DAK .... ratlos wegen Abbuchungen des Höchstsatzes

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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chamaeleon
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DAK .... ratlos wegen Abbuchungen des Höchstsatzes

Beitrag von chamaeleon » 14.12.2011, 13:50

Hallo,

beim durchsehen der Post von meiner Mutter (83 Jahre, Sehschwäche), habe ich ein Anschreiben der DAK vom 22.03.2011 gelesen (eine Erinnerung) mit der Bitte um Zusendung des Einkommensnachweises zur Festsetzung des Beitrages. Da dies im Mai war, habe ich bei der DAK angerufen, mich wegen dem Verzug entschuldigt und darauf hingewiesen, dass ich die Unterlagen zusenden werde. Die Unterlagen wurden abgesendet und ich dachte es ist alles in Ordnung. Im Juli schaue ich auf die Kontoauszüge meiner Mutter und stelle fest, das ein recht hoher Krankenkassenbeitrag abgeht und frage bei meiner Mutter nach, ob das so in Ordnung ist. Sie meinte ja, weil mein verstorbener Vater ihr mal gesagt hätte, sie würde später mal genauso viel Beitrag zahlen müssen wie er. Damit war für mich eigentlich der Fall erledigt, weil ich selber Privatversichert bin und außer in meiner Lehre, nie mit der gesetzlichen Krankenkasse in Berührung gekommen bin. Was ein Höchssatz ist, wie viel Prozent von der Rente der Beitrag ausmacht u.s.w. war mir bis damals unbekannt. Im Oktober machte eine Nachbarin in einem Gespräch meine Mutter darauf aufmerksam, dass vielleicht ihr Krankenkassenbeitrag von 619 Euro im Verhältnnis zu ihrer Rente doch etwas zu hoch sei. Ich rufe also bei der DAK an und frage nach, was los ist und das Ende vom Lied ist natürlich, dass seit Juli der Höchstbeitrag abgebucht wurde. Auf meine Frage nach den Unterlagen die ich geschickt habe, bekam ich die Antwort, es würden die Unterlagen nur teilweise vorliegen und meine Mutter hätte auch nicht auf die zwei Briefe reagiert, die sie lt. Computer bekommen hat. Ich kontrolliere seit Mai alle zwei Wochen die Post von meiner Mutter (sie legt alles auf einem Stapel inkl. Werbung) und mir sind keine Briefe untergekommen, weil ich sonst sofort reagiert hätte. Da nun also bei der DAK lt. Aussage nicht alle Unterlagen vorlagen, habe ich kurzerhand die Bescheinigungen am 26.10.2011 gefaxt was schließlich dazu führte, dass meine Mutter wieder einen Einkommensnachweis erhielt, der dann wieder ausgefüllt und mit entspr. Kopien weggeschickt wurde. Am 16.11.2010 erhielten wir eine Nachricht das der Zahlstelle mitgeteilt wurde, dass ab dem 01.11.2011 keine Beträge aus dem Versorgungsbezug einzubehalten und abzuführen hat. Am 01.11.2011 und am 01.12.2011 gingen nochmals die Höchstbeiträge ab. Erst nach einem weiteren Telefonat wurde der Dezember zurücküberwiesen. Am Dienstag letzter Woche kam dann ein Schreiben von der DAK, dass meine Mutter ab dem 01.12.2011 endlich wieder den normalen Beitrag zahlen muss. Auf Rückfrage, was mit der Erstattung der zu hoch eingezogenen Beiträgen von Juli - November sei, bekam ich die Antwort, das wir zwei Briefe bekommen haben (die bei uns leider nicht angekommen sind), auf die meine Mutter nicht reagiert hat, die Unterlagen nie eingegangen sind und eine Rückerstattung nicht möglich ist. Übrigens existiert bei der DAK auf Nachfrage auch kein Hinweis auf ein Fax vom 26.10.2011, obwohl ich aufgrund dessen einen Brief bekam und der Sendenachweis vorhanden ist.

