Baldige Aussteuerung - wieder arbeiten und gleiche Krankheit

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Gerd 54
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Baldige Aussteuerung - wieder arbeiten und gleiche Krankheit

Beitrag von Gerd 54 » 30.07.2017, 18:10

Hallo, ich werde in Kürze von der KK nach 78 Wochen ausgesteuert, denke aber das ich wieder arbeitsfähig bin und wieder arbeiten gehen werde. Jetzt aber meine Überlegung, wenn die gleiche Krankheit erneut auftritt, dann weiss ich nicht wie das weitergehen sollte. Wenn ich das richtig sehe, dann braucht der Arbeitgeber nicht 6 Wochen Fortzahlung zu zahlen und die KK braucht ebenfalls nicht zu zahlen. Bin etwas ratlos. Kann mir zu der Konstellation Jemand sagen wie das weitergehen würde?
Vielen Dank für Infos .

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 30.07.2017, 22:26

.
denke darüber nach, noch vor der Aussteuerung wieder arbeitsfähig zu
sein und und wieder arbeiten zu gehen

informiere dich über den Lauf der starren Blockfrist und deren Bedeutung
.

Gerd 54
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Beitrag von Gerd 54 » 30.07.2017, 23:32

Hallo, das habe ich ja auch beabsichtigt, die Aussteuerung ist in Ca.6 Wochen.
Nur ich bin mir nicht ganz sicher ob das Dauerhaft ohne Probleme funktioniert.
Deshalb meine Frage zu den Gedanken wenn es nicht Dauerhaft funktioniert.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 31.07.2017, 08:38

.
"Wenn es nicht dauerhaft funktioniert", hängt das Weitere davon ab,
wann die nächste Blockfrist beginnt und ob § 48 Abs. 2 SGB V wegen
einer Aussteuerung zur Anwendung kommt oder ohne Aussteuerung
nicht:

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/48.html
.

jensKMV
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Beitrag von jensKMV » 31.07.2017, 10:09

Zuerst muss der AG wieder 6 Wochen EFZ leisten.

Sollte zu Beginn der neuen AU die alte Blockfrist noch nicht abgelaufen sein, dann ist eine Meldung beim Arbeitsamt sinnvoll damit eine Entgeltersatzleistung gezahlt werden kann.

Gerd 54
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Beitrag von Gerd 54 » 31.07.2017, 10:54

Guten Morgen

Also sehe ich es richtig wenn die 3 Jahres Blockfrist im Monat 3/2016 begann, dann endet sie im Monat 3/2019.
Während der Zeit bis 3/2019 dürfte ich demnach mit der bisher bestehenden Krankheit keinen neuen Krankheitsausfall bekommen?
Wenn dies jedoch der Fall würde, dann würde die KK kein Krankengeld zahlen?
Der Arbeitgeber braucht soweit ich informiert bin ebenfalls kein Krankengeld (Lohnfortzahlung) zu leisten innerhalb von 6 Monaten?
In diesem Fall müsste ich mich bei der Agentur für Arbeit melden und §145 beantragen trotz fester Arbeitsstelle?
Jetzt blick ich überhaupt nicht mehr durch. :roll:

jensKMV
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Beitrag von jensKMV » 31.07.2017, 11:23

Bei gleicher Erkrankung besteht bis 3/2019 kein Anspruch auf Krankengeld mehr.

Der Arbeitgeber hat jedoch 6 Wochen zu zahlen, weil seit Beginnd er AU ein Zeitraum von mind. 12 Monaten vergangen ist und somit ein neuer Anspruch auf EFZ von 6 Wochen besteht.

Nach den 6 Wochen ist dann das Arbeitsamt in der Pflicht.

Zusätzlich mal über einen Rentenantrag nachdenken!

Gerd 54
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Beitrag von Gerd 54 » 31.07.2017, 12:19

OK Jens, danke , jetzt hab ichs verstanden.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 01.08.2017, 08:12

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Ich verstehe nicht, weshalb die AA "in der Pflicht" sein sollte.
.

