Ausgesteuert, kein Einkommen und wie weiter?


 
Ausgesteuert, kein Einkommen und wie weiter?
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ZigZag



Anmeldungsdatum: 28.03.2011
Beiträge: 37

Verfasst am: Fr Jan 13, 2012 10:48 am    Titel: Ausgesteuert, kein Einkommen und wie weiter?

Hallo,

der Titel ist vermutlich blöd gewählt, aber mir fiel kein besserer ein.

Folgender Fall:
Versicherter ist schon lange krank und wird Mitte Januar ausgesteuert. Meldet sich beim AA und bezieht ALG1.
Drei Monate später, also im April (immer noch im ALG1), bricht sich der Versicherte die Hand, muß operiert werden, das ganze zieht sich hin.
AA zahlt die 6 Wochen weiter, also bis Ende Mai, dann sollte es KG geben.
Aber die KK weigert sich mit dem Hinweis, dass das gebrochene Handgelenk ursächlich mit den vorherigen Erkrankungen zu tun hätte (Wirbelsäulenprobleme!) - dies erfährt der Versicherte allerdings erst sechs Woche später, also Mitte Juli! Versicherter geht also erstmal zur Arge und stellt dort einen Antrag, der aber nur schleppend bearbeitet wird.
Versicherter ist ab Anfang September wieder gesund und wieder im ALG1 und damit auch wieder krankenversichert.

Da über den Hartz4-Antrag immer noch nicht entschieden ist, will die KK freiwillige Beiträge ab Ende Mai bis September.

In der Zwischenzeit ist der Arge-Antrag dann doch endlich bearbeitet, Versicherter also ab Juli rückwirkend versichert.

Wie verhält es sich mit den sechs Wochen, die zwischen Ende ALG1 und Beginn Hartz4 liegen?

Mir war mal so, als gäbe es so eine Art "Kulanzzeit", in der der Versicherte weiterhin versichert wäre? Mir schwirrt was von drei Monaten im Kopf rum - stimmt das?
Oder muß der Versicherte für diese sechs Wochen die Beiträge selbst zahlen? Die Frage ist: Wovon? (Die ihr nicht beantworten könnt, das ist schon klar Wink )
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1500

Verfasst am: Fr Jan 13, 2012 12:28 pm    Titel:

schau mal hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__28.html und hier Abs. 5 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__40.html – ganz unabhängig davon, ob die Krankenkasse bei der Blockfrist-Frage evtl. geschummelt hat und welche Folgen ihre 6-wöchige Verzögerung (?) hätte. Da könnte ja das Jobcenter näher hinschauen, wenn es auch die ersten 6 Wochen - vor der Meldung dort - überbrücken muss.

Wäre das Krankengeld deutlich höher, könnte sich auch ein Überprüfungsantrag lohnen.

Gruß!
Machts Sinn
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3116

Verfasst am: Fr Jan 13, 2012 12:38 pm    Titel:

Hallo,

so auf Anhieb vermag ich zwischen einem Unfallereignis und einer Wirbelsäulenerkrankung keine Zusammenhang zu erkennen, gut, ich bin auch kein Mediziner, theoretisch denkbar wäre das schon.
Da rate ich, unabhängig vom Rest, doch noch einmal nachzuhaken.
Gruss
Czauderna
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Rossi



Anmeldungsdatum: 16.12.2007
Beiträge: 584

Verfasst am: Sa Jan 14, 2012 2:25 pm    Titel:

Hm, ich verstehe derzeit etwas noch nicht.

Wir halten fest, dass der Versicherte bis Mitte Januar 78 Wochen Krankengeld erhalten hat. Er war vermutlich im Januar auch noch krank.

Grundsätzlich erhält man dann ALG I als sog. Nahtlosigkeit, obwohl man noch krank ist und dem Arbeitsmarkt ja gar nicht zur Verfügung steht.

Meistens wird man dann von der Agentur aufgefordert einen Antrag auf berufliche Reha oder einen Rentenantrag zu stellen. Bis zur Entscheidung des Rententrägers erhält man das ALG I (auch wenn man weiterhin krank ist) weiter.

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 125 SGB III

buzer.de/gesetz/6003/a82929.htm

Kläre doch mal ab, ob im Januar das ALG I nach diesem Prinzip (§ 125 SGB III) gezahlt worden ist. Dann ist nämlich die andere Krankheit im April nicht ausschlaggebend, denn man war ja vorher auch krank; es ist nur eine weitere Krankheit hinzugetreten.
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ZigZag



Anmeldungsdatum: 28.03.2011
Beiträge: 37

Verfasst am: Do Jan 19, 2012 11:01 am    Titel:

Hallo,

entschuldigt die verspätete Antwort.

@Machts Sinn
Von diesem §28 habe ich noch nie was gehört - danke für den Hinweis!
Das KG wäre mehr als das Doppelte vom Hartz4, aber was soll man da überprüfen lassen? Der Widerspruch wurde von der KK abgeschmettert, die Sache liegt jetzt bei Gericht.

@Czauderna
Da gibt es auch keinen Zusammenhang, aber die KK sieht es eben so - warum auch immer.
Wie oben geschrieben: Die Sache liegt jetzt beim Sozialgericht, aber das dauert eben.

