Seltsam

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Carola
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Seltsam

Beitrag von Carola » 04.07.2011, 15:00

Dumme frage...
Ich bin nun schon länger AU, (8 monate) habe vor 2 wochen genau mit mein Chef gesprochen.
Er sagte ein SB der KK hat ihn vorab ein Fax geschickt, danach angerufen und gesagt das ich zum 05.07 eine Wiedereingliederung mache.
Wusste ich nix von.
Habe heute am 04.07 einen MDK termin gehabt, und wundersamer weise sagte der Doc das ich eine Wiedereingliederung machen soll.
Schwachsinn da ich eh noch eine op vor mir habe, 2 sehr wichtige untersuchungen, und laut reha bericht weiter Au bin.
Ausserdem bin ich wirklich krank und schaff es nichmal z.b mir die socken, Schuhe anzuziehen, Po abwischen dauert 30 minuten.
Wollte nur wissen warum der SB 2 wochen vorher weiss was der MDK Arzt feststellt am tag der untersuchung ?
Hat er übernatürliche kräfte ? der reha bericht kam erst tage später zum MDK.
Auf meine Fragen dazu wusste der Arzt keine antworten, als ich sagte das mein Arbeitgeber mir das Fax überlasen hat, und ich es ihn als Kopie vorlegte..nun er muss alle berichte nochmal durchsehen, ich bekomm bescheid. Untersuchung beendet.
Was meint ihr ?, kann ein SB so eine Macht haben ? ich weiss das er stellvertretender chef is, aber sowas ?
mfg Carola

Ps: Das habe ich dazu gefunden als ich mit meinen Doc gerade dadrüber
geredet habe.. bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.23.9278.9427.9464.9468

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Agion
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Beitrag von Agion » 04.07.2011, 20:21

Hi Carola,

was ich mir vorstellen könnte ist, dass der SB Deinen Fall dem MDK vorgelegt hat mir der Frage: "Ist bei dem vorliegenden Krankheitsbild eine Wiedereingliederung ab 05.07. medizinisch sinnvoll und möglich". Dies könnte der MDK natürlich bestätigt haben.

Aber hier brauchst Du Dir nicht allzuviele Sorgen zu machen. Die Kasse kann vieles aber nicht eine Wiedereingliederung festlegen. Was genau in dem Fax steht würde mich an dieser Stelle sehr interessieren. Vielleicht kannst Du das Schreiben ja mal anonymisiert online stellen. Wenn Dein behandelnder Arzt keinen Wiedereingliederungsplan ausstellt, ist die Kasse erstmal machtlos.

Grüße, Agion

Schmarotzer,der
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Beitrag von Schmarotzer,der » 09.07.2011, 00:05

Agion hat geschrieben:Aber hier brauchst Du Dir nicht allzuviele Sorgen zu machen. Die Kasse kann vieles aber nicht eine Wiedereingliederung festlegen. ... Wenn Dein behandelnder Arzt keinen Wiedereingliederungsplan ausstellt, ist die Kasse erstmal machtlos.
Wieso kann sie nicht?

Nordseeinsel
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Beitrag von Nordseeinsel » 15.07.2011, 10:26

Hallo
Das der MDK in einen Abhängigkeitsverhältnis zu den Kassen steht dürfte
jeden klar sein. Es wird höchste Zeit das sich da was ändert. Wenn bei mir sich ein MDK doc eine grobe Fehleinschätzung erlaubt, werde ich diesen
Zivielrechtlich belangen und auf Schadenersatz verklagen. Ich denke das in
meinen Fall die KK auch großen Einfluss auf den MDK nimmt. Meine Krankheit ist durch Geräte und einer Diagnose von einen Facharzt belegt.
Med. Geräte kann man nicht besch... es sei den man steigt nachts beim Doc
ein und Manipuliert die Geräte. :D

