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AOK genehmigt Auslandsurlaub aber stellt Bedingung!!!
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Nächstes Thema : Ende KG April 2012-----Rente beantragt-.---Anspruch ALG 1??? |
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percy88
Anmeldungsdatum: 09.01.2012 Beiträge: 3
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| Verfasst am: Di Jan 10, 2012 9:45 am Titel: AOK genehmigt Auslandsurlaub aber stellt Bedingung!!! |
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Hallo zusammen, auch ich habe ziemlichen Ärger mit meiner Krankenkasse und hoffe dass mir hier jemand mit Rat zur Seite steht.
Folgendes:
Ich bin seit dem 22.11.11 wegen Depression krankgeschrieben. Keine Angst- oder Panikattacken sondern ständig traurig, grübeln, unkonzentriert, müde, etc. Der Grund meiner Depression ist meine Arbeit. Mein Hausarzt hat mich seit ca. 3 Wochen auf Citalopram eingestellt. Die Wirkung setzt langsam ein. Bereits zu Anfang habe ich mich um einen Termin beim Neurologen/Psychotherapeuten gekümmert. Der ist am 15.02.12.
Nun ist es so, dass mein Mann und ich bereits Anfang 2011 eine Kreuzfahrt mit der Aida nach Südamerika gebucht (ohne Reiserücktritt). Als abzusehen war, dass meine Genesung nicht so voranschreitet wie ich es erwartet habe, habe ich mit meinem HA über den Urlaub gesprochen. Er sagt, dass ich den Urlaub ohne weiteres antreten soll. Daraufhin hat er mir ein ärztliches Attest ausgestellt.
Ich habe dann sofort meine KK darüber informiert und gleichzeitig angeboten, mich dem MDK vorzustellen. Habe alle Unterlagen bei der KK (auch Attest) abgegeben und erhielt dann in einem persönlichen Gespräch folgende Aussage: Der Urlaub wird nicht genehmigt, da ich arbeitsunfähig und damit auch urlaubsunfähig bin! Man hätte dies mit dem zufällig im Haus anwesenden MDK abgesprochen (ich habe niemanden von denen gesehen!). Daraufhin ich wieder zu meinem Arzt der sich dann umgehend telefonisch mit denen in Verbindung gesetzt hat und in meinem Beisein gesagt hat: Der Kollege sollte seine Berufswahl mal überdenken, da er anscheinend zu den Wahrsagern gehört. Denn eine Patientin zu beurteilen die ihm nicht persönlich vorgestellt wurde grenzt an übersinnlichen Kräften.
Zwei Tage später rief mein HA mich dann an und teilte folgendes mit: Die AOK genehmigt den Urlaub und zahlt auch weiter Krankengeld unter der Voraussetzung, dass ich danach sofort wieder arbeiten gehe! Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll. Niemand kann sagen, ob ich danach wieder arbeiten kann. Weder mein Arzt noch ich selbst.
Ich dies überhaupt rechtens? Darf die AOK das? Was passiert, wenn ich aus dem Urlaub komme und nicht arbeiten gehen kann? Bis jetzt habe ich noch nichts schriftliches von denen vorliegen. Ich weiß also nicht, ob sie ein Schriftstück aufsetzt in dem z. B. gesagt wird, dass ich bei Zuwiderhandlung meinen Anspruch auf weiteres Krankengeld verliere oder so?
Hatte jemand schonmal solch einen Fall?
Ich wäre um jeden Rat dankbar. Habe schon überlegt mich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden. Aber der Urlaub ist bereits nächste Woche Dienstag.
