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Befreiung von der Zuzhalungspflicht ...
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Befreiung von der Zuzhalungspflicht ... 0 von 1 bis 5 auf Grundlage von 0 Bewertungen |
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Nächstes Thema : Frankreich/ Zuzahlungen für Belastungsgrenze einrechenbar? |
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Helmes63
Anmeldungsdatum: 06.12.2010 Beiträge: 27
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| Verfasst am: Mi Nov 09, 2011 3:38 pm Titel: Befreiung von der Zuzhalungspflicht ... |
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Liebe Forenteilnehmer,
... Renter die chronisch krank sind können sich durch einen Pauschalbeitrag p.a. von der Zuzahlungspflicht befreien. Allerdings gibt es diesbezüglich doch sicher auch grenzfälle bei denen sich die Inanspruchnahme dieser Regelung nicht lohnt. Für mich ist diesbezüglich intereessant ob man hier konkret berechnen kann ob oder ob nicht sich diese Pauschale lohnt ... |
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röschen
Anmeldungsdatum: 21.09.2011 Beiträge: 83
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| Verfasst am: Mi Nov 09, 2011 7:24 pm Titel: |
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Manche zahlen 1 % ihres Jahreseinkommens am Jahresanfang an die Kasse und erhalten dann sofort die Zuzahlungsbefreiung fürs ganze Jahr. Ob sich das rechnet, muss man selbst wissen.
Vermutlich meinten Sie das - eine generelle Pauschale gibt es nicht.
Zuletzt bearbeitet von röschen am Mi Nov 09, 2011 9:32 pm, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3116
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| Verfasst am: Mi Nov 09, 2011 9:10 pm Titel: |
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Hallo,
wir empfehlen das nur den Kunden, wo es mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit im Laufe eines Kalenderjahres zur Überschreitung der Belastungsgrenze kommt, z.B. bei chronisch Kranken mit Dauermedikation oder Heilmittelversorgung, bei Dialyse-Patienten und bei denen, die schon mindestens drei Jahre hintereinander die Grenze überschritten hatten und am Ende des Kalenderjahres die Belege einreichten. Da kommt es auf den Einzelfall an. Selbst kann man das auch überschlägig errechnen - was keinen Sinn macht, die Vorauszahlung zu wählen, nur weil man im vergangenen Jahr wegen einer Reha. oder wegen Krankenhausbehandlung die Grenze überschritten hatte - beides kann man in den meisten Fälle mit Sicherheit nicht vorhersehen.
Gruss
Czauderna |
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