Krankenkasse verweigert Krankengeld bei fristloser kündigung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

tinka294
Beiträge: 9
Registriert: 02.12.2017, 14:55

Krankenkasse verweigert Krankengeld bei fristloser kündigung

Beitrag von tinka294 » 04.12.2017, 11:19

Hallo.Benötige dringend Hilfe.Muss heute noch einenn Widerspruch einlegen.Ich habe ein Problem mit der Ikk Nord und hoffe das ihr mir helfen könnt.

Ich bin zum 7.11 während der Krankheit und Lohnfortzahlung fristlos wegen angeblichen Vertrauensbruch gekündigt worden.Da ich das Gegenteil nicht beweisen kann,hab ich auch keine Kündigungsschutzklage eingereicht,auch wenn ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen.Ich kann das Gegenteil halt nicht beweisen und habe somit laut Anwalt auch keine Aussicht auf Erfolg vor Gericht.
Da ich ja zum Zeitpunkt der Kündigung krank geschrieben war,meldete ich mich bei der Krankenkasse.
Diese verweigert jetzt die Krankengeldzahlung,da ich ja durch Eigenverschulden Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber verhindert habe.
Ist dieses so Rechtens oder gibt es irgendwelche Paragraphen mit denen ich gegen die Krankenkasse Widerspruch einlegen kann.
Bedanke mich im voraus schon mal für eure Antworten.

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 04.12.2017, 11:53

Hallo tinka294,

zu kannst den Widerspruch (persönlich, schriftlich, per Fax) zur Fristwahrung
erheben und die Begründung nachreichen.

Zu deinem Thema wird es hier sicher einige Wortmeldungen geben (Stichwort Sperrzeit)

Ideal wäre, wenn du den Bescheid der Krankenkassen anonymisiert hier einstellst.

Schönen Gruß
Anton Butz

tinka294
Beiträge: 9
Registriert: 02.12.2017, 14:55

Beitrag von tinka294 » 04.12.2017, 12:03

Danke für die Antwort.Kann mir trotzdem noch jemand genaueres dazu sagen?

D-S-E
Beiträge: 446
Registriert: 14.12.2015, 20:27

Beitrag von D-S-E » 04.12.2017, 12:38

Meines Erachtens kann die Krankenkasse zwar einen Erstattungsanspruch bei deinem ehemaligen Arbeitgeber anmelden, muss aber in jedem Fall zunächst zahlen. Die Mitgliedschaft bleibt nach § 192 SGB V erhalten, so lange Anspruch auf Krankengeld besteht. Und dieser Anspruch besteht nun mal, wenn du bereits vor der Kündigung krank geschrieben warst und es auch laufend bist.

Kannst du den Text aus dem Bescheid abschreiben oder als Foto anomymisiert hochladen? Ohne Begründung der Kasse ist es nicht so leicht, dir zu helfen.

tinka294
Beiträge: 9
Registriert: 02.12.2017, 14:55

Beitrag von tinka294 » 04.12.2017, 13:46

Hallo.Hier der genaue wortlaut der Krankenkasse.


"Für jede Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen,in Ihrem Fall also längstens bis zum 24.11.2017.
Laut der Kündigung des Arbeitgebers durch Ihr eigenes Verschulden.
Aus unserer Sicht haben Sie durch ihr eigenes Verhalten Ihren Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für die Zeit der Entgeltfortzahlung verloren.Dies darf nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen."

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 04.12.2017, 15:17

.
Damit nähern wir uns dem Thema Sperrzeit und Auswirkungen auf das Krankengeld:
http://www.krankenkassenforum.de/1-vt95 ... sc&start=0

Die IKK Nord und ich sind offenbar die Einzigen, die in diese Richtung denken, aber so
wie geschrieben geht es auf keinen Fall.

Also unbedingt rechtzeitig Widerspruch einlegen!
.

tinka294
Beiträge: 9
Registriert: 02.12.2017, 14:55

Beitrag von tinka294 » 04.12.2017, 15:36

Das hatte ich vor.Gibt es Paragraphen auf die ich mich berufen kann?

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 04.12.2017, 16:19

.
Die Denkweise ist umgekehrt:

Auf welchen Paragrafen beruft sich die Kranken-
kasse, aus welchen einzelnen Gründen?

