Befreiung von der Zuzhalungspflicht ...


 
Befreiung von der Zuzhalungspflicht ...
*****0,0 von 1 bis 5 Sternen0,0 von 1 bis 5 Sternen0 von 1 bis 5
auf Grundlage von 0 Bewertungen
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Nächstes Thema : Frankreich/ Zuzahlungen für Belastungsgrenze einrechenbar?  

Autor Nachricht
Helmes63



Anmeldungsdatum: 06.12.2010
Beiträge: 27

Verfasst am: Mi Nov 09, 2011 3:38 pm    Titel: Befreiung von der Zuzhalungspflicht ...

Liebe Forenteilnehmer,

... Renter die chronisch krank sind können sich durch einen Pauschalbeitrag p.a. von der Zuzahlungspflicht befreien. Allerdings gibt es diesbezüglich doch sicher auch grenzfälle bei denen sich die Inanspruchnahme dieser Regelung nicht lohnt. Für mich ist diesbezüglich intereessant ob man hier konkret berechnen kann ob oder ob nicht sich diese Pauschale lohnt ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
röschen



Anmeldungsdatum: 21.09.2011
Beiträge: 83

Verfasst am: Mi Nov 09, 2011 7:24 pm    Titel:

Manche zahlen 1 % ihres Jahreseinkommens am Jahresanfang an die Kasse und erhalten dann sofort die Zuzahlungsbefreiung fürs ganze Jahr. Ob sich das rechnet, muss man selbst wissen.

Vermutlich meinten Sie das - eine generelle Pauschale gibt es nicht.


Zuletzt bearbeitet von röschen am Mi Nov 09, 2011 9:32 pm, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3116

Verfasst am: Mi Nov 09, 2011 9:10 pm    Titel:

Hallo,
wir empfehlen das nur den Kunden, wo es mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit im Laufe eines Kalenderjahres zur Überschreitung der Belastungsgrenze kommt, z.B. bei chronisch Kranken mit Dauermedikation oder Heilmittelversorgung, bei Dialyse-Patienten und bei denen, die schon mindestens drei Jahre hintereinander die Grenze überschritten hatten und am Ende des Kalenderjahres die Belege einreichten. Da kommt es auf den Einzelfall an. Selbst kann man das auch überschlägig errechnen - was keinen Sinn macht, die Vorauszahlung zu wählen, nur weil man im vergangenen Jahr wegen einer Reha. oder wegen Krankenhausbehandlung die Grenze überschritten hatte - beides kann man in den meisten Fälle mit Sicherheit nicht vorhersehen.
Gruss
Czauderna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Home   Nutzungsbedingungen   Haftungsausschluss   Impressum   
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group