Beitrag während Elternzeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Louise85
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Registriert: 26.06.2017, 09:25

Beitrag während Elternzeit

Beitrag von Louise85 » 26.06.2017, 09:45

Guten Tag,

kann mir bitte jemand helfen mich im Dschungel der Krankenkassenbeiträge zurechtzufinden. Wir haben eine ziemlich ungewöhnliche Konstellation für Krankenversicherungen und Elternzeit, und ich möchte sichergehen, dass ich unsere zu erwarteten Beiträge verstehe und wir nicht am Ende doch unerwartet hohe Ausgaben hier haben.

Unsere aktuelle Konstellation:
- Der Mann ist angestellt und pflichtversichert in der GKV (also unter der Beitragsbemessungsgrenze).
- Die Frau ist angestellt über der Beitragsbemessungsgrenze und in der PKV versichert.

Der Mann nimmt Elternzeit ab Geburt unseres Kindes, die Frau geht nach dem Mutterschutz wieder arbeiten (zunächst 60% für 3 Monate, dies ist immer noch über der Beitragsbemessungsgrenze; anschließend 100%).

Ich lese auf diversen Internetseiten, dass der Mann beitragsfrei in der GKV ist während der Elternzeit (da pflichtversichert). Ist dies wirklich korrekt völlig unabhängig vom Einkommen der Frau?
Hier z.B. hatte ich ein Formular von der TK zur Elternzeit gefunden, wo das Partnereinkommen abgefragt und gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass dies ggf. berücksichtigt wird:
https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... rnzeit.pdf
Wenn dies angeblich doch nicht relevant ist, wenn der Mann in der GKV pflichtversichert ist, muss diese Angabe dann überhaupt gemacht werden?

Wir haben außerdem Mieteinnahmen von 330 Euro Kaltmiete / Monat. Muss der Mann darauf einen GKV-Beitrag bezahlen während der Elternzeit? Wenn ja, auf den halben Beitrag oder wird hier gar die Warmmiete berücksichtigt?

Ich bin für jegliche Hilfe dankbar,
Louise

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 26.06.2017, 21:22

Meines Erachtens musst du dir keine Sorgen machen, der Mann ist während der Elternzeit kostenfrei pflichtversichert. Das Einkommen der Frau wäre nur dann relevant wenn er nicht pflichtversichert wäre, weil er seinerseits über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen würde - aber das ist hier offenkundig nicht der Fall.

Auch die Mieteinnahmen sind hier nicht relevant. Beitragspflichtige Einnahmen bei Pflichtversicherten sind Lohn/Gehalt, Rente und Versorgungsbezüge. Mieteinnahmen zählen nicht dazu.

Louise85
Beiträge: 2
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Beitrag von Louise85 » 27.06.2017, 22:13

Vielen Dank für die Antwort! Dann hoffe ich mal, dass es wirklich so rauskommen wird.

Viele Grüße,
Louise

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