Arbeitsunfall aber keine Leistungen auch nicht seitens KK

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Logo2010
Beiträge: 28
Registriert: 19.12.2017, 15:09

Arbeitsunfall aber keine Leistungen auch nicht seitens KK

Beitrag von Logo2010 » 19.12.2017, 15:59

Hallo zusammen,
Ich hatte am 10.10.17 in einem Befristeten Arbeitsverhältnis (vom 9.10.17-10.11.17) einen Wegeunfall.
Da mein AG mich am Anfang falsch SV gemeldet hatte (ohne SV Abzüge) hat die Kasse mir das Verletzengeld verweigert. Das ist ja auch in Ordnung, die richtige SV Meldung wurde aber nachgeholt und ab jetzt wird es kompliziert :
Die BG hat die Leistung erstmal versagt, da die ausschließen wollen ob ggf. Innere Leiden am Unfall schuld waren.
Die Kasse hat mir gesagt, sobald wir die SV Meldung ordnungsgemäß haben, zahlen wir das Verletzengeld.
Doch als das Geld zur Anweisung vorlag, wurde es durch den Vorgesetzten gekenzelt.
Die BG hätte mitgeteilt, dass die nicht zahlen sollen!
Ich ließ die Sache ruhen, bekomme übergangsweise Geld vom JC.
Gestern fragte ich bei der BG nach, wie denn der Stand sei, da kam ich mit der Vertretung meiner Sachbearbeiterin ins Gespräch und die sagte mir, dass Sie es nicht verstehe, dass keine Leistung der Kasse gezahlt wird/wurde. Sie sagte noch dazu, dass der Verwaltungsakt nicht zur Lasten des Patienten gehen darf.

Ich rief heute wieder bei der Knappschaft an und sprach meine Sachbearbeiterin darauf an. Sie sagte zu mir, dass es für die Kasse und für mich besser sei, wenn die Zahlung erst anweisen bzw. Berechnen, wenn die BG Ja oder Nein sagt! Alles andere wäre zu viel Bearbeitung, da man das JC ja auch noch abrechnen müsste etc.
Außerdem, wäre alles einfacher gewesen, hätte mein Arbeitgeber mich von Anfang richtig SV gemeldet!
Falls die BG die Leistung versagt, bekäme ich für die 5 Wochen, Krankengeld.
Das waren Ihre Worte
:shock:
Ich Frage mich nun, ist das rechtens was die Kasse da mit mir treibt, oder Willkür?
Vielleicht kann mir hier einer helfen oder es gab ähnliche Fälle, worauf man mich verweisen kann.

Danke vorab! Beste Grüße

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 19.12.2017, 18:28

Hallo,
Es geht hier um ein von vornherein befristetes Arbeitsverhältnis von weniger als 10 Wochen und da ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen, d.h. wenn die BG. den Verletztengeldanspruch verneint, dann zahlt auch die Kasse kein Krankengeld.
Gruss
Czauderna

Logo2010
Beiträge: 28
Registriert: 19.12.2017, 15:09

Beitrag von Logo2010 » 19.12.2017, 18:38

Also, Aussage meiner Sachbearbeiterin, würde ich bei Verneinung der BG, Krankengeld bekommen.

Das mit die 10 Wochen habe ich auch gelesen aber hat die Kasse denn nun keine Ahnung?

Und müssten die mir nicht trotzdem dann Verletzengeld zahlen, denn jeder normaler Mensch bekommt von Anfang an Verletzengeld ob gerechtfertig oder nicht, es ist aber So...!

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 19.12.2017, 18:44

Logo2010 hat geschrieben:Also, Aussage meiner Sachbearbeiterin, würde ich bei Verneinung der BG, Krankengeld bekommen.

Das mit die 10 Wochen habe ich auch gelesen aber hat die Kasse denn nun keine Ahnung?

Und müssten die mir nicht trotzdem dann Verletzengeld zahlen, denn jeder normaler Mensch bekommt von Anfang an Verletzengeld ob gerechtfertig oder nicht, es ist aber So...!
Hallo,
nun, solange die Kasse nichts schriftliches dazu gibt, solange muss man davon ausgehen, dass eben kein Krankengeldanspruch besteht. Das jeder normaler Mensch erst mal Verletztengeld erhält, auch wenn es sich ergibt, dass es keine Leistung der BG. ist, das ist nicht richtig, denn wenn nicht gleichzeitig ein Krankengeldanspruch besteht geht das nur, wenn auch die BG. der Kasse einen entsprechenden Zahlungsauftrag erteilt oder selbst auszahlt, d.h. das muss mit der BG. abgeklärt werden.
Gruss
Czauderna

Logo2010
Beiträge: 28
Registriert: 19.12.2017, 15:09

Beitrag von Logo2010 » 19.12.2017, 22:24

Also, mein Krankengeld Anspruch besteht definitiv seit dem 22.11.17! Seit dem wurde ich über die KK AU geschrieben und die BG ist raus.

Aber wie so sagt jeder etwas anderes? Die BG (andere Sachbearbeiterin) sagte mir, Sie müssen doch KG bekommen, befristet Vertrag hin oder her...
Die Frau von KK sagte mir jetzt, dass de bei einer Leistung Versagung seitens der BG, Krankengeld gezahlt wird und das die jetzt nicht zahlen, da Sie dann mit dem JC abrechnen müssten und es viel Aufwand sei auch wegen Überzahlung usw...(also die 5Wochen während des Wegeunfalls).
Von was lebt man denn, in den ersten 28 Tage, wenn keiner zahlt?! Irgendwie muss doch einer zuständig sein( abgesehen vom JC als Notlösung) !?!?
Blicke da nicht mehr durch, Schriftlich habe ich nur, dass die Krankenkasse nicht zahlt, solange die BG prüft!

Boah ist das komplex! Trotzdem erstmal herzlichen Dank und hoffe auf weitere Antworten

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 19.12.2017, 22:36

Hallo,
hier mal der § 44 Abs. 2 SGB V: danach besteht kein Anspruch auf Krankengeld für
......Versicherte, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts haben (ab 1. Januar 2009; Personen in einer unständigen Beschäftigung – vgl. § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III – sowie Versicherte, deren Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf weniger als 10 Wochen befristet ist)Heimarbeiter, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung sondern nach § 10 EFZG einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zum Arbeitsentgelt haben, sind vom Ausschluss des Anspruchs auf Krankengeld ausgenommen (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V).
Gruss
Czauderna

Logo2010
Beiträge: 28
Registriert: 19.12.2017, 15:09

Beitrag von Logo2010 » 19.12.2017, 23:24

Also erzählt mir die Sachbearbeiterin Quatsch?

Und von was lebt man dann, wenn man Krank wird?

Morgen bin ich beim Anwalt, hoffe der erzählt mir nicht wieder etwas anderes :shock:

Antworten