BSG Krankengeld-Falle: Sozialgericht Speyer beispielhaft!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Anton Butz
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BSG Krankengeld-Falle: Sozialgericht Speyer beispielhaft!

Beitrag von Anton Butz » 31.03.2015, 15:24

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Im Reigen der vorhergehenden Entscheidungen der Sozialgerichte Trier, Mainz und Speyer sowie des 16. Senates des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen ist der aktuelle Beschluss des Sozialgerichtes Speyer vom 03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER, http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 4B5FB1C12C} , das beste Beispiel dafür, dass das Krankengeld-Recht und die Sozial-Rechtsprechung dazu noch nicht ausnahmslos dem rechtsfreien Raum zugeordnet sind. Die Begründung ist über mehrere Seiten geeignet, ignoranten Papageien-„Recht“sprechern aller Ebenen als Orientierung – in diesem Fall sogar als Kopier-Vorlage – zu dienen.

Veranlassung, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen und dabei gewonnene Erkenntnisse bei weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen haben nach aktuellen Erkenntnissen – außer dem BSG-Präsidenten- und 3. Senat – insbesondere:

die 29. Kammer des Sozialgerichts Stade, s. Gerichtsbescheid vom 12.03.2015, S 29 KR 7/14, https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

der 5. Senat des Bayerischen Landessozialgerichts, s. Urteil vom 24.02.2015, L 5 KR 282/11, https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

der 5. Senat des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz, s. Urteil vom 20.11.2014, L 5 KR 149/13, unveröffentlicht

der 11. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, s. Urteil vom 21.10.2014, L 11 KR 1242/14 https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
bzw. die 23. Kammer des Sozialgerichts Stuttgart, s. Urteil vom 27.02.2014, S 23 KR 1298/11,

die 5. Kammer des Sozialgerichts Detmold, s. Urteil vom 15.10.2014, S 5 KR 518/12, https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

der 9. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, s. Urteil vom 29.09.2014, L 9 KR 389/12, https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

die 13. Kammer des Sozialgerichts Koblenz, s. Urteil vom 16.09.2014, S 13 KR 580/12, http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 110B428307}

der 5. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, s. Urteil vom 21.08.2014, L 5 KR 79/13 - Urteil http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urt ... _79.13.htm

der 6. Senat des Thüringer Landessozialgerichts, s. Beschluss vom 17.06.2014, L 6 KR 1091/13 B, https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Steht die Krankengeld-„Recht“-Sprechung unter dem Druck des Bundessozialgerichtes bzw. des Deutschen Sozialrechtsverbands e. V., des Deutschen Sozialgerichtstages e. V., des Sozialrichterratschlages bzw. von wem sonst? Oder folgt sie „nur dem Vorbild“ des BSG-Präsidenten-Senates?

Der soziale Rechtsstaat und die Versicherten freuen sich über die Rebellion gegen die fiktive Konstruktions-„Recht“-Sprechung des BSG-Präsidenten-Senates, zuletzt und letztmals vom 16./17.12.2014.

Schönen Gruß
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.03.2015, 16:13

Hallo Anton,
ich lass das so stehen, weil es Sinn macht und wertvoll für Betroffene.
Ich werde auch eine Diskussion dazu, sollte sie denn stattfinden nicht unterbinden - was ich allerdings tue - ich werde es nicht zulassen, wenn
Du versuchst die Aktivitäten deines "2. Ichs" 1:1" aus "deinem" Forum in dieses zu übertragen. Hier wird, egal von wem auch immer, keine Rechtsberatung erteilt, hier werden keine Klageschriften verfasst, keine Strafanzeigen und pers. Anfeindungen
werden hier auch nicht geduldet, aber ich bin sicher, Du kommt auch ohne das alles gut aus, ohne dein Ziel aus den Augen zu verlieren.
Also, auf gute Zusammenarbeit und nochmals, willkommen zurück.
Gruss
Czauderna

PS: Für die "älteren" unter uns - Ihr wisst, wer uns da wieder die Ehre gibt.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 31.03.2015, 17:49

Natürlich kennen wir ihn. Aber ob das Sinn macht hier alles zu wiederholen was in etlichen Foren doppelt und dreifach hingekritzelt wurde wage ich mal zu bezweifeln :D

Anton Butz
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nach einem Exkurs in´s Strafrecht - leider nicht zur Rechtsb