Gustav
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Beitrag von Gustav » 01.08.2017, 20:51

Krankengeld endet weil der anspruch erschöpft ist -> zur Agentur für arbeit und arbwitslosengeld 1bekommen,(sofern man anspruch hat)
Das ist der normale weg

Gerd 54
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Beitrag von Gerd 54 » 17.08.2017, 10:48

Guten Morgen
Mich beschäftigt die Situation das ich bis zur Aussteuerung doch eventuell nicht Arbeitsfähig bin. Von der KK wurde mir das Aussteuerungsdatum mitgeteilt und das an diesem Tag die Mitgliedschaft in der KK endet. Wenn ich jetzt 3 Tage vor Aussteuerung zur Arbeitsagentur gehe (bin ungekündigt) und diesen sogenannten Nahtlosigkeitsantrag stelle, dann vergeht ja bis zur Bewilligung auch eine gewisse Zeit. Was muss ich dann unternehmen um fortlaufend weiter bei der KK versichert zu sein?
Vielen Dank für Infos. Gruß Gerd

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.08.2017, 13:37

Gerd 54 hat geschrieben:Guten Morgen
Mich beschäftigt die Situation das ich bis zur Aussteuerung doch eventuell nicht Arbeitsfähig bin. Von der KK wurde mir das Aussteuerungsdatum mitgeteilt und das an diesem Tag die Mitgliedschaft in der KK endet. Wenn ich jetzt 3 Tage vor Aussteuerung zur Arbeitsagentur gehe (bin ungekündigt) und diesen sogenannten Nahtlosigkeitsantrag stelle, dann vergeht ja bis zur Bewilligung auch eine gewisse Zeit. Was muss ich dann unternehmen um fortlaufend weiter bei der KK versichert zu sein?
Vielen Dank für Infos. Gruß Gerd
Hallo,
da musst du dir keine Gedanken machen - du teilst deiner Krankenkasse schriftlich mit, dass du dich beim Arbeitsamt gemeldet und auch Leistungen beantragt hast. Die Kasse wird deine Mitgliedschaft fortsetzen und auf die Leistungsbewilligung des Arbeitsamtes warten (bei uns waren das vier Wochen). Sollte innerhalb dieser Wartezeit keine Leistungsbewilligung vom Arbeitsamt vorliegen wird deine Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fortgeführt werden oder, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, als Familienversicherter.
Gruss
Czauderna

Gerd 54
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Beitrag von Gerd 54 » 17.08.2017, 15:42

Vielen Dank für die Antwort.Top
Jetzt weiss ich wie ich reagiere wenn es nötig wird.
Gruß Gerd

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 17.08.2017, 15:50

Hallo Gerd54,

hast du mal überlegt, welche rechtlichen Auswirkungen sich ergäben, wenn
deine letzte AU-Bescheinigung 1 oder 2 Tage vor der Aussteuerung enden würde?

Wenn du absehen kannst, dass du - ab Mitte September - nicht arbeitsfähig bist,
solltest du jetzt schon zur AA gehen, dich arbeitsuchend und - entsprechend der
Eingangsfrage - ab dem Zeitpunkt 1 oder 2 Tage vor der Aussteuerung arbeits-
los melden und Antrag auf Alg 1 nach § 145 SGB III stellen. Schau mal hier
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post24128 und lass dich am besten sowohl
von der Krankenkasse wie auch von der Arbeitsagentur über deine
Rechte, insbesondere deine Dispositionsbefugnis beraten:
https://dejure.org/gesetze/SGB_I/14.html

Schönen Gruß
Anton Butz

Gerd 54
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Beitrag von Gerd 54 » 19.08.2017, 10:59

Hallo Anton
Danke für die Infos.
Das mit dem §145 .Nahtlos ist mir bekannt, von der KK hatte ich das Schreiben mit UMGEHEND bei der Afa melden, das habe ich aber mal bewusst nicht gemacht da ich noch nicht sagen kann ob arbeiten oder nicht, die Afa würde mir wenn ich zu früh hingegangen währe sicherlich "einige Probleme" bereiten.
Schönes Wochenende Gruß Gerd[/u]

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