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.07.2011, 19:39

Hallo,
nein, die Kasse kann keine Wiedereingliederungsmassnahme festlegen oder gar anorden, dazu gehören nämlich zwingend drei Faktoren, die erfüllt werden müssen.
1. Der Patient, der eine solche Massnahme machen will,
2. Der behandelnde Arzt, der den Wiedereingliederungsplan zusammen mit dem Patienten erstellt, und
3. der Arbeitgeber, der seine Zustimmung erteilen muss.
Krankenkasse hat nur die Möglichkeit, in Verbindung mit dem MDK. eine solche Maßnahme vorzuschlagen bzw. eine solche zu verlangen, mehr aber auch nicht.
Was will z.B. die Kasse machen, wenn der Arbeitgeber "nein" sagt ??.
Was die Klageabsichten gegen den MDK angehen - da sehe ich ganz, ganz schwarz - da muss es schon wirklich sehr dicke kommen, damit ein versicherter gegen den MDK ein Klage erfolgreich durchziehen kann.
Was macht denn der MDK ??
Er erfüllt einen Auftrag, nämlich ein Gutachten abzugeben, er entscheidet nicht.
Es obliegt immer der Kasse eine rechtsgültige Entscheidung zu treffen und es werden fast ausnahmslos nur die Kassen verklagt, nicht der MDK.
Was die "Abhängigkeit" des MDK von der Kasse betrifft, so ist das ein weit verbreiteter Glaube, der aber grundsätzlich nicht stimmt, und wenn ich grundsätzlich schreibe, dann schreibe ich das, wohl wissend, das Beziehungen nur dem schaden, der keine hat.
Da der MDK nicht nur für eine Kasse tätig ist sondern für alle Kassen, ist er schon äußerst neutral. Dass dies die betroffenen Versicherten nicht so sehen, wenn nicht in ihrem Sinne entschieden wird, das ist auch wieder verständlich, wenn es aber umgekehrt ist, dann ist der MDK wieder eine gute Sache, schließlich sitzen in den Krankenkassen keine Mediziner.

Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 16.07.2011, 11:18, insgesamt 2-mal geändert.

Nordseeinsel
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MDK

Beitrag von Nordseeinsel » 16.07.2011, 10:50

Hallo
Habe dazu was nettes gefunden: bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.23.9278.9427.9464.9468&all=true

Czauderna
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Re: MDK

Beitrag von Czauderna » 16.07.2011, 11:27

Nordseeinsel hat geschrieben:Hallo
Habe dazu was nettes gefunden: bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.23.9278.9427.9464.9468&all=true
Hallo,
ja, nett - aber auch logisch, oder ??
Ist doch klar, dass sich die Ärzte durch den MDK "gegängelt" fühlen und es nicht gerne haben, dass sozusagen eine "Kontrolle und Beurteilung" ihrer Arbeit
erfolgt. Ich frage mich allerdings, was die Umstellung der Finanzierung des MDK
da bringen soll, denn letztendlich bezahlt den MDK, egal über wieviel Ecken auch immer, der Versicherte selbst, oder glaubt man bei den "Antragstellern" ernsthaft,
dass die Finanzierung aus anderen Töpfen erfolgen wird.
Die Einflussnahme der Kassen auf den MDK, die streite ich auch nicht ab, es kommt eben darauf an welche Frage die Kasse dem MDK stellt und welche nicht -
was ist das Ziel meines Auftrages an den MDK. - Fragen, die ich ihm nicht stelle und Aufträge, die von mir nicht erhält, die beantwortet er auch nicht und die führt er auch nicht durch, dafür wird er auch nicht bezahlt.
Dieses Prinzip gäbe es aber auch wenn wir keinen MDK hätten und externe Gutachter beauftragen würden, was dann natürlich erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen würde und selbstverständlich auch wesentlich teurer würde -
und wer wäre dann wieder der "Leidtragende" ??
Also, schon etwas nettes, aber auch nur "Augenwischerei"
Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 16.07.2011, 21:41


Nordseeinsel
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xxxxxxx

Beitrag von Nordseeinsel » 17.07.2011, 10:24

Hallo
Ja genau die MDK Ärzte haben sich geautet. Also kann man sich vorstellen was so manche Gutachten Wert sind. :roll: Ich bin echt gespannt wie der MDK sich in meinen Fall rausreden wird. :roll: Ich hoffe mal das der MDK
Arzt so clever ist und sich nicht selbst in Teufels Küche bringt. :D

