(Auslandsaufenthalt) GKK verlangt eine Nachzahlung. Was tun?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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gestaltermedien
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(Auslandsaufenthalt) GKK verlangt eine Nachzahlung. Was tun?

Beitrag von gestaltermedien » 18.07.2017, 09:57

Hallo liebes Forum,

ich schreibe im Interesse eines Freundes und würde mich über Tipps freuen. Die Suchfunktion hat mir schon ein paar Fälle ausgespuckt, aber alle waren ein bisschen anders, deshalb würde ich euch gerne mal diesen Fall schildern.

Problem: Die Krankenkasse fordert einen Höchstsatz von 7.500 € für 9 Monate, weil sie von der Person nichts gehört hat.

Grund: Die Person war 9 Monate im europäischen Ausland und hat dort ein Studium absolviert. Vorher war sie gestetzlich pflichtversichert. Sie hat sich nicht aus Deutschland abgemeldet, jedoch gibt es genügend Nachweise wie Wohnbescheinigung vom College, offizieller Abschluss, entstandene Rechnungen und Flugtickets. Sie hatte auch keine Auslandskrankenversicherung für den Zeitpunkt. Jedoch war sie auch nicht krank oder dergleichen. Es sind keine Leistungen angefallen. Die Person befindet sich aktuell in keiner Festanstellung und somit auch nicht in der Lage die Forderung zu zahlen (Bewerbungsphase).

Jetzt wissen wir natürlich, dass man ja teils selbst Schuld ist, wenn man sich nicht aus Deutschland abmeldet und um eine Anwartschaft kümmert. Was kann man aber nun aus dieser Situation rausholen?

Kann man eine Anwartschaft nachträglich abschließen. Gibt es Vorschläge wie man bei der GKK argumentieren sollte? Wie kann man vor dem Eintritt in die gesetzliche, durch eine zukünftige Festanstellung, die Kosten minimieren und begleichen?

Ich hoffe Ihr habt ein paar Tipps. Oder Schlupflöcher :)
Ich wünsche einen schönen Tag.

J.

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 18.07.2017, 12:23

Wichtig dafür sind noch einige Details:
- Wie war die Person pflichtversichert?
- Wie alt ist die Person?
- Familienstand? ggf. der Ehegatte gesetzlich versichert?
- Welche Einkünfte während des Auslandsaufenthalts?
- Während des Auslandsaufenthalts auch an deutscher Uni immatrikuliert?

In jedem Fall muss der allererste Schritt sein: Den Einkommensfragebogen der Kasse ausfüllen, damit ab dem Folgemonat der Einreichung der Mindestbeitrag gezahlt wird.

Für die rückwirkende Zeit seh ich wenig Chancen. Es war das europäische Ausland, in dem ggf. eine Krankenversicherung möglich gewesen wäre. Vielleicht mal argumentieren, dass der "gewöhnliche Aufenthalt" für den Zeitraum von ... bis ... nach ... verlegt wurde. Durch Flugtickets nachweisen.

Ich denke aber nicht dass es klappt, da die KK bei europäischem Ausland eigentlich auf einen Versicherungsnachweis oder wenigstens auf die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt bestehen müsste...

Viele Grüße
D-S-E

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.07.2017, 12:31

Im europäischen Ausland (ich gehe von der EU aus oder einem Land, mit dem zwischenstaatliche Regelungen getroffen wurden) besteht der volle Leistungsanspruch. Eine sogenannte Anwartschaftsversicherung wird deshalb nicht funktionieren.

War denn in dem Land keine Versicherung für das Studium vorgeschrieben?

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