Einwilligungserklärung Reha-Bericht an MDK unterschreiben?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Mafi74
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Einwilligungserklärung Reha-Bericht an MDK unterschreiben?

Beitrag von Mafi74 » 15.03.2013, 11:54

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich in diesem Forum Hilfe bekomme und habe folgende Frage:

ich bin seit Ende November 2012 arbeitsunfähig krank geschrieben und beziehe seit Anfang des Jahres 2013 Krankengeld von meiner Krankenkasse. Es ist das erste Mal, dass ich meinem Berufsleben (17 Jahre) länger als drei Tage krank bin, deshalb ist das für mich auch alles Neuland.

Aus meiner Krankheit brauche ich kein großes Geheimnis machen. Das akute Rückenleiden wurde zunächst rund zwei Monate versucht konservativ zu behandeln, durch eine rapide Verschlechterung musste Ende Januar operiert werden. Im Anschluss daran bin ich direkt zur AHB gekommen und versuche nun jetzt vor Ort durch ambulante Anwendungen wieder fit zu werden. Ich bin von der AHB arbeitsunfähig entlassen worden, nach einer OP rechnet man im Schnitt auf jedenfall mit drei Monaten Arbeitsunfähigkeit.

Meine Krankenkasse hat mir nun eine Einwilligungserklärung zukommen lassen, damit die Reha-Klinik den Bericht der AHB direkt an den MDK schicken kann. Soweit ich weiß habe ich bei der Reha unterschrieben, dass ausschließlich meine Orthopädin den Bericht erhalten soll.

Wie muss ich vorgehen? Ich habe nichts zu verheimlichen und bin seitens meiner Orthopädin weiter krankgeschrieben. Ich hoffe ja selber, dass ich bald wieder fit bin und arbeiten kann. Soll / muss man diese Erklärung unterschreiben und abschicken? Oder reicht der Entlassungsschein der Reha mit dem Vermerk arbeitsunfähig?

Würde mich sehr über Antworten freuen.

Vielen Dank!

Gruß
Martin

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.03.2013, 12:06

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.03.2013, 12:16

Hallo,
auch wenn ich es nicht ganz so dramatisch ausdrücke wie Machts Sinn - er ist eben auch irgendwie "geprägt", wie wir alle, die sich in diesem Thema bewegen, als Mitarbeiter einer Krankenkasse kann ich bestätigen, dass du das natürlich nicht tun musst und dich auch keine Kasse der Welt dazu zwingen kann.
Wenn die Kasse den MDK. einschaltet um deine Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen, dann muss sie bzw. der MDK. eben mit dem vorlieb nehmen was vorliegt und danach beurteilen bzw. dann entscheiden.
Doof wäre allerdings, wenn z.B. im Reha-Bericht deine Arbeitsunfähigkeit
ausführlich dokumentiert wäre, der MDK. und damit auch die Krankenkasse anhand der vorliegenden Unterlagen (Arztanfrage) ggf. auf Arbeitsfähigkeit entscheiden, aber dann kannst du ja Widerspruch einlegen, kein Problem.
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 15.03.2013, 13:25

Hallo Czauderna,
Czauderna hat geschrieben: kein Problem
hier gehört m.E. noch dieser Smiley hin: :wink:

Im Krankheitsfall habe ich Besseres zu tun, als Widerspruch einzulegen und ums Krankengeld zu fürchten. Wenn ich dieses nun unwahrscheinlicher machen kann, indem ich dem MDK einen besseren Über- und Einblick ermögliche... dann stelle ich mir die Frage, ob die Verweigerung Sinn macht?