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.07.2011, 11:34

Hallo,
sorry, da habe ich etwas falsch gelesen, aber trotzdem bleibe ich dabei.
Ohne MDK geht es nicht.
Wenn sich da MDK-Ärzte selbst beschwert haben über die Einflussnahme von Krankenkassen oder über ihre Arbeitsbedingungen, dann ist das nur in gewissem Umfang nachvollziehbar. Zur Einflussnahme gehören immer mindestens zwei
beteiligte - einer, der beinflusst, hier sollen es die Kassen sein, und ein anderer, der sich beeinflussen lässt, also der jeweilige MDK-Arzt.
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann fühlen sich diese MDK-Ärzte durch
ihren Arbeitgeber, dem MDK direkt und durch die Kassen indirekt in ihrer
Arbeit beeinflusst, frei nach dem Motto - Ablehnung geht grundsätzlich vor Zustimmung. Wenn dem tatsächlich so ist bzw. wäre, dann ist tatsächlich etwas faul im Verhältnis Kasse / MDK - gut zu wissen, auch für mich persönlich in der Praxis - kann ich doch meinem MDK gegenüber ganz anders argumentieren -
"Anbei die Unterlagen zum Reha-Antrag von Herrn XYZ. - wir sind nicht der Meinung dass eine Reha. zu Lasten der Kasse medizinisch sinnvoll ist und erwarten ihre entsprechende Bestätigung" oder " Frau Z. bezieht schon seit mehreren Wochen Krankengeld, wir bitten Sie um eine medizinisch begründete Bestätigung, die uns in die Lage versetzt, die Krankengeldzahlung möglichst
zeitnah beenden zu können".

Diese "Bestechlichkeit" des MDK. (wenn sie denn vorhanden wäre) würde uns schon als Kasse das Leben wesentlich erleichtern, aber warum halten sich die Kassen dann einen so kostspieliges "Hobby", wie den MDK, dann würden es doch
"Gutachter des Vertrauens", die man direkt beauftragt auch tun, oder noch besser, die Kassen stellen selbst Ärzte ein, die für die "medizinischen Fakten" sorgen.
Man, sieht, alles etwas überzogen dargestellt aber logisch hinführend zur Frage
an die User - Wie hättet Ihr es denn gerne - noch neutraler ?? wen ja, wer und wie, und wer zahlt die Kosten ??
Muss es überhaupt eine "Überprüfung" durch eine neutrale Stelle geben, wäre es nicht einfacher wenn alles so übernommen und gezahlt wird, wie es
der Patient und der behandelnde Arzt für notwendig und sinnvoll halten - wäre es
dann aber auch für alle Versicherten billiger ??
Ich ärgere mich auch ab und zu über bestimmte Ärzte des MDK, ich ärgere mich aber auch über bestimmte Ärzte allgemein, über bestimmte Mitarbeiter bei anderen Kassen oder beim Arbeitsamt, ja sogar über bestimmte Kollegen in meinem Unternehmen, nämlich über deren, mit dem gesunden Menschenverstand, nicht nachvollziehbaren Meinungen oder Entscheidungen,
trotzdem käme ich nicht auf den Gedanken, gerade die Existenzberechtigung beispielsweise des MDK. als neutrale Einrichtung anzuzweifeln.
Gruss
Czauderna

