Auzahlungsschein


 
Auzahlungsschein
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aqua_mk



Anmeldungsdatum: 18.11.2011
Beiträge: 6

Verfasst am: Mi Dez 28, 2011 10:47 pm    Titel: Auzahlungsschein

Hallo.Ich habe zum ersten mal einen Auszahlungsschein von der Aok bekommen.Auf diesen bin ich vom 31.12.2011 bis zum 27.01.2012 AU geschrieben.Der vorherige Krankenschein ging bis zum 31.12.2011.Meine frage ist nun bis wann ich den Auszahlungsschein bei der Krankenkasse abgeben muss?Es wird doch rückwirkend bezahlt,oder?
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perlewitz



Anmeldungsdatum: 27.12.2011
Beiträge: 5

Verfasst am: So Jan 01, 2012 9:53 pm    Titel:

hay und alles gute im neuen jahr
zu deiner frage muß ich dir mitteilen das du den neuen auszahlschein am freitag den 30 12 hättest abgeben müßen.weil sonst ist das nicht fortlaufend.habe zur zeit das gleiche problem mit der aok und bin gezwungen zu klagen da die sich auf ein urteil aus dem jahr 2005 berufen.
ich wünsche dir das du mehr glück hast und du dein geld bekommst .halt mich bitte auf dem laufenden.vielen dank.
mit freundlichen grüßen gertrud perlewitz
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aqua_mk



Anmeldungsdatum: 18.11.2011
Beiträge: 6

Verfasst am: Mo Jan 02, 2012 5:40 pm    Titel:

@perlewitz.Wieso denn das?Bin lückenlos krankgeschrieben.Meine letzte AU ging bis zum 31.12.2011.War am 27.12.2011 wieder beim arzt und der hat mich auf dem Auszahlschein bis zum 27.01.2012 AU geschrieben.Verstehe jetzt nicht warum das jetzt falsch ist.Mir ging es nur darum ob es irgendwelche fristen gibt bis wann man den ausgefüllten auszahlungsschein bei der krankenkasse abgeben muss.Leider habe ich bis jetzt noch keine antwort auf meine frage bekommen:-(
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3116

Verfasst am: Mo Jan 02, 2012 5:43 pm    Titel:

aqua_mk hat folgendes geschrieben::
@perlewitz.Wieso denn das?Bin lückenlos krankgeschrieben.Meine letzte AU ging bis zum 31.12.2011.War am 27.12.2011 wieder beim arzt und der hat mich auf dem Auszahlschein bis zum 27.01.2012 AU geschrieben.Verstehe jetzt nicht warum das jetzt falsch ist.Mir ging es nur darum ob es irgendwelche fristen gibt bis wann man den ausgefüllten auszahlungsschein bei der krankenkasse abgeben muss.Leider habe ich bis jetzt noch keine antwort auf meine frage bekommen:-(


Hallo,

den Auszahlschein sofort zur AOK und die Zahlt auf diesen Schein bis zum 27.12.2011 Krankengeld aus - wenn du allerdings kein Geld brauchst, dann kannst du auch noch warten.
Wenn dein nächster Termin erst der 27.01. ist, dann bestä-tigt dir der Arzt an diesem Tag den bächsten Auszahlschein uns du bekommst auf den das Krankengeld vom 28.12. - 27.01.2011 - so einfach ist das.
Gruss
Czauderna
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aqua_mk



Anmeldungsdatum: 18.11.2011
Beiträge: 6

Verfasst am: Mo Jan 02, 2012 7:42 pm    Titel:

@czauderna,ich bekomme seit dem 18.12.2011 krankengeld.Das krankengeld 18.12.2011 bis zum 30.12.2011(glaube die rechnen ja nur 30kalendertage)habe ich bereits erhalten.Das krankengeld für die oben genannten tage habe ich per gelben durchschlag vom arzt für die KK bekommen,ich hatte da noch keinen Auszahlschein.Der mitarbeiter der KK sagte mir nur das ich bei verlängerung der AU ab jetzt den auszahlschein vom arzt ausfüllen lassen soll.Auf dem letzten Krankenschein war ich halt bis zum 31.12.2011 AU.Aber da ich am 27.12.2011 extreme beschwerden hatt bin ich etwas eher zum arzt gegangen.Und dann,also am 27.12 hat mir der arzt den Auszahlschein ausgefüllt,das ich am 27.12 da war und der nächste arzttermin am 27.01 ist.Was war daran jetzt verkehrt?
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aqua_mk



Anmeldungsdatum: 18.11.2011
Beiträge: 6

Verfasst am: Mo Jan 02, 2012 8:09 pm    Titel:

Ups,oder sollte das heissen das ich mir den auszahlschein erst am 27.01.2012 vom arzt bestätigen lassen muss und danach erst der KK zukommen lasse?Habe den jetzt heute morgen zur KK geschickt.
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3116

Verfasst am: Mo Jan 02, 2012 9:55 pm    Titel:

aqua_mk hat folgendes geschrieben::
@czauderna,ich bekomme seit dem 18.12.2011 krankengeld.Das krankengeld 18.12.2011 bis zum 30.12.2011(glaube die rechnen ja nur 30kalendertage)habe ich bereits erhalten.Das krankengeld für die oben genannten tage habe ich per gelben durchschlag vom arzt für die KK bekommen,ich hatte da noch keinen Auszahlschein.Der mitarbeiter der KK sagte mir nur das ich bei verlängerung der AU ab jetzt den auszahlschein vom arzt ausfüllen lassen soll.Auf dem letzten Krankenschein war ich halt bis zum 31.12.2011 AU.Aber da ich am 27.12.2011 extreme beschwerden hatt bin ich etwas eher zum arzt gegangen.Und dann,also am 27.12 hat mir der arzt den Auszahlschein ausgefüllt,das ich am 27.12 da war und der nächste arzttermin am 27.01 ist.Was war daran jetzt verkehrt?


Hallo,
ja, super von deiner Kasse - das ist wirklich die Ausnahme - ansonsten war eben nix verkehrt. Dein Auszahlschein vom 27.1. bewirkt, dass du Krankengeld dann vom 01.01. - 27.01.2012 erhalten wirst.
Gruss
Czauderna
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