Auslandsrueckkehr/Studium/Einkommensberechnung...

Moderator: Czauderna

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Highlight
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Auslandsrueckkehr/Studium/Einkommensberechnung...

Beitrag von Highlight » 02.10.2014, 22:08

Hallo ihr Lieben!

Mein Mann ist angestellter und schon immer in der GKV versichert gewesen. Er verdient genug, dass er sich in der PKV versichern koennte, allerdings hat er ein chronisches Nierenleiden wodurch mit Sicherheit lediglich der Grundtarif in Frage kommt.

Ich bin schon immer selbst PKV versichert gewesen (durch meine Mutter die Beamtin ist) und habe das auch im Studium so weitergefuehrt. Dann habe ich meinen Mann geheiratet und blieb aber natuerlich in der PKV.

Nun sind wir ins Ausland gegangen (direkt im Anschluss an meinen BA) und ich habe eine Anwartschaft in der PKV, weil ich auch wegen gesundheitlichen Problemen nie wieder in eine PKV kommen wuerde. Nun werden wir aber irgendwann zurueck gehen und dann kommt natuerlich die Frage auf, was mit mir passiert. Ich werde zwar noch weiter studieren, allerdings fruehesten 6 Monate nachdem wir wieder in Deutschland sind. Was passiert in dem Zwischenzeitraum? Muss ich bei meinem Mann in die GKV oder koennte ich theoretisch auch in der PKV sein? Wenn ich dann wieder studiere, muss ich in die PKV, richtig? Weil ich das zu Beginn des Studiums so entschieden habe?

Und was passiert spaeter mal, wenn ich nicht mehr studiere? Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass ich selbst genuegend Geld verdienen werde, um die Einkommensgrenze fuer die PKV zu knacken. Aber wie genau funktioniert diese Berechnung? Gilt das Einkommen meines Mannes gar nicht, nur weil er keine PKV bekommen wird? Und was wuerde passieren wenn er nur den Grundtarif bei meiner PKV nehmen wuerde - koennte ich dann theoretisch bei der PKV bleiben?

Ich bin mir eigtl auch noch gar nicht sicher, ob ich lieber in die P oder GKV moechte, aber es waere toll zu wissen, was ueberhaupt moeglich ist.

Vielen Dank fuer eure Hilfe!

Poet
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Beitrag von Poet » 02.10.2014, 23:30

@Highlight: Du kannst Dich kostenfrei (!) bei Deinem Mann in der gesetzlichen Kasse familienversichern wenn Du mtl. nicht mehr als 400€ Einkommen hast bzw. 450€ bei einer geringfügigen Beschäftigung. Warum Du die PKV auch nach der Hochzeit weitergeführt hast bleibt Dein Geheimnis. Tipp von meiner Seite: Bleibt/geht beide in der/die gesetzliche Kasse und nehmt das gesparte Geld für eine sinnvolle private Zusatzabsicherung. Dabei kann Dir Deine Anwartschaft helfen damit Du ohne Probleme da hinein kommst. Ansonsten war die Anwartschaft nicht notwendig.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.10.2014, 07:42

Poet hat geschrieben:Warum Du die PKV auch nach der Hochzeit weitergeführt hast bleibt Dein Geheimnis.
Sie hatte keine andere Möglichkeit. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht führt zum Ausschluss der Familienversicherung.

Poet
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Beitrag von Poet » 03.10.2014, 10:09

...stimmt, ich hatte überlesen dass das Studium bis zur Auswanderung lief.

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