Gruß
roemer70

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.03.2013, 13:44

Hallo Römer,
'8)''8)' - eines reicht da nicht - aber du weißt doch - ein Smilie bei einem solchen Beitrag - das Zeichen der "Mafia" - da verstehen der Eine oder Andere, aber mehr der Eine keinen Spaß.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.03.2013, 13:49

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.03.2013, 14:05

Hallo,
"Also Leute, lasst euch vom dem Kassen-Kommentaren hier nicht einlullen. 45-jährige Kassenzugehörigkeit prägt - nicht in erster Linie zugunsten der Versicherten, denn "wess´ Brot ich ess´dess´Lied ich sing" - die Kassen sind angewiesen, Krankengeld zu sparen und haben nur dafür das Krankengeld-Einspar-Management eingeführt, nicht um Versicherte "glücklich zu machen".

gib es zu, dir ist in deinem neuen Forum langweilig - hier ist wenigstens was los !
Dein letzter Absatz ist natürlich wieder purer Unsinn, denn ich habe ja wohl klar und deutlich geschrieben, dass er das nicht machen muss und ihn niemand dazu zwingen kann - war doch wohl einwandfrei oder, alles andere sind wieder Mutmaßungen und dein berühmter "Generalverdacht".
Wie wird die Praxis evtl. aussehen - er unterschreibt nicht, was sein gutes Recht ist - die Kasse schaltet den MDK ein und der urteilt nach Aktenlage (auch wenn es dir nicht passt, der macht das aber trotzdem ), die Kasse entscheidet und dann hat der Versicherte erst mal ein Problem - er muss nämlich Widerspruch einlegen.
Das macht er dann mit einem deiner perfekt und ausführlich formulierten Musterschreiben.
Wenn er denn soviel Glück hat mit seinem Widerspruch, muss er persönlich zum MDK. und nimmt dann (deinem Rat entsprechend) den Reha-Bericht, den er von seinem Arzt holen muss, zum MDK mit. Das alles passiert natürlich innerhalb einer Woche ??!!! - natürlich nicht. Also bleibt festzuhalten - der Ärger und der Stress liegt mehr auf der Seite des Versicherten als auf der Seite seiner Kasse - aber bitte, er muss seine Einverständnis nicht geben, das ist sein Recht, diese Unterschrift zu verweigern - und nur das zählt.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Re: Einwilligungserklärung Reha-Bericht an MDK unterschreibe

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 15.03.2013, 14:32

Mafi74 hat geschrieben:Ich habe nichts zu verheimlichen und bin seitens meiner Orthopädin weiter krankgeschrieben.
Dann sehe ich auch kein Problem darin, die Einwilligungserklärung zu unterschreiben. In der Praxis läuft das wesentlich undramatischer ab, als von Machts Sinn vermutet. Der MDK schaut über den Bericht und schließt sich der Einschätzung an, d. h., er teilt der Kasse mit, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich noch so und so lange dauert. Und solange erfolgen von der Kasse weiteren Maßnahmen, erst nach Ablauf dieser Zeit und weiterer Arbeitsunfähigkeit wird geschaut, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Und da gibt es entgegen der Auffassung von Machts Sinn noch viele andere Maßnahmen, die nicht die Einstellung des Krankengeldes bedeuten.

Und Machts Sinn, ob du es glaubst oder nicht, bei uns ist es sogar oft so, dass die Leute den Bericht vorbeibringen und wir ohne MDK wissen, wielange die Arbeitsunfähigkeit noch gerechtfertigt ist. Aber ich glaube, dies kannst du dir mit deinem Weltbild nicht so wirklich vorstellen.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 15.03.2013, 14:32

Gut beschrieben, Czauderna!

Ich kann also entweder nur das tun, zu dem ich verpflichtet bin (hier also erstmal nix), mich dann evtl. später ärgern, Mühe, Zeit und Nerven investieren, um mit ungewissem Ausgang und zu einem unbestimmten Zeitpunkt vielleicht doch Recht zu bekommen.

Oder ich kann, da ich eh nix zu verbergen habe, die Freigabe erteilen und darauf spekulieren, aufgrund eines aussagekräftigen Reha-Entlassberichtes auch den MDK von der AU zu überzeugen und Ruhe zu haben.

Also, Mafi74, entscheide selbst, ob Du Dich von uns "einlullen" oder von Machts Sinn "auf Krawall bürsten" lässt! :wink:

Poet
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Beitrag von Poet » 15.03.2013, 14:34

Noch dazu steht im Entlassbericht "weiter arbeitsunfähig"...

Hier ist doch alles klar.

