Anspruchsdauer Krankengeld bei Krankheit im ALG1 Bezug

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Moderator: Czauderna

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Nembutal
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Anspruchsdauer Krankengeld bei Krankheit im ALG1 Bezug

Beitrag von Nembutal » 05.12.2017, 10:57

Hallo ich hätte folgende Frage und wäre sehr dankbar wenn mir jemand eine Auskunft darüber geben könnte.
Ich bin im Krankengeldbezug und habe ein Schreiben von meiner Krankenkasse erhalten, das der Krankengeldbezug bald endet. Mir wurden die Zeiten des Krankengeldbezugs aufgelistet, aber es wurden die Zeiten als ich ALG1 bezogen habe mitgerechnet (war einmal 4 Wochen und einmal 6 Wochen wegen derselben Krankheit während der Arbeitslosigkeit krank geschrieben, habe aber für diese Zeiten kein Krankengeld erhalten sondern mein ALG1 weiter erhalten).
Jetzt verkürzt sich die Anspruchsdauer von 78 Wochen um diese 10 Wochen obwohl ich kein Krankengeld in dieser Zeit erhalten habe.
Ich verstehe das nicht, denn es heißt doch man hat Anspruch auf 78 Wochen Krankengeldzahlung, nicht wie bei mir dann 68 Wochen wegen der Krankheit im ALG1 Bezug. Weiß hier jemand Bescheid ?
Vielen Dank im voraus

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.12.2017, 11:27

Hallo,
es ist so, dass mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Krankengeldanspruch besteht, aber für die Dauer der Entgeltfortzahlung oder der Fortzahlung von ALG-1 ruht - diese Ruhenszeiten werden aber trotzdem auf die Gesamtanspruchsdauer angerechnet.
Gruss
Czauderna

Nembutal
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Beitrag von Nembutal » 05.12.2017, 11:57

Ist die Anrechnung von diesen 10 Wochen also praktisch korrekt. Also habe ich praktisch nur 68 Wochen real Krankengeld erhalten und es sind aber 78 Wochen angerechnet worden ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.12.2017, 12:14

Nembutal hat geschrieben:Ist die Anrechnung von diesen 10 Wochen also praktisch korrekt. Also habe ich praktisch nur 68 Wochen real Krankengeld erhalten und es sind aber 78 Wochen angerechnet worden ?
Hallo,
so ist es
Gruss
Czauderna

Nembutal
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Beitrag von Nembutal » 05.12.2017, 12:23

Noch eine Frage: Da ich eine Reha beantragt habe, aber diese nicht mehr innerhalb des Krankengeldbezugs angetreten werden kann, das geht zeitlich nicht mehr, wie läuft das dann mit Übergangsgeld ? Ich habe keinen Anspruch auf ALG1, bekomme ich dann kein Übergangsgeld wenn ich aus dem Leistungsbezug herausen bin ? Ich hoffe das ich die Reha schnellstmöglich antreten kann, aber ich bin nicht mehr im Leistungsbezug dann....Das wäre ja eine Katastrophe wenn ich keine finanzielle Unterstützung hätte in dieser Zeit.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.12.2017, 13:18

Nembutal hat geschrieben:Noch eine Frage: Da ich eine Reha beantragt habe, aber diese nicht mehr innerhalb des Krankengeldbezugs angetreten werden kann, das geht zeitlich nicht mehr, wie läuft das dann mit Übergangsgeld ? Ich habe keinen Anspruch auf ALG1, bekomme ich dann kein Übergangsgeld wenn ich aus dem Leistungsbezug herausen bin ? Ich hoffe das ich die Reha schnellstmöglich antreten kann, aber ich bin nicht mehr im Leistungsbezug dann....Das wäre ja eine Katastrophe wenn ich keine finanzielle Unterstützung hätte in dieser Zeit.
Hallo,
wer ist Kostenträger der Reha - wenn es nicht die Krankenkasse sondern die Rentenversicherung ist, besteht ggf.Anspruch auf Übergangsgeld - das musst du aber dann mit der Rentenversicherung klären.
Gruss
Czauderna

Nembutal
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Beitrag von Nembutal » 05.12.2017, 14:06

Vielen Dank für die Hilfe vorerst !!!

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