Berechnung Pflichtversicherungsgrenze mit EndjahresBonus ?

Moderator: Czauderna

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Ombudsman6000

Berechnung Pflichtversicherungsgrenze mit EndjahresBonus ?

Beitrag von Ombudsman6000 » 12.11.2014, 15:44

Wichtige Frage:

Ich bin Mitte 2014 bei meinem AG eingetreten. Mit vertraglich ausdrücklich erwähntem, aber gewinn- und leistungsorientiertem Bonus komme ich über die JAEG, ohne Bonus nicht.

Der AG argumentiert natürlich, wie es ja immer der Fall ist, es handele sich um "variable Tantieme", die auch mal Null sein könnten, daher wird es nicht zu JAEG gezählt und er mag mich nicht freiwillig versichert melden.

Ich argumentiere hingegen, da der Bonus in der Vergangenheit bezahlt wurde und zwar zu 80-90%, wird dies auch wieder der Fall sein, siehe: Urteile des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 01.03.2005, Az. L 5 KR 181/04 und des Bundessozialgerichts in SozR 2200 § 165 Nr.65 S.90.
„Ob das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist danach zu beurteilen, welche Zahlungen der Beschäftigte bei vorausschauender, den Zeitraum eines Jahres umfassender Betrachtung zu erwarten hat. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind einmalige Bezüge zu berücksichtigen, wenn die Zahlung für den Beschäftigten nach der bisherigen Übung auch künftig mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (Urteil des Bundessozialgerichts in SozR 2200 § 165 Nr.65 S.90). Durch die Berücksichtigung von Zuwendungen, die nur einmal im Jahr, aber jedes Jahr aufs Neue gezahlt werden, werden praktisch alle wiederkehrenden Einnahmen bei der Entscheidung über Versicherungspflicht oder -freiheit erfasst."
Liege ich da richtig, das mein AG Mist erzählt? Wie bringe ich ihm nun bei, es doch zur JAEG zu zählen? Kommt das gut in der Probezeit mit eigenem Anwalt eine Telko mit der Personalabteilung aufzusetzen? Ich bin es leid mich mit der Personalabteilung herumzustreiten, ich würde auch mal gerne arbeiten zur Abwechslung. Ideen?

Nebenfrage: Durch den AG bezahlter Team-Sport, zählt das zu Sachbezug und somit zur JAEG, liege ich da auch richtig?

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 12.11.2014, 17:29

Gegenfrage: wie kann es sein, dass der Bonus in der Vergangenheit regelmäßig gezahlt wurden, wenn du die Beschäftigung erst Mitte 2014 aufgenommen hast?

das von dir zitierte Urteil geht von "betrieblicher Übung" aus - "Betriebliche Übung" bedeutet normalerweise, dass eine Zahlung (z. B. Weihnachtsgeld) über Jahre hinweg ohne vertraglichen oder tarifvertraglichen Anspruch regelmäßig gezahlt wurde.

oder juristisch ausgedrückt:
Betriebliche Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden [BAG, 12.01.1994, 5 AZR 41/93].
siehe auch hier:
http://www.juraforum.de/lexikon/betriebliche-uebung
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... ebung.html

Ombudsman6000

Beitrag von Ombudsman6000 » 12.11.2014, 17:52

Danke für die Antwort.

Das Wort "betrieblich" taucht in dem von mir zitierten Text nicht auf.

Ausserdem muss eine vorausschauende Berechnung vollzogen werden.

Ja ich bin erst seit 2014 in der Firma. Aber Die Verträge der Kollegen sind alle gleich gestaltet - bei Ihnen wurde der Bonus gezahlt, immer, jedes Jahr. Erfüllt dieser Tatbestand nicht die Bedingung der Hinreichlichkeit?

Mal angenommen, Du hast Recht mit deiner Einschätzung, würde dann nach Auszahlung des Bonuses Ende Dez 2014, nicht die "betriebliche Übung" zum 01. Jan 2015 erfüllt sein und ich könnte dann wechseln?

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 12.11.2014, 18:02

zu deinem Urteil
„Ob das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist danach zu beurteilen, welche Zahlungen der Beschäftigte bei vorausschauender, den Zeitraum eines Jahres umfassender Betrachtung zu erwarten hat. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind einmalige Bezüge zu berücksichtigen, wenn die Zahlung für den Beschäftigten nach der bisherigen Übung auch künftig mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (Urteil des Bundessozialgerichts in SozR 2200 § 165 Nr.65 S.90). Durch die Berücksichtigung von Zuwendungen, die nur einmal im Jahr, aber jedes Jahr aufs Neue gezahlt werden, werden praktisch alle wiederkehrenden Einnahmen bei der Entscheidung über Versicherungspflicht oder -freiheit erfasst."
ich denke, damit ist der juristische Begriff der betrieblichen Übung gemeint... und die kannst du -nach meiner Kenntnis- nur aus deiner eigenen Beschäftigung ableiten, nicht aus der Beschäftigungen deiner Kollegen.

Ein Bonus gehört zu den Gehaltsbestandteilen, die typischerweise nicht zum Jahresarbeitsentgelt gehören, da sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind.

Ombudsman6000

Beitrag von Ombudsman6000 » 12.11.2014, 18:23

Ich glaube nicht, Tim.


§15 Arbeitseinkommenund und §16 Gesamteinkommen des SGB IV sind unzweideutig:

"Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist."

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 12.11.2014, 19:14

Ombudsman6000 hat geschrieben: §15 Arbeitseinkommenund und §16 Gesamteinkommen des SGB IV sind unzweideutig:

"Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist."
ja, aber hier geht es weder um das Arbeitseinkommen noch um das Gesamteinkommen, sondern um das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt...

lies dir mal § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V durch
Versicherungsfrei sind Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt

Poet
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Beitrag von Poet » 12.11.2014, 23:16

Zur Nebenfrage: Ja, Betriebssport kann u.U. Sachbezug sein, wird aber nur beim ARN angesetzt wenn die Bagetellgrenze von 44€ mtl. überschritten ist und dass es das nicht tut darauf achten viele AG im Sinne der Beschäftigten.

Übrigens: Ziemlich harte Einstellung/Erwartung zum Arbeitgeber, aus meiner Sicht.

Ombudsman6000

Beitrag von Ombudsman6000 » 13.11.2014, 11:04

Der Arbeitgeber hat mir bei den Gehaltsverhandlungen zugesagt, das Gehalt reiche für die PKV aus. Von daher gehe ich mit voller Härte vor. Dies würde jeder andere auch so machen.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.11.2014, 13:13

Dann setze dich doch mit demjenigen auseinander, der dir die Zusage gemacht hat und nicht mit der Personalabteilung, die vollkommen richtig entschieden hat.

Und noch ein Tipp: Erkundige dich über die Fallstricke der PKV. Nicht, dass du wie viele andere in einigen Jahren eine Systemänderung forderst, damit du wieder zurück in die GKV kannst.

Poet
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Beitrag von Poet » 13.11.2014, 19:32

@Ombudsmann: Nee, das würde ich nicht so machen weil das Einkommen durchaus die zugesagte Höhe erreichen, die JAEG dennoch unterschritten sein kann. Selbst den Profis unterlaufen Fehler bei der Abgrenzung zwischen SV-Brutto, JAEG, BBG...

Pfeif doch auf die PKV, Du gehst dort nicht arbeiten um in die PKV zu kommen.

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