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Goce



Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 1

Verfasst am: Do März 19, 2009 3:06 pm    Titel: 75% Beitrag?

Ich habe von der Barmer gestern ein Anschreiben bekommen, dass ich jetzt ja freiwillig versichert sei. Eigentlich habe ich den Vertrag nur abgeschlossen, bis ich ab April studiere, aber bin eigentlich davon ausgegangen gesetzlich versichert zu sein.

Ich hab auch brav mein Nebenjobgehalt von 200 Euro angegeben (ich trottel).

Weiter steht im Brief, dass der Beitrag mindestens 1/3 der Einkünfte betragen müsste (840 Euro im Jahr)

Ich wäre in der Beitragsklasse 801 eingestuft und müsste ab dem 1.1.09 monatlich 125,16€ KKVS und 16,38 für die Pflegeversicherung zahlen. Zusammen wären das 141,54. Das sind dann fast 75% die mir die Barmer da abknüpfen will.

Was glaubt ihr läuft da alles rechtens ab? Gibts beim Gehalt keine Freigrenze (von mickrigen 200 Euro wollen die dann auch noch was abhaben tztz).
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Gast






Verfasst am: Do März 19, 2009 4:19 pm    Titel:

die 840 EUR sind die Mindestbemessungsgrundlage, d.h. wenn du unter den 840 EUR verdienst, wird diese Grenze trotzdem zur Berechnung herangezogen.
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Do März 19, 2009 8:21 pm    Titel:

Hallo,

klar, weil Du von 200 € nicht leben kannst, musst Du also weiteres Geld zum Leben haben oder kostenfrei Unterkunft oder sonst was. Das hat der Gesetzgeber fiktiv hochgerechnet.

Sollen denn Versicherte für 12,50 € komplett krankenversichert werden? Ist doch unlogisch.

LG, Fee
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Hoschi



Anmeldungsdatum: 16.09.2009
Beiträge: 82

Verfasst am: Do Dez 17, 2009 1:33 pm    Titel:

gibts schon, bei nem 401,-- EUR Verdienst... ok, dann sinds auch ein bisschen mehr als 12,50 EUR...

@ Goce: selbst wenn du 0,-- EUR angegeben hättest, wäre der Beitrag aus 840,-- EUR berechnet worden. Keine Möglichkeit zur Familienversicherung?
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Fr Dez 18, 2009 7:56 am    Titel:

Hallo,

der Hinweis auf 401 € ist fachlich falsch bei Studenten. Es tritt keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ein.

Hinweis: Selbst wenn Du nix verdienst, beträgt Dein Beitrag so viel. Gegenfrage: Wann bist Du denn mit dem Studium fertig?

LG, Fee
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Hoschi



Anmeldungsdatum: 16.09.2009
Beiträge: 82

Verfasst am: Fr Dez 18, 2009 10:02 am    Titel:

Aber er schreibt doch, dass er erst ab April studiert, so dass meines Erachtens nach ein Job über 400,-- EUR die gewünschte (günstige) Versicherungspflicht in der Gleitzone bringt.
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