Hallo,
im Februar 2016 wurde da:
http://www.krankenkassenforum.de/freiwi ... =erbschaft
die Auskunft gegeben, man habe während der Zeit in der man vom Erbe leben muß 170/Monat zu zahlen. Ist das auch aktuell so, nach den Änderungen im §11 SGBII?
Bzw. wo finde ich überhaupt die Beitragsregelung für diese Versichertengruppe? Hier im §7 finde ich diese Versichertengruppe nicht:
Selbes Beispiel aus wie im obigen Thread = Erbschaft 26.000Euro.
ALGII, dann Erbschaft / Höhe der freiwilligen Krankenvers.?
Moderator: Czauderna
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Re: ALGII, dann Erbschaft / Höhe der freiwilligen Krankenver
Hallo,Patient Hans Meier hat geschrieben:Hallo,
im Februar 2016 wurde da:
http://www.krankenkassenforum.de/freiwi ... =erbschaft
die Auskunft gegeben, man habe während der Zeit in der man vom Erbe leben muß 170/Monat zu zahlen. Ist das auch aktuell so, nach den Änderungen im §11 SGBII?
Bzw. wo finde ich überhaupt die Beitragsregelung für diese Versichertengruppe? Hier im §7 finde ich diese Versichertengruppe nicht:
Selbes Beispiel aus wie im obigen Thread = Erbschaft 26.000Euro.
daran hat sich nichts geändert, d.h. wenn kein ALG-2 mehr gezahlt wird, dann muss man sich selbst versichern und zahlt nach seinen regelmäßigen Einkünften wobei als Einkünfte nicht das Kapital als solches sondern nur die Kapitalerträge beitragspflichtig sind. Als Mindestbeitragsbemessungsgrenze gilt in 2017 der Betrag von 991,67 €, was in etwa und je nach Kasse ca. 180,00 € incl. Pflegeversicherung mtl. ausmacht.
Der Personenkreis, der hier gemeint ist kann man als "sonstige freiwillig Versicherte " bezeichnen.
Gruss
Czauderna