Chance auf Kostenübernahme der KK für Hautkrebsscreening?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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salia81
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Chance auf Kostenübernahme der KK für Hautkrebsscreening?

Beitrag von salia81 » 20.11.2008, 11:00

Hallo,

ich habe einen hellen Hauttyp und bin daher für Sonnenbrand sehr anfällig. Des Weiteren habe ich besonders viele Muttermale, von denen ich schon ein paar habe entfernen lassen. Da es bereits einen Fall von Hautkrebs in der Familie gab, habe ich große Angst, selbst auch Hautkrebs zu bekommen. Deshalb gehe ich seit letztem Jahr zum Hautkrebsscreening. Gibt es eine Chance, dass mir als unter 35-Jähriger die Kosten dafür erstattet werden? Meine diesbezügliche Anfrage bei der Kasse wurde abgelehnt, aber vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit.

Diesel
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Beitrag von Diesel » 20.11.2008, 14:04

Hallo Salia,

ich bin bei der Knappschaft versichert und die übernehmen das anstandslos 1 mal im Jahr OHNE Altersbeschränkung und ganz normal unter Vorlage der Versichertenkarte. Eine Praxisgebühr wird ebenfalls nicht fällig dabei. Mich wundert Deine Aussage nur, weil ich dachte, dass das eine Leistung ist, die für alle Krankenkassen gleichermassen gilt.

Schöne Grüße....

Diesel

salia81
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Beitrag von salia81 » 20.11.2008, 16:56

Die Kasse schreibt, dass gemäß der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien festgelegt ist, dass Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre Anspruch auf die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung haben. Ich verstehe auch nicht, warum die dann nur alle zwei Jahre die Untersuchung bezahlen. Fast alle anderen Krebsvorsorgeuntersuchungen können (z.T. erst ab einem bestimmten Alter) jährlich durchgeführt werden.

Ich dachte, die zahlen vielleicht eher, weil bei mir die Wahrscheinlich höher ist, da es bereits einen Hautkrebsfall in der Familie gab. Vielleicht frage ich nochmal an, ob die nicht sozusagen aus Kulanz zumindest einen Teil übernehmen, da ich schon mein Leben lang bei ihnen versichert bin.

Aber wenn noch jemand ne Idee hat, mit welchen Argumenten ich die Kasse vielleicht noch überzeugen kann, bitte melden.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 20.11.2008, 20:15

Hallo,

ich sehe da keine Chance. Alternativ musst Du dir halt eine andere Kasse suchen, die das im angebot hat. Knappschaft, GEK, ...usw.

Mal was anderes, der Frauenarzt ist eigentlich auch im Rahmen der alljährlichen Krebsvorsorge sich auffällige Muttermale anzusehen. Aber das ist kein Screening!

Du kannst ja auch Deinen Freund oder Deine Mutter bitten mal regelmäßig zu gucken, ob sich da was verändert. Ich würde mich nicht allzu verrückt machen. Ich bin auch der helle Typ, meine Mutter hatte Brust- und hautkrebs, mein Onkel väterlicherseits auch Hautkrebs - und ich renn auch nicht andauernd zur Mammografie oder zum Screening.

Wenn du persönlich also mehr Sicherheit für dich willst - musst Du es selbst bezahlen.

LG, Fee

KK-MA_w
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Beitrag von KK-MA_w » 25.11.2008, 14:06

Hallo,

alles richtig. :) Die Hautkrebs-Vorsorge wird durch die gesetzliche Regelung bei ab 35-Jährigen alle 2 Jahre übernommen. Bei Personen unterhalb dieser Grenze kann es nur übernommen werden, sofern die jeweilige Krankenkasse dies in ihren Leistungen vorsieht und z. B. einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat - so wie meine Kasse. :wink:

Thilo
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Beitrag von Thilo » 25.11.2008, 21:22

Hallo,

KK-MA_w hat das schon richtig erklärt. Gesetzlicher Anspruch besteht ab dem 35. LJ jedes zweite Jahr.

Manche Kassen bieten allerdings als Satzungsleistung mehr an.
Die GEK übernimmt z.B. ab dem 20. Lebensjahr das Hautscreening und es kann jährlich gemacht werden.
Vergleich einfach mal n paar Kassen, wie deren Satzungsleistungen zu diesem Thema aussehen. Meiner Meinung nach gibt es bei manchen KK ja einige unsinnige Satzungsleistungen. Das Hautscreening find ich aber wirklich wichtig und für die Kasse lohnt sichs auch, da teure Folgekosten gespart werden.

Gruß Thilo

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.12.2008, 16:14

Hallo,
ja, das ist schon ein Kreuz mit dieser Vorsorgeuntersuchung.
als es noch keine Kassenleistung war haben die Kassen unabhängig vom Alter eine Erstattung vorgenommen (ca. 20,00 €). Seitdem es sich aber
um eine Kassenleistung handelt, also über die Krankenversicherten-Karte
abgerechnet wird - gilt eben diese Altersgrenze und darauf berufen sich die Kassen dann.
Ich denke aber - wenn man mal persönlich bei seiner Kasse vor Ort
(wenn das noch geht) vorspricht, sollte da eine einvernehmliche Lösung getroffen werden können - Stichwort : Wettbewerb.
Gruss
Czauderna

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