auch ich komme zurueck....


 
auch ich komme zurueck....
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German girl



Anmeldungsdatum: 22.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Sa Jan 28, 2012 12:26 am    Titel: auch ich komme zurueck....

Hallo ihr Lieben,
auch ich komme nach 20 Jahren USA nach meiner Scheidung zurueck nach Deutschland .
Ich war bis 1991 bei der KKH versichert und zu der muss ich wohl dann hin und so wie ich das lese sollten die mich wieder aufnehmen . Kann ich auch bei anderen Kassen anfragen und sehen ob die mich nehmen ...AOK oder so??
So, meine eigentliche Frage ist da ich einiges an erspartem habe werde ich nicht Hartz4 beantragen und die Versicherung selbst bezahlen (das Geld ist hier in USA auf'm Konto und wird es auch vorerst bleiben)....wenn ich dann zu der Versicherung gehe werden die mich dann fragen wie ich das jeden Monat bezahlen will/kann ?
Natuerlich werde ich so schnell wie moeglich einen Job suchen aber bis dahin muss ich halt selbst bezahlen was nicht weiter schlimm ist .Aber was sage ich denen damit ich den niedrigsten Satz zahlen muss??
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2956

Verfasst am: Sa Jan 28, 2012 3:30 am    Titel:

§ 9 Abs. 1 SGB V
Nach Rückkehr aus dem Ausland können Arbeitnehmer beitreten, wenn sie innerhalb von zwei Monaten eine Beschäftigung aufnehmen, vorausgesetzt, dass deren damalige Mitgliedschaft durch die Beschäftigung im Ausland beendet ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Auch in diesen Fällen bedarf es keiner Vorversicherungszeit.

Heißt auf gut Deutsch nimmst du einen Minnijob von 400 € an wirst du zur Mindestbemessungsgrundlage von 855 € verbeitragt.
Ich gehe davon aus das du in den USA auch den beliebten Volksport dort mitmachst.
Grundsätzlich ist nämlich auch dein Einkommen in den USA und die daraus resultierende Zinsen mit anzugeben.

lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?t=132771361692300005&sessionID=19334061421034832512&templateID=document&source=htilist&chosenIndex=263129_bv&xid=159255&highlighting=on&hlt=#hlt_ank

Der Höchst beitrag liegt bei round about 152 €, der Höchstbeitrag bei 557 € plus Pflegeversicherung jeweils.
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v. Moltke
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German girl



Anmeldungsdatum: 22.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Sa Jan 28, 2012 7:26 am    Titel:

also, ich war die jahre immer ueber meinen ex mann versichert durch die army, tricare nennt sich das, und das geld ist erspartes was halt ueber die jahre so zusammenkam kriege da nur so $100 im monat an zinsen .Habe kaum gearbeitet drueben....aber wollt halt wissen was ich denen sagen soll bei der kasse wie ich das monatlich bezahlen will falls die mich das fragen...von meinem ex kriege ich keinen monatlichen unterhalt , er hat mir eine art abfindung bezahlt anstatt mir jeden monat geld zu schicken .
was meinst du mit volkssport?
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GKV-Fachmann



Anmeldungsdatum: 03.12.2011
Beiträge: 17

Verfasst am: Sa Jan 28, 2012 10:51 am    Titel: Keine Angst

Mit den gemachten Angaben ist es jetzt ganz leicht.

Zum einen kannst Du Deine Krankenkasse nicht wählen. Die KKH, die jetzt KKH-Allianz heist muß Dich wieder aufnehmen. Am besten Du gehst kurz nach Deiner Einreise zu eine der gut 100 Filialen.

Die Beitragsbemessung erfolgt nach Deinem Einkommen. Dein "Vermögen" wird dabei nicht berücksichtigt, im Gegensatz zu Hartz 4.

Die Mindestbemessung erfolgt 2012 aus 875 Euro monatlich. Das sind zur Zeit gut 155 € und ab März etwa 148 € an monatlichen Beiträgen . Nach den von Dir gemachten Angaben wäre es ja dann der o.g. Betrag. Auch wird bei der Beitragsbemessung nur Dein eigenes Einkommen verwandt. Solltest Du z.B. bei Deinen Eltern oder einen Freund einziehen, ist deren Einkommen für die Bemessung nicht relevant.

