Berechnung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung


 
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Loipenschnitzer



Anmeldungsdatum: 31.05.2011
Beiträge: 3

Verfasst am: So Nov 27, 2011 12:13 am    Titel: Berechnung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung

Hallo!

Ich bin 30, freiwillig in der GKV, jobbe als Werkstudent (nichtselbstständig) und werde demnächst heiraten. Zur Möglichkeit, bei der Ehefrau (Arbeitnehmerin, GKV) dann kostenfrei familienversichert zu sein, habe ich bisher recherchiert:

Es gilt praktisch eine 441,66 EUR monatliche Einkommensgrenze. Zunächst 365 EUR aus Vorschriften des SGB V und IV (400 EUR Jobs lasse ich hier außen vor). Da es in diesen Vorschriften um die "Summe der monatlichen Einkünfte" i.S.d. EStG geht, werden von den Bruttoeinkünften nur WERBUNGSKOSTEN abgezogen, i.d.R. durch den AN-Pauschbetrag (76,66 EUR monatlich). SONDERAUSGABEN bleiben (leider) unberücksichtigt.

Auf Informationsseiten im Internet wird jetzt dazu geschrieben, dass bei der Berechnung der 365 EUR Einkünfte aus Wochenend- / Nachtarbeit sowie während der Semesterferien nicht zu berücksichtigen sind. Wörtlich schreibt eine Seite: "Das heißt, dass ihre monatlichen Einkünfte einen Betrag von 365 EUR nicht überschreiten dürfen (...). Andernfalls würde die kostenfreie Familienversicherung sofort entfallen. Nur in den Semesterferien dürfen Sie so viel hinzu verdienen, bis der Arzt kommt."

Ich sehe sehr wohl die Parallelen zum Werkstudentenprivileg (Versicherungsfreiheit in KV, PflegeV, ALV sofern nicht mehr als 20 Stunden/Woche / >26 Wochen jobbend; aber am Wochenende / nachts / in den Semesterferien keine Begrenzung). Also könnte diese (studentenfreundliche) Regelung tatsächlich wahr sein. Aber im Rundschreiben der KK zum Begriff des Gesamteinkommens ist davon nicht die Rede Sad
Weiß da jemand Bescheid? Ist es tatsächlich so, dass für die Berechnung der monatlichen Einkünfte für die Familienversicherung die Einkünfte in den Semesterferien wirklich nicht zu berücksichtigen sind?

Vielen Dank für eure Infos


Zuletzt bearbeitet von Loipenschnitzer am Sa Dez 17, 2011 4:07 pm, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lady Butterfly



Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 376
Wohnort: Saarland

Verfasst am: So Nov 27, 2011 8:55 pm    Titel:

du musst unterscheiden zwischen der Beurteilung der Familienversicherung und der versicherungsrechtlichen Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses

für die Beurteilung der Familienversicherng gilt die Einkommensgrenze 365 € + Werbungskosten

dazu gibt es noch die Regelung, dass du in zwei Monaten auch über die Einkommensgrenze kommen kannst, ohne dass es für die Familienversicherng schädlich ist

bei der Beurteilung der Versicherungspflicht des Beschäftigungsverhältnisses kommt es darauf an, was im Vordergrund steht: Studium oder Beschäftigung? und da gelten die anderen von dir genannten Kriterien - 20 Stunden Grenze oder Beschäftigung während der "vorlesungsfreien Zeiten" sprich Wochenende und Semesterferien.

hoffe, damit konnte ich helfen und etwas Klarheit schaffen...

Gruß
Lady Butterfly
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yavuzffm



Anmeldungsdatum: 04.11.2011
Beiträge: 8

Verfasst am: Di Dez 06, 2011 3:08 pm    Titel:

Wurden die Werbungskosten 2011 nicht von 920€ auf 1000€ erhöht?
Bedeutet, dass ein Student Brutto (mit Werbungskosten) 448,33€ monatlich verdienen darf. (1000/12=83,33€+365€)

Im Gesamtjahr wäre also das Maximalverdienst (mit Werbungskosten) 5379,96€ (448,33*12).

Ich hoffe es korrigiert mich jemand wenn ich falsch liege.
Wenn ein Student jeden Monat diesen Maximalverdienst von 448€ ausreizt, und in den Semesterferien (maximal 2mal) auf Vollzeit arbeitet, wird diese dennoch nicht berücksichtigt, kann er also getrost durch diese 2 Monate mehr als die 5379,96€ verdienen.
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