Vom MDK gesund geschrieben (Aktenlage) Krankengeld eingest.

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Moderator: Czauderna

wem67
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Vom MDK gesund geschrieben (Aktenlage) Krankengeld eingest.

Beitrag von wem67 » 01.12.2016, 11:33

Hallo Forumgemeinde,

ich bin Arbeitslos und seit 06.06.2016 bis 19.12.2016 AU (Lückenlos), erst vom Hausarzt, weiter vom Facharzt.
Am 23.11. habe ich einen Brief von der KK erhalten, das ich vom MDK ab 24.11 wieder für gesund befunden werde, nach Aktenlage. Ich habe keinem Arzt eine Schweigepflichtentbindung gegeben.
Ich habe Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht verlangt, auch mein Facharzt legt Widerspruch ein bzw. verlangt 2. Gutachten.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die das übernehmen würde, habe aber eine Selbstbeteiligung von 200€ und momentan wenig Geld zur Verfügung, meine Familie würde mir aber helfen.

Mir wurde geraten mich bei der AfA (ALG1) arbeitslos zu melden, auch mit aktueller AU und soll hoffen das die mir am ende vom Monat Geld geben.
Also war ich am 24.11. bei der AfA und habe mich mit meinen "Restleistungsvermögen" arbeitslos gemeldet.
Die wollen mich natürlich zu ÄD schicken usw.

Gibt es für mich noch andere Möglichkeiten als die AfA, um an Geld zu kommen?
Ich weiß das es Urteile gibt, das der MDK nicht nach Aktenlage gesund Schreiben darf, könnte ich mit einem Anwalt eine weiter Zahlung vom Krankengeld erzwingen?
Gibt es Tipps, wie ich die AfA oder Sozialamt umgehen könnte, weil der Kampf und Stress mit den Ämtern meiner Gesundung überhaupt nicht gut tut.

Danke für jegliche Tipps und Hilfe
Gruß
wem67

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.12.2016, 11:54

Hallo,
was haben denn deine Bemühungen (Widerspruch, Akteneinsicht) ergeben, d.h. was genau hat die Kasse dir darauf geantwortet ?.
Dass der MDK keine Stellungnahme abgeben darf ohne persönliche Inaugenscheinnahme, das steht so nirgendwo, es kommt dabei immer auf die Fallkonstellation an - außerdem, nicht der MDK entscheidet sondern die Kasse, die sich zwar in sehr hohem Maße an der Beurteilung des MDK orientiert aber es ist die Kasse, welche das Ende der AU. festsetzt,
Gruss
Czauderna

wem67
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Beitrag von wem67 » 01.12.2016, 12:30

Hallo,

den Widerspruch habe ich vor einer Woche erst eingereicht, habe noch keine Antwort.
Kennst Du fälle, wo die KK Krankengeld nach Aktenlage eingestellt hat und vor dem Sozialgericht damit durchgekommen ist?

Kannst Du abschätzen wie lange es in etwa dauert bis die KK auf Widersprüche reagieren/antworten? Ich habe per Einschreiben/Empfangsbestätigung an den Vorstand gesendet.
Ich habe bereits schon mal, mit Erfolg, an den Vorstand geschrieben weil die unfähigen SB's mir Krankengeld verweigert haben.

Kennst Du dieses Urteil Hessischen Landessozialgerichts vom 18.10.2007, Az.: L 8 KR 228/06?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.12.2016, 13:05

wem67 hat geschrieben:Hallo,

den Widerspruch habe ich vor einer Woche erst eingereicht, habe noch keine Antwort.
Kennst Du fälle, wo die KK Krankengeld nach Aktenlage eingestellt hat und vor dem Sozialgericht damit durchgekommen ist?
Ja, kenne ich, aber ich kann auch sagen, dass es wenige waren, denn soweit haben wir es nicht kommen lassen, denn in der Regel kam es zu einem "Zweitgutachten" mit persönlicher Vorstellung.

