Einleitung Vollstreckungsverfahren in vier Tagen angedroht

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

AmAbgrund
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Einleitung Vollstreckungsverfahren in vier Tagen angedroht

Beitrag von AmAbgrund » 02.05.2017, 11:28

Hallo,

ab dem 01.03.2017 habe ich beim Jobcenter Hartz IV beantragt.

Dieser Antrag ist noch nicht bewilligt.

Die Krankenkasse hat mir jetzt eine Mahnung geschickt.

Krankenversicherungsbeitrag plus 5,00 Euro Mahngebühren plus 1,50 Euro Säumniszuschläge.

Wenn ich nicht innerhalb einer Woche zahle, wird Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

Der Brief kam am Samstag.

Ich habe kein Pfändungsschutzkonto. Kann mein Geld vom Konto gestohlen werden?

Ich bekomme am 15. etwa 300 Euro von meinem Job.

Das Geld brauche ich für Miete (250 Euro), Strom (10 Euro) und Essen.

Jobcenter verlangt auch 10 Bewerbungen pro Monat. Die kosten schon 7 Euro Porto. Wenn ich mich nicht bewerbe, erhalte ich eine Sanktion.

Wie kann ich Vollstreckungsmaßnahmen verhindern?

Das Jobcenter ist doch ab März für meine Beiträge zuständig!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 02.05.2017, 11:59

Weiß die Kasse von dem Antrag auf ALG 2? Nur nebenbei. Hatz IV kann keiner beantragen :D

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 02.05.2017, 12:23

Vermutlich weiß die Krankenkasse das.

Ich beantrage immer für sechs Monate Leistungen.

Das Geld vom Jobcenter spare ich dann für die Krankenkasse.

Vom Einkommen von meinem Job lebe ich.

Das Geld vom Jobcenter reicht meistens ein Jahr, weil ich auch ein paar andere (unnötige) Dinge noch davon kaufe. Dann stelle ich einen neuen Antrag beim Jobcenter.

Bis jetzt hat die Krankenkasse noch nie mit Vollstreckungsverfahren gedroht.

Ich habe meine Beiträge immer pünktlich bezahlt, wenn ich nicht beim Jobcenter gemeldet war!

Schon seit fast zehn Jahren muss ich so überleben.

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 02.05.2017, 12:39

Ohne ein P-Konto hast du tatsächlich keinerlei Pfändungsschutz, also ja, die können dein gesamtes Konto plündern.

Allerdings würde ich der KK umgehend vom ALG-II-Bezug berichten, "vermutlich" ist mir da nicht sicher genug, ich würde davon ausgehen, dass die das nicht wissen. Behörden, und dazu zählt auch die KK, dürfen eigentlich keine offensichtlich aussichtslosen Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Wenn ich lese, dass du nur 300 Euro aus einem Minijob erhältst und dann noch aufstockendes ALG II, ist es offensichtlich, dass du davon keinen Cent abdrücken kannst.

Wieso verzichtest du eigentlich freiwillig auf die Leistungen vom Amt? Nur so als Frage. Doch nicht allein wegen den Mitwirkungspflichten? Und dann willst du von 300 Euro leben von denen schon 250 Euro für die Miete abgeht, und du somit praktisch nur 40 Euro zum Leben hast? Das kann man doch nicht mehr als Leben bezeichnen, das ist allenfalls Überleben.

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 02.05.2017, 14:02

Meine Mails an die Krankenkasse kommen nicht an.

Kriege immer die Nachricht, dass die nicht gesendet werden konnten.

Ich lebe nicht nur von 300 Euro.

In den sechs Monaten bekomme ich vom Jobcenter 3000 Euro.

Für ein Jahr Krankenkasse brauche ich 2000 Euro.

Also bleibt Geld für anderes wie Zahnpasta, Seife, Waschmittel oder mal eine Fahrt zu meiner Familie.

Teure Dinge wie Computer und Anziehsachen kriege ich gebraucht von meiner Familie.

Ich betrüge nicht das Jobcenter! Meine Familie schenkt die Sachen, wenn ich nicht beim Jobcenter bin.



Warum meldet Jobcenter nicht den Antrag auf Leistungen an die Krankenkasse?

Ich habe die Mitgliedsbescheinigung abgegeben.

Außerdem habe ich schon eine Eingliederungsvereinbarung.