Beitrag von Anton Butz » 02.04.2015, 14:15


Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 02.04.2015, 14:38

ein wunderbares Beispiel für ein Kommentar, der mit dem ursprünglichen Artikel so gar nix zu tun hat..........es geht in der Kolumne um Diebstahl, Raub und darum was genau Waffen oder sonstige Gegenstände sind, die in diesem Zusammenhang genutzt werden.

da frage ich mich, ob diese Antwort nicht auch passen würde
Es ist schade, aber die Q's dieser Welt sind überall und werden durch die Internet-Kommunikation gefördert.
Ihr Bemühen ist themenunabhängig, wenn auch oft themenfixiert. Sie haben aber nur ein einziges Thema und Anliegen: Sich selbst.
Deshalb ist es leider ganz gleichgültig, was man antwortet.
Mir persönlich scheint es am erträglichsten, diese 20 Prozent der Kommentare einfach beiseite zu lassen. Jede Antwort provoziert ja nur neue Ergüsse weit jenseits des Themas.
TF
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... 3#comments

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.04.2015, 07:55

Ist natürlich auch eine Methode, sich hier zu verabschieden, alle Beiträge löschen zu lassen, unter einem anderem bzw. dem richtigen Namen wieder aufzutauchen und sein altes Ich aus anderen Foren zu zitieren. Wer's braucht.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.04.2015, 10:07

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ist natürlich auch eine Methode, sich hier zu verabschieden, alle Beiträge löschen zu lassen, unter einem anderem bzw. dem richtigen Namen wieder aufzutauchen und sein altes Ich aus anderen Foren zu zitieren. Wer's braucht.
Hallo,
Klar, ist das die gewählte Methode, und ich persönlich immer versuche etwas Positives zu sehen, sage , okay, das kann man akzeptieren. Nur, wenn man glaubt, dadurch eine breitere Basis für seine Aktivitaeten zu bilden, dann wird das nix werden, denn wenn sich dies abzeichnet werden solche Kopien aus dem anderen Forum kommentarlos gelöscht, jedenfalls von mir.
Dass dieses Thema "Krankenfeldfalle" auf jeden Fall auch hierher gehört, das ist nicht streitig, nur die Art und Weise der Behandlung dieses Themas ist fraglich.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Fortsetzung: Perspektivwechsel - StGB : SGB

Beitrag von Anton Butz » 03.04.2015, 20:09

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Bild


Gruß!
Machts Sinn

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.04.2015, 21:21

Oh bitte nicht schon wieder diese Endlosschleife.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 03.04.2015, 22:36

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Oh bitte nicht schon wieder diese Endlosschleife.
War doch klar. Oder hast Du etwas anderes erwartet?

Jemand ohne eine Minute Jurastudium hat die Weisheit als einziger mit Löffeln gegessen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.04.2015, 09:40

Hallo,
Ja, die Gefahr besteht, zumal er jetzt seine "Beiträge " wieder als Machts Sinn einstellt. Einmal hat er schon die rote Karte gekommen und das wird konsequent so weitergehen, soweit es in meiner Zustaendigkeit liegt.
Was ich aber nicht will, ich will es nicht so handhaben wie es dort gemacht wird, wo er herkommt - wer sich in diesem Forum anmeldet und nicht mit den
Akteuren dort konform geht, der ist auch gleich wieder weg.
Nein, hier soll er seine zweite Chance erhalten und die heißt bestimmt nicht einer Meinung mit Czauderna und Co. zu sein.
Und letztendlich liegt es doch an uns allen mit diesem Thema cool umzugehen.
Gruß
Czauderna

billy
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Beitrag von billy » 04.04.2015, 10:33

Guten Morgen!
Ich empfinde es durchaus als Bereicherung, dass MS oder Herr Butz wieder hier ist. Und wenn es nicht wieder Endlosbeiträge oder unsachliche Statements gibt, kann es dieses Forum durchaus voranbringen, denn seine Beiträge haben ohne Zweifel inhaltliche Substanz. Und broemmel, das mit "nicht eine Minute Jura" glaube ich nicht. Er hat schon juristisches Wissen, das er sich nicht angelesen hat. Ob er allerdings immer Recht hat damit, bezweifel ich auch.
Auch ich bin eifriger Mitleser in dem anderen Forum. Und ohne ihn wäre das Ding völlig bedeutungslos, denn außer ihm hat dort keiner inhaltlich wirklich Ahnung. Um so froher bin ich, dass er nun hier wieder postet, denn dann kann ich endlich eine Frage loswerden, die mich seit längerem beschäftigt:

Herr Butz, Sie haben mehrfach gepostet, dass durch die vorgesehene Änderung der gesetzlichen Kg-Regelungen zwar die "BSG-Falle" entschärft wird, dann aber auch auf Versicherte ausgedehnt werden kann, die in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis stehen (broemmel, auch du hattest so etwas. -glaube ich- auch schon einmal geäußert). Können Sie das begründen? Ich sehe das nämlich anders, aber vielleicht bin ich auf einem falschen Weg. Freue mich auf eine Antwort.