Kannst Du abschätzen wie lange es in etwa dauert bis die KK auf Widersprüche reagieren/antworten? Ich habe per Einschreiben/Empfangsbestätigung an den Vorstand gesendet.
Grundsätzlich läuft es bei jeder Kasse gleich ab - der Widerspruch wird durch die Fachabteilung geprüft und dann wird entschieden, ob dem Widerspruch abgeholfen werden kann oder ob es bei der Ablehnung verbleibt (Bearbeitungsdauer kann beim besten Willen nicht angegeben werden, aber 14 Tage mindestens musst du rechnen) - verbleibt es bei der Ablehnung liegt es an dir deinen Widerspruch aufrecht zu erhalten - dann geht der Fall vor den Widerspruchsausschuss der Kasse, dem keine Kassenmitarbeiter angehören - Die Tagungsintervalle dieser Ausschüsse sind auch von Kasse zu Kasse verschieden - bei den großen Kasse tagen die öfters bei kleinen Kassen womöglich in größeren Abständen (1x pro Quartal). Hilft auch dieser Ausschuss dem Widerspruch nicht ab bekommt der Versicherte einen "klagefähigen" Bescheid und kann damit zum Sozialgericht gehen. Natürlich kann man auch direkt das Gericht anrufen, nur hat man dann in der Regel Pech, weil eben das Verfahren bei der Kasse noch nicht abgeschlossen ist.
Ich habe bereits schon mal, mit Erfolg, an den Vorstand geschrieben weil die unfähigen SB's mir Krankengeld verweigert haben.
Okay - aber glaube mir, ich bezweifle dass der Vorstand dafür gesorgt hat, dass du Erfolg hattest - ich bezweifle sogar, dass der Vorstand überhaupt dein Schreiben gelesen hat - aber das ist ja auch egal, Hauptsache, es hatte Erfolg. Tatsache, so kenne ich es jedenfalls; solche Vorstandsbriefe haben immer zur Folge, dass dann seitens der Kasse alles sehr genau und manches mal sogar sehr penibel bearbeitet wird - das kann von Vorteil und zu Gunsten des Versicherten sein, muss es aber nicht.

Kennst Du dieses Urteil Hessischen Landessozialgerichts vom 18.10.2007, Az.: L 8 KR 228/06?
nein - muesste ich googeln - mein Gedächtnis für AZ: ist nicht mehr so gut, bin schliesslich nicht mehr der Jüngste - hast du einen Link - dann kenne ich es vielleicht.
Gruss
Czauderna

wem67
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Beitrag von wem67 » 01.12.2016, 14:20

Danke für Deine ausführliche Antwort.
Hier der Link https://www.ra-kotz.de/krankengeld_aktenlage.htm.

Ich möchte nichts weiter als Fair von der KK behandelt werden, das machen die SB's von Anfang an nicht. Alles darzulegen würde den rahmen hier sprengen.
Ich denke auch das der Vorstand sich nicht direkt darum kümmert, aber er hat es an eine Übergeordnete Mitarbeiterin weitergegeben, 3 Tage später hatte ich das Krankengeld, was mir rechtlich zusteht, mehr möchte ich auch gar nicht.
Auch möchte ich nicht telefonisch belästigt werden, auch darum musste ich mich erst kümmern usw. Jetzt das einstellen nach Aktenlage, in der nichts drinnen ist.
Für mich ist so ein Verhalten asozial und verschlechtert, in meinem Fall den Gesundheitszustand....was soll das?
Wenn Du schon länger raus bist, wurdest Du eventuell noch nicht so genötigt, von Vorgesetzten, sich so asozial zu verhalten.
Wenn der Spuk vorbei ist, werde ich mir eine andere Kasse suchen, weil das Vertrauensverhältnis total zerstört ist.

Gruß
wem67

wem67
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Beitrag von wem67 » 01.12.2016, 14:24

Also macht es momentan keinen Sinn zum Anwalt zu gehen?
Ist der gang zur AfA richtig oder gibt es andere Möglichkeiten?

Ich habe momentan wenig kraft um mit den ganzen Behörden, KK und Co. zu kämpfen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.12.2016, 14:36

Hallo,
so lange bin ich nicht raus - erst seit 1.9.2016 - aber zugegeben, als ich zuletzt mit solchen Fällen beschäftigt war, das ist schon etwas her und außerdem habe ich da selbst entschieden. Über den Begriff "fair" kann man trefflich streiten, aber du hast schon recht, Was das von dir zitierte Urteil angeht, nein, das genau kannte ich noch nicht - ist allerdings ja auch schon einige Jahre alt. Der Fall dort ist auch in meinem Augen völlig klar - bei dieser Diagnosestellung hätte ein Gutachten ohne persönliche Vorstellung sowieso nicht erfolgen dürfen - damit wären wir wieder bei den Fallkonstellationen. Sicher, ein Kassenwechsel kann da hilfreich sein, aber im Laufe der Jahre kommt es immer wieder vor, dass man berichtet bekommt, dass der Betroffene vom "Regen in die Traufe" kam, aber das ist dann eben Pech - "Hinterher ist man immer schlauer" - so genug, der "Weisheiten" - ich wünsche dir viele Erfolg in deiner Sache.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Re: Vom MDK gesund geschrieben (Aktenlage) Krankengeld einge

Beitrag von Anton Butz » 02.12.2016, 08:42

wem67 hat geschrieben: Die wollen mich natürlich zu ÄD schicken
echt – wieso?

Das können die – und du – einfacher haben:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/86.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/96.html

Mit anderen Worten: für die Schnittstelle zwischen Krankenkasse und Arbeitsagentur
ist deine Leistungsfähigkeit bereits durch das MDK-Aktenlage-Gutachten festgestellt. Wenn
das für die Einstellung des Krankengeldes ausreichend ist, muss es auch für die Bewilligung des
Arbeitslosengeldes genügen.