Kein Grund also für vernünftige Menschen, mit Polemik um sich zu schmeißen und Angst zu schüren.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 15.03.2013, 14:37

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
"Also Leute, lasst euch vom dem Kassen-Kommentaren hier nicht einlullen. 45-jährige Kassenzugehörigkeit prägt - nicht in erster Linie zugunsten der Versicherten, denn "wess´ Brot ich ess´dess´Lied ich sing" - die Kassen sind angewiesen, Krankengeld zu sparen und haben nur dafür das Krankengeld-Einspar-Management eingeführt, nicht um Versicherte "glücklich zu machen".

gib es zu, dir ist in deinem neuen Forum langweilig - hier ist wenigstens was los !
Dein letzter Absatz ist natürlich wieder purer Unsinn, denn ich habe ja wohl klar und deutlich geschrieben, dass er das nicht machen muss und ihn niemand dazu zwingen kann - war doch wohl einwandfrei oder, alles andere sind wieder Mutmaßungen und dein berühmter "Generalverdacht".
Wie wird die Praxis evtl. aussehen - er unterschreibt nicht, was sein gutes Recht ist - die Kasse schaltet den MDK ein und der urteilt nach Aktenlage (auch wenn es dir nicht passt, der macht das aber trotzdem ), die Kasse entscheidet und dann hat der Versicherte erst mal ein Problem - er muss nämlich Widerspruch einlegen.
Das macht er dann mit einem deiner perfekt und ausführlich formulierten Musterschreiben.
Wenn er denn soviel Glück hat mit seinem Widerspruch, muss er persönlich zum MDK. und nimmt dann (deinem Rat entsprechend) den Reha-Bericht, den er von seinem Arzt holen muss, zum MDK mit. Das alles passiert natürlich innerhalb einer Woche ??!!! - natürlich nicht. Also bleibt festzuhalten - der Ärger und der Stress liegt mehr auf der Seite des Versicherten als auf der Seite seiner Kasse - aber bitte, er muss seine Einverständnis nicht geben, das ist sein Recht, diese Unterschrift zu verweigern - und nur das zählt.
Gruss
Czauderna
da fehlt noch das nach dem Widerspruch erst einmal zur Sicherheit ALG beantragt werden muss, ggf. ALG 2, die weitere Versicherung muss geklärt werden, zwischendurch noch die einstweilige Anordnung beim Sozialgericht eingereicht werden soll, da MS ja ein Konstrukt im Kopf hat und noch Leute sucht die das für ihn versuchen....

Also alles eigentlich ein Spaziergang. Kann man ruhig während einer laufenden Erkrankung machen, wenn man die Äusserung von MS so nimmt.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.03.2013, 14:43

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 15.03.2013, 14:55

Machts Sinn hat geschrieben:Ergo:

Wenn jemand seine persönlichen Rechte wahr nimmt und seine medizinischen Daten vor unnötiger Offenbarung schützt, hat er zwangsläufig Nachteile!

Ja, Martin, so kenne ich das Krankenversicherungssystem auch! Und dafür gibt es Begriffe wie Nötigung oder Erpressung. Das oben war nicht nur ein Plädoyer dafür, sondern vermutlich schon Beihilfe - wenn wir heute schon mehrfach beim Strafrecht sind.
Also Mafi74: Ab zum Staatsanwalt. Mit der Zustellung der Einwilligungserklärung sind lt. MS mehrere Straftatbestände eingetreten.

Erpressung, Nötigung und Beihilfe zu beidem :wink:
Nun bereite dem Staatsanwalt mal ein lustiges Minütchen und stelle diese Strafanzeige. Du kannst Dich gerne auf MS und auf dieses Forum beziehen. 8)

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.03.2013, 15:09

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.03.2013, 15:19

Machts Sinn hat geschrieben:Falls sich die "Kassen-Mafia" hier mal informieren will - Broschüren, Faltblätter, Arbeitshilfen:

http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichk ... _node.html

Oder soll ich vielleicht doch besser zitieren?
Hallo,
ja. mach das - du weißt schon was wichtig ist - und denk immer daran - hier bist du unter lauter "Mafiosis".
Gruss
Czauderna

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