.

tinka294
Beiträge: 9
Registriert: 02.12.2017, 14:55

Beitrag von tinka294 » 04.12.2017, 16:24

Keine Ahnung.
Die wollen eine Stellungnahme von mir zur Kündigung und warum ich gegen deren Bescheid Einspruch einlege.

Ich bin in solchen Sachen nicht sehr erfahren,deshalb suche ich hier nach Hilfe,ob ich mich irgendwo drauf berufen kann

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 04.12.2017, 16:32

Gibt es doch mehr als diese 3 Sätze?
"Für jede Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgelt-
fortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen,in Ihrem Fall
also längstens bis zum 24.11.2017. Laut der Kündigung des Arbeitgebers durch
Ihr eigenes Verschulden. Aus unserer Sicht haben Sie durch ihr eigenes Verhalten
Ihren Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für die Zeit der Entgeltfort-
zahlung verloren. Dies darf nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft
gehen."
Also am besten erst mal bei der Krankenkasse fragen.
.

tinka294
Beiträge: 9
Registriert: 02.12.2017, 14:55

Beitrag von tinka294 » 04.12.2017, 16:37

Nein.Nur die Frist in der ich Widerspruch einlegen kann.Bin etwas verzweifelt.Am 7.11 gekündigt,also bin ich ja nur bis zum 7.12 versichert und meine Kinder laufen auch über mich.Ausserdem geht mir das Geld aus,da sich das Ganze irgendwie immer mehr in die Länge zieht

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 04.12.2017, 16:52

.
Nochmals:

Rufe am besten bei der Krankenkasse an und frage,
auf welchen Paragrafen sie sich beruft, aus welchen
einzelnen Gründen?

Gib´ ihr ggf. die Chance, hier mitzudiskutieren - aber
vergiss nicht, den Widerspruch trotzdem rechtzeitig
einzulegen.
.

tinka294
Beiträge: 9
Registriert: 02.12.2017, 14:55

Beitrag von tinka294 » 04.12.2017, 16:58

Hab dort angerufen.Die fordern eine Stellungnahme mit Widerspruch fristgerecht.Ansonsten sind die raus nach Fristablauf

tinka294
Beiträge: 9
Registriert: 02.12.2017, 14:55

Beitrag von tinka294 » 04.12.2017, 17:39

Die Dame am Telefon sagte,das sie nach Stellungnahme endgültig entscheiden,das ich aber eigentlich keinen Anspruch hätte bei selbst verschuldeter Kündigung.Ich kann leider das Gegenteil nicht beweisen und von meinen ehemaligen Kollegen sagt auch keiner gegen die Firma aus.Die haben nur mir gegenüber geäussert,das es so nicht stimmt,wie der Chef das auslegt.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 04.12.2017, 19:10

tinka294 hat geschrieben:Die Dame am Telefon sagte,das sie nach Stellungnahme endgültig entscheiden,das ich aber eigentlich keinen Anspruch hätte bei selbst verschuldeter Kündigung.Ich kann leider das Gegenteil nicht beweisen und von meinen ehemaligen Kollegen sagt auch keiner gegen die Firma aus.Die haben nur mir gegenüber geäussert,das es so nicht stimmt,wie der Chef das auslegt.
Hallo,
wann genau läuft denn die Widerspruchsfrist ab ? - Es genügt immer, innerhalb der gesetzten Frist den Widerspruch einzulegen - eine Widerspruchsbegründung kann dann auch nachgereicht werden. Die Kasse ist meiner Meinung nach überhaupt nicht in der Lage zu beurteilen ob du die fristlose Kündigung selbst verursacht hast, denn nicht du hast gekündigt sondern dir wurde gekündigt. Die Krankenkasse hat keine gesetzliche Grundlage für ihre Entscheidung - noch einmal, fristlose Kündigungen durch Arbeitgeber bedeutet nicht automatisch und für jeden, dass der Arbeitnehmer diese Kündigung auch wirklich verursacht hat - das ist Sache eines Arbeitsgerichtes, das festzustellen.
Was deine Bedenken betrifft, dass du wegen der Weigerung der Kasse nicht mehr krankenversichert wärst, die musst du nicht haben - die Kasse muss dich, unabhängig von der bestehenden Sachlage auf jeden Fall weiter versichern - hier geht es "nur" um die Zahlung von Krankengeld, nicht um den Anspruch als solches - meine ich.
Gruss
Czauderna

Antworten