Überführung in den Notlagen-Tarif

Moderator: Czauderna

privers
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Überführung in den Notlagen-Tarif

Beitrag von privers » 27.02.2016, 05:12

ich habe vor, mich (vorübergehend) in den Notlagen-Tarif einstufen zu lassen

dazu habe ich seit einiger Zeit hier im Forum und ganz allgemein im Internet recherchiert

so wie nachfolgend meine ich, die Folge der einzelnen Ablaufschritte verstanden zu haben;
könnte mir das bitte Jemand bestätigen bzw mich auf Fehler hinweisen ?


1. Ausgangspunkt: letzter Monat der Phase des normal-bisherigen Zahlens meines aktuellen PKV-Tarifes


2. im nächsten Monat > Zahlung auftrennen in > KV und PV

> davon KV nicht überweisen aber PV in voller Höhe überweisen
> für die PV dazu einen Dauerauftrag einrichten
> auf diesen Dauerauftrag kommen die exakten PV-Vertrags-Daten unter Verwendungszweck


3. warten, dass ich vom Versicherer zur KV eine erste Mahnung bekomme

> auf diese Mahnung keine MonatsZahlung leisten


4. im FolgeMonat /dem 2.Monat zahle ich wieder die PV aber keine KV

> der Versicherer muß mir nun eine 2.Mahnung zur KV schicken


5. ich zahle den KV-Monatsbetrag wieder nicht


6. dann im 3.Monat muss (?) mich der Versicherer in den Notlagen-Tarif überführen


7. sobald ich diese Mitteilung habe tue ich zwei Dinge;

a) ich zahle die Notlagen-Tarif-KV-Beträge für die vergangenen 2 Monate komplett mit Säumnis-Zuschlag
> mit einem gesonderten Überweiser

und
b) ich zahle außerdem für den jetzt 3. Monat einen Betrag von ca 40% (oder anderen Prozentsatz ?) des bzw meines KV-Tarifbetrages
> für diese monatlichen KV-Zahlungen richte ich nun auch einen DauerAuftrag ein


8. dieses System behalte ich solange bei, bis ich ggf wieder voll zahlen will bzw kann ???


Danke für Hilfe und Unterstützung
.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 01.03.2016, 09:27

Nun ja, dem Grunde genommen hast Du es schon richtig erkannt.

Im Bereich der privaten Pflegeversicherung muss man auch aufpassen. Wenn man hier die Prämie nicht zahlt, dann handelt es sich ggf. um eine Ordnungswidrigkeit. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld oder gar Erzwingungshaft geahndet werden.

Die PKV wird aber, nach dem Du in Notlagentarif bist, mit Sicherheit versuchen die rückständigen Prämien in der PKV zwangsweise einzutreiben. Bspw. Inkassodienste etc. So einfach ist das alles nicht.

Ferner bekommst Du in Notlagentarif nur bestimmte Leistungen. Die Erfahrungen zeigen hier, dass die PKV selbst diese bestimmten Leistungen versuchen abzuwimmeln.

Lange Rede und kurzer Sinn. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 01.03.2016, 09:27

Nun ja, dem Grunde genommen hast Du es schon richtig erkannt.

Im Bereich der privaten Pflegeversicherung muss man auch aufpassen. Wenn man hier die Prämie nicht zahlt, dann handelt es sich ggf. um eine Ordnungswidrigkeit. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld oder gar Erzwingungshaft geahndet werden.

Die PKV wird aber, nach dem Du in Notlagentarif bist, mit Sicherheit versuchen die rückständigen Prämien in der PKV zwangsweise einzutreiben. Bspw. Inkassodienste etc. So einfach ist das alles nicht.

Ferner bekommst Du in Notlagentarif nur bestimmte Leistungen. Die Erfahrungen zeigen hier, dass die PKV selbst diese bestimmten Leistungen versuchen abzuwimmeln.

Lange Rede und kurzer Sinn. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

privers
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Beitrag von privers » 01.03.2016, 19:19

Danke für die Antwort.

ich bin jetzt Regel-AltersRentner und komme zukünftig nur über die Runden, wenn ich Nebenjobs annehme

für einen derartigen Fall sollte doch der Notlagen-Tarif ohne Einschränkung gelten ?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 01.03.2016, 20:49

nun ja, der Notlagentarif ist für Nichtzahler gedacht und nicht für Einkommensschwache.