Vielen lieben Dank schonmal! |
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Herby2011
Anmeldungsdatum: 10.03.2011 Beiträge: 92
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| Verfasst am: Di Jan 10, 2012 1:23 pm Titel: |
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Hallo percy88,
ich würde folgendes vorschlagen:
Wenn Du während der AU in Urlaub fahren möchtest, kannst Du das auch tun, sofern dein behandelnder Arzt mitspielt. Dein Arzt hat Dir ja bereits ein entsprechendes Attest ausgestellt. Allerdings musst Du dann akzeptieren, dass deine Kasse dir für diese Urlaubszeit kein Krankengeld zahlt. Das ruht für diesen Zeitraum. Solange dieser Zeitraum kürzer als 4 Wochen ist, ist das versicherungstechnisch unproblematisch, solange bleibt Dein Versicherungsschutz erhalten.
Alternativ kannst Du für diesen Zeitraum auch Urlaub bei deinem Arbeitgeber beantragen. Dieser zahlt dann für die Urlaubszeit wieder Entgeld. Kommt natürlich darauf an, wie deine Beziehung zum Arbeitgeber ist, musst Du selbst entscheiden.
Der "Deal", Krankengeld während des Urlaubs, wenn Du danach wieder arbeiten gehst, geht natürlich nicht! Mich wundert allerdings, dass so ein "Deal" mit deinem Arzt abgesprochen wird, dass kann ich mir ehrlich nicht vorstellen. Es sei denn, Dein Arzt wäre dieser Meinung. Aber keine Kasse der Welt würde einen Arzt anrufen und ihm sagen, dass sie während des Urlaubs Krankengeld zahlt, wenn der Arzt die Patientin danach auf jeden Fall gesund schreibt. Vielleicht liegt da auch nur ein Missverständnis vor. Ist aber auch egal: Entweder während des Urlaubs auf das Krankengeöd verzichten, oder beim Arbeitgeber Urlaub beantragen.
Liebe Grüße
Herby _________________ Jeder ist anders - und das ist gut so |
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Krankenkassenfee
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 1525 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Di Jan 10, 2012 2:27 pm Titel: |
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Hallo,
zunächst einmal kann der Arzt den Urlaub nicht genehmigen. Er kann medizinisch entscheiden, ob Du urlaubsfähig bist.
Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Du kein Krankengeld mehr bekommst, wenn Du Deutschland ohne Zustimmung der Kasse das Land verläßt. Wobei bei der Entscheidung pflichtgemäßes Ermessen auszuüben ist. Und da hast Du meiner Meinung mit dem Urlaubsziel schlechte Karten. Was ist, wenn eine akute Krise eintritt? Sind Therapeuten und deutschsprachige Fachärzte jederzeit erreichbar? Und damit meine ichnicht Dr. Brinkmann auf der Aida.
Entweder Du verzichtest auf Krankengeld oder nimmst den Deal an, sofern es den gibt. Würde ich mir auch schriftlich geben lassen.
LG,Fee |
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Machts Sinn
Anmeldungsdatum: 23.09.2010 Beiträge: 1500
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| Verfasst am: Di Jan 10, 2012 9:12 pm Titel: |
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Hallo,
dazu gab es hier ja schon öfters Beiträge - zur ergänzenden Info z. B. http://www.krankenkassenforum.de/weiter-vt5328.html?postdays=0&postorder=asc&highlight=urlaub&start=15
Für die Verhandlungen auf dem „Kassen-Bazar“ wäre natürlich wichtig zu wissen, dass der Krankengeld-Anspruch allein durch einen ungenehmigten Urlaub nicht entfällt, sondern nur ruht und ab Rückkehr wieder auflebt (falls der behandelnde Arzt von vornherein über den Zeitraum der Abwesenheit hinaus AU bescheinigt und der MDK nichts dagegen setzt).
Insoweit stellt sich zunächst die Frage, was ist teurer: im Zweifel auf die Reise oder auf das Krankengeld zu verzichten – damit dürfte die Sache zugunsten der Reise schon weitgehend klar sein, zumal ja nicht ausgeschlossen ist, dass du im Widerspruchs- / Klageverfahren zusätzlich um die Krankengeldgewährung für die Reisezeit streitest. Dafür braucht man auch keinen Anwalt und hat dann auch kein Kostenrisiko – ganz unabhängig davon, ob die Rechtsschutzversicherung … einspringt.
