Bitte um eure Meinung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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mado2015
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Bitte um eure Meinung

Beitrag von mado2015 » 10.01.2017, 20:17

Brauche dringend euren Rat. Ich bin im Krankengeld und hatte durch einen eingeklemmten Nerv nicht die möglichkeit bei meinem Facharzt den Termin wahrzunehmen, da ich keine 2 Schritte gehen konnte. Der Facharzt wollte nur bei persönlochen Erscheinen hier meine neue AU nur ausstellen und hat mich an meinen Hausarzt verwiesen. Mein Hausarzt hat mich zu Hause besucht und natürlich mir gegen den eingeklemmten Nerv eine Spritze gegeben und mir eine neue AU ausgestellt. Diese AU ist zu meiner bisherigen AU lückenlos, jedoch da es was neues ist eine Erstbescheinigung und folglich konnte mein Hausarzt auch unter der AU nicht ankreuzen, dass es ein Krankengeldfall ist. Er sagte ich solle dann wieder zum Facharzt gehen, der dann ab Ende dieser AU dann wieder die Diagnose, die bekannt ist ausstellt.

Meine Frage ist, wie wir das jetzt mit dem Krankengeld weiter berechnet? Ich bin noch im Angestellenverhätnis und nicht gekündigt. Ändert es was, dass es eine Erstbescheinigung ist? Ich habe diese direkt der KK weitergeleitet.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.01.2017, 20:32

Hallo,
wenn keine Lücke zur vorherigen Bescheinigung vorliegt, auch was die Ausstellung betrifft, läuft das Krankengeld weiter.
Gruss
Czauderna

mado2015
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Beitrag von mado2015 » 10.01.2017, 20:43

Nein der übergang war direkt am tag wo die letzte au geendet hat. Muss denn auf den neuen AUs nicht unbedingt unten das kästchen angekreuzt sein "Krankengeldfall"?? Mein Hausarzt meinte er kann das ja nicht ankreuzen, weil diese Diagnose ja nichts altes ist bzw. Neu ist.
Hallo,
deshalb ja meine Frage - ich denke, dass die Kasse das logischerweise auch als hinzugetretene Erkrankung sieht - gäbe es nämlich eine Lücke, dann müsste u.U. dein Arbeitgeber erneut für sechs Wochen Entgelt zahlen.
Gruss
Czauderna

Scaver
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Beitrag von Scaver » 17.01.2017, 22:39

Ja, das "Krankengeldfall" muss zwingend angekreuzt sein. Denn nur damit gilt die AU Bescheinigung gleichzeitig als Zahlschein. Ohne dies darf kein Krankengeld gezahlt werden.

Als hinzu getretene Erkrankung wäre problematisch. Denn dafür muss auch die ursprüngliche Diagnose ausgewiesen sein und zwar lückenlos.
Ich würde dir raten, dringend mit deinem Sachbearbeiter die Möglichkeiten zu besprechen. Diese können je nach Kasse auch etwas anders aussehen (Thema Kulanz usw.).

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.01.2017, 00:00

Scaver hat geschrieben:Ja, das "Krankengeldfall" muss zwingend angekreuzt sein. Denn nur damit gilt die AU Bescheinigung gleichzeitig als Zahlschein. Ohne dies darf kein Krankengeld gezahlt werden.

Als hinzu getretene Erkrankung wäre problematisch. Denn dafür muss auch die ursprüngliche Diagnose ausgewiesen sein und zwar lückenlos.
Ich würde dir raten, dringend mit deinem Sachbearbeiter die Möglichkeiten zu besprechen. Diese können je nach Kasse auch etwas anders aussehen (Thema Kulanz usw.).
Hallo,
Sehe ich nicht so - warum sollte die Kasse bei einer hinzugetretenen Erkrankung eine AU-Bescheinigung nicht als Auszahlschein verwenden dürfen ? - Wo steht das ? ich lerne gerne dazu, besonders von einem praktizierenden Kassenmitarbeiter, der mit Krankengeld befasst ist.
Gruß
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.01.2017, 16:54

Scaver hat geschrieben:Ja, das "Krankengeldfall" muss zwingend angekreuzt sein. Denn nur damit gilt die AU Bescheinigung gleichzeitig als Zahlschein. Ohne dies darf kein Krankengeld gezahlt werden.
Wie soll denn das in der Praxis aussehen? Der Arzt prüft den Krankengeldanspruch und nicht mehr die Kasse???

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll kein Krankengeld gezahlt werden dürfen?
Scaver hat geschrieben: Als hinzu getretene Erkrankung wäre problematisch. Denn dafür muss auch die ursprüngliche Diagnose ausgewiesen sein und zwar lückenlos.
Ich würde dir raten, dringend mit deinem Sachbearbeiter die Möglichkeiten zu besprechen. Diese können je nach Kasse auch etwas anders aussehen (Thema Kulanz usw.).
???? Welche Lücke? Welcher Hinzutritt?

Ich würde prüfen, ob ein durchgehender AU-Fall vorliegt (bei der beschriebenen Konstellation sehr wahrscheinlich) und den Fall durchgehend laufen lassen.

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