|
Nächstes Thema : Fragen zur bestehenden PKV |
| Autor |
Nachricht |
Soliton
Anmeldungsdatum: 06.02.2011 Beiträge: 4
|
| Verfasst am: Mo Feb 07, 2011 10:58 pm Titel: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Kostenübernahme |
|
|
Guten Tag,
muss eine private Krankenkasse die Kosten des Arztes für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung erstatten? Meine Krankenkasse lehnt dies ab.
Gruss |
|
| Nach oben |
|

|
leser
Anmeldungsdatum: 16.07.2010 Beiträge: 793
|
| Verfasst am: Di Feb 08, 2011 1:41 am Titel: |
|
|
das ist eine gute Frage. Hier sind überwiegend GKVler unterwegs
Therotisch kann eine PKV im Versicherungsvertrag natürlich alles mögliche ausschließen und eine Bescheinigung (für den Arbeitgeber?) ist nicht zwangsläufig Gegenstand der Krankenbehandlung. Wie wurde die Ablehnung denn begründet? |
|
| Nach oben |
|
 |
Soliton
Anmeldungsdatum: 06.02.2011 Beiträge: 4
|
| Verfasst am: Mi Feb 09, 2011 10:35 pm Titel: |
|
|
| @leser: Die PKV meint, es gehöre nicht zur medizinischen Behandlung. Komisch ist nur das ein Durchschlag der AU-Bescheinigung für die PKV vorgesehen ist. |
|
| Nach oben |
|
 |
leser
Anmeldungsdatum: 16.07.2010 Beiträge: 793
|
| Verfasst am: Do Feb 10, 2011 1:56 am Titel: |
|
|
Hallo Soliton,
schau mal in Deine AVB, wie die genaue Formulierung des Leistungsanspruchs lautet oder alternativ, ob die PKV Arbeitsunfähigkeiten nachgewiesen haben möchte (z.B. für Krankentagegeldversicherung), dann würde ich die Rechnung gleich wieder mit entspr. Hinweis einreichen
Info der Ärztekammer:
Abrechnung der GOÄ-Nr. 70 für eine kurze Bescheinigung oder ein kurzes Zeugnis
Nach den Versicherungsbedingungen vieler Krankenversicherungen ist die ärztliche Leistung "Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" nach der GOÄ-Nr. 70 von der Erstattung des Kostenträgers ausgenommen. Diese "Versorgungslücke" ist vielen Patienten oft nicht bekannt. Dies ändert jedoch selbstverständlich nichts an der Tatsache, dass diese Leistung gegenüber dem Patienten abgerechnet werden kann.
aerztekammer-bw.de/20/goae/10entscheidungen/goae_70.html
Was die Ärztekammer hier nicht sagt ist, dass die Bescheinigung vom Patienten gewünscht werden muss, ansonsten kann sie der Arzt auch nicht abrechnen...
Frage ist, ob sich der weitere Aufwand bei 5,36 € lohnt... _________________ Ich bin nur dafür verantwortlich, was ich sage - nicht dafür, was Du verstehst  |
|
| Nach oben |
|

|
Patientin
Anmeldungsdatum: 07.03.2011 Beiträge: 16
|
| Verfasst am: Mi März 23, 2011 6:45 pm Titel: |
|
|
hi,
Ehrlich gesagt kenn ich mich da leider nicht aus. Würde aber gerne etwas darüber erfahren |
|
| Nach oben |
|
 |
|