Wäre gut, wenn Du bei bei Deinen Besuch in der Filiale Unterlagen mitbringst über das Datum Deiner Einreise, denn Du wirst ab den ersten Tag in Deutschland auch versichert. Solltest Du dich zu einen späteren Zeitpunkt melden, wirst Du nachzahlen müssen. Die Anmeldung zu verzögern bringt nichts.

Weiterhin benötigt die KKH-Allianz Einkommensnachweise. Die Angabe: Ich habe kein Einkommen wird nicht gerne gesehen. Bei 100 € Zinsen hast Du etwa 30 bis 40.000 € Vermögen. Gib das einfach an und gut ist.

Ach ja, solltest Du (leibliche) Kinder mit nach Deutschland mitbringen, kannst Du die kostenfrei mitversichern.
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2956

Verfasst am: Sa Jan 28, 2012 11:36 am    Titel:

§ 174 (5) Abweichend von § 173 werden Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Mitglied der Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers der Krankenkasse, bei der sie zuletzt versichert waren, andernfalls werden sie Mitglied der von ihnen nach § 173 Abs. 1 gewählten Krankenkasse; § 173 gilt.
Da ja nu denn dein Mitgliedschaft unterbrochen hast / wurde hast du auch ein neues Wahlrecht
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ratte1



Anmeldungsdatum: 22.09.2007
Beiträge: 605

Verfasst am: Sa Jan 28, 2012 2:10 pm    Titel:

CiceroOWL hat folgendes geschrieben::
§ 174 (5) Abweichend von § 173 werden Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Mitglied der Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers der Krankenkasse, bei der sie zuletzt versichert waren, andernfalls werden sie Mitglied der von ihnen nach § 173 Abs. 1 gewählten Krankenkasse; § 173 gilt.
Da ja nu denn dein Mitgliedschaft unterbrochen hast / wurde hast du auch ein neues Wahlrecht
Ich denke, dass ist eine Fehlinterpretation des Paragraphen. Bei Versicherten nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V ist immer die letzte KK zuständig. Ein Wahlrecht besteht nur für die nach dieser Rechtsvorschrift Versicherten, die bisher überhaupt noch nicht gesetzlich krankenversichert waren.

MfG
ratte1


Zuletzt bearbeitet von ratte1 am So Jan 29, 2012 12:20 am, insgesamt 1-mal bearbeitet
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German girl



Anmeldungsdatum: 22.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Sa Jan 28, 2012 8:50 pm    Titel:

ist das wirklich ganz sicher das das vermoegen nicht angerechnet wird??Wollt den eigentlich nicht auf die nase binden wieviel geld ich habe wenn es nicht sein muss .
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2956

Verfasst am: Sa Jan 28, 2012 9:05 pm    Titel:

Einen Nachweis wirst du bringen müssen
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v. Moltke
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German girl



Anmeldungsdatum: 22.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Sa Jan 28, 2012 9:22 pm    Titel:

nachweiss ueber mein geld??aber es ist wirklich sicher das vermoegen nicht als einkommen angerechnet wird?habe keine lust den hoechstbeitrag zu zahlen .
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2956

Verfasst am: So Jan 29, 2012 10:55 am    Titel:

Nachweis vorlegen oder du wirst eh zum Höchstbeitrag beschieden.
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GKV-Fachmann



Anmeldungsdatum: 03.12.2011
Beiträge: 17

Verfasst am: So Jan 29, 2012 11:40 am    Titel: Keine Angst

Höre auf CiceroOWL.

Ja, du mußt für die einkommensabhängige Beitragsbemessung Nachweise vorlegen, sonst zahlst Du den Höchstbeitrag von über 600 € monatlich.

Habe doch mal ein bischen Vertrauen. Auch unterliegt diese Auskunft dem strengen Datenschutz dieser Krankenkasse.

Nur bei Hartz IV wird Dein Vermögen angerechnet. Embarassed :
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