Beitrag zur Pflege- und Krankenvesicherung

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

wuschi
Beiträge: 10
Registriert: 08.05.2013, 16:39

Beitrag zur Pflege- und Krankenvesicherung

Beitrag von wuschi » 08.05.2013, 17:04

bin bei der bkk mh plus versichert. folgendes ist mir passiert:
anfang 2013 erhielt ich ein schreiben der kasse, dass ich über € 600,00 nachzahlen solle, da ich die erhöhung aus der sogenannten vbl-rente nicht gemeldet hätte. diese rentenbeträge werdn immer vom finanzamt und den rentenstellen den kassen gemeldet. nach langem hin und her habe ich bezahlt.
heute bekomme ich von der vbl karlsruhe ein schreiben, dass mein krankenkassenstatus geändert wurde ab 01.01.2010 insofern, dass ab diesem zeitpunkt die beiträge für die pflege- und krankenkasse nicht mehr abgezogen wurden und werden. ich soll € 274,-- nachzahlen. auf anruf bei der vbl in karlsruhe erhielt ich die antwort, dass ich bei der krankenkasse nachfragen solle, die hätten das veranlasst.
ich rief sofort bei der bkk mhplus an, die wollten das schreiben der vbl haben, um den sachverhalt zu prüfen. letzte antwort war per mail: werde mich im laufe der nächsten woche mit der zahlstelle in verbindung setzen, dann hören sie wieder von uns".

meine frage lautet, wie kann eine krankenkasse von sich aus einen rentenstatus bzw. versicherungspflichtige abzüge einfach von sich aus ändern, ohne mir bescheid wenigstens zu geben. ich bin ein mündiger bürger, der nicht alles mit sich machen lässt. die kasse hat mir keinen grund nennen können, wer und warum ohne mein wissen die änderung zu meinen lasten vorgenommen wurde. ich habe immer die beiträge bezahlt, wurden ja eingezogen.

wieso hat eine krankenkasse das recht so was zu machen? gibt es dafür eine rechtliche grundlage?
für eine antwort wäre ich sehr dankbar.1

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 08.05.2013, 17:29

wieso sollst du da etwas zurüvkzahlen?

Wenn bisher zu Unrecht Beiträge von der VBL abgezogen wurden hättest Du eher einen Anspruch auf eine Nachzahlung

wuschi
Beiträge: 10
Registriert: 08.05.2013, 16:39

beiträge zur pflege-und krankenversicherung

Beitrag von wuschi » 08.05.2013, 21:57

habe mich anscheinend nicht ganz klar ausgedrückt. die beiträge zu pflege und krankenkasse wurden nicht einbehalten, sondern die vbl-rente als brutto = netto ausbezahlt, ohne dass ich das wusste. und das seit januar 2010. also habe ich die rente - das sind monatlich
€ 66 - komplett ausbezahlt bekommen. die beiträge für kasse und pflege wurden nicht wie üblich abgezogen. jetzt kommt die krankenkasse und fordert diese beiträge nach, obwohl sie selbst den mist verursacht hat.
warum die bei der rentenstelle die änderung gemacht haben, keine ahnung. ich wurde nicht unterrichtet davon.
mich interessiert, ob die krankenkasse das recht hat, dies zu machen, ohne mich vorher zu fragen oder zu infomieren. bin gespannt, welche begründung die mir angeben.

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 08.05.2013, 23:03

@Wuschi: Das alles liest sich für mich so als wärst Du zum 01.01.2010 ein sog. freiwillig versicherter Rentner geworden (die VBL ist dann auch nicht Deine einzige Rente).

Das würde bedeuten, dass Du selbst die KV-Beiträge an Deine Kasse abführen musst. Das würde auch mit Deiner Nachzahlung zusammenpassen, die Du mal wegen einer nicht mitgeteilten Rentenerhöhung zu zahlen hattest.

Wenn dem so ist, dann überweist die VBL die Krankenkassenbeiträge nie direkt an die Kasse sondern zahlt Dir ihren Anteil mit der Rente aus und Du bist Beitragsschuldner des gesamten Beitrages gegenüber der Kasse.

