die Schulden rechtens sind sie zahlen.

Danke nochmal für eure Meinungen..

urson
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Beitrag von urson » 30.11.2016, 14:04

hattest du evtl. vielleicht in der Vergangenheit eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben?

Nana8
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Beitrag von Nana8 » 30.11.2016, 14:18

Ähm ja 2014 wurde ich leider mehr oder minder dazu genötigt. Warum?

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