Abbau von Überstunden während Wiedereingliederung

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Moderator: Czauderna

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Yoda
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Abbau von Überstunden während Wiedereingliederung

Beitrag von Yoda » 17.08.2017, 08:31

Ich hatte am 14. Juli eine Hallux op. und wurde primär bis 11. August krankgeschrieben. Bei der Nachkontrolle am 28.7 wurde ich erneut bis einschließlich 1. September krankgeschrieben. Die Krankmeldungen wurden jeweils direkt an meinen Arbeitgeber weitergeleitet.
Der am 4. August genehmigte Dienstplan für September enthielt 96 soll Arbeitsstunden, wovon nur 32 Stunden ist Arbeitszeit eingetragen wurden.
Die restliche Arbeitszeit wurde als Überstunden abgebaut.
Das ist zwar ärgerlich, aber meines Wissens legal, da der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Dienstplan Veröffentlichung davon ausgehen konnte, dass ich nicht weiter krank bin.
Sofern ich am 2. September wieder gesund bin, würde ich ab 18. September meinen ersten Dienst arbeiten.
Jetzt die Frage:
Wann würde die Wiedereingliederung beginnen wenn der Arzt ab 2.9 sein oK gibt? Am 2.9 oder zu meinem ersten Dienst am 17.9?
Wenn ich mich auf eine Wiedereingliederung von 2-3 Wochen einlassen, wäre ich bis zum Ende der Wiedereingliederung weiterhin krankgeschrieben und erhalte damit 70 % meines Gehaltes ab 26.8. Mein Arbeitgeber kann meine Überstunden verschwinden lassen, ich erhalte das Geld von der Krankenkasse und arbeite währenddessen noch für ihn....
Lasse ich mich ab 2. September gesundschreiben und verzichte auf die Wiedereingliederung, so arbeite ich ab 18. September wieder normal. Damit würde ich auch ab 2. September mein volles Gehalt vom Arbeitgeber erhalten.
Was würde jetzt passieren, wenn ich doch am 18. September oder auch später feststelle, dass die Arbeit zu belastend ist und ich erneut krankgeschrieben werde?
Falle ich dann sofort wieder in den Krankengeldstatus? Kann ich dann nachträglich eine Wiedereingliederung erhalten obwohl ich zwischendurch gesund war aber nicht gearbeitet habe?
Wenn ich mich innerhalb der nächsten drei Jahre nochmals am Hallux operieren lasse (andere Seite), wird dies als gleiche Krankheit gezählt oder als neue Erkrankung?
Vielen Dank,
LG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.08.2017, 13:43

Hallo,
jetzt bin ich kein Arbeitsrechtler und kann auch nix über Abbau von Überstunden sagen - was ich aber weiß ist, dass ein solcher Abbau nicht während einer Wiedereingliederungsphase möglich ist. wenn der Wiedereingliederungsplan, der von allen Beteiligten "abgesegnet" sein muss, ab dem 2.9. beginnt, dann beginnt die Phase auch erst am 02.09 - denn du erhältst während dieser Zeit dein Krankengeld weiter oder gehört dein Arbeitgeber zu dem 1% der Arbeitgeber, die während der Wiedereingliederung auch anteiliges Gehalt zahlen ?.
Der Abbau von Überstunden kann meinem (laienhaften) Verständnis erst nach Ende der Wiedereingliederung erfolgen , wenn du wieder voll arbeitsfähig bist.
Gruss
Czauderna

Anne88
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Beitrag von Anne88 » 18.09.2017, 10:19

Hallo Yoda,
ich sehe, dass du nur einen Beitrag hast, aber ich hoffe sehr, dass du noch aktiv bist. Ich stehe nämlich gerade von der Entscheidung mir meinen Hallux operieren zu lassen. Ich war privat versichert und mein Arzt wollte mich schon vor 5 Jahren, als meine Beschwerden noch nicht mal beim gehen stark zu spüren waren operieren. Ich habe halt manchmal das Gefühl, die sehen gerne Privatpatienten auf dem Tisch...
Mittlerweile sind meine Schmerzen allerdings schlimmer geworden.
In welchem Status hast du dich operieren lassen? Wie war es nach der OP für dich? In welche Klinik hast du dich behandeln lassen, wenn ich fragen darf?
Ich suche gerade einen neuen Arzt, um mir nochmal ein andere Meinung als mein "Ich operiere dich sofort"-Arzt einzuholen. Wohne in Berlin, hier gibt es ja auch viel Auswahl. Bin mittlerweile nur kein Privatpatient mehr.
Liebe Grüße Anne
Zuletzt geändert von Anne88 am 26.09.2017, 16:58, insgesamt 2-mal geändert.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 18.09.2017, 11:02

Jawolli. Da ist er ja der erwartete Werbelink.

Vorher uralte Kamellen rausholen und nur heisse Luft antworten und dann zack.... Schwachsinn posten.