Darauf hat die Kasse keinen Einfluss, das ist ausschließlich davon abhängig wie Du vor Rentenbezug versichert warst.

wuschi
Beiträge: 10
Registriert: 08.05.2013, 16:39

Beitrag von wuschi » 09.05.2013, 15:18

an poet: das kan nicht sein, ich bin seit 7 jahren in rente und wieso sollte ich auf einmal mich freiwillig versichern. ich habe eine normale altersrente und die vbl-rente von meinem verstorbenen mann. die rente ist auch nicht so hoch, dass ich vom betrag her mich anders versichern müsste. ich bin ein normal versichertes kassenmitglied. darum war ich ja auch so verwundert, dass plötzlich von der krankenkasse ohne vorwarnung eine änderung vorgenommen wurde. zumindest hätten die mir bescheid geben müssen. es kam aber von keiner seite jemals derartiges.
und hier geht es um einen eigentlich lächerlichen betrag von € 66,00, hiervon geht noch die krankenkasse und pflegeversicherung normalerweise weg. man muss doch informiert werden, wenn eine änderung - warum auch immer - vorgenommen wird. und hat die krankenkasse überhaupt das recht, ohne mein wissen änderungen vornehmen zu lassen?

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 09.05.2013, 15:40

Irgendwas passt da nicht zusammen. Bei einer gesetzlichen Rente und Versorgungsbezügen von der VBL in Höhe von 66,-- € wären die Versorgungsbezüge wegen Geringfügigkeit beitragsfrei. Ich vermute eher, dass noch weitere Versorgungsbezüge (evtl. kapitalisiert?) hinzukamen und daher die VBL-Bezüge beitragspflichtig wurden. Dazu würde passen, dass die Beiträge von der VBL nicht abgezogen werden können, nach meinem letzten Kenntnisstand verarbeitet die VBL keine Mehrfachbezüge bei Geringfügigkeit, d. h., wer zwei oder mehr Versorgungsbezüge erhält, muss die Beiträge aus dem VBL-Bezug selbst an die Kasse zahlen.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 09.05.2013, 16:16

Hallo,
das sehe ich auch so - wären diese 66,00 € der einzige Versorgungsbezug, wären sie nicht beitragspflichtig, wenn es aber noch andere (auch eigene) Versorgungsbezüge gibt, dann können auch die 66,00 € beitragspflichtig werden.
Wenn also der Kasse die Höhe dieser Versorgungsbezüge von Anfang an bekannt waren, hätte diese der VBL. mitteilen müssen das Beitragspflicht besteht.
Wenn der Kasse das nicht bekannt war, dann konnte sie auch nichts mitteilen
und die VBL. ging von der Beitragsfreiheit für diese 66,00 € aus.
Wenn sich nun herausstellt, dass die 66,00 nun doch beitragspflichtig sind, dann muss der bzw. die Versicherte im Rahmen der Verjährungsfrist (4 Jahre) die Beiträge nachzahlen.
Gruss
Czauderna

wuschi
Beiträge: 10
Registriert: 08.05.2013, 16:39

Beitrag von wuschi » 09.05.2013, 16:18

also ich habe eine rente aus meiner arbeitszeit, eine kleine witwenrente und die vbl-rente von meinem verstorbenen mann. ich bin seit 7 jahren in rente und habe diese renten ganz normal erhalten, natürlich abzüglich krankenkasse und pflegeversicherung. es gab nie etwas anderes. wieso dann auf einmal die vbl-rente brutto ausbezahlt wird, keine ahnung. das sei auf anweisung der krankenkasse passiert. das verstehe ich nicht. die können doch nicht einfach da rumpfuschen ohne mein wissen. die renten haben sich kaum erhöht, wisst ja selber um die rentenerhöhung in deutschland. ich komme bei weitem nicht über den höchstsatz hinaus.

ich denke, zuerst müsste mir die vbl mitteilen, wenn änderungen anstehen, egal welche. na ich warte mal die antwort der krankenkasse ab, bin gespannt.
vor allem, wenn die krankenkasse die änderungen veranlasst hat, ich nicht informiert werde, warum kommen die denn jetzt erst nach 3 jahren drauf, dass ich nachzahlen soll bzw. muss. ich finde das eine frechheit, die ich mir nicht gefallen lassen will. dass ich nachzahlen muss, ist mir klar, aber nicht so. ich lasse mir das nicht gefallen.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 09.05.2013, 16:27

wuschi hat geschrieben:also ich habe eine rente aus meiner arbeitszeit, eine kleine witwenrente und die vbl-rente von meinem verstorbenen mann. ich bin seit 7 jahren in rente und habe diese renten ganz normal erhalten, natürlich abzüglich krankenkasse und pflegeversicherung. es gab nie etwas anderes. wieso dann auf einmal die vbl-rente brutto ausbezahlt wird, keine ahnung. das sei auf anweisung der krankenkasse passiert. das verstehe ich nicht. die können doch nicht einfach da rumpfuschen ohne mein wissen. die renten haben sich kaum erhöht, wisst ja selber um die rentenerhöhung in deutschland. ich komme bei weitem nicht über den höchstsatz hinaus.