Natürlich kann ein Urlaub trotzdem Strapaze – aber auch Ablenkung, Neues … , also auch heilsam sein. Diese Frage kann der MDK im Vorübergehen nicht beantworten – außer er hätte hellseherische Fähigkeiten, auf die er sich – indirekt – ja öfters beruft. Das Blöde dabei ist bloß, wenn es zum MDK-Untersuchungs-Termin kommt, könnte er über sich als Hellseher hinauswachsen und orakeln, dass du ja schon längst arbeitsfähig bist, denn sonst wärst du ja gar nicht in der Lage, dich eigeninitiativ um diesen längst gebuchten Urlaub zu kümmern …
Das mal zum Anfang – und wer weiß, vielleicht ist eine längere Seereise ja doch heilsam – auch wenn du nach Rückkehr nicht sofort arbeitsfähig sein solltest?
Vielleicht solltest du zunächst mal recherchieren, was der Reiseveranstalter zur gesundheitliche Betreuung speziell in deiner Situation meint – die haben doch so nen tollen Schiffsarzt! Das könnte Butter für die Fische, pardon für den MDK, sein. Aber vielleicht sind auch Engstirnigkeit und Neid ... trotzdem einfach größer?
Gruß!
Macht Sinn |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3116
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| Verfasst am: Di Jan 10, 2012 9:20 pm Titel: |
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Hallo,
ich halte diesen "Deal" seitens der Kasse schon für äußerst fragwürdig, aber gleichermaßen auch für , sagen wir vorsichtig ausgedrückt, äußerst bescheuert.
Du gehst auf den "Deal" ein, fährst in Urlaub und bist aber nach der Rückkehr aus dem Urlaub weiterhin arbeitsunfähig, was dir dein Arzt bescheinigen wird und muss
(wenn es denn auch tatsächlich so ist) - was will die Kasse machen ??
Kein Krankengeld weiter zahlen (die Au ist ja nicht beendet), weil du bestätigt hast, dass du ach dem Urlaub sofort wieder arbeiten gehen wirst - wolltest du ja auch, aber du bist eben weiter krank - da hat die Kasse ganz, ganz schlechte Karten.
Normal wäre gewesen - wenn die Kasse gesagt hätte, okay, fahren Sie aber Krankengeld gibt es keins und nach der Rückkehr sehen wir weiter.
Gruss
Czauderna |
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Agion

Anmeldungsdatum: 28.06.2006 Beiträge: 220 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Di Jan 10, 2012 10:05 pm Titel: |
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Also zunächst einmal kann man ganz kurz und knapp zusammenfassen, dass jede mir bekannte Kasse in einem solchen Antragsfall das Krankengeld während einer solchen Reise ablehnt.
Die einzige Möglichkeit, außer Kulanz - ist hier der Weg über einen fehlerhaften Verwaltungsakt! Rein über den medizinischen Weg ist die Wahrscheinlichkeit meiner Einschätzung nach mehr als gering.
Die Regelungen in § 16 (4) SGB V ist eine Ermessensentscheidung. Hierzu sagt uns § 35 SGB X .....
Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
..... und genau dieser Inhalt fehlt schon mal gern in den Bescheiden, weshalb diese Entscheidung von einem SG einfach kassiert werden müsste.
Also => lass Dir die Ablehnung schriftlich geben und schau Dir die genaue Begründung an.
Grüße, Agion |
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Herby2011
Anmeldungsdatum: 10.03.2011 Beiträge: 92
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| Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 1:17 pm Titel: |
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Hallo,
Czauderna schrieb:
| Zitat: | Hallo,
ich halte diesen "Deal" seitens der Kasse schon für äußerst fragwürdig, aber gleichermaßen auch für , sagen wir vorsichtig ausgedrückt, äußerst bescheuert.
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Sehe ich auch so. Ich möchte aber nochmal darauf hinweisen, dass der Deal nicht seitens der Kasse der Versicherten angeboten wurde, sondern die Kasse dem Arzt diesen Deal angeboten haben soll, der ihn dann an die Versicherte weitervermittelt hat.
