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Anrechnung Wartesemester auf Verhinderungszeiten
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Nächstes Thema : Krankenversicherung zwischen Studienabschnitten |
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Nachricht |
spätstudentin
Anmeldungsdatum: 16.08.2011 Beiträge: 8
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| Verfasst am: Mi Aug 17, 2011 10:33 am Titel: Anrechnung Wartesemester auf Verhinderungszeiten |
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Hallo,
ich habe eine Frage an die Fachleute.
Kurz zu meiner Situation:
Ich habe mein Abitur auf dem 2. Bildungsweg erworben (davor und danach keine Ausbildung oder ähnliches, nur ungelernte Berufstätigkeit,Selbständigkeit, Arbeitslosigkeit, Berufstätigkeit).
Leider wurde ich bis jetzt, trotz sehr gutem Abischnitts, noch nicht zum Studium zugelassen. Die Absagen der ZVS habe ich alle noch. Beim Erwerb des Abiturs und den ersten Bewerbungen um einen Studienplatz war ich unter 30. Mittlerweile bin ich 33 und hoffe nun, dass ich nächstes Jahr endlich die Zulassung erhalte.
1996 Realschulabschluss (Alter 18 )
10/1997 Beginn ungelernte Berufstätigkeit (Alter:19)
06/1999 Beginn Selbständigkeit (Alter:21)
11/2003 Aufgabe Selbständigkeit wg. Insolvenz (Alter:25)
02/2004 Abendgymnasium Beginn(Alter 26)
12/2006 Abendgymnasium Ende (Alter 28 bei Erhalt des Zeugnisses)
04/2007 1. Bewerbung/Absage Studienplatz (Alter 29)
12/2007 30. Geburtstag
10/2012 voraussichtliche Zulassung (Alter 34)
Auf Grund fehlender Studienplatzkapazitäten, konnte ich das Studium leider nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen.
Besteht eventuell die Möglichkeit in den Studententarif zu kommen, zumindest teilweise ?
Wie werden diese Verhinderungszeiten / Nichtverhinderungszeiten berechnet?
Vielen Dank für Ihre Beiträge |
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zost
Anmeldungsdatum: 05.09.2010 Beiträge: 182
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| Verfasst am: Mo Aug 22, 2011 4:53 pm Titel: |
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du wartest 5 jahre auf einen studienplatz? was hast du in der zwischenzeit gemacht?
ich sehe hier keine möglichkeit, dich in der kvds zu versichern. |
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spätstudentin
Anmeldungsdatum: 16.08.2011 Beiträge: 8
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| Verfasst am: Mo Aug 22, 2011 5:41 pm Titel: |
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ja, leider warte ich mit einem 1,9er Abi seit 5 Jahren Der Studienplatzmangel in Deutschland macht es möglich. Ich bewerbe mich sogar bundesweit um Zulassung.
Zwischenzeitlich habe ich bzw. arbeite ich (Vollzeit).
P.S. :Bafög Ü30 würde ich beispielsweise erhalten, da die Wartezeit nicht in meinem Verschulden steht und ich mich permanent seit Erhalt des Abiturs (und vor meinem 30. Geburtstag)um einen Platz bewerbe. |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3116
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| Verfasst am: Mo Aug 22, 2011 7:34 pm Titel: |
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Hallo,
mit entscheidend ist auch der Erwerb der Hochschul- /Fachhochschulzugangsberechtigung und fehlen dir eben ca 10 Jahre
- das ist das eine - man kann in Deutschland meines Wissens nach sosgar noch als Rentner diese Zugangsberechtigung erwerben, was aber keinen Einfluss auf die Krankenversicherungspflicht als Student hat.
Das andere, es geht
immer um die Verlängerung der Krankenversicherungspflicht als Student, entweder
über die 14 Fachsemester hinaus oder das 30. Lebensjahr
bei dir ist sie aber noch nie eingetreten, die Krankenversicherungspflicht als Student.
5 Jahre Wartezeit mit einem 1,9 er Abschluss - Numerus clausus oder
doch eher das Alter was den Studienbeginn verhindert - was möchtest du denn studieren ?
Gruss
Czauderna |
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spätstudentin
Anmeldungsdatum: 16.08.2011 Beiträge: 8
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| Verfasst am: Mo Aug 22, 2011 7:57 pm Titel: |
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Hi,
das ist wirklich ärgerlich. D.h. wenn ich sofort nach dem Abi (29 Jahre alt) einen Platz bekommen hätte, hätte ich die studentische KV bekommen oder?