Wenn das Jobcenter mir eine Eingliederungsvereinbarung gibt, dann habe ich Leistungsanspruch.

Warum wird das nicht an die Krankenkasse gemeldet?



Wer führt diese Vollstreckungsmaßnahmen durch? Kann ich diesen Menschen eine Mail schreiben und alles erklären?

Ich brauche das Geld auf meinem Konto unbedingt!!!


Und ich dachte immer, dass Zwangsvollstreckung erst kommt, wenn mehr als zwei Monate Schulden sind.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 02.05.2017, 15:05

Tja. Ein einfacher Rat.

Greif zum Telefonhörer und sprich mal mit der Krankenkasse. Die einfachste und normalste Sache der Welt.

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 02.05.2017, 15:37

Ich habe kein Geld.

Eine Aufladekarte für mein Handy kostet 15 Euro.

Und wie kann man einen Anruf nachweisen?

Das Jobcenter lügt immer, wenn man telefoniert.
Die Krankenkasse ist auch eine öffentliche Behörde.


Hier wurde geschrieben, die Krankenkasse darf keine offensichtlich aussichtslosen Vollstreckungsmaßnahmen einleiten?

Die Krankenkasse hat mehrere Lohnscheine von mir erhalten.

Da steht mein Einkommen drauf.

Weshalb droht man dann?

Ich habe immer gezahlt! Immer!!!

Ich habe oft gehungert für die Krankenkasse. Aber ich habe immer meinen Beitrag bezahlt!

Ich friere den ganzen Winter wegen der Krankenkasse.
Ich gehe nie zum Arzt.
Ich verzichte auf fast alles.

Und jetzt will die Krankenkasse mir noch das Geld für Miete klauen?

Ich arbeite!

Warum darf ich ohne Pfändungsschutzkonto nicht Geld für Miete behalten?

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 02.05.2017, 16:29

Du erhälst ja anscheinend Leistungen vom Jobcenter. Hast du mal den Bewilligungsbescheid geprüft?
An welche Krankenkasse wird gemeldet?
Welche Krankenkasse fordert Geld von dir - die gleiche?
Für welchen Zeitraum wurdest du vom Jobcenter angemeldet und für welchen nicht und warum nicht?

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 02.05.2017, 17:06

Das Jobcenter hat den Antrag noch nicht bearbeitet.

Es ist auch meine Schuld.

Ich will die sechs Monate ohne Sanktion schaffen.

Also stelle ich den Antrag immer so spät wie es geht.

Wenn kein Bescheid da ist, kann ich nicht sanktioniert werden.

Jetzt habe ich schon drei Monate volles Geld geschafft.

Nur will die Krankenkasse jetzt Geld haben.

Ich habe dieses Geld nicht.

Krankenkasse will die Zwangsvollstreckung bei mir machen.

Das Jobcenter schuldet aber den Beitrag!


Letzte Bewilligungszeiträume waren 01.02.2012 - 31.07.2012, 01.12.2013 - 31.05.2014 und 01.07.2015 - 31.12.2015

Krankenkasse hätte merken können, dass ich wieder zum Jobcenter muss.



Wie kann ich mein Konto schützen?

Pfändungsschutzkonto kann ich mir nicht leisten.

Es ist auch zu spät dafür.

Deswegen hat die Krankenkasse nur vier Tage Zeit gegeben.




Jetzt ging der Versand einer Mail endlich doch.

Ich habe eine Freundin gefragt. Ihre Adresse klappt.

Hoffentlich kann ich damit meine Miete retten.

vlac
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Beitrag von vlac » 02.05.2017, 18:12

Hallo,

ein Pfändungsschutzkonto kostet keine extra-Gebühren und die Bank muss Dir das Konto innerhalb von vier Tagen umwandeln. Das geht auch noch, wenn die Vollstreckung bereits eingeleitet ist.

Abgesehen davon erfährt die Krankenkasse erst vom ALG II-Bezug, wenn Du vom Jobcenter angemeldet wurdest.

