BEK will über 30 % Beitrag vom Gesamt-Verdienst kassieren

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

GW
Beiträge: 12
Registriert: 02.12.2013, 13:20

BEK will über 30 % Beitrag vom Gesamt-Verdienst kassieren

Beitrag von GW » 12.12.2016, 20:41

Hallo, ich hoffe auf Eure Hilfe. Folgender Fall:
hatte 2006 eine geschäftl. Insolvenz, seitdem bei meiner Frau familienvers. (vorher lebenslang DKV privat)
nun meine Meldung ab 1.12.15 zur Überprüfung der Fam.-Versich. abgegeben

folgendes gemeldet
Minijob monatlich 442,- Euro
Rente monatlich bis 30.6. = 87,14 Euro
ab 01.7. = 90,87 Euro

komme somit auf Gesamtverdienst von ca. 530,- Euro monatlich.
Heute Anruf der BEK:
Familienversicherung nicht mehr möglich. Ab sofort nur noch als freiwillig Versicherter, da die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind (stimmt).
Demnach von mir künftig zu zahlen = ca. 170,- Euro Beitrag mtl.
mithin über 30 % vom Einkommen. Eine andere Möglichkeit gäbe es nicht. Ist das richtig? Kann ich daran irgendwas ändern? Gibt es für mich noch andere Möglichkeiten?
Wäre schön, wenn jemand mir kompetenten Rat geben könnte. Im voraus "Danke"
GW

urson
Beiträge: 72
Registriert: 01.07.2015, 18:46

Beitrag von urson » 12.12.2016, 21:12

kurz und knapp. nein.
das ist schon der Mindestbeitrag. niedriger gehts nicht mehr.
wenn der Verdienst des Minijob sich verringert und du wieder unterhalb der Einkommensgrenze wärest, dann könntest du wieder in die Familienversicherung.

GW
Beiträge: 12
Registriert: 02.12.2013, 13:20

Beitrag von GW » 12.12.2016, 21:26

urson hat geschrieben:kurz und knapp. nein.
das ist schon der Mindestbeitrag. niedriger gehts nicht mehr.
wenn der Verdienst des Minijob sich verringert und du wieder unterhalb der Einkommensgrenze wärest, dann könntest du wieder in die Familienversicherung.
Danke für die schnelle Hilfe. Wie sähe es denn mit einem 451,-Euro Midijob aus? Welche Beiträge kämen denn dann ca. auf meinen Arb.-Geber und auf mich zu?

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 12.12.2016, 21:51

GW hat geschrieben:
urson hat geschrieben:kurz und knapp. nein.
das ist schon der Mindestbeitrag. niedriger gehts nicht mehr.
wenn der Verdienst des Minijob sich verringert und du wieder unterhalb der Einkommensgrenze wärest, dann könntest du wieder in die Familienversicherung.
Danke für die schnelle Hilfe. Wie sähe es denn mit einem 451,-Euro Midijob aus? Welche Beiträge kämen denn dann ca. auf meinen Arb.-Geber und auf mich zu?
Hallo,
ja, würde schon besser aussehen - auf dich kämen ungefähr (gleitzonenbeitrag könnte noch niedriger sein) 20,3 % vom Brutto zu - also
bei 500,00 € - 101,50 € - wobei es auf den Zusatzbeitrag der Kasse ankommt - dein Arbeitgeber würde hier etwas weniger als du zahlen müssen. Genau kannst du dir das ausrechnen lassen wenn du mal nach Gleitzonenbeitrag googelst - da gibt es Rechner im Netz.
Gruss
Czauderna

D-S-E
Beiträge: 446
Registriert: 14.12.2015, 20:27

Beitrag von D-S-E » 12.12.2016, 21:52

In diesem Fall würdest du Beiträge nach deinem tatsächlichen Einkommen zahlen, aus der Rente und aus der Beschäftigung. Bei den Beiträgen aus der Beschäftigung gilt dann die Gleitzonenregelung.

urson
Beiträge: 72
Registriert: 01.07.2015, 18:46

Beitrag von urson » 13.12.2016, 08:28

ich frage mich grade, was die Art der Rente sein könnte?
ist es ein EM-Rente? evtl. eine Teil-Rente?

GW
Beiträge: 12
Registriert: 02.12.2013, 13:20

Beitrag von GW » 14.12.2016, 19:56

urson hat geschrieben:ich frage mich grade, was die Art der Rente sein könnte?
ist es ein EM-Rente? evtl. eine Teil-Rente?
Ist keine eigene Rente, sondern Versorgungsausgleich nach Scheidung von meiner 1. Frau.
Aber ich hab noch eine Frage:
kann die BEK in meinem Fall die Beiträge auch rückwirkend für 2016 einfordern? Dann hätte ich ja 2000,- Euro an der Backe.

urson
Beiträge: 72
Registriert: 01.07.2015, 18:46

Beitrag von urson » 14.12.2016, 20:08

grundsätzlich können Beiträge rückwirkend 4 Jahre eingefordert werden.
wenn du also schon das ganze Jahr über der Grenze warst, kann (muss) die Kasse auch rückwirkend Beiträge erheben und einfordern.