@Rossi
Es geht bei der ersten Erkrankung um eine somatoforme Schmerzstörung (oder auch Fibromyalgie, da ist man sich wohl nicht so einig, auf alle Fälle was chronisches)
Ab 12.1. gab es ALG1, am 18.1. wurde Rentenantrag gestellt - aber ALG1 gab es weiterhin nach §117! Der 125er würde bei mir angeblich nicht zur Anwendung kommen.... warum auch immer. Das hat man mir nicht verraten.
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Rossi



Anmeldungsdatum: 16.12.2007
Beiträge: 584

Verfasst am: Do Jan 19, 2012 7:13 pm    Titel:

Hm,

Zitat:
Ab 12.1. gab es ALG1, am 18.1. wurde Rentenantrag gestellt - aber ALG1 gab es weiterhin nach §117! Der 125er würde bei mir angeblich nicht zur Anwendung kommen.... warum auch immer. Das hat man mir nicht verraten.


Nun denn, vermutlich weil der ärztliche Dienst der BA so ganz grob deine ärztlichen Unterlagen durchgesehen hat und festgestellt hast, dass Du arbeiten kannst.

Man kann sich hiergegen natürlich auch wehren, wehrt man sich nicht dagegen, dann bekommt man keine Kohle!!
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1500

Verfasst am: Do Jan 19, 2012 7:51 pm    Titel:

Hallo ZigZag,

was ist denn inzwischen aus dem Rentenantrag geworden? Falls die Arbeitsagentur zu diesem Antrag aufgefordert hatte, war ihre Alg-Zahlung auf § 125 SGB III, die Nahtlosigkeitsregelung, gestützt. Das würde aber bedeuten, dass sich mit dem Handgelenksbruch nichts mehr zum Negativen änderte und das Nahtlosigkeits-Alg weiter zu gewähren gewesen wäre, also die Krankenkasse nach 6 Wochen gar nicht zuständig wurde. Ggf. empfiehlt sich insoweit ein Überprüfungsantrag, § 44 SGB X http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html mit dem Ziel der Weiterzahlung von Arbeitslosengeld.

Das mit dem Überprüfungsantrag gilt auch hinsichtlich des Alg II, denn über die dir - und evtl. auch der Arge - bisher unbekannten §§ hätte das Alg II wohl von Anfang an gezahlt werden müssen - oder ist diese Frage schon irgendwie gegenteilig beantwortet?

Zum Krankengeld läuft ja die Klage schon, ein paralleler Überprüfungsantrag dürfte da kaum Sinn machen.

Zum Spagat habe ich schon öfter was geschrieben - aber du kannst und solltest dich auf drei Beine stellen.

Gruß!
Machts Sinn
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Do Jan 19, 2012 8:59 pm    Titel:

Hallo,

Krankengeld gibt es nur, wenn eindeutig nicht wegen der WS-Erkankung/Fibromyalgie noch Arbeitsunfähigkeit bestand. Und das wird die Kasse geprüft haben. (Hoffe ich).
Wobei ich zweifele, dass es nicht so ist, da 78 Wochen Krankengeld bezogen wurde und nicht unmittelbar danach die Spontanheilung einsetzt. Und der Rentenantrag auch noch läuft ....
Hat die Kasse sich denn bei Deinem Arzt informiert? Hast Du mal beim Doc gefragt, ob er eine Anfrage der Kasse auf dem Tisch hatte?

Was natürlich extrem ungünstig ist, dass die Kasse so spät reagiert hat.

Was die 6 Wochen Versicherungslücke angeht: Da musst Du Dich wohl freiwillig versichern, denn Leistungen hast Du ja wohl in Anspruch genommen.
Die von Dir gemeinte Frist beträgt 1 Monat und greift nur, wenn der Zeitraum kleiner ist.

LG, Fee
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ZigZag



Anmeldungsdatum: 28.03.2011
Beiträge: 37

Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 8:52 am    Titel:

@Machts Sinn

Den Rentenantrag habe ich auf Anraten des IFD gestellt, das AA hat mich dazu nicht aufgefordert. Deshalb vermutlich auch 117 und nicht 125?
Der Antrag wurde (natürlich) abgelehnt und ist jetzt im Widerspruch.
Den Widerspruch für die Arge mache ich jetzt fertig und dann mal sehen was dabei rauskommt. Es gibt ja nunmal eine Beratungspflicht und nach dieser hätte man mich darauf hinweisen müssen, was man natürlich nicht getan hat.
Ich war noch nie im H4, aber dieses Theater mit denen.... dass da Menschen freiwillig von leben ist mir echt ein Rätsel! (OT, aber das mußte mal gesagt sein)

@Krankenkassenfee
Dass bei einer chronischen Erkrankung ÜBERHAUPT eine Heilung einsetzt fänd ich ja super - aber das wird wohl nicht passieren.
Und nun frage ich dich: Demnach "darf" man als chronisch kranker Mensch keine andere Erkrankung (oder wie in meinem Fall einen Unfall) haben, denn schließlich wird die "erste Erkrankung" ja nie ausheilen.....
Interessant Confused
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