Ich bin im Moment ziemlich hilflos, weil die Krankenkasse auf der einen Seite behauptet, sie hätte zwei Briefe geschickt und auf der anderen Seite keine Unterlagen bekommen; auf gut deutsch: Ich bin der Idiot. Was kann ich machen, um die Differenz der zu hoch abgebuchten Beiträge erstattet zu bekommen?

viele Grüße
uwe

chamaeleon
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Beitrag von chamaeleon » 15.12.2011, 10:12

Hallo,

hat niemand eine Idee?

viele Grüße
uwe

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 15.12.2011, 10:56

Hallo,
rechtlich ist es so, dass grundsätzlich der Höchstbeitrag zu zahlen ist. Es sei denn, man weist niedrigere Einkünfte nach.
Da Du nicht beweisen kannst, dass da im Mai etwas hingeschickt wurde, bist Du auf Kulanz angewiesen.
Früher wäre das einfacher gewesen, aber seit dem Gedundheitsfonds gibt es da wenig Spielraum.
Wobei ich meine, dass Deine Mutter ab November weniger zu zahlen hätte, nicht Dezember (Faxbeweis).
Schreib einen Brief an den Vorstand, bitte um Rückstufung ab Mai, versichere, dass Du es abgeschickt hast. Und guck mal was die machen.

LG, Fee

chamaeleon
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Beitrag von chamaeleon » 15.12.2011, 11:35

Hallo,

natürlich kann ich nicht beweisen, dass ich die Unterlagen gesendet habe und deren Briefe nicht bekommen habe.
Ich bekomme von der DAK immer die gleiche Antwort, dass in deren System steht, das die beiden Briefe versendet wurde. Es kann doch nicht sein, dass meine Mutter auf Kulanz angewiesen ist, wenn von ihrer Seite kein Verschulden vorliegt. Nur weil die Krankenkasse behauptet, sie hätte die Briefe versendet, sind die berechtigt den Höchstsatz abzubuchen und bei erneutem Nachreichen der Unterlagen die Differenz von 5 Monaten bzw. ca.1500 Euro nicht zu erstatten, obwohl denen ein Teil der Unterlagen schon vorlag? Bei denen läuft etwas schief und es wird einfach ohne Rücksicht fleißig abgebucht. Die können sich doch nicht so einfach bedienen ohne dass man die Möglichkeit hat sich zu wehren. Gibt es vielleicht eine Aufsichtsbehörde an die man sich wenden kann?

viele Grüße
uwe

Bully
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Beitrag von Bully » 15.12.2011, 13:56

Hallo,

ist Deine Mutter, freiwillig versicherte Rentnerin.

wie wurde denn in den Jahren vorher, der Einkommensnachweis durchgeführt,

denn die Frage ist doch, sind bei den freiwillig versicherten Rentnern
die gleichen Vorrausetzungen anzuwenden wie bei den freiwillig versicherten
Selbstständigen, das als Einkommensnachweis laut BSG-Urteil nur der Einkommenssteuerbescheid zählt.

Gruß Bully

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 15.12.2011, 21:37

HallO Uwe,
doch, so läuft es. Und die DAK reicht das Geld nur weiter und hat dadurch keine finanziellen Vorteile.
Deine Mutter hätte sich kümmern müssen, irgendwann hat sie mal ein Schreiben bekommen, wo das mit dem Antrag auf einkommensabhängige Versicherung drinstand. Ja, und Nichtwissen schützt vor Strafe nicht ...

Deshalb ist die einzige Chance nett zu bitten.

