Lücke wg. PTBS

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Muddi
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Lücke wg. PTBS

Beitrag von Muddi » 27.03.2017, 11:19

Hallo,

ich bin ein wenig verzweifelt und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin seit Dezember 2015 krankgeschrieben.

Seit 1. August 2016 ohne Anstellung.

Der MDK bescheinigte im September 2016 Arbeitsunfähigkeit, geminderte Erwerbsunfähigkeit etc und verordnete Reha.

Von November 2016 bis 20. Dezember war ich über die DRV in der Reha-Klinik – Traumatherapie Diagnose Post Traumatische Belastungsstörung, Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen sowie Panikattacken und ich leide unter Flashbacks aufgrund jahrelangen Missbrauchs in der Kindheit (raus kam dies erst im Juni 16)

Am 21. Dezember bin ich zu meiner Hausärztin, welche sich jedoch schon im Urlaub befand. Ich schickte am 21. Dezember den Entlassungsschein der Klinik, in dem angegeben war das ich weiter Arbeitsunfähig bin sowie eine kurze Mitteilung das meine Ärztin sich im Urlaub befindet an die Krankenkasse. Auf die Idee zu einem Vertretungsarzt zu gehen, bin ich in meinem psychischen Zustand nicht.

Am 2. Januar bin ich zu meiner Ärztin welche mir AU vom 30.Dezember bis 31. Januar bestätigte.

Am 17. Januar erhielt ich ein Schreiben der Krankenkasse, in dem sie mir meine AU bestätigten und mich darum baten den Entlassungsbrief bei der Klinik anzufordern. Was ich natürlich auch tat.

Am 27. Januar erhielt ich dann ein Schreiben der Krankenkasse das ich kein Krankengeld mehr erhalte, da ich eine Lücke in der Krankmeldung habe. Ich finde es schon „frech“ mir dies a) erst nach meiner Einwilligung zu geben und b) mich erst nach über sechs Wochen darüber zu informieren das ich im Dezember „falsch“ gehandelt habe.

Widerspruch habe ich eingelegt, bisher leider ohne Erfolg.

Ich weiß, ich bin selbst dran schuld das mir eine Lücke entstanden ist, ich will auch meine Behinderung bzw. meine Krankheit nicht als Entschuldigung nehmen – aber meine Tagesform wird von meiner Krankheit bestimmt und leider gibt es viele Tage an denen ich nicht aus dem Haus kann, unter Menschen oder einfach nur ein normales Leben leben kann….

Zählt der Entlassungsschein der Klinik so gar nicht? Ich ging jedenfalls davon aus :?

Danke fürs zulesen

Gruss Muddi

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 27.03.2017, 21:07

Mal eine ganz dämliche Frage: stand denn an der Eingangstür deiner Praxis ein Hinweis auf einen evtl. Vertretungsarzt?

Dazu sind Ärzte nämlich eigentlich verpflichtet wenn sie urlaubsbedingt oder aus anderen Gründen abwesend sind, denn nur Vertretungsärzte sind auch tatsächlich verpflichtet einen zu behandeln, andere Praxen können z. B. wegen Überlastung einen ablehnen. Früher musste man auch für einen Vertretungsarzt keine extra Praxisgebühr zahlen, ansonsten aber schon.

Wenn deine Hausärztin das nicht getan hat ergäbe sich evtl. ein Regressanspruch gegen sie.

Muddi
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Beitrag von Muddi » 27.03.2017, 22:42

Ich kann mich ehrlich gesagt nicht sagen ob da eine Vertretung angegeben war, spontan würde ich nein sagen. Aber beweisen könnte ich es nicht

Anton Butz
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Re: Lücke wg. PTBS

Beitrag von Anton Butz » 28.03.2017, 01:13

Muddi hat geschrieben: ... Entlassungsschein der Klinik, in dem angegeben war das ich
weiter Arbeitsunfähig bin ...
Das hört sich nach einer unbefristeten Arbeitsunfähigkeits-Feststellung /
-Bescheinigung an.