Und dass finde ich komisch: Welche Kasse würde so einen "Deal" mit einem Arzt eingehen? Wäre doch von vornherein zum Scheitern verurteilt. Ich denke, dass hier eventuell auch ein Missverständniss vorliegt???
Von den fachlichen Möglichkeiten ist ja bereits alles geschrieben worden, da scheint ja Einigkeit zu herrschen. Urlaub ja, Krankengeld für diese Zeit nein. Danach natürlich weiter Anspruch auf KG, wenn weiter AU besteht.
Lieben Gruß
Herby _________________ Jeder ist anders - und das ist gut so |
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Krankenkassenfee
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 1525 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 2:41 pm Titel: |
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Hallo,
ich will nicht ausschließen, dass es den Deal gibt. Und clever gedacht, denn wenn der Doc sich dann weigert weiter krank zu schreiben ist die Chance dann aus der Krankengeldzahlung rauszukommen nicht schlecht.
Ich kenne aus meiner Praxis solche Deals nicht. Denn meiner Meinung nach ist das zu wackelig, denn wer garantiert, dass der Doc das wirklich macht (der wird kaum eine Art Vertrag unterschreiben), und wer sagt denn, dass der Versicherte nicht den Arzt wechselt oder gerade mal einen Tag arbeiten geht und sich dann erneut krank schreiben läßt?
Das mit dem Ermessen ist die einzige Chance, wobei dann wirklich abzuwägen wäre, ob eine Behandlung am Wohnort unterbrochen wird, wie es mit der med. Versorgung im Ernstfall in der Ferne aussieht und welch finanzieller Verlust (nur Du, denn Deine Frau kann ja auch alleine fahren - theoretisch) gegen ausgefallenes Krankengeld steht. Die Südamerikareise soll ja sehr schön sein (hat mein Kollege schon gemacht), aber auch gefährlich. An vielen Anlegeorten ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt den Landausflug auf eigene Faust zu machen. Und da frag nicht nur ich mich: Da ins Krankenhaus im Notfall?
Und die AOK wird garantiert nicht einknicken, denn ihre Chancen stehen vor Gericht ganz gut. Und entsprechende Bescheide wird es als Musterbriefe geben und vor Gericht ist es wie auf hoher See ... (passt hier sogar *g)
Persönlich denke ich, dass Du wahrscheinlich besser vorher hier gefragt hättest und dann evt. die Klappe gehalten hättest, oder Dir an die eigene Nase wegen der fehlenden Reiserücktrittsversicherung packst. Und argumentativ sprechen eben Art der Reise, Reiseziel und Dein Kümmern jetzt nun mal nicht für Dich. Und auch der Arbeitsplatzkonflikt als Diagnose spricht nicht für die Reise, denn da wirst Du kaum das Problem an der Wurzel anpacken können.
Wieviel Reisekosten stehen denn gegen wieviel Krankengeld?
LG, Fee |
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percy88
Anmeldungsdatum: 09.01.2012 Beiträge: 3
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| Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 5:05 pm Titel: |
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Hallo, vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.
@Krankenkassenfee:
Es stehen 2.100 € Reisekosten gegen ca. 400 € Krankengeld. Was die medizinische Behandlung anbelangt: Wie ich bereits geschrieben habe bin ich medikamentös eingestellt. Zur Zeit gehe ich alle 2 Wochen zu meinem Hausarzt der sowohl Blut als auch Allgemeinzustand untersucht. Ich habe keine körperlichen Gebrechen (Arm oder Bein in Gips oder ähnliches) sondern bin depressiv, was sich -wie ich ebenfalls geschrieben habe- durch totalen Erschöpfungszustand (müde, total unkonzentriert, traurig, unmotiviert, nachdenklich, etc.) äußert. Durch die Medikamente wird es langsam besser. Nichts desto trotz muss und werde ich nach dem Urlaub eine Psychotherapie beginnen (15.02.12). Wenn ich in den Schwarzwald fahren würde, würde die Kasse (so habe ich es einigen Beiträgen hier entnommen) dem Urlaub ja wohl zustimmen. Und auch in diesem Urlaub würde ich lediglich die Tabletten nehmen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum dann eine Auslandsreise abgelehnt wird. Ich nehme Tabletten und muss nicht jeden Tag zur Dialyse!