Kayef
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Beitrag von Kayef » 02.05.2017, 21:51

Ich denke die Chancen für dich stehen eher schlecht, die Krankenkasse interessiert es nicht ob du Geld zum Leben hast, ob du Hartz IV, Sozialhilfe oder gar nichts bekommst, wenn die ihr Geld wollen, pfänden die und wenn es sein muss, sogar dein letzten Cent und du kannst dann gucken wovon du dir Nahrung usw. kaufst. Wie man in meinem Thread sehen kann, hatte ich auch ähnlichen Ärger mit der KK, hab denen tausendmal mitgeteilt, dass ich außer Kindergeld kein Einkommen und keine finanzielle Unterstützung habe und nur ein lachhaft geringen Zuschuss zur KK bekomme aber das hat die nicht interessiert, auch das ich mir dann nichts mehr zu Essen usw. leisten kann hat die nicht interessiert, die haben die Pfändung durchgezogen und ich musste hilflos dabei zusehen, so ist das leider in Deutschland, die Behörden haben immer recht und dürfen alles, wir kleinen Bürger haben uns dem zu beugen und am besten den Mund zu halten.

P-Konto rate ich dir von ab, die bei der Kasse sagten mir, dass das Jahrelang negative Konsequenzen für einen hat z.B. Schufa-Eintrag, Kreditwürdigkeit geht den Bach runter etc. also d.h. man bekommt dann NICHTS mehr, kein Darlehen, kein Kredit einfach nichts, man kann nicht mehr per Raten, Rechnung usw. bestellen etc. etc. ein P-Konto hat mehr nachteile als Vorteile.

Ich glaube, hier hat die KK die Schlacht gewonnen, war bei mir auch so... Hab Anwalt, Polizei, Kripo alles eingeschaltet aber erfolglos.

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 02.05.2017, 22:05

Kayef hat geschrieben:P-Konto rate ich dir von ab, die bei der Kasse sagten mir, dass das Jahrelang negative Konsequenzen für einen hat z.B. Schufa-Eintrag, Kreditwürdigkeit geht den Bach runter etc. also d.h. man bekommt dann NICHTS mehr, kein Darlehen, kein Kredit einfach nichts, man kann nicht mehr per Raten, Rechnung usw. bestellen etc. etc. ein P-Konto hat mehr nachteile als Vorteile.
Das ist m. E. eine glatte Lüge.

Ein P-Konto wird tatsächlich der Schufa gemeldet, steht sogar ausdrücklich im Gesetz, aber das darf ausdrücklich nur verwendet werden damit Banken prüfen können ob man schon ein P-Konto hat, da man nur ein solches Konto besitzen darf. Auf die Bonität darf sich die Einrichtung eines P-Kontos alleine nicht auswirken. Das was die KK da beschreibt passiert eigentlich nur wenn man die eidesstattliche Versicherung abgibt oder wenn man ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, dann ist die Bonität garantiert im Eimer und zwar sehr lange, aber sonst nicht.

vlac
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Beitrag von vlac » 02.05.2017, 23:39

Tja, sorry @kayef: Man hat schlicht keine Wahl. Denn ohne P-Konto kann man auf überhaupt kein Geld auf dem Konto verfügen, und das über Monate oder Jahre hinweg. Wenn man also die gesetzlich zustehenden Rechte nicht nutzt, dann ist tatsächlich alles weg.

Das wäre übrigens nicht anders, wenn es keine Versicherungspflicht gäbe, und man Behandlungen selbst bezahlen müsste, aber nicht bezahlen kann: Auch in diesem Fall würde gepfändet werden, und so mancher würde feststellen, dass die Summen sehr, sehr üppig ausfallen können.

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 03.05.2017, 08:53

Ich habe das Konto bei einer Internetbank. Kann ich da auch in drei Tagen ein P-Konto kriegen?


Und wenn ich ein P-Konto habe, dann kann die Krankenkasse nie mehr pfänden?

Dann darf ich mein Geld für Miete und Essen behalten?

Dann muss ich nie wieder zum Jobcenter?

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 03.05.2017, 09:17

Zur Einrichtung eines P-Kontos ist jede Bank verpflichtet, auch reine Online-Banken.

Das hat dann zur Folge, dass Arbeitseinkommen, das unter dem Pfändungsfreibetrag liegt (aktuell sind das 930 Euro monatlich), nicht von der KK gepfändet werden kann. Was aber sehr wohl pfändbar ist, ist Guthaben, was nach Ablauf des Monats auf dem Konto verbleibt, also, das ist ganz wichtig, alles abheben und ab unters Kopfkissen damit.

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