Wo also ist die Lücke?
.

Klaus.Taschenbier
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Beitrag von Klaus.Taschenbier » 28.03.2017, 05:11

Hallo Anton,

wenn ich mich dann in deiner Logik weiter bewege dann müsste Muddi nur Widerspruch einlegen, der Krankenkasse mitteilen, dass die Begründung nachgereicht wird und dann bis zu Aussteuerung Krankengeld beziehen. Gegen den Aussteuerrungsbescheid wieder Widerspruch einlegen und dann fast unbefristet weiter Krankengeld beziehen. Wäre das dein Rat an Muddi?

Muddi
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Beitrag von Muddi » 28.03.2017, 08:06

Guten Morgen.

Meine KK sagt ich hätte sofort zu dem Vertretungsarzt gemusst und da ich dies nicht getan habe, hätte ich eine Lücke von 9 Tagen.

In dem Widerspruch habe ich das selbe erklärt wie hier auch, allerdings schrieben Sie mir dann das dies keine neuen Erkenntnisse sind und mein Fall wird Mitte April im Widerspruchsverfahren Ausschuss besprochen. Gerne würde ich aber nochmal hinschreiben und alles erklären....

Meine KK zahlt mir auch nicht meine Therapeutin, musste hier nun schon Stunden runterschrauben, weil ich seit drei Monaten kein Geld mehr bekomme.... ich merke das mir das zwar nicht gut tut, aber was soll ich machen... geht alles ganz schön an die Psyche...

Also zählt der Entlassungsschein aus der Klinik doch? Wird von denen leicht übergangen...

Danke für die bisherigen Antworten

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 28.03.2017, 08:52

.
Zunächst geht es hier - wie bei domi-nic - darum, ob die weitere AU fest-
gestellt / bescheinigt war.:
http://www.krankenkassenforum.de/wieder ... ght=#84108

Die Feststellung / Bescheinigung ist nicht nur durch den Arzt / Vertretungsarzt
möglich, sondern ebenso durch den MDK- und durch Reha-Ärzte.

Die Rechtsprechung hat längst anerkannt, dass es auch unbefristete AU-Fest-
stellungen / -Bescheinigungen gibt.

Im Übrigen ist ein Zusammenhang zwischen "Endbescheinigung" und "be-
scheinigtem Ende der AU" offensichtlich, was aber allgemein ignoriert wird.

Wenn die AU-Feststellung / -Bescheinigung verneint ist, kommt es auf
weitere Gesichtspunkte an. Ist eigentlich immer dasselbe und alles
schon öfters auch hier im Forum wiederholt.
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.03.2017, 14:09

Hallo Anton,

wenn es so einfach wäre, wo ist das Problem für Muddi ? - Ich schließe mich hier mal der Frage von Klaus an und ergänze - du siehst also einen Entlassschein aus der Reha als "Arbeitsunfähig" grundsätzlich als Dauerbescheinigung, die keine weitere AUB eines behandelnden Arztes bedarf - der muss lediglich die Folge-Bescheinigungen ausstellen damit der oder die Versicherte an das Krankengeld kommen - und selbst das stellst du ja in Frage, von wegen Auszahlung des Krankengeldes nicht rückwirkend ?.
Ja, was soll Muddi nun machen ?.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 28.03.2017, 14:21

Anton Butz hat geschrieben:.
Im Übrigen ist ein Zusammenhang zwischen "Endbescheinigung" und "be-
scheinigtem Ende der AU" offensichtlich, was aber allgemein ignoriert wird.


.
Wenn das so offensichtlich ist, wieso hat das noch kein Rechtsanwalt oder ein Sozialrichter so wie Du gesehen?

Hmmm.... Da kann sich ja jeder eigene Gedanken machen.

@Czauderna. Das ist auch eine gute Idee. AU auf Dauer ausstellen lassen und dann Krankengeld bis zur Aussteuerung im voraus zahlen. Nach der Antonschen Weltauffassung klingt das logisch :roll:

Muddi
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Beitrag von Muddi » 28.03.2017, 16:51

Hallo,

ich habe den Entlassungsschein nicht als Dauerbescheinigung gesehen, mal angesehen davon das ich nicht wusste das es das gibt...

