Allgemeine Mindestbemessungsgrenze bei Selbständigkeit?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
Gast

Allgemeine Mindestbemessungsgrenze bei Selbständigkeit?

Beitrag von Gast » 03.10.2015, 01:54

Hallo, Krankenkassen-Forum!

Ich bin bei der Viactiv (ehemals BKK Vor Ort) freiwillig gesetzlich versichert und erhielt vor wenigen Tagen einen Bescheid darüber, dass sich mein Beitrag künftig auf Grundlage der allgemeinen Mindestbemessungsgrenze von 945 Euro berechnen wird. Eigentlich eine tolle Sache, weil ich so über 80 Euro pro Monat spare. Dennoch irritiert mich die Meldung.

Bisher dachte ich nämlich, dass ich als Freiberufler die reduzierte Mindestbemessungsgrenze für Selbständige von 1.417,50 Euro nie und nimmer unterschreiten kann.

Hat die Beitragssenkung eventuell damit zu tun, dass ich meine Krankenkasse im August über einen ... ähm ... Liquiditätsengpass informiert habe und seitdem als Geringverdiener eingestuft werde?

Gegen diese Theorie spricht allerdings, dass aus den nach meiner "Warnmeldung" angeforderten Unterlagen (meinen letzten beiden Einkommenssteuerbescheiden) meine aktuelle finanzielle Schieflage gar nicht hervorgeht. Außerdem belegen meine Einkommenssteuerbescheide, die ich seit Aufname meiner Selbständigkeit bei der Krankenkasse einreiche, dass mein durchschnittlicher monatlicher Gewinn stets unterhalb der allgemeinen Mindestbemessungsgrenze lag.

Hat jemand eine Erklärung parat?

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Allgemeine Mindestbemessungsgrenze bei Selbständigkeit?

Beitrag von Czauderna » 03.10.2015, 14:56

Herr T hat geschrieben:Hallo, Krankenkassen-Forum!

Ich bin bei der Viactiv (ehemals BKK Vor Ort) freiwillig gesetzlich versichert und erhielt vor wenigen Tagen einen Bescheid darüber, dass sich mein Beitrag künftig auf Grundlage der allgemeinen Mindestbemessungsgrenze von 945 Euro berechnen wird. Eigentlich eine tolle Sache, weil ich so über 80 Euro pro Monat spare. Dennoch irritiert mich die Meldung.

Bisher dachte ich nämlich, dass ich als Freiberufler die reduzierte Mindestbemessungsgrenze für Selbständige von 1.417,50 Euro nie und nimmer unterschreiten kann.

Hat die Beitragssenkung eventuell damit zu tun, dass ich meine Krankenkasse im August über einen ... ähm ... Liquiditätsengpass informiert habe und seitdem als Geringverdiener eingestuft werde?

Gegen diese Theorie spricht allerdings, dass aus den nach meiner "Warnmeldung" angeforderten Unterlagen (meinen letzten beiden Einkommenssteuerbescheiden) meine aktuelle finanzielle Schieflage gar nicht hervorgeht. Außerdem belegen meine Einkommenssteuerbescheide, die ich seit Aufname meiner Selbständigkeit bei der Krankenkasse einreiche, dass mein durchschnittlicher monatlicher Gewinn stets unterhalb der allgemeinen Mindestbemessungsgrenze lag.

Hat jemand eine Erklärung parat?
Hallo,
nun, die Kasse wollte dir anscheinend etwas Gutes antun, in dem sie dich nicht mehr als hauptberuflich Selbständigen einstuft und damit fällt auch für diesen Personenkreis geltende Mindestbeitragsbemessungsgrenze weg. Nun haben sie dich als sonstig, freiwillig Versicherten eingestuft und da gilt eben eine niedrigere Bemessungsgrenze - Insoweit positiv für dich, dies allerdings nur, wenn du als hauptberuflich Selbständiger auch ohne Krankengeld versichert warst. Warum die Kasse so handelte, ich nehme auch an, dass deine Mitteilung vom August dazu führte. Welcghe Rechtsgrundlage die Kasse da allerdings genommen hat, das kann ich nicht sagen, es sei denn, der Inhalt deiner Mitteilung lies der Kasse keine andere Wahl.
Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 06.10.2015, 19:32

Warum die Kasse so handelte, ich nehme auch an, dass deine Mitteilung vom August dazu führte. Welcghe Rechtsgrundlage die Kasse da allerdings genommen hat, das kann ich nicht sagen, es sei denn, der Inhalt deiner Mitteilung lies der Kasse keine andere Wahl.
Schade, denn gerade diese Rechtsgrundlage interessiert mich. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen einen Ermessensspielraum bei der Einordnung in die Personengruppen gewährt.

Ich würde ja diesen Sachverhalt mit meiner Krankenkasse besprechen, aber ich befürchte, dass ich dadurch die Unrechtmäßigkeit meiner neuen Einstufung entlarve. Aktuell kann ich nicht ausschließen, dass der Krankenkasse ein Fehler unterlief.

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 06.10.2015, 20:07

Herr T hat geschrieben:
Warum die Kasse so handelte, ich nehme auch an, dass deine Mitteilung vom August dazu führte. Welcghe Rechtsgrundlage die Kasse da allerdings genommen hat, das kann ich nicht sagen, es sei denn, der Inhalt deiner Mitteilung lies der Kasse keine andere Wahl.
Schade, denn gerade diese Rechtsgrundlage interessiert mich. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen einen Ermessensspielraum bei der Einordnung in die Personengruppen gewährt.

Ich würde ja diesen Sachverhalt mit meiner Krankenkasse besprechen, aber ich befürchte, dass ich dadurch die Unrechtmäßigkeit meiner neuen Einstufung entlarve. Aktuell kann ich nicht ausschließen, dass der Krankenkasse ein Fehler unterlief.
Hallo,
ich lese es richtig - du bist der Meinung, dass die Kasse falsch gehandelt hat, in dem sie deinen Beitrag gesenkt hat - na, wenn da so ist, einfach anrufen oder einen Widerspruch schreiben und du wirst sehen, die machen das sofort rückgängig und du zahlst wieder nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbständige.
Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 06.10.2015, 20:53

Czauderna hat geschrieben:ich lese es richtig - du bist der Meinung, dass die Kasse falsch gehandelt hat, in dem sie deinen Beitrag gesenkt hat [...]
Nein, das verstehst du falsch.

Sofern mich meine Krankenkasse der falschen Personengruppe zuordnet und ich dadurch einen kleineren Monatsbeitrag zu entrichten habe, will ich die Krankenkasse natürlich NICHT auf diesen Umstand hinweisen. Deswegen wende ich mich ja nicht an meine Krankenkasse, sondern bitte in diesem Forum um Auskunft.

Auf den Punkt formuliert: Ich möchte wissen unter welchen Voraussetzungen die allgemeine Mindestbemesungsgrenze bzw. die Mindestbemessungsgrenze für Selbständige angewendet wird.


Gast

Beitrag von Gast » 07.10.2015, 00:40

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:http://www.haufe.de/personal/personal-o ... 03530.html
Danke für den Link!
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben mit Rundschreiben vom 23.7.2015 grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit aufgestellt.
Das klingt interessant. :)

Antworten