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Nächstes Thema : pflegeversicherung |
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tanjaundnick
Anmeldungsdatum: 16.01.2012 Beiträge: 5 Wohnort: Duisburg
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| Verfasst am: Mo Jan 16, 2012 2:29 pm Titel: brauche Hilfe Familienversicherung |
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Hallo
habe ein ganz großes Problem, habe letzten Monat geheiratet, jetzt hat mein Mann mich mitversichert, aber die Versicherung sagte das mein Sohn nicht mitversichert wird. Er soll über seinen Vater mitversichert werden, wir haben keinen Kontakt zum Vater, meine Rechtsanwältin versucht ihn schon zu erreichen, aber er reagiert nicht darauf. Mein jetziger Mann verdient durchschnittlich zwischen 1900 und 2500 € netto es ist mal so mal so. Jetzt meine Frage ich verdiene nichts im Moment mein Sohn bekommt mit 14 Jahren 257€ Unterhalt ist das richtig das mein Mann nicht den überwiegenden Unterhalt zahlt? Blicke beim überwiegenden Unterhalt nicht durch?
Danke
Tanja |
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Sportsfreund
Anmeldungsdatum: 12.01.2012 Beiträge: 181
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| Verfasst am: Mo Jan 16, 2012 3:18 pm Titel: |
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Hallo tanja,
der Rechenweg ist nicht ganz so einfach. Aber alleine schon mit den 1900 EUR Netto wäre der überwiegende Unterhalt über Deinen Ehemann erfüllt.
Gruß
Sportsfreund |
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Krankenkassenfee
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 1525 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Mo Jan 16, 2012 5:21 pm Titel: |
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Hallo,
ist das alles an Einkommen? Oder gibt es da noch einen Minijobs, Zinseinnahmen oder sonst was?
Oder noch ein Kind?
Lg, Fee
P.S. Vielleicht hat die Kasse evt. das Kindergeld mit reingerechnet? |
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tanjaundnick
Anmeldungsdatum: 16.01.2012 Beiträge: 5 Wohnort: Duisburg
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| Verfasst am: Di Jan 17, 2012 8:12 am Titel: |
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Guten Morgen
nein leider gibt es im Moment keine weiteren Einnahmen, da ich zurzeit leider noch nicht arbeiten darf und mein Mann allein Verdiener ist. Vom Kindergeld haben die nichts gesagt die meinten nur die 257 € Unterhalt würden schon ausreichen, aber ich denke 257 € reichen da nicht aus, da wir ja noch viel mehr kosten haben, jeder der Kinder hat, weiß das es monate gibt wo man viel mehr für ein Kind ausgibt.
Tanja |
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CiceroOWL
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2956
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| Verfasst am: Di Jan 17, 2012 8:42 pm Titel: |
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Viele Personen leben in dem Haushalt? _________________ Mehr Sein als Schein.
v. Moltke |
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tanjaundnick
Anmeldungsdatum: 16.01.2012 Beiträge: 5 Wohnort: Duisburg
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| Verfasst am: Di Jan 17, 2012 9:31 pm Titel: |
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Guten Abend,
wir sind 3 Personen, also mein Mann, ich und mein Sohn!
Hoffe das die Angaben reichen!
Danke LG Tanja |
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CiceroOWL
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2956
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| Verfasst am: Mi Jan 18, 2012 8:12 am Titel: |
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1900 + 2500 = 4400 : 2 = 2200 € Durchschnittsverdienst
2200 : 3 = 733,33 €
184 € Kindergeld
[url]257 € Unterhalt[/url]
441 € Einkommen Stiefkind
733,33 : 2 = 366,65
733,33 - 441 = 292,33
(1) 1Das Mitglied hat einen Angehörigen dann überwiegend unterhalten, wenn es mehr als die Hälfte von dessen Unterhaltsbedarf aus seinem Einkommen aufgebracht hat. 2Verfügt der Angehörige selbst über Einkünfte, so ist davon auszugehen, dass er diese bis zur Höhe seines Unterhaltsbedarfs zur Deckung seines eigenen Lebensunterhalts verwendet.
441 € sind mehr als 366,65 € Also der überwiegende Unterhalt ist nicht gegeben
Wet der Haushaltsführug für Mitglied das voll arbeitet beträgt 10 % Und wenn ich mir das denn so weiter ansehe, Grob gesehen, ist tatsächlich der Überwiegende Unterhalt nicht gegeben.
Gruß
jochen _________________ Mehr Sein als Schein.
v. Moltke |
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tanjaundnick
Anmeldungsdatum: 16.01.2012 Beiträge: 5 Wohnort: Duisburg
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| Verfasst am: Mi Jan 18, 2012 9:30 am Titel: |
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Danke
für deine Berechnung!
Das sind ja nicht so schöne Aussichten, da der Unterhalt eigentlich für andere Dinge ist und nicht auch noch für die Krankenkasse. Naja da müssen wir wohl dann durch. Und mir bleibt nichts anderes übrig als gegen den Kindsvater zu klagen.
LG Tanja |
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tanjaundnick
Anmeldungsdatum: 16.01.2012 Beiträge: 5 Wohnort: Duisburg
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| Verfasst am: Mi Jan 18, 2012 9:34 am Titel: Kindergeld doch nicht anrechenbar? |
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Muß noch mal was schreiben!
Habe gerade gehört das Kindergeld gar nicht mit angerechnet werden darf, weiß jetzt auch leider nicht mehr weiter was stimmt und was nicht?
Ein ganz schöner misst ist das ganz hier mit den Gesetzen! |
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Fusionierter
Anmeldungsdatum: 28.03.2011 Beiträge: 18
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| Verfasst am: Mi Jan 18, 2012 10:35 am Titel: |
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So sieht meine Rechnung aus:
Gehalt 2200 Euro + Unterhalt 257 Euro = Gesamteinkommen 2457 Euro
2457 Euro : 3 Familienmitglieder = 819
Halber Unterhaltsbedarf: 409,50 Euro
Somit liegt das eigene Einkommen des Sohnes (257 Euro) unter dem halben Unterhaltsbedarf und die Familienversicherung ist möglich.
Wer hat andere Meinungen/Vorschläge??? |
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Sportsfreund
Anmeldungsdatum: 12.01.2012 Beiträge: 181
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| Verfasst am: Mi Jan 18, 2012 1:50 pm Titel: |
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Hi zusammen,
ich gebe Fusionierter recht. Deshalb auch meine vorherige Aussage: FamV-Anspruch müsste bestehen.
Gruß
Sportsfreund |
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CiceroOWL
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2956
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| Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 7:44 am Titel: |
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Und was ist mit dem Kindergeld? 184 +257 = 441 ist mehr als die 409. Das wird ja nu denn dem Kurzen zugerechnet, ist immer noch draussen. _________________ Mehr Sein als Schein.
v. Moltke |
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Sportsfreund
Anmeldungsdatum: 12.01.2012 Beiträge: 181
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| Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 9:38 am Titel: |
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Hi Cicero,
laut den Richtlinien zum Überw.Unterhalt zählen die Nettoeinnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können.
Und laut Rundschreiben 08a vom 22./23.1.2008, in dem sich eine tabellarisch Übersicht befindet, gehört Kindergeld NICHT zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.
Also: die 184 EUR bleiben außen vor.
Gruß
Sportsfreund |
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CiceroOWL
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2956
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| Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 2:00 pm Titel: |
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Hallo muss mich entschuldigen,
habe ich garnicht dran gedacht.
Ihr habt natütlich recht.
Gruss.
Jochen _________________ Mehr Sein als Schein.
v. Moltke |
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