Viele Grüße
billy

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.04.2015, 11:19

Hallo Billy,
vielen Dank für deinen Beitrag - da sind Passagen dabei, die ich voll unterschreiben kann.
Ich nehme an, dass Anton noch entsprechend antworten wird - vielleicht aber schon eine Bemerkung von mir dazu.
wenn ich es richtig gelesen habe, dann soll zukünftig bei einer wirklichen "Lücke" der Krankengeldanspruch erlöschen, was bedeutet, dass auch für Arbeitnehmer plötzlich die "Krankengeldfalle" sich weit öffnet - ich bin mal gespannt ob Anton mir da zustimmt oder ob er die Gefahr woanders sieht.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 04.04.2015, 12:05, insgesamt 1-mal geändert.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 04.04.2015, 11:25

Czauderna hat geschrieben:Hallo Billy,
vielen Dank für deinen Beitrag - da sind Passagen dabei, die ich voll unterschreiben.
Ich nehme an, dass Anton noch entsprechend antworten wird - vielleicht aber schon eine Bemerkung von mir dazu.
wenn ich es richtig gelesen habe, dann soll zukünftig bei einer wirklichen "Lücke" der Krankengeldanspruch erlöschen, was bedeutet, dass auch für Arbeitnehmer plötzlich die "Krankengeldfalle" sich weit öffnet - ich bin mal gespannt ob Anton mir da zustimmt oder ob er die Gefahr woanders sieht.
Gruss
Czauderna
Gehört zwar nicht zum Thema hier, stimmt aber haargenau.

Schönen Gruß
Anton Butz

billy
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Beitrag von billy » 04.04.2015, 12:20

Grundsatz der jetzigen Situation ist doch zunächst, dass bei Versicherten ohne Beschäftigungsverhältnis die Mitgliedschaft nach § 192 SGB V aufgrund des KG-Bezuges erhalten bleibt. Davon zumindest gehen alle aus. Allerdings gilt dies auch für Beschäftigte. Grundsatz einer Versicherungspflicht aufgrund von Beschäftigung ist das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitsentgelt (§ 7 Abs. 3 SGB IV). Bedeuet: Für Beschäftigte endet mit dem Ende der Entgeltfortzahlung die Beschäftigung und damit die v-pflichtige Mitgliedschaft. Diese bleibt dann nach § 192 SGB V solange erhalten, wie KG bezogen wird. Der einzige Grund, warum die "BSG-Falle" bereits heute nicht greift, ist die Fiktion einer Beschäftigung nach der schon genannten Rechtsgrundlage. Denn danach gilt eine Beschäftigung (und damit die V-Pflicht) auch ohne Arbeitsentgelt für längstens einen Monat als fortbestehend. Nach Rechtsprechung des BSG schließt sich diese Fiktion an eine Versicherung nach $ 192 SGB V an. Das bedeutet als Beispiel:
Ende Entgeltfortzahlung am 31.03.2015
Erhalt Mitgliedschaft nach § 192 SGB V ab 01.04.2015
Letzte Au bis 30.04.2015
Fiktion nach § 7 Abs. 3 SGB IV 01.05. - 31.05.2015

Erfolgt in diesem Zeitraum die weitere AU-Feststellung, ist der Versicherte noch in einem v-pfl. Versicherungsverhältnis und hat einen Anspruch auf KG. Dieser ruht aber in der Zeit der Lücke. Der KG-Anspruch entfällt nur dann, wenn die nächste AU-Feststellung erst nach der Monatsfrist erfolgt.

Durch die gesetzliche Neuregelung ändert sich daran nichts. Lediglich der KG-Beginn verlagert sich auf einen Tag nach vorn.

Insofern halte ich Ihre These für falsch, Herr Butz.

Viele Grüße
billy

PS: Warum das hier nicht hingehört, kann ich nicht nachvollziehen. Sie nutzen das SG Speyer doch für Ihren Feldzug gegen die "BSG-Falle".....Aber wenn dem so ist....Entschuldigung.

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