Zu deinem Urteil des LSG Hessen:
http://www.krankenkassenforum.de/fragen ... ght=#81119

Da so ein Widerspruch auch mal 8 Monate dauert, ein Vorschlag: Antrag nach § 43 sowohl bei AA und KK:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=157039

mit kleinen Zusätzen:
KK: bitte aufschiebende Wirkung berücksichtigen, sonst gibt es einen ER-Antrag beim SG
AA: nach Ablauf eines Monats wird eine einstweilige Anordnung beantragt

Schönen Gruß
Anton Butz

wem67
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Beitrag von wem67 » 02.12.2016, 15:56

Hallo Anton Butz,

Vielen Dank für Deine Hilfe.
Mein Fall ist identisch mit dem verlinkten Fall.
Ich habe so meine Probleme die ganzen Gesetz Texte zu verstehen, eventuell hast Du Lust mir auf die Sprünge zu helfen.

Muss sich die AfA an die Paragraphen 86 und 96 halten? Das würde bedeuten ich könnte eine Untersuchung des ÄD verweigern, weil die den Befund der KK nutzen müssen?
Was ist dann mit meiner aktuellen AU bis 19.12?

Was meinst Du mit Paragraph 43 Antrag?

Was denkst Du, sollte ich lieber zum Anwalt gehen?

Viele Grüße
wem67

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 02.12.2016, 18:16

Also, mal ganz allgemein.
Der MDK kann dich nicht gesundschreiben. Schön wärs, dann würden auch unheilbare Krankheiten geheilt werden.
Ein SB der KK entscheidet erstmal ja, über deinen Krankengeldanspruch, (meist falsch) ob er Recht hat, entscheidet im Ernstfall ein Gericht ! Und über deine Arbeitsungfähigkeit entscheidet dein behandelnder Arzt, sonst niemand !

Punkt !!!


MfG

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 02.12.2016, 18:32

Czauderna hat geschrieben: aber es ist die Kasse, welche das Ende der AU. festsetzt,
Gruss
Czauderna
Falsch !!!

das entscheidet der behandelnde Arzt !!!

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 02.12.2016, 20:16

Hallo wem67,

klar hätte ich Lust, dir auf die Sprünge zu helfen, symbolisch mit 50 Euro
als Beitrag für einen Fachanwalt für Sozialrecht (m/w). Allerdings nicht ganz
bedingungslos. Du solltest den dir am 23.11.2016 von der Krankenkasse zuge-
gangenen Brief anonymisiert hier einstellen und uns während des weiteren Ver-
fahrens auf dem Laufenden halten – wäre das o. K.? Auch wenn ich hier immer
wieder „Senf“ beigebe und gelegentlich was frage, z. B. wohnst du zufällig in
Rheinland-Pfalz?

„Verweigern“ würde ich nichts – allerdings darauf hinweisen und fragen, ob und
weshalb die Untersuchung trotz der §§ 86, 96 SGB X denn erforderlich ist,
obwohl in § 6 Abs. 2 Satz 1 AU-RL doch steht:
„Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grundsätzlich verbindlich.“
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-11 ... -03-17.pdf
Die („unverbindliche“) AUB brauchst du trotzdem weiterhin, lückenlos!

Nun, was meinst du?

Schönen Gruß
Anton Butz

wem67
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Beitrag von wem67 » 03.12.2016, 14:43

Hallo Anton B.,

OK, ich werde zum Fachanwalt gehen, verzichte aber auf Dein freundliches Angebot mir mit 50€ zu helfen.
Hier ist das Schreiben von der KK Bild

Ich werde euch auf den laufenden halten und alle fragen gerne beantworten.
Fals Deine frage von Bedeutung ist, ich wohne in Bayern.

Gruß
wem67

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.12.2016, 15:02

Franki 01 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: aber es ist die Kasse, welche das Ende der AU. festsetzt,
Gruss
Czauderna
Falsch !!!

das entscheidet der behandelnde Arzt !!!
Hallo,
ach ja - ist das so ? - Wenn es denn wirklich so wäre, dann wäre das ja schön, besonders im Sinne der Versicherten und der Ärzte - leider ist es aber nicht so - wenn der MDK das Ende der AU. beurteilt, hält sich in 99 von 100 Fällen die Kasse an diese Beurteilung uns setzt das Ende der AU, was Krankengeldanspruch angeht fest.
Worin ich dir, auch aus der Praxis heraus, folgen würde, das wäre die Aussage "Über den Beginn der der AU entscheidet der Arzt bzw. das Krankenhaus und nicht die Kasse oder ein MDK."
Gruss
Czauderna

wem67
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Beitrag von wem67 » 03.12.2016, 15:25

Eben habe ich dieses Schreiben erhalten.
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