GW
Beiträge: 12
Registriert: 02.12.2013, 13:20

Beitrag von GW » 14.12.2016, 21:22

urson hat geschrieben:grundsätzlich können Beiträge rückwirkend 4 Jahre eingefordert werden.
wenn du also schon das ganze Jahr über der Grenze warst, kann (muss) die Kasse auch rückwirkend Beiträge erheben und einfordern.
Schock in der Abendstunde! Ich hab den Minijob seit Aug.15 und diese Rente seit Okt. 15. Also Nachforderung ab Okt.15. Frage mich, warum ich bei der letzten Überprüfung vor einem Jahr (Dez15) keinen Hinweis von der Kasse bekommen habe, obwohl alles so angegeben wurde.
Frage für die Zukunft: vorausgesetzt mein AG ist mit einem 451,-Euro-Job einverstanden, welche Abzüge hab ich denn dann unter Berücksichtigung der tollen 90-Euro-Rente und eben dieser 451,-? Wäre schön, wenn mir jemand sagen könnte, wie hoch dann meine Gesamtabzüge wären und auch die meines AG (ich muß es ihm ja erklären). Danke im voraus.

urson
Beiträge: 72
Registriert: 01.07.2015, 18:46

Beitrag von urson » 16.12.2016, 09:46

bis 850 Euro ist es ein sog. MidiJob (Gleitzone).
im Internet gibt es dazu Rechner. ich habe dir hier mal einen verlinkt. darüber kannst du den Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil ausrechnen lassen http://www.krankenkassen-direkt.de/kass ... 7662164887

was die Angaben bei der Krankenkasse angeht, ist die Frage in welcher Form du diese Angaben gemacht hast? Steuerbescheid? genaue Entgelt und "Rentenangabe" auf den Cent genau?

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 16.12.2016, 11:30

hallo,
Was mir hier nicht so ganz klar ist, das ist die Sache mit der "Rente".
Was genau ist damit - du schreibst, es wäre keine Rente sondern es handele sich um den Versorgungsausgleich aus der Scheidung von deiner ersten Frau.
Von wem bekommst du nun das Geld, wirklich von der Rentenversicherung oder woher sonst ?
Wenn du tatsächlich einen Job in der Gleitzone erhaelst, dann musst selbst keine weiteren Beitraege zahlen, das wird natürlich rückwirkend nicht gehen, da musst du mit einer Nachzahlung von ca. 160,00 € Mgl. rechnen, wenn die Kasse auch rückwirkend die Familienversicherung beendet.
Gruß
Czauderna

GW
Beiträge: 12
Registriert: 02.12.2013, 13:20

Beitrag von GW » 16.12.2016, 21:24

Czauderna hat geschrieben:hallo,
Was mir hier nicht so ganz klar ist, das ist die Sache mit der "Rente".
Was genau ist damit - du schreibst, es wäre keine Rente sondern es handele sich um den Versorgungsausgleich aus der Scheidung von deiner ersten Frau.
Von wem bekommst du nun das Geld, wirklich von der Rentenversicherung oder woher sonst ?
Wenn du tatsächlich einen Job in der Gleitzone erhaelst, dann musst selbst keine weiteren Beitraege zahlen, das wird natürlich rückwirkend nicht gehen, da musst du mit einer Nachzahlung von ca. 160,00 € Mgl. rechnen, wenn die Kasse auch rückwirkend die Familienversicherung beendet.
Gruß
Czauderna
Ich erhalte die 90,- Euro von der Rentenversicherung (ich schrieb, es sei keine e i g e n e Rente). Es ist aber der Rentenanteil meiner 1.Frau, der mir bei Scheidung zugesprochen wurde.
Frage: Du schreibst, ich muß mit 160,- NZ rechnen, "wenn" die Kasse die Fam.-Vers. rückwirkend beendet. Heißt das, die können wählen, ob sie das rückwirkend machen oder nicht? Dann hätte ich ja noch ne Chance, dass sie das nicht rückw. machen.
Frage: für den Fall, das mein AG den Gleitzonenjob bejaht: der KK-Beitrag errechnet sich vom Gleitzonenentgeld plus dieser 90,-Euro Rente, ist das richtig?