LG, Fer

Bully
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Beitrag von Bully » 15.12.2011, 22:37

Krankenkassenfee hat geschrieben: doch, so läuft es.
Hallo Fee,

Du sagst das so überzeugend,

darum Frage ich noch einmal nach :)

bei freiwillig versicherten Rentnern sind die gleichen Vorrausetzungen anzuwenden wie bei den freiwillig versicherten Selbstständigen,
(BSG-Urteil ) hast Du da mal ein Urteil zur Hand.
soviel wie ich weiß bezieht sich das Urteil NUR auf Selbstständige
ODER ???????

chamaeleon
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Beitrag von chamaeleon » 16.12.2011, 00:21

Krankenkassenfee hat geschrieben: ...
Deine Mutter hätte sich kümmern müssen, irgendwann hat sie mal ein Schreiben bekommen, wo das mit dem Antrag auf einkommensabhängige Versicherung drinstand. Ja, und Nichtwissen schützt vor Strafe nicht ...
...
Hallo,

ich weiß im Moment nicht, ob du meinen ersten Beitrag gelesen bzw. richtig verstanden hast, aber ich Frage einfach mal frei heraus: Glaubst du wirklich ich oder meine Mutter sind so blöd und würden auf ein Schreiben der Krankenkasse nicht reagieren? Es geht hier nicht um "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" sondern um Dinge, die ich oder meine Mutter leider nicht beweisen können. Wie soll ich bitte beweisen, dass keine Briefe vorlagen, wenn ich nichts in den Händen habe? Wie soll ich beweisen, dass ich Unterlagen gesendet habe, wenn die Krankenkasse sagt es liegen die Unterlagen nur teilweise vor? Zählt etwa nur die Aussage der Krankenkasse und ich werde als Lügner hingestellt? Deshalb nochmals meine Frage: Gibt es eine Aufsichtsbehörde der ich den Sachverhalt schildern kann, oder muss ich selber rausfinden ob es solch eine Instanz gibt?

viele Grüße
uwe

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 16.12.2011, 08:26

beim durchsehen der Post von meiner Mutter (83 Jahre, Sehschwäche), habe ich ein Anschreiben der DAK vom 22.03.2011 gelesen (eine Erinnerung) mit der Bitte um Zusendung des Einkommensnachweises zur Festsetzung des Beitrages. Da dies im Mai war, habe ich bei der DAK angerufen, mich wegen dem Verzug entschuldigt und darauf hingewiesen, dass ich die Unterlagen zusenden werde.
Ich gehe mal davon aus das die DAK mitlerweile auch Ihre zentralen Einzugsstellen eingerichtet hat. Kann heißen Post ist irgendwie in die falsche Abteilung eingelaufen.

Also die Beweißlast liegt ,wie schon geschrieben bei deiner Mutter, das hat jetzt nichts mit Lüge zu tun.

Du kannst jetzt natürlich ein Beschwerde an das BVA richten bva.de. Oder einen Antrag auf Beitragsrückererstattung stellen bei der DAK mit einer ausführlichen Darstellung des Sachverhaltes und aller vorliegenden Schriftstücke, Telefonnotizen. Allerdings muss die Beweiskette da schon Lückenlos sein.

Gruß
Jochen.

Alltagsbegleiter
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Beitrag von Alltagsbegleiter » 17.12.2011, 00:23

Seit 2002 haben blinde und sehbehinderte Menschen einen Rechtsanspruch darauf, mit Behörden barrierefrei kommunizieren zu können. (§ 10 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)).

Der Krankenversicherung sollte die Sehbehinderung natürlich bekannt sein. Da Ihre Mutter sehbehindert ist, hat sie Anspruch auf den zusätzlich barrierefrei zugestellten Inhalt der zugesandten Schriftstücke.

Werden allein übliche Briefe in Schwarzschrift an Sehbehinderte versandt, so gelten sie als nicht zugestellt. Ein Verweis auf helfende Angehörige befreit nicht von dieser Vorschrift.

Somit ist also die Post vom März 2011 an Ihre Mutter möglicherweise offiziell gar nicht zugestellt worden und die Beitragserhöhung ist damit ohnehin rechtswidrig.

Der Versicherte kann z.B. wählen zwischen:
Großdruck, Punktschrift (Kurzschrift, Vollschrift), Audiokassette, CD, E-Mail, Diskette, CD-ROM

chamaeleon
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Update 02.2012

Beitrag von chamaeleon » 28.02.2012, 10:36

Hallo,

einiges hat sich in der Zwischenzeit getan.

