Ablehnung Verlängerung aufgrund von Berufserfahrung

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Venrir
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Ablehnung Verlängerung aufgrund von Berufserfahrung

Beitrag von Venrir » 04.07.2014, 14:27

Hallo zusammen,

im letzten Semester bin ich 30 geworden und habe aufgrund dessen eine Mitteilung bekommen das ich nicht mehr studentisch versichert bin und ich mich jetzt freiwillig versichern müsse. Daraufhin habe ich ein Antrag aufgrund von privaten Gründen gestellt. In diesem Fall das erreichen der Hochschulzugangsberechtigung per Berufskolleg, um somit die stud. Versicherung um diesen Zeitraum verlängern zu lassen.

Wichtige Daten:

Mittlere Reife
3,5 J Ausbildung
4,5 J Arbeit im gelernten Beruf
1,0 J Berufskolleg
direkt im Anschluss Studium ( beginn noch vor dem 30. Lebensjahr! )
7 Fachsemester (3.Semester davon in einem anderem Studiengang bis Wechsel der aber ebenfalls vor dem 30. war. Inhaltlich bin ich im 5. Semester)

Wie man sieht war meine Berufserfahrung ausschließlich vor dem erreichen des HS Zugangs und ich hatte keine Pausen dazwischen.
Das Beruffkolleg ist auch ein anerkannter 2ter Bildungsweg, also eigentlich alles einwandfrei und ich hab eigentlich erwartet das ich zumindest das BK angerechnet bekomme....

Doch dann kam jetzt der Antwortbrief mit vollgendem Inhalt (blauer Text):

die Krankenversicherung der Studenten besteht nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch V bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wurde.
Über diesen Zeitpunkt hinaus kann die Versicherungspflicht nur dann fortgeführt werden, wenn die Art der Ausbildung, familiäre Gründe - persönliche Gründe oder - der Erwerb der Zugangsvoraussetzung in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges die Überschreitung der Altersgrenze oder eine Iängere Fachstudienzeit rechtfertigt.

Aus meiner sicht erfülle ich diesen Tatbestand
Anhand der uns vorliegenden Angaben können wir lhrem Antrag auf Verlängerung der Krankenversicherung der Studenten nicht entsprechen. Sie haben im Januar 2006 lhre berufliche Ausbildung beendet. Danach waren Sie ca. 4,5 Jahre berufstätig. ln der Zeit vom September 2010 bis Juli 2011 haben Sie die Ausbildung des 2. Bildungsweges durchgeführt und direkt im Anschluss mit lhrem Studium begonnen.
Hier bestätigen Sie ja sogar meine Angaben und aktzeptieren diese. Bis hierhin ist alles gut, jetzt kommt der aus meiner Sicht unlogische Teil
Eine Verlängerung der Krankenversicherung der Studenten aufgrund der Ausbildung des 2. Bitdungsweges ist nur dann möglich, wenn absehbar ist, dass das Studium nach dem Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung zügig aufgenommen wurde.
Ein Absatz!!! oben drüber haben Sie mir ja genau dies Bestätigt, dass ich genau danach gleich studiert habe.....
Aufgrund lhrer mehrjährigen Berufsausübung vor der Ausbildung des 2. Bildungsweges ist eine Verlängerung der Krankenversicherung der Studenten nicht möglich.
......Und jetzt bringen Sie mir als Absage einen Grund der mit der Aufführunge ein Absatz weiter oben nichts zu tun hat, da ich ja vor dem Berufskolleg gearbeitet habe, ab hier versteh ich die Versicherungswelt garnicht mehr.....

Daraufhin hab ich mich über das Internet versucht schlau zu machen und egal was ich suche, ich find nur Ablehnungen wenn man nach dem BK nicht direkt studiert hat, oder wenn man erst mit 30 anfängt. Letzteres da man behauptet das der Beruf dann den Hauptteil der Verzögerung ausmacht. Ich denke das der letzte Absatz des Schreibens auf diesen Fall hinauszielt, aber der wäre ja nicht für mich gültig da ich ja davor angefangen habe zu studieren oder?

Meine Auskünfte hab ich über verschiedene Seiten gesucht, besonders über diese hier (insbesondere der Punkt 15):
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... id=81905&,

Ich bin aber auch kein Rechtsgenie und hoffe jetzt das Ihr mich vielleicht auf mein Besuch bei der KK ein bisschen vorbereiten könntet und mir vielleicht sagen könnt ob und wenn ja warum dieses Schreiben Richtig oder Falsch ist.

Ich bedanke mich schon jetzt für die Aufmerksamkeit und jegliche Hilfe die ich bekomme!

mfg Venrir

PS: Entschuldigen Sie bitte meine RS, ich habe Legasthenie und RS ist deshalb nicht meine starke Seite.

Heike555

Beitrag von Heike555 » 24.02.2015, 09:38

Leider spielt das Alter eine wichtige Rolle. Ich sehe bedauerlicher Weise den Versicherer im Recht

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 24.02.2015, 09:43

Hallo,
ich sehe die Kasse da im Recht - aus meiner Sicht ist hier ausschlaggebend, dass nach der Ausbildung 4,5 Jahre im erlernten Beruf gearbeitet wurde und deshalb das Überschreiten der Altersfrist nicht möglich ist.
Gruss
Czauderna

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