Auf dem Entlassungsschein steht das dieser innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Leistung der Krankenkasse auszuhändigen. Daher dachte ich nicht das es irgendwelche Probleme geben könnte, aber denken ist eh nicht so mein Ding zur Zeit....

Schon allein die Annahme das jemand Ende September vom MDK untersucht und festgestellt wird, das die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet bzw. gemindert ist, zur Reha geschickt wird, aus der Frau auch Arbeitsunfähig entlassen wird von denen so "gepeinigt" wird. Meine Ärztin hat der KK auch einen Brief geschrieben in dem Sie bestätigt das ich in den Tagen nach der Reha aufgrund meinen Krankheitsbildes (PTBS) arbeitsunfähig war.

Ich habe die Teilhabe am Arbeitsleben bereits genehmigt bekommen. Wenn der Beginn sich jedoch noch Wochen hinzieht, muss ich mir eine Arbeit suchen, obwohl es wirklich nicht geht... aber mein erspartes ist bald aufgebraucht....

Liebe Grüsse und danke

Muddi

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 28.03.2017, 22:23

Czauderna hat geschrieben: ... du siehst also einen Entlassschein aus der Reha als "Arbeitsunfähig"
grundsätzlich als Dauerbescheinigung, die keine weitere AUB eines be-
handelnden Arztes bedarf ...
Hallo Guenter,

darauf kommt es gar nicht an; stattdessen reicht schon, dass die Entlassung
als "weiter arbeitsunfähig" kein "zuletzt bescheinigtes Ende der Arbeitsunfähig-
keit" enthält und die davon abhängige Folge somit nicht eintreten kann.

Ein Blick in das Gesetz fördert die Rechtskenntnis:
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html

Schönen Gruß
Anton

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.03.2017, 22:42

Hallo Anton,
Leider hast du auf die Frage nicht geantwortet - der Entlassungsschein sagt nur aus "arbeitsunfähig " entlassen, enthält kein bis-Datum, noch nicht einmal voraussichtlich bis. Wenn ich deiner Logik folge, würde es ausreichen, wenn der Betroffene , sagen wir mal, vier Wochen später erst den Arzt aufsucht ?
Darum geht es.
Gruß
Guenter

Klaus.Taschenbier
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Beitrag von Klaus.Taschenbier » 29.03.2017, 00:07

Warum sollte man mit einem solchen Schein überhaupt noch einen Arzt aufsuchen. Nach Anton hat die Kasse ja einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung erlassen. Da ist es ja nun nur konsequent wenn dann jetzt Krankengeld ohne zeitliche Befristung gezahlt werden muss § 48 SGB V. Blick ins Gesetz......Natürlich im voraus. Also sofort fällig

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 29.03.2017, 09:23

Moin Guenter,

wir wollen hier doch keine Grundsatzdiskussion führen. Deswegen zurück zu
Muddi´s Fall - und sei´s drum, was z. B. nach vier Wochen wäre; hier geht es
speziell um die Weihnachtszeit vom 21.12.2016 bis 01.01.2017.

Sind wir uns einig, dass "arbeitsunfähig entlassen", eine Arbeitsunfähigkeitsbe-
scheinigung ist? Auch darüber, dass damit kein Ende bescheinigt wurde?

Schönen Tag
Anton

Muddi
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Beitrag von Muddi » 29.03.2017, 10:49

Guten Morgen,

ich wollte nicht das hier ein Streit entsteht....

Ich werde mich in meinem erneuten Widerspruch unter anderem auf dieses Urteil beziehen

Bayerisches LSG vom 20. Mai 2016 Aktenzeichen L 5 KR 191/15 B ER

Ich bin der Meinung das es "passt".

Ich danke euch für die Anregungen und schließe den Beitrag hiermit - ich möchte hier nicht noch mehr Unfrieden stiften.

Gruss Muddi

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