Du solltest dich beim Sozialamt beraten lassen, ob bei einem Wechsel in den Basistarif eine Halbierung der Prämie ggf in Betracht kommt.

Im Notlagentarif wirst du nur Stress bekommen, was im Einzelfall unter den sog. Notfallbehandlungen oder akuten Schmerzen zählt.

privers
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Beitrag von privers » 01.03.2016, 23:40

einen Basistarif der für mich derzeit bei ca 680 Eur liegt und an den ich dann 3 Jahre gebunden bin ?
d.h. wenn ich mich mal wieder vom Sozialamt lösen will muß ich dann diese Summe Monat für Monat zahlen, bis die 3 Jahre rum sind

einen Basistarif, der regelmäßig nur mit dem Mindestfaktor arbeitet, aber für den kein Arzt etwas macht ?

und das Sozialamt möchte ich mich hier besser nicht äußern

es muß doch möglich sein, dass ich meine Altersrente zukünftig mit Nebenjobs aufbessere und als Regellösung meine Krankenausgaben dann aus eigner Tasche bezahle

mich würde aber doch interessieren, mit welchen Argumenten kann ein privater Krankenversicherer mir denn die Überführung in den Notlagentarif verweigern ?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 02.03.2016, 18:01

Die PKV kann mit keinem Gegenargument kommen, denn die Überführung in den Notlagentarif ist gesetzlich vorgeschrieben.

Es kommt in der Regel zu Abgrenungsscheirigkeiten, wenn Du im Notall oder bei akuten Schmerzzuständen dennoch Leistungen in Anspruch nehmen musst.

privers
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Beitrag von privers » 03.03.2016, 14:44

das ist mir wohl bewu0t, aber in den vergangenen 2 1/2 Jahrzehnten, gab es nur ein einziges Jahr wo ich unterm Strich mal mehr rausbekommen habe als eingezahlt.

die Bilanz für das Jahr 2015: 705,03€ von der PKV erhalten, wogegen über das 5 1/2-fache dieses Betrages als "Gewinn" beim Versicherer hängen geblieben ist

mein bisheriges Konzept: ich schränke meine Arztbesuche nach Möglichkeit so gut wie ein, weil ich sie mir nicht mehr leisten kann, denn es fallen ja regelmäßig weitere Kosten an > der Selbstbehalt, die Tatsache, dass Ärzte gerade die großen Positionen meist über dem Mittensatz honoriert haben wollen, nur prozentual-anteilige Beteiligungen des Versicherers oder wie bei Implantaten eine Beteiligung mit 0 € etc

ich nehme also jetzt als Fazit mit, dass mein Vorgehen grundsätzlich machbar ist

Rossi
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Beitrag von Rossi » 07.03.2016, 09:08

Wie schon gesagt, falls Du dennoch für Notfälle oder akute Schmerzen Leistungen im Notlagentarif in Anspruch nehmen musst, dann geht der Schuss nach hinten los.

Die PKV wird dann im Schweinsgalopp die Leistungen für den Notfall mit den Beitragsrückständen verrechnen. Dazu kommen natürlich noch die Zinsen.

Guckst Du hier:

http://www.iww.de/quellenmaterial/id/183093

privers
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Beitrag von privers » 07.03.2016, 19:18

bei dem verlinkten Urteil geht es darum, dass ein Krankheitsfall während der Geltungszeit des Notlagen-Tarifes eintrat
und da will der Versicherer nicht zahlen, obwohl er wie ich es verstanden habe wegen der unstreitbaren Akutät des Falles lt Gesetzeslage zahlen müßte (?)

dieses Urteil widerspricht dem Geist der dieser gesetzlichen Regelung für Menschen in finanziellen Notlagen zu Grunde lag, jedoch, mit so etwas habe ich schon fast gerechnet


aber für mich stellt sich jetzt eine andere Frage; wenn ich nach zB. 2 Jahren den Notlagentarif wieder beenden möchte, war das für meinen Kenntnisstand unter folgender Prämisse möglich;
ich zahle dann nicht die ca 60 € (also den angepassten Notlagen-Tarifbetrag) sondern ich überweise den aktuellen Monatsbetrag meines Normal-Tarifes
und bin dann für bzw ab diesem Monat wieder im Normal-Tarif

dabei ist es aber nun nicht so, dass ich für die vergangenen 2 Jahre (mein Beispielfall) nun auch noch die ganzen monatlichen Differenz-Beträge nachzahlen muß ???