Der Beitrag November wurde überwiesen und meine Mutter hat am 21. Dezember einen Brief erhalten, wo ihr mangelnde Mitarbeit gegenüber der Krankenkasse vorgeworfen wurde, weshalb die Zwangseinstufung berechtigt wäre. Ich habe daraufhin auf Anraten meines Anwaltes am 19.01.2012 den Rechtsschutz in Anspruch genommen, der mir erstmal nahegelegt hat einen Schlichter einzuschalten. Gesagt, getan und ein paar Stunden später rief mich eine Dame an, die gerne die Kontaktnummer der DAK wissen wollte. Ich gab ihr also die Nummer aus Mönchengladbach (eine andere existiert ja anscheinend nicht) und bekam nach ein paar Stunden von der Schlichterin einen Anruf, sie hätte mit einer Person in MG gesprochen und sie (die Person aus MG) hat gesagt, ich soll doch bitte meine ganze Geschichte aufschreiben und dann nach Hamburg senden (...und täglich Grüßt das Murmeltier). Am 20.01.2012 habe ich dann ein Widerspruchsschreiben verfasst, eine Frist bis zum 16.02.2012 bzgl. des ausstehenden Betrages von 1173,92 Euro gesetzt, die ganze Story nochmals aufgeschrieben, das Schreiben per Einschreiben und gleichzeitig per Fax gesendet, noch ca. 2 Wochen länger gewartet wegen Karneval und was soll ich sagen? ................... keine Reaktion. Es wird also in Hamburg weder auf einen Schlichter noch auf den Widerspruch bzw. das Anschreiben reagiert. Ich frage mich natürlich, weshalb ein Schlichter überhaupt eingeschaltet wird, wenn von der Krankenkasse daraufhin keine Reaktion kommt. Diese Ignoranz gegenüber Mitgliedern macht mich doch ein wenig sprachlos, aber nicht schreiblos.

viele Grüße
chamaeleon

amerin

Beitrag von amerin » 28.02.2012, 11:34

Dann lass die Beschwerde direkt von Deinem Anwalt an den Vorstand, bspw. Thomas Bodmer, senden.

zost
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Beitrag von zost » 06.03.2012, 18:13

Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
rechtlich ist es so, dass grundsätzlich der Höchstbeitrag zu zahlen ist. Es sei denn, man weist niedrigere Einkünfte nach.

LG, Fee
Das ist doch nur bei hauptber. Selbstständigen so.

Welche Einkünfte bezieht denn die Mutter ?

chamaeleon
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letztes Update

Beitrag von chamaeleon » 03.04.2012, 11:24

Hallo,

was soll ich sagen ... es hat sich alles zum Positiven entwickelt und ich muss mir ein neues Hobby suchen. Meine Mutter hat am 22.03.2012 einen freundlichen Brief von der DAK bekommen (mit freundlich meine ich wirklich freundlich) in dem ihr mitgeteilt wurde, das dem Widerspruch teilweise stattgegeben wurde (teilweise heißt übrigens 34 Euro weniger als von mir ausgerechnet). Ich bin nun froh, dass ich keinen Anwalt einschalten musste, die DAK sich so kulant gezeigt hat und das Konto meiner Mutter wieder ausgeglichen wird. Also niemals den Kopf in den Sand stecken oder den Schwanz einziehen, sondern versuchen in einem sachlichen Ton sein Anliegen vorzubringen ... am besten immer schriftlich, mit Nachweis und innerhalb der Widerspruchsfrist (soll jetzt natürlich keine Rechtsberatung sein). Irgendwann kommt das Anliegen zu Personen, die sich tatsächlich Gedanken über andere machen und das Problem recht schnell und unkompliziert lösen können.

viele Grüße
chamaeleon

roemer70
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Re: letztes Update

Beitrag von roemer70 » 03.04.2012, 21:15

chamaeleon hat geschrieben:sondern versuchen in einem sachlichen Ton sein Anliegen vorzubringen
Das kann im Gegensatz zum Drohen mit dem Anwalt schon viele Türen öffnen. :!:

Schön, dass Du erfolgreich warst!

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