Allerdings verstehe ich das mit den 10 Jahren nicht ganz. Für den 2. Bildungsweg (Abendgymnasium) muss man ja einige Jahre Berufserfahrung nachweisen können um sich dort anzumelden.
Ja, es handelt sich um einen NC Studiengang. Ich möchte Humanmedizin studieren. |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3116
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| Verfasst am: Mo Aug 22, 2011 8:11 pm Titel: |
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| spätstudentin hat folgendes geschrieben:: | Hi,
das ist wirklich ärgerlich. D.h. wenn ich sofort nach dem Abi (29 Jahre alt) einen Platz bekommen hätte, hätte ich die studentische KV bekommen oder?
Allerdings verstehe ich das mit den 10 Jahren nicht ganz. Für den 2. Bildungsweg (Abendgymnasium) muss man ja einige Jahre Berufserfahrung nachweisen können um sich dort anzumelden.
Ja, es handelt sich um einen NC Studiengang. Ich möchte Humanmedizin studieren. |
Hallo,
richtig, das hätte geklappt, und dann wäre auch noch etwas mit der Verlängerung über das 30. Lebensjahr zu machen gewesen, zwar jetzt nicht für das gesamte
Studium, aber ein paar Semester mit Sicherheit - jedenfalls sehe ich das so.
Was deine Anmerkung zum 2. Bildungsweg betrifft - in der Regel ist der normale Gang folgendermaßen - Abitur mit 18 und dann Aufnahme des Studiums - wenn es dann um die Verlängerung geht, dann spielt zum Beispiel
der NC. eine Rolle, wenn man da nicht gleich studieren konnte, oder die Bundeswehr oder eine schwere Erkrankung oder auch das eine oder andere
Urlaubssemester, wenn beispielsweise ein Angehörige gepflegt wurde.
Dagegen wirken sich Beschäftigungen, selbständige Tätigkeiten oder
Arbeitslosenzeiten nicht auf die Verlängerung der Krankenversicherungspflicht aus. Meist geht es auch um die 14 Fachsemester, eher selten um das 30.Lebensjahr.
Gruss
Czauderna |
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amerin
Anmeldungsdatum: 25.02.2010 Beiträge: 151
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| Verfasst am: Di Aug 23, 2011 11:54 am Titel: |
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Bist Du Dir auch sicher, Medizin durchzuziehen, soweit Zulassnug nach vsl. frühestens 12 Wartesemester zu April 2013(04/2007+6 Jahre) erreicht wird?
Mit 35,5 studieren beginnen,
12-14 Semester dafür brauchen,
heißt, mit 42,5 Jahren erst fertig zu sein. Und das nur mit dem grundlegenden Studium...  _________________ Gruß amerin |
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nabo1979
Anmeldungsdatum: 06.04.2011 Beiträge: 232
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| Verfasst am: Di Aug 23, 2011 3:28 pm Titel: |
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| spätstudentin hat folgendes geschrieben:: | ja, leider warte ich mit einem 1,9er Abi seit 5 Jahren Der Studienplatzmangel in Deutschland macht es möglich. Ich bewerbe mich sogar bundesweit um Zulassung. |
Kann ich hier bei uns in der Gegend nicht bestätigen, habe heute wieder einen Versicherten hier, er hat ein Abi mit 3,2 und hat sich bei 2 Unis auf Lehramt beworben und von beiden eine Zusage erhalten. Da war ich echt verblüfft. Nach meinem Abi war wenigstens ein 2er Schnitt notwendig.
Also KVDS geht in deinem Fall zu 100% nicht. Geht nur noch kostenfreie Familienversicherung wenn du verheiratet bist. |
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spätstudentin
Anmeldungsdatum: 16.08.2011 Beiträge: 8
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| Verfasst am: Fr Aug 26, 2011 2:17 pm Titel: |
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Lehramt ist meines Wissens nach kein NC Studiengang.
Natürlich bin ich mir dessen bewusst, wie alt ich bei Beendigung des Studiums sein werde - das Thema Familienplanung habe ich also für mich ausgeschlossen. Hätte mir natürlich auch am Liebsten die 6 Jahre Wartezeit erspart aber leider läuft im Leben nicht alles nach Plan.
Ich weiß nur eins - meinen jetzigen Job werde ich nicht bis zur Rente machen. |
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