quasi aufgelaufene "rückständige" Versicherungs-Beiträge wie im Beispielfall für 2 Jahre sind dann hinfällig geworden bzw werden hinfällig, wenn /sobald ich wieder den vollen Monatsbetrag gezahlt habe

oder werden diese rückständigen Versicherungs-Leistungen etwa lebenslang angesammelt ???

dann würde sich ja folgende Fall-Konstellation ergeben > wieder zum Beispielfall der 2 Jahre;
der Versicherer muß dann diese 2 Jahre für keine (Regel-)Krankheitskosten aufkommen und kassiert am Ende noch die vollen Monatsbeiträge (incl Zinsen ?) dieser 2 Jahre ???

so etwas kann doch von keinem Gesetzgeber, Parlament etc vereinbart worden sein ?
oder ist das etwa doch so ???

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Beitrag von vlac » 07.03.2016, 23:03

Hallo,

Du kannst nur sehr begrenzt selbst beeinflussen, wie lange Du im Notlagentarif bleiben kannst: Sind die nicht gezahlten Beiträge ausgeglichen, kehrst Du in Deinen regulären Tarif zurück. Da die Krankenversicherung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sehr schnell titulieren und vollstrecken lassen wird, würde es also so kommen, dass Du entweder die Eidesstattliche Versicherung abgeben müsstest, mit all' ihren Auswirkungen auf die Bonität, oder aber beispielsweise per Ratenzahlung die offenen Beiträge abstottern müsstest. Das Ganze kommt dann auch mit sehr erheblichen Zusatzkosten.

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Beitrag von privers » 07.03.2016, 23:45

bitte, ich verstehe das nicht, immer wieder kommt der Hinweis, das die nicht gezahlten Beiträge ausgeglichen werden sollen

während der Zeit des Notlagen-Tarifs zahle ich doch nur den (hochgerechneten) Monatsbetrag von ca 60€ und zahle dafür alle meine Arzt-Rchngen selber

wenn ich dann wieder zum Normal-Tarif zurückkehre, muß ich dann nun für die Notlagen-Zeitraum-Monate die Differenz-Beträge nachzahlen ???
obwohl ich in dieser Zeit keine Versicherungs-Leistungen in Anspruch nehme ?


und das zweite, was will dier Versicherer titulieren und vollstrecken lassen ?

wozu und in welchem Zusammenhang soll ich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben ?

ich habe eine Regel-Altersrente von der ich nicht leben kann und sonst keine weiteren Einnahmen

kann man mich wirklich zwingen zum Sozialamt zu gehen und dort Bittsteller zu werden, nur um dem KrankenVersicherer die Taschen zu füllen ?

vlac
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Beitrag von vlac » 08.03.2016, 00:26

Hallo,

Du wirst ja erst in den Notlagentarif eingestuft, wenn Du eine bestimmte Zahl an regulären Beiträgen nicht gezahlt hast, und auf Grund dessen Dein Leistungsanspruch in Deinem regulären Tarif ruht. Erst wenn dieses Ruhen festgestellt worden ist, wirst Du auch in den Notlagentarif eingestuft.

Du hast also eine Summe x an Beitragsschulden für y Monate angehäuft, bis dann das Ruhen festgestellt wird, und der Notlagentarif greift. Die Summe x für die y Monate musst Du aber trotzdem bezahlen. Das können zwei, drei oder auch mehr Monate sein - die gehen auch durch den Notlagentarif nicht weg.Und in dem Moment, in dem Du dieses Geld gezahlt hast, bist Du dann auch schon wieder zurück im regulären Tarif, und hast dort die Zahlungsverpflichtungen.

Für den Zeitraum im Notlagentarif musst Du aber nur die Beiträge für den Notlagentarif bezahlen, denn er ist dazu da, um Dich zu entlasten, und Dir die Möglichkeit zu geben, die Rückstände der Vergangenheit abzutragen.