Alles in allem werde ich mich wohl gegen diesen "Deal" entscheiden und mir den Ablehnungsbescheid mit Begründung zukommen lassen. Ich möchte noch einmal betonen, dass es mir hier ums Prinzip geht! Es kann nicht sein dass eine 20jährige Sachbearbeiterin mir in einem Rotzton sagt, dass ich ja auf Kosten des Sozialtopfs in den Urlaub fahren würde und das ungerecht gegenüber anderen wäre. Was für eine beschissene Begründung ist das denn bitte schön? Und eine Ablehnung seitens des MDK OHNE mich auch nur einmal persönlich gesehen zu haben ist auch nicht nachvollziehbar.
Im übrigen muss die AOK für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt in Südamerika ja auch nicht für mich zahlen. Denn mit Südamerika besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Hier greift dann meine persönliche Auslandskrankenversicherung.
Lg |
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Krankenkassenfee
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 1525 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 5:15 pm Titel: |
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Hallo,
nun ja, das mag die AOK-Dame vielleicht in rotzigem Ton gesagt haben, aber inhaltlich stimmt es. Du beziehst Krankengeld. Gut, dass ist nicht sehr hoch, aber das hat ja auch seine Gründe. Dieses Krankengeld berappt die Versichertengemeinschaft - die Solidargemeinschaft. Und es ist nun mal so, dass (wie Du bereits ja treffend für den Krankenhausaufenthalt in Südamerika betreffend der Kosten festgestellt hast) im Ausland kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Nun kann man über die Verhältnismäßigkeit von 400 zu 2100 € trefflich streiten. Das könnte meines Erachtens auch eines Deiner Argumente in dem Sozialgerichtsverfahren sein.
Moralisch betrachet kann man auch sagen: Wer in Urlaub fahren kann, der kann auch arbeiten oder sich arbeitsfähig melden und bezahlten Erholungsurlaub nehmen. Denn der Urlaubsanspruch verfällt ja nicht und den gäbe es als Bonbon ja im Jahr noch mal oben drauf.
Auf die medizinische Betreuungn und Einstellung kann und will ich in der Tiefe nicht eingehen. Nur Arbeitsplatzkonflikte lösen sich nicht mit Tabletten alleine - und ein wenig Urlaub und Sonne tut uns allen gut.
LG, Fee |
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GerneKrankenVersichert
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 1127
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| Verfasst am: Mi Jan 11, 2012 9:10 pm Titel: |
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Interessanter Artikel zum Thema Burnout/Depressionen von Prof. Dr. Ulrich Hegerl
Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Leipzig
Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe:
deutsche-depressionshilfe.de/stiftung/10233.php
Besonders interessant:
| Zitat: | | Auch ist Urlaubsantritt etwas, was jedem depressiv Erkrankten dringend abgeraten wird, da die Depression mitreist und der eigene Zustand mit Antriebsstörung und der Unfähigkeit, irgendeine Freude zu empfinden, im Urlaub in fremder Umgebung besonders bedrückend und schmerzlich erlebt wird. Ob eine Krankschreibung, die bei schweren Depressionen unvermeidlich ist, auch bei Betroffenen mit leichteren Depressionen sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es gibt nicht wenige depressiv Erkrankte, die als besonders belastend erleben, wenn sie nach der Krankschreibung grübelnd zu Hause im Bett liegen. |
Auch wenn es nicht in das Bild "böser MDK, guter Hausarzt" passt, so scheint es mir doch, als würde hier der MDK nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entscheiden und nicht der Hausarzt. |
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Machts Sinn
Anmeldungsdatum: 23.09.2010 Beiträge: 1500
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| Verfasst am: Do Jan 12, 2012 3:27 pm Titel: |
