Anspruch auf studentische Krankenversicherung?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Saika1988
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Anspruch auf studentische Krankenversicherung?

Beitrag von Saika1988 » 27.10.2014, 20:54

Liebe Community,

ich bin gerade etwas ratlos. Ich bin 26 und komme jetzt ins 15. Fachsemester. Allerdings bin ich mir mittlerweile nicht sicher, ob ich den von mir ursprünglich ausgewählten Abschluss noch anstreben möchte (MoEd), da sich der Interessenschwerpunkt in den letzten Monaten stark verlagert hat. Nun möchte ich die 14 Semester nicht "wefwerfen". Aus dem Grund versuche ich, diesen Studiengang im Laufe des WS abzuschließen. Da ich aber auch PARALLEL Leistungen im anderen Studiengang erbringen könnte, habe ich mich parallel in den von mir gewünschten Magister-Studiengang eingeschrieben, wo ich jetzt im 1. Fachsemester bin.

Das Problem ist nun, dass ich letzteres auf keinen Fall fortführen kann, wenn ich aus der studentischen KV falle. Laut meiner KK gehöre ich aber nun zu den "freiwillig Versicherten". Aber gilt das auch, wenn ich nachweisen kann, dass ich parallel ein Zweitstudium aufgenommen habe?

Kurz: Habe ich Anspruch auf die studentische KRANKENVERSICHERUNG, wenn ich parallel ein Zweitstudium aufgenommen habe?

Poet
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Beitrag von Poet » 28.10.2014, 15:30

@saika: Schau mal hier rein...

http://www.studis-online.de/StudInfo/Ve ... herung.php

Da sind die Regelungen und mögliche Verlängerungstatbestände ausführlich beschrieben.

Heike555

Beitrag von Heike555 » 24.02.2015, 09:36

Der Anspruch sollte sein, nicht viel zu Kosten aber das volle Leistungsspektrum anbieten....

KKA
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Beitrag von KKA » 24.02.2015, 13:38

Heike555 hat geschrieben:Der Anspruch sollte sein, nicht viel zu Kosten aber das volle Leistungsspektrum anbieten....
Welch sinnfreier Kommentar auf einen (abgeschlossenen) Beitrag aus 2014!

Gruß
KKA

Hucky
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Beitrag von Hucky » 25.02.2015, 20:15

Aus meiner Sicht besteht weiterhin VP als Student, welcher sich aber allein aus dem 1. FS des neubegonnenen Studieganges begründet. Das muss aber deine KK auch wissen. Sonst muss diese von dem 15. FS ausgehen und ab da besteht die Mgl. der freiwilligen Versicherung, wenn keine Verlängerungstatbestände (bei 14. FS fast nie) vorliegen.

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