Wenn Du das aber nicht machst, dann wird die Krankenversicherung diese Rückstände titulieren lassen, also einen Vollstreckungsbescheid beantragen, aus dem heraus dann auch in der Regel ziemlich flott vollstreckt wird - was dann entweder zu Zahlung und Ende des Notlagentarifs führt, oder aber zur EV. In diesem Fall hast Du dann aber auch drei Jahre Ruhe.

Es tut mir leid, dass ich Dir keine andere Auskunft geben kann; ich weiß, dass es hart ist. Letzten Endes wird wohl kein Weg daran vorbei führen, alle Möglichkeiten zu nutzen, die das Sozialsystem bietet.

privers
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Beitrag von privers » 08.03.2016, 14:05

Danke für die Antwort (es kostet ja auch alles Zeit);

die "bestimmte" Zeit in der keine regulären Beiträge von mir gezahlt werden, wären dann die ca 2 oder 3 Monate ?

der zweite Absatz-Text klärt für mich die Situation bezüglich meines angesammelten Schuld-Betrages;
>>> für diese Zeit habe ich dann die BeitragsSchulden angehäuft, die ich, will ich den Notlagen-Tarif evtl mal wieder beenden mit den aufgelaufenen Zinsen begleichen /zahlen muß


im Zeitraum des Notlagen-Tarifes soll /muß ich nun meine 2 bzw 3 Monate, die sich an die Normal-Zahlungsmonate anschließen und wo ich nur einen symbolischen Betrag von zB 40 € pro Monat gezahlt habe, ausgleichen (?)

ich zahle also ab dem offiziellen Notlagen-TarifZeitraum dann neben den ca 60 € (also dem angepassten Notlagen-Tarifbetrag) jeden Monat noch 10 € drauf, die quasi das Abtragen meiner angehäuften Schuldsumme samt Zinsen darstellen
mit dieser monatlichen 10 €-Schuldabtrag-Zahlung zeige ich, dass ich gewillt bin den Rückstand zu begleichen

trotzdem ist es dann dem Versicherer seitens der aktuellen Gesetzlichkeiten möglich eine Vollstreckung zu beantragen und diesem Antrag wird vob den Gerichten stattgegeben ?


und bitte, was ich auch nicht deuten kann, die Abkürzung EV ? > was hat es damit auf sich incl dem Zeitraum 3 Jahre ?

vlac
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Beitrag von vlac » 08.03.2016, 15:46

Hallo,

zur Erläuterung: EV ist die Abkürzung für "Eidesstattliche Versicherung"; früher wurde das "Offenbarungseid" genannt. Heute wird sie auch als Vermögensauskunft bezeichnet. Darin werden detailliert der mit der Vollstreckung beauftragten Person gegenüber Auskünfte zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen erteilt. Die EV gilt für drei Jahre und hat sehr einschneidende Folgen für die Bonität, und damit auch den Fortbestand von Krediten und Darlehen. In der Folge ist dann aber auch mit Vollstrekcungsmaßnahmen durch den Gläubiger, der sie beantragt hat, nicht zu rechnen.

Zur Ratenzahlung: Wenn Du eine Zahlung in Raten vereinbarst, und Dich auch an diese Raten hältst, sind Vollstreckungsmaßnahmen unwahrscheinlich, denn die Gesamtforderung ist nicht fällig, so lange Raten gezahlt werden. Es kann aber passieren, dass Gläubiger, als derjenige, dem Du Geld schuldest, die Forderung entweder in einem Vollstreckungsbescheid festschreiben lässt, oder von Dir ein Schuldanerkenntnis verlangt. Beides ist dann 30 Jahre gültig.

Ich persönlich halte das, wie gesagt, für keinen gangbaren Weg. Da Du ja privat versichert bist, weißt Du ja, was medizinische Leistungen kosten, und Du musst immer berücksichtigen, dass Du nicht jünger wirst: Irgendwann können die schweren und teuren Sachen kommen. Der Notlagentarif gewährleistet Dir eine Behandlung bei akuten Erkrankungen, aber bis eine Erkrankung akut wird, kann es bereits zu spät sein.

Ich würde Dir empfehlen, Dich an eine Beratungsstelle, oder an das Sozialamt zu wenden, um Dich dort umfassend über alle Dir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beraten zu lassen, bevor Du Dich in eine Situation begibst, die Du später vielleicht bereuen könntest.

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