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 16.12.2016, 21:51

GW hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:hallo,
Was mir hier nicht so ganz klar ist, das ist die Sache mit der "Rente".
Was genau ist damit - du schreibst, es wäre keine Rente sondern es handele sich um den Versorgungsausgleich aus der Scheidung von deiner ersten Frau.
Von wem bekommst du nun das Geld, wirklich von der Rentenversicherung oder woher sonst ?
Wenn du tatsächlich einen Job in der Gleitzone erhaelst, dann musst selbst keine weiteren Beitraege zahlen, das wird natürlich rückwirkend nicht gehen, da musst du mit einer Nachzahlung von ca. 160,00 € Mgl. rechnen, wenn die Kasse auch rückwirkend die Familienversicherung beendet.
Gruß
Czauderna
Ich erhalte die 90,- Euro von der Rentenversicherung (ich schrieb, es sei keine e i g e n e Rente). Es ist aber der Rentenanteil meiner 1.Frau, der mir bei Scheidung zugesprochen wurde.
Frage: Du schreibst, ich muß mit 160,- NZ rechnen, "wenn" die Kasse die Fam.-Vers. rückwirkend beendet. Heißt das, die können wählen, ob sie das rückwirkend machen oder nicht? Dann hätte ich ja noch ne Chance, dass sie das nicht rückw. machen.
Frage: für den Fall, das mein AG den Gleitzonenjob bejaht: der KK-Beitrag errechnet sich vom Gleitzonenentgeld plus dieser 90,-Euro Rente, ist das richtig?
Hallo,
ja, schon klar, dass das keine eigene Rente ist, aber mir ist unbekannt, dass jemand nur den Versorgungsausgleich als lfd. Zahlung von der Rentenversicherung erhält - das kann ich mir nur vorstellen wenn jemand selbst einen Rentenantrag gestellt und eine eigene Rente bewilligt bekommen hat, die dann um den Versorgungsausgleich erhöht wird. So, wie du das schilderst, hast du selbst keinen eigenen Rentenanspruch sondern bekommst nur den Versorgungsausgleich als Rente (Altersrente??) gezahlt ??.

Was deine Frage betrifft - ja, könnte sein, denn als du den Antrag auf Familienversicherung unterschrieben hast, da hast du auch unterschrieben, dass du Änderungen sofort der Kasse mitteilen wirst.
Was den Gleitzonenjob betrifft - da werden die Beiträge nur aus dem Arbeitsentgelt berechnet, wenn es sich tatsächlich um eine Rentenzahlung in wahrsten Sinne des Wortes handelt, dann wird die Rentenversicherung den Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten.
Gruss
Czauderna

GW
Beiträge: 12
Registriert: 02.12.2013, 13:20

Beitrag von GW » 20.12.2016, 08:11

Czauderna hat geschrieben:
GW hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:hallo,
Was mir hier nicht so ganz klar ist, das ist die Sache mit der "Rente".
Was genau ist damit - du schreibst, es wäre keine Rente sondern es handele sich um den Versorgungsausgleich aus der Scheidung von deiner ersten Frau.
Von wem bekommst du nun das Geld, wirklich von der Rentenversicherung oder woher sonst ?
Wenn du tatsächlich einen Job in der Gleitzone erhaelst, dann musst selbst keine weiteren Beitraege zahlen, das wird natürlich rückwirkend nicht gehen, da musst du mit einer Nachzahlung von ca. 160,00 € Mgl. rechnen, wenn die Kasse auch rückwirkend die Familienversicherung beendet.
Gruß
Czauderna
Ich erhalte die 90,- Euro von der Rentenversicherung (ich schrieb, es sei keine e i g e n e Rente). Es ist aber der Rentenanteil meiner 1.Frau, der mir bei Scheidung zugesprochen wurde.
Frage: Du schreibst, ich muß mit 160,- NZ rechnen, "wenn" die Kasse die Fam.-Vers. rückwirkend beendet. Heißt das, die können wählen, ob sie das rückwirkend machen oder nicht? Dann hätte ich ja noch ne Chance, dass sie das nicht rückw. machen.
Frage: für den Fall, das mein AG den Gleitzonenjob bejaht: der KK-Beitrag errechnet sich vom Gleitzonenentgeld plus dieser 90,-Euro Rente, ist das richtig?
Hallo,
ja, schon klar, dass das keine eigene Rente ist, aber mir ist unbekannt, dass jemand nur den Versorgungsausgleich als lfd. Zahlung von der Rentenversicherung erhält - das kann ich mir nur vorstellen wenn jemand selbst einen Rentenantrag gestellt und eine eigene Rente bewilligt bekommen hat, die dann um den Versorgungsausgleich erhöht wird. So, wie du das schilderst, hast du selbst keinen eigenen Rentenanspruch sondern bekommst nur den Versorgungsausgleich als Rente (Altersrente??) gezahlt ??.

Was deine Frage betrifft - ja, könnte sein, denn als du den Antrag auf Familienversicherung unterschrieben hast, da hast du auch unterschrieben, dass du Änderungen sofort der Kasse mitteilen wirst.
Was den Gleitzonenjob betrifft - da werden die Beiträge nur aus dem Arbeitsentgelt berechnet, wenn es sich tatsächlich um eine Rentenzahlung in wahrsten Sinne des Wortes handelt, dann wird die Rentenversicherung den Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten.
Gruss
Czauderna
Also ich hab noch mal nachgesehen. Ja, ich habe einen richtigen Rentenbescheid bekommen, den dem mir "Regelaltersrente" zugesprochen wird. Von der Deutschen Rentenversicherung.
Frage: falls mein AG dem Gleitzonenjob zustimmt,
komme ich problemlos wieder zurück in die Familienversicherung, wenn ich irgendwann den Job aufgebe und nichts mehr dazuverdiene (außer dieser Rente)? (Ich war jetzt 10 J. familienversichert).

urson
Beiträge: 72
Registriert: 01.07.2015, 18:46

Beitrag von urson » 20.12.2016, 10:47

Regelaltersrente?
wie alt bist du derzeit?

Antworten