AUs zu spät eingereicht - jedoch noch im EFZ-Zeitraum

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Moderator: Czauderna

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spellbound
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AUs zu spät eingereicht - jedoch noch im EFZ-Zeitraum

Beitrag von spellbound » 25.07.2017, 21:10

Hallo,

folgende Situation:

- AU im Februar 2017 für 2 Wochen --> beim AG eingereicht, jedoch nicht bei Krankenkasse, leider versäumt / gedacht, dass nicht so wichtig, weil ja sowieso Entgeltfortzahlung etc...

- jetzt wieder AU, bereits in der 4. Woche...auch hier dachte ich anfänglich gar nicht, dass ich überhaupt so lange krankgeschrieben sein würde und habe die KK-Ausfertigungen ebenfalls noch nicht weitergeleitet :(

(Ich weiß: Dummheit/Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.)

Leider ist meine Erkrankung noch nicht ausgeheilt und ich bin noch länger arbeitsunfähig.

Nach etwas Recherche bin ich nun voller Schrecken über diese "AU-Bescheinigung muss der KK innerhalb 7 Tagen nach Ausstellung, sonst KG-Verlust" gestolpert.

Ich würde die gesammelten AUs nun umgehend an meine Krankenkasse weiterleiten, so dass sie bis Freitag vorliegen.

Die JETZIGE Diagnose ist zwar eine andere als die vom Februar und meiner Meinung nach eine andere Grunderkrankung, so dass ich theoretisch noch 2 Wochen in der Entgeltfortzahlung sein könnte - es kann aber natürlich auch sein, dass die Krankenkasse bzw der MDK das anders sieht - was bedeuten würde, dass ich dann ab nächste Woche in den Krankengeldbezug falle.

Ich weiß, ich habe mich bezüglich des Einreichens der AU-Bescheinigungen extrem nachlässig verhalten, aber (ihr habt diese Rechtfertigungen sicher schon tausendmal gelesen) ich wusste leider nichts über die Frist an sich, noch dachte ich, dass es eine große Rolle für die KK spielt, solange man ja sowieso noch Entgeltfortzahlung bezieht. Ich dachte, Hauptsache, die AU-Bescheinigungen liegen bis kurz vor Beginn des KG-Bezugs vor - dann müsste ja alles in Ordnung sein.

Aber ich will mich hier gar nicht herausreden, es war mein Fehler.

Alle Fallbeschreibungen, die ich hier und im Internet über KG-Weigerung beim verspäteten Einreichen las, bezogen sich auf den Zeitraum nach Ende der Entgeltfortzahlung.

Wie verhält es sich jedoch, wenn die AUs zwar (extrem) verspätet bei der KK eingehen, jedoch noch vor Beginn des Krankengeldanspruchs, also während der Entgeltfortzahlung?

Kann mir damit die KK auch den Anspruch verweigern?

Denn woanders las ich, dass der KG-Anspruch ruht für die Zeit der verspäteten Meldung, jedoch wieder auflebt, sobald die Bescheinigungen vorliegen.

Kann also die KK den Krankengeldanspruch komplett streichen?


Vielen Dank für eure kompetente Hilfe.
Zuletzt geändert von spellbound am 25.07.2017, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.07.2017, 21:20

Hallo,
nein, keine Sorge, wenn die Meldungen innerhalb der Zeit bei der Kasse eingehen, in der der Arbeitgeber noch Entgeltfortzahlung leistet, dann bekommst du nach Ablauf dieser Entgeltfortzahlung auch Krankengeld, es darf eben nicht später sein. Der Anspruch auf Krankengeld beginnt übrigens mit dem Tag der ärztlichen Feststellung, ruht aber für die Zeit der Entgeltfortzahlung. Also, noch einmal - keine Sorge - das passt schon.
Gruss
Czauderna

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