Nordseeinsel
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xxxx

Beitrag von Nordseeinsel » 17.07.2011, 13:17

Hallo
Genaueres kann ich über den MDK noch nicht sagen. Ich habe am 26.07.2011 einen Beratungstermin beim MDK. Ich weiss auch nicht was dem
MDK von der KK an Befunden und sonstiges was ich selbst der KK habe zukommen lassen an den MDK weitergeleitet wurde. Auch habe ich leider noch kein Gutachten vom MDK. Auf dem Begleitschreiben was mein LuFa
für den MDK geschrieben hat steht das ich in meinen Beruf nicht mehr Arbeitsfähig bin. Ich bin durch diese ganze Geschichte mit der KK psychisch
krank geworden so das ich eine geplante Reha nicht antreten konnte. Ich muss ab den 8.08.2011 eine Psychoterapie machen. Sollte sich heraustellen
das ich durch das verhalten der KK und des MDK erkrankt bin und deswegen die wichtige Reha nicht antreten konnte werde ich ggf. eine Zivilklage wegen Körperverletzung und Schadenersatz einreichen.
Es war nämlich von Anfang an klar zu sehen durch die Befunde vom LuFa
die durch Aparatemedizin belegt waren das ich AU bin.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 17.07.2011, 13:28

Sollte sich heraustellen
das ich durch das verhalten der KK und des MDK erkrankt bin und deswegen die wichtige Reha nicht antreten konnte werde ich ggf. eine Zivilklage wegen Körperverletzung und Schadenersatz einreichen.
Das wird sicher schwer zu beweisen sein. Denn es müsste mit medizinischen Attesten beweisbar sein. Insofern würde ich da keine allzugroßen Hoffnungen bzw. Strategien draufsetzen.
Erst mal abwarten, was der MDK wirklich ins Gutachten schreibt.

LG, Fee

Nordseeinsel
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Beitrag von Nordseeinsel » 17.07.2011, 15:51

Hallo
Ja mal sehen was in dem Gutachten steht. Wichtig sind auch die Unterlagen
die zu dem Gutachten geführt haben. Wichtige Befunde habe ich alle Kopiert.
Für die Klage dürfte der Befund des Psychologen wichtig sein. Ich muss warten wie die sache sich weiter entwickelt. Mich Ärgert am meisten das nachweislich schwer kranke Menschen von der KK so behandelt werden.
Aus diesem Grund werde ich mit allen mir zur verfügung stehenden Mitteln gegen die KK und ggf.den MDK vohrgehen. :evil:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.07.2011, 16:08

Hallo,
da wünsche ich dir alles Gute dafür, trotzdem stelle ich erneut eine, zugegeben,
provokante Frage -
"Mich Ärgert am meisten das nachweislich schwer kranke Menschen von der KK so behandelt werden. "
Wie sieht so ein Nachweis in Schriftform aus ??
Da schreibt ein Arzt oder auch Facharzt oder ein Krankenhaus einen
Befundbericht, beschreibt dort ein bestimmtes Krankheitsvild und stellt eine
Diagnose - Ist das der Nachweis, an dem seitens der Kasse nicht gezweifelt werden darf ??.
Ich betone noch einmal, diese Frage hat nichts mit dir und deiner persönlichen Lage zu tun und ich will auch in keinster Weise hier die KK. in Schutz nehmen -
ich frage nur mal nach - wenn das, was ein Arzt in einen Befundbericht oder einen
Antrag schreibt allein als Nachweise für eine Leistung (Reha-Maßnahme, Krankengeld, Hilfsmittel, Pflegebedürftigkeit usw.) gelten soll,
brauchen wir dann noch eine Überprüfung durch eine "neutrale" Stelle ??
Gruss
Czauderna

Nordseeinsel
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Beitrag von Nordseeinsel » 17.07.2011, 18:05

Hallo
Die Befunde vom LuFa stützen sich auf Messwerte durch Maschienen und der Blutwerte, Sauerstoffsättigung usw. An hand dieser Parameter kann der LuFa
bestimmen ob ich in meinen Beruf belastbar bin oder ob ich AU bin. Dazu gibt es aussagekräftige Studien. Diese kann jeder im Web nachlesen.
Dem LuFa einen vorzumachen kann man sich schenken das würde er an hand der Messwerte sofort merken. Auch der LuFa kann dem MDK nichts vormachen es sei denn er würde die Messergebnisse fälschen. Ich denke das würde sich der LuFa nicht trauen weil man das kontrolieren kann. Ich glaube nicht das er nur aus Gefälligkeit seinen Ruf aufs Spiel setzt.

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