AOK verunsichert Erkrankte?!

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

NadineSK
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AOK verunsichert Erkrankte?!

Beitrag von NadineSK » 18.10.2012, 13:54

Hallo,

ich war am gestrigen Tage bei meiner örtlichen Geschäftsstelle der AOK.

Grund dafür war, dass ich von denen zum Gespräch eingeladen wurde, da ich seit bald sechs Wochen von meinem Hausarzt arbeitsunfähig geschrieben bin und mir demnach in Zukunft Krankengeld zustehen könnte.

Meine Diagnose ist Burn-Out und erneut Depressionen. Ich war schon vor einem Jahr deshalb in Therapie und kämpfe dieses mal mit einer besonders schweren Episode, weshalb ich von meinem Arbeitgeber rechtens vorzeitig zum 31. Oktober gekündigt wurde. Krankengeld würde mir ab dem 25. Oktober zustehen.

Nun zum Gespräch bei meinem Sachbearbeiter.

Als Erstes sah ich mich damit konfrontiert, dass mir versucht wurde vorzuwerfen, ich würde meine Krankheit quasi simulieren, da mein Vertrag ja im November von alleine auslaufen würde. Falsch. Mein Vertrag läuft zwar im November aus, aber erst im November 2013.

Nachdem das geklärt war und er mir meine Erkrankung "abnahm", wurde mir von ihm empfohlen lieber für die letzte Oktoberwoche meinen Resturlaub zu nehmen und mich darauf hin beim Arbeitsamt zu melden. Ich hätte ja schon genug mit meiner Erkrankung zu tragen und mit dem Weg zum Krankengeld würde ich mir eventuell zu viel aufbürden. Ich hätte dann ja feste Termine einzuhalten, müsse zum arbeitsmedizinischen Dienst und einen Batzen an Anträgen ausfüllen. Das wär in meiner Situation zu viel.

Geraten wurde mir nun also, wie gesagt, Resturlaub zu nehmen und mich arbeitssuchend zu melden. Ich würde dann ja auch nicht sofort einen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen, hätte somit Zeit mich zu erholen und würde ja auch mehr Geld bekommen.

Zusammengefasst: Erst war ich gar nicht krank, dann zu krank, um mich ums Krankengeld zu kümmern und dann wiederum gesund genug, um mich arbeitssuchend zu melden. :?:

Das Ende vom Lied. Er hat mir zwar einen Termin für den medizinischen Dienst gegeben (zum 1.11.), aber ich solle nochmal alles sacken lassen. Die Steueridentifikationsnummer hat er notiert, aber meine Verdienstabrechnungen könne ich erstmal wieder mitnehmen, da ja noch nichts berechnet werden würde. Wenn ich mir über alles Gedanken gemacht habe, solle ich mich nochmal bei ihm melden für einen neuen Termin.

Ich fühle mich völlig mit dieser Situation überfordert und weiß nun nicht wie ich weiter vorgehen soll. Ich bin ganz klar nicht fähig momentan zu arbeiten, was ich in dem Gespräch auch mehrmals erwähnte. Meine Unsicherheit und mein niedergeschlagenes Wesen sollten auch ihm nicht unbeobachtet geblieben sein. Dazu hatte er die Diagnose ja auch klar auf seinem Monitor.

Wie soll ich weiter vorgehen? Bitte um Austausch.

Liebe Grüße

NadineSK
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Beitrag von NadineSK » 18.10.2012, 13:57

Achso, falls mein Beitrag in dieser Kategorie nicht richtig ist, bitte ich ihn zu verschieben. Wusste nicht sicher, wo ich ihn einordnen soll.
Danke

Carola
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Beitrag von Carola » 18.10.2012, 14:15

Das wichtigste..
Nicht am Telefon mit den Burschen reden, wirklich alles nur schriftlich.
Telefongespräche sofort abwürgen, bzw unterbinden.
Hättest du das schriftlich bekommen was du da schilderst, würde
dein Rechtsanwalt vor Freude jubeln.
Lass dich ganz normal weiter Krankschreiben, reiche die Auszahlungsscheine
dann ein, sollten die dir keinen zusenden, einfach weiter die Gelben Ausstellen lassen.
Auf Nahtlosigkeit bei den Au achten.
ALG1 ist einiges weniger als dein Krankengeld.
mfg

NadineSK
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Beitrag von NadineSK » 18.10.2012, 14:30

Vielen Dank.

Gibt es vielleicht Einrichtungen, die mir dabei helfen können?

Ich habe echt schon viel mit meiner Erkrankung selbst zu tun und das ist für mich eine komplett neue Situation.

Quasi eine Beratungsstelle, die bei den Schritten unterstützt?