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Und das meinen der GKV-Spitzenverband und der Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) dazu:
| Zitat: | Fortzahlung des Krankengeldes bei Auslandsaufenthalt § 16 Abs. 4 SGB V
In der Regel ruht der Leistungsanspruch gegenüber der GKV für die Dauer eines Auslandsaufenthalts. Ausnahmen sind in § 16 Abs. 4 SGB V geregelt. Danach ruht der Krankengeldanspruch nicht, solange sich Versicherte nach Eintritt der AU mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhalten. Diese Regelung kann sowohl im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Zustimmung zum Antritt einer Auslandsreise während der AU als auch über die Zustimmung zum weiteren Verbleib im Ausland nach dortigem Eintritt der AU betreffen. Hierfür kann im Einzelnen nach einer gutachtlichen Beurteilung gefragt werden, inwieweit Reise und Auslandsaufenthalt zu abträglichen gesundheitlichen Folgen oder zu einer Therapieunterbrechung führen können, die eine Gesundung hinauszögern können oder inwieweit die im Ausland eingetretene Krankheit der Rückreise entgegensteht. |
Gruß!
Machts Sinn |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3116
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| Verfasst am: Do Jan 12, 2012 7:54 pm Titel: |
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Hallo,
na, da haben wir es ja schwarz auf weiß - die Kasse kann, muss aber nicht,
ergo ist die Zahlung auf Krankengeld während des Auslandsaufenthaltes nicht einklagbar und die Kasse meinte, sie hätte einen, für sie vorteilhaften "Deal" angeboten - wie gesagt, dass kann für die Kasse zum Eigentor werden.
Gruss
Czauderna |
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Machts Sinn
Anmeldungsdatum: 23.09.2010 Beiträge: 1500
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| Verfasst am: Do Jan 12, 2012 8:02 pm Titel: |
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| Czauderna hat folgendes geschrieben:: | | na, da haben wir es ja schwarz auf weiß - die Kasse kann, muss aber nicht, ergo ist die Zahlung auf Krankengeld während des Auslandsaufenthaltes nicht einklagbar ... |
so klar daneben - das habe ich mir selbst von dir, Cauderna, bisher nur schwer vorstellen können, aber wenn das am grünen Holze geschieht .... .
Gruß!
Machts Sinn |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3116
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| Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 12:22 pm Titel: |
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| Machts Sinn hat folgendes geschrieben:: | | Czauderna hat folgendes geschrieben:: | | na, da haben wir es ja schwarz auf weiß - die Kasse kann, muss aber nicht, ergo ist die Zahlung auf Krankengeld während des Auslandsaufenthaltes nicht einklagbar ... |
so klar daneben - das habe ich mir selbst von dir, Cauderna, bisher nur schwer vorstellen können, aber wenn das am grünen Holze geschieht .... .
Gruß!
Machts Sinn |
Hallo Machts Sinn,
sorry, habe ich erst jetzt gelesen - ich lerne immer gerne dazu.
Wie soll das gehen in der Praxis ??
Wenn eine Rechtsvorschrift eine Leistung grundsätzlich ausschließt, der Kasse
aber die Möglichkeit lässt im Einzelfall doch zu leisten - dann soll es trotzdem
dem möglich sein die Kasse per Gerichtsurteil zur Leistung zu verpflichten ??
Ich kenne das eigentlich nur von beispielsweise nicht anerkannten Behandlungsmethoden oder bei nicht zugelassenen Medikamenten, aber nicht beim Krankengeld. Hier wurde ja von der Kasse bei der Entscheidung kein Fehler gemacht, egal ob sie das Gesetz angewendet hat oder das Krankengeld im Einzelfall gewährt.
Also, kläre mich auf - danke im voraus.
Gruss
Czauderna |
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