Versuch doch woanders dumme zu finden

Yoda
Beiträge: 2
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Beitrag von Yoda » 18.09.2017, 12:15

@Czauderne
Leider ist es doch möglich Überstunden abzubauen. Und zwar unter folgender Voraussetzung: der Arbeitgeber wusste zur Zeit der DienstplanErstellung nicht dass ich ab 2. September weiter krank sein werde. Nun könnte man natürlich voraussetzen, dass wenn ich länger als sechs Wochen krank bin logischerweise eine Wiedereingliederung folgt und ich somit weiter krank bin. Sofern dem Arbeitgeber aber keine Krankmeldung vorliegt muss ja nicht davon ausgehen dass ich weiter krank bin bzw einer Wiedereingliederung zustimme. Es ist eine beliebte Masche Überstunden verschwinden zu lassen.
Ich habe auf die Wiedereingliederung verzichtet und noch 2 Wochen frei gemacht und den Arbeitgeber das volle Gehalt zahlen lassen. In der freien Zeit habe ich freiberuflich mehr gearbeitet als sonst. Ich hab mich sozusagen mit einem guten Verdienst selbst wiedereingegliedert;)

@Anne
Meine Schmerzen hielten sich noch in Grenzen, allerdings war die Fehlstellung schon beachtlich. Ich hatte mir auch schon eine gewisse Schonhaltung über den Außenfuß angewöhnt, da die Beweglichkeit am Hallux stark eingeschränkt war.
Alles in allem hatte ich großes Glück. Einen fähigen und ehrlichen Arzt (Dr. Hoffmann Stuttgart Karl Olga Krankenhaus), eine problemlose OP inklusive guter Wundheilung. Die ersten drei Wochen fast nur Bein hochlegen und kühlen, dann leichte Belastung mit Gehhilfen und physio, nach 4-5 Wochen wieder Autofahren und laufen ohne Gehhilfen. Wäre ist der linke Fuß gewesen hätte ich mit der Automatik bereits nach zwei Wochen wieder Auto fahren können. Heute habe ich nach 7 Wochen den ersten Arbeitstag. Die volle Beweglichkeit ist noch nicht zurück, ich habe auch weiterhin Taubheitsgefühl und Ödeme und bei längerer Belastung auch leichte Schmerzen.
Bei einem Bürojob wäre ich wahrscheinlich schon vor drei Wochen wieder eingestiegen.
Ich hatte allerdings zum hallux noch eine Gelenkfixierung hinter demMittelfußknochen. Die Erholung nach einer reinen hallux op geht in der Regel schneller.
Ich hatte jetzt das Glück dass ein guter Arzt in der Nähe war. Ich wäre allerdings auch eine gewisse Strecke gefahren, da man sowieso ambulant operiert beziehungsweise maximal eine Nacht bleibt (ich hatte eine Vollnarkose und zur postoperativen Schmerzprophylaxe einen Ischiadukusblock erhalten. Eine PDA wäre möglich gewesen, allerdings hatte ich bereits Probleme mit den Bandscheiben und wollte nicht unbedingt eine Stunde lang das Drumherum erleben. Aus diesem Grund bin ich eine Nacht geblieben. Die Verbandswechsel können vom Hausarzt durchgeführt werden. Ich habe sie selbst gemacht das war kein Problem. Es gab jetzt insgesamt zwei weitere Kontrollen in der Praxis meines Operateurs. Einmal nach vier Wochen zur Kontrolle der Beweglichkeit und einmal nach acht Wochen zur KontrolleRöntgenaufnahme. Bei der Gelegenheit habe ich die Rezepte zur Physio usw erhalten.
Ich Habe die OP jetzt nicht bereut, bin aber froh das ich nicht beide Seiten gleichzeitig hab machen lassen.
Das stand auch gar nicht zur Diskussion in meinem Fall. Bei einer reinen Hallux OP wird es häufig so durchgeführt. Ich denke das kann der Arzt am besten entscheidenDie linke Seite ist allerdings noch wesentlich schwächer ausgeprägt. Allein aus Schönheitgründen würde ich auf gar keinen Fall operieren lassen! Vielleicht in 5-10 Jahren...
LG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.09.2017, 14:55

Hallo,
@Czauderne
Leider ist es doch möglich Überstunden abzubauen. Und zwar unter folgender Voraussetzung: der Arbeitgeber wusste zur Zeit der DienstplanErstellung nicht dass ich ab 2. September weiter krank sein werde. Nun könnte man natürlich voraussetzen, dass wenn ich länger als sechs Wochen krank bin logischerweise eine Wiedereingliederung folgt und ich somit weiter krank bin. Sofern dem Arbeitgeber aber keine Krankmeldung vorliegt muss ja nicht davon ausgehen dass ich weiter krank bin bzw einer Wiedereingliederung zustimme. Es ist eine beliebte Masche Überstunden verschwinden zu lassen.
Ich habe auf die Wiedereingliederung verzichtet und noch 2 Wochen frei gemacht und den Arbeitgeber das volle Gehalt zahlen lassen. In der freien Zeit habe ich freiberuflich mehr gearbeitet als sonst. Ich hab mich sozusagen mit einem guten Verdienst selbst wiedereingegliedert;)

verstehe ich zwar nicht so richtig, was ich verstanden habe, dass du keine Wiedereingliederung gemacht hast und deshalb bleibe ich bei meiner Aussage, dass während einer Wiedereingliederungsmaßnahme keine Überstunden abgebaut werden können, weil es da einen festen Wiedereingliederungsplan gibt, bei denen die täglichen bzw.wöchentlichen Stunden festgelegt wurden und vor Beginn der Maßnahme zwischen Arzt, Patient, Arbeitgeber und Krankenkasse abgesprochen wurden. Der Arbeitgeber hat gar keine Möglichkeit einen Abbau vorzunehmen, da in der Regel während der Maßnahme die Krankenkasse Krankengeld oder der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld zahlt.
Gruss
Czauderna

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