LG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.10.2012, 14:43

Hallo,
so, wie geschildert ein unmögliches Verhalten dieses Kassenmitarbeiters -
wichtig ist hier, dass auf jeden Fall noch vor dem 31.10.2012 eine Folge-Meldung
vom behandelnden Arzt ausgestellt wird, dier über den 31.10.2012 hinausgeht.
Was das Krankengeld angeht, dazu ein kleiner Tipp - die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet den Kassen die Verdienstbescheinigung zur Errechnung des Krankengeld rechtzeitig vor Ablauf der 6 Woche maschinell zu übermitteln -
mal beim Arbeitgeber nachfragen, wann er das gemacht hat.
Des weiteren würde ich der Folge-Meldung noch einen Zweizeiler beifügen, der sich auf das Gespräch mit dem Kassen-Mitarbeiter beruft und dort schreiben, dass dieses Schreiben als Antrag auf Krankengeldzahlung ab dem 01.11.2012 gilt,
und für den Fall, dass die Arbeitgeberbescheinigung noch nicht vorliegt - Kopien der
Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit
beigefügt sind. Damit hast allen "Bemühungen" den Wind aus den Segeln genommen und selbstverständlich gehst du am 1.11.2012 zum MDK - und wenn du noch keine schriftliche Einladung dafür hast, dann fordere sie einfach nach.
Ich bin sicher, die Kasse zahlt die KRankengeld ab 1.11.2012.
Gruss
Czauderna

Carola
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Beitrag von Carola » 18.10.2012, 16:54

Ist diese AOK für dich zuständig ?
http://www.aok.de/rheinland-hamburg/die ... -89775.php
Währe bereit dort einen Bekannten zu informieren, der wiederum
dort die obersten Entscheidungsträger aufmerksam machen würde.
Natürlich Anonym von deiner Seite aus.
Kann mir nicht vorstellen das die AOK das von dir gesagte so kommentarlos
stehen lässt, bzw sich die verselbständigen Abläufe nicht genauer Begutachten will/muss.
Das Problem ist das ich dir selber zu 100% glaube das es so abgelaufen ist.
lg

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 18.10.2012, 17:07

Hallo,

das ist ja nicht das erste Mal, dass Kunden einer Kasse das hier schildern. Insofern denke ich, dass es Taktik oder auch Anweisung ist, so einen Krankengeldfall elegant zu verhindern.

Sieh es mal so: Die Kasse hat versucht Dich so zur Arbeitsagentur zu leiten, Du lässt das aber nicht mir Dir machen.

Gut, der MDK-Besuch bleibt Dir nicht erspart. Schreib wichtige Daten (bis wann Beschäftigung usw., welche Ärzte Dich behandeln, was Deine Beschwerden sind, was für Medikamente Du nimmst usw.) auf einen Zettel als Gedankenstütze und ggf. zum Abgeben an den MDK und nimm ihn mit zur Untersuchung. In der Aufregung vergisst man manchmal was zu sagen, und der MDK schreibt eher das ins Gutachten, was die AOK ihm schon in der Vorberatung auf den Laufzettel geschrieben hat. Und wenn da einmal was falsch drauf steht, zieht es sich oft durch die ganze Akte und ist schwer wieder zurückzudrehen.

LG, Fee

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.10.2012, 19:18

Hallo,
wenn ich etwas nicht haben kann, wenn ich
einen Hinweis zu einem Fall anonym bekomme.
Einet meiner ersten Chefs sagte mal zu mir -
Herr Czauderna, jeder Mensch macht Fehler,
selbst ich !!!!! - was fuer ein ........
Tatsache ist, wenn ich etwas falsch gemacht habe,
und das ist in vergangenen 45 Jahren bestimmt schon mehr
als einmal passiert, dann will ich wissen was und bei wem,
aber anonym, das geht gar nicht.
Grusd
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 18.10.2012, 19:36

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Bully
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Beitrag von Bully » 18.10.2012, 21:32

Hallo NadineSK

ja, ich kann nur Fee beipflichten mach bitte alles nur noch schriftlich,
aber wirklich alles.

aber was ich mal gerne wissen möchte ist, wie hat er denn die Bekanntgabe
der Steueridentifikationsnummer begründet. ???????


Denn auch hier hat die AOK einen vorgeschriebenen Weg einzuhalten,
und der geht nun mal über das Bundeszentralamt für Steuern und das man es macht hat man Dir mitzuteilen.

Gruß Bully

CiceroOWL
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Steuer ID

Beitrag von CiceroOWL » 18.10.2012, 21:35

wird normelerweise eh per DV übertragen. So kenne ich das.

Bully
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Beitrag von Bully » 18.10.2012, 21:41

jepp, aber es ist dem VS mitzuteilen, könnte ja sein das er Einspruch erhebt :)

Carola
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Beitrag von Carola » 18.10.2012, 21:52

Hallo, die KK will diese Steuer ID von Dir, weil Du offensichtlich bald Krankengeld beziehst oder beziehen willst. Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt bei der jährlichen Steuererklärung. Du erhälst am Endes des Jahres oder zum Ende des Bezuges von Krankengeld eine Bescheinigung der KK, in der der Zeitraum wie auch die Höhes des Bezuges von Krankengeld dokumentiert wird. Diese Meldung muss die KK elektronisch an das Finanzamt melden (gläserner Bürger), damit Du nicht "versehentlich" bei der Abgabe der Steuererklärung vergißt diese Beträge dem FA zu melden
lg

Bully
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Beitrag von Bully » 18.10.2012, 22:30

Carola hat geschrieben:Meldung muss die KK elektronisch an das Finanzamt melden (gläserner Bürger), damit Du nicht "versehentlich" bei der Abgabe der Steuererklärung vergißt diese Beträge dem FA zu melden
Hallo Carola,

upps, ich stolpere gerade über " versehentlich"

Hier ist die Steueridentifikationsnummer wichtig für die Krankengeldzahlung ?? :) NÖÖÖÖÖ

Gruß Bully

Carola
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Beitrag von Carola » 18.10.2012, 22:35

Carola hat geschrieben:. Diese Meldung muss die KK elektronisch an das Finanzamt melden.
lg

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