ich denke, zuerst müsste mir die vbl mitteilen, wenn änderungen anstehen, egal welche. na ich warte mal die antwort der krankenkasse ab, bin gespannt.
vor allem, wenn die krankenkasse die änderungen veranlasst hat, ich nicht informiert werde, warum kommen die denn jetzt erst nach 3 jahren drauf, dass ich nachzahlen soll bzw. muss. ich finde das eine frechheit, die ich mir nicht gefallen lassen will. dass ich nachzahlen muss, ist mir klar, aber nicht so. ich lasse mir das nicht gefallen.
Hallo,

noch einmal, damit keine Missverständnisse auftreten . Du hat eine eigene Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung, die Hinterbliebenen-Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung und nur einen Versorgungsbezug, nämlich die 66,00 € von der VBL. und du bist als Rentnerin pflichtversichert ??
Wenn das zutrifft sind diese 66,00 € nicht beitragspflichtig !1
Gruss
Czauderna

wuschi
Beiträge: 10
Registriert: 08.05.2013, 16:39

Beitrag von wuschi » 09.05.2013, 16:28

an czauderna: ich habe die vbl-rente und die anderen immer versteuert (einkommenssteuer) als ich noch berufstätig war. auch von der vbl-rente - wie von der anderen - wurden immer die pflichtbeiträge einbehalten. angeblich seit 1.1.2010 auf anweisung der krankenkasse jedoch nicht mehr. warum weiss ich nicht. mehr kann ich dazu nicht sagen. die ganzen jahre wurden die kassen-und pflegebeiträge einbehalten, warum hat die kasse das recht, ohne mein wissen das zu ändern? keine info, nichts. das finde ich unverschämt.

wuschi
Beiträge: 10
Registriert: 08.05.2013, 16:39

Beitrag von wuschi » 09.05.2013, 16:32

wenn die € 66,00 nicht beitragspflichtig sind, wieso fordert dann die kasse nach? ich soll ab 2010 bis heute gesamt € 275,-- nachzahlen. wo kann man nachlesen, ab welcher höhe beitragspflicht besteht? das würde mich interessieren.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 09.05.2013, 18:04

wuschi hat geschrieben:wenn die € 66,00 nicht beitragspflichtig sind, wieso fordert dann die kasse nach? ich soll ab 2010 bis heute gesamt € 275,-- nachzahlen. wo kann man nachlesen, ab welcher höhe beitragspflicht besteht? das würde mich interessieren.
Hallo,
du hast immer noch nicht bestätigt ob du nur über diese drei Einnahmen verfügst und ob du als Rentnerin pflichtversichert bist.
Wer insgesamt als versicherungspflichtiger weniger als 134,75 € Versorgungsbezüge hat, der muss dafür keine Beiträge zahlen.
Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 09.05.2013, 20:20

hast du denn in den letzten 5 Jahren eine Kapitalzahlung ausgezahlt bekommen; z.B. eine eigene Betriebsrente oder Versicherung? werden noch andere Betriebsrenten als die der VBL ausgezahlt?

wuschi
Beiträge: 10
Registriert: 08.05.2013, 16:39

Beitrag von wuschi » 09.05.2013, 22:31

hallo, also ich habe nur die drei renten, mehr nicht. ich bin als rentnerin pflichtversichert und habe auch keine kapitalzahlung oder sonst was gezahlt bekommen. nur meine altersrente, witwenrente und vbl, und von denen wurde immer krankenkasse und pflegeversicherung einbehalten. mehr kann ich nicht sagen, drum auch meine verwunderung und empörung

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 10.05.2013, 00:43

Was ist mit § 256 SGB V?

Es besteht doch Beitragspflicht, auch wenn jemand als Rentner über die KVdR pflichtversichert ist! Dass ist ja eine "Betriebsrente" im weitesten Sinn!

Es gibt soggar ein Formular: vbl.de/de?t=/documentManager/sfdoc.file.detail&ParentID=1365763070098&fileID=1365764178412&active=SFDOC

Vielleicht ist das auch hilfreich: vbl.de/de?t=/documentManager/sfdoc.file.detail&ParentID=1202888075939&fileID=1233061468511&active=SFDOC

Antworten