DAK stellt Krankengeldeinspruch ein

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ioisis
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DAK stellt Krankengeldeinspruch ein

Beitrag von ioisis » 24.04.2017, 14:06

Hallo zusammen,
ich möchte euch bitten mir so rasch als möglich zu antworten. Kurz zu dem Sachverhalt:
- Ich wurde zum 1.8. arbeitslos und habe mich bei der AA gemeldet.
- Am 11.11.16 hatte ich einen Unfall, ich bin in der Sauna eines Fitness-Clubs in einer Wasserlache ausgerutscht und habe mir beim Fallen mein rechtes Handgelenk gebrochen das operativ mit einer Platte und Schrauben gerichtet werden musste.
- Ich bin nun bis 5.Mai von meinem Arzt arbeitsunfähig geschrieben und habe am 11.4. bei einem Besuch in der Klinik in der ich operiert wurde mitgeteilt bekommen, das ich erneut operiert werden muss.
- Die Platte muss entgegen der Aussage von meinem Othopäden entfernt und besonders gravierend, die Strecksehne von meinem Daumen ist gerissen und sollte nach Ansicht der Ärzte im KH operativ gerichtet werden.
- Selbst jetzt beim Schreiben schmerzt mich meine rechte lädierte Hand, ich habe keine Kraft im Daumen, kann noch nicht einmal ein stärkeres Stück Papier reißen, gestern habe ich alte Steuerunterlagen entsorgt. Hierzu musste ich eine Schere benutzen, mit dem Resultat dass der Daumen heute wesentlich dicker ist als sonst, die Haut am Daumen vom Halten der Schere und dem Druck aufgerieben und gerötet ist.
Am Samstag habe ich von der DAK ein Schreiben erhalten, dass mein Krankengeldanspruch mit Datum 29.April, also diese Woche endet.
Ich habe nun heute morgen mit dem Sachbearbeiter telefoniert der mich an die AA vewiesen hat. Diese soll mich zum ärztlichen Dienst schicken.
Da war ich nun, diese wiederum haben mich an die behandelnden Ärzte verwiesen. Ich bräuchte zum einen eine Gesundschreibung zum 29. April, erst dann kann ich mich bei der AA melden. Die DAK beruft sich auf den MDK der nach Aktenlage entschieden hat.
Meine Frage nun an euch:
Wie kann ich mich am besten schützen, laufe ich Gefahr direkt an das Jobcenter verwiesen zu werden?
Sollte ich zur AA gehen und die -sollte sie meine erneute Meldung akzeptieren - schickt mich dann zum ärztlichen Dienst? Und woher bekomme ich bis zur Entscheidung vom ärztlichen Dienst meine Leistungen?
Da ich mich mit der Materie nicht auskenne fallen mir keine weiteren Fragen ein, deshalb bitte ich euch um Informationen - soweit vorhanden - die über meine Fragen hinausgehen.
Ich bin für jede Information die mir Sicherheit gibt dankbar, Widerspruch habe ich bereits geschrieben mit dem Hinweis dass die Begründung nachgereicht wird.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Io.
Nachtrag: Ich übe einen Beruf aus der den ganzen Tag meine rechte Hand am PC erfordert und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, eine Anstellung zu finden unter der Vorgabe das ich in wenigen Wochen wegen Krankheit ausfallen werde.

GerneKrankenVersichert
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Re: DAK stellt Krankengeldeinspruch ein

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 24.04.2017, 17:48

ioisis hat geschrieben: Ich habe nun heute morgen mit dem Sachbearbeiter telefoniert der mich an die AA vewiesen hat.
Bei Arbeitslosen liegt Arbeitsunfähigkeit nur dann vor, wenn sie wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie
sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben.

§ 2 Abs 3 https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf

Um zu beurteilen, ob dies der Fall ist, erstellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Leistungsbild.
Das Aufzeichnen eines Leistungsbildes kann sich erübrigen, wenn das Leistungsvermögen dem Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes bzw. bei Arbeitslosen dem quantitativen Verrmittlungsumfang, für den sie sich der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben, entspricht und damit keine Begründung für AU besteht
http://www.mdk.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf
Seite 43

So hart es klingt, aber eine nicht funktionierende Hand führt nicht dazu, dass ein Arbeitsloser arbeitsunfähig ist, wenn ihn das nicht so beeinträchtigt, dass er noch leichte Tätigkeiten (z. B. Beratungstätigkeiten), bei denen er die Hand nicht benötigt, durchführen kann. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Verweisung erfolgt, weil kein Grund für eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
ioisis hat geschrieben: Da war ich nun, diese wiederum haben mich an die behandelnden Ärzte verwiesen. Ich bräuchte zum einen eine Gesundschreibung zum 29. April, erst dann kann ich mich bei der AA melden.
Eine Gesundschreibung gibt es nicht. Wenn du dich der Agentur für Arbeit im Rahmen deines Leistungsvermögens zur Verfügung stellst, können sie selbst über ihren ärztlichen Dienst prüfen. Wenn du allerdings gesagt hast, mein Arzt hat mich weiter krankgeschrieben und eigentlich kann ich überhaupt keine Tätigkeit aufnehmen, sieht das anders aus.

Für die speziellen Fragestellungen zur Agentur für Arbeit gibt es bessere Foren als dieses. Hier geht es vorrangig um die Krankenkassen.

ioisis
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Antwort auf GerneKrankenVersichert

Beitrag von ioisis » 24.04.2017, 18:42

Zitat:
Wenn du allerdings gesagt hast, mein Arzt hat mich weiter krankgeschrieben und eigentlich kann ich überhaupt keine Tätigkeit aufnehmen, sieht das anders aus.
Nee, das habe ich nicht gesagt, allerdings hat sich im Gespräch ergeben, dass ich von Seiten meines Orthopäden bis 5. Mai AU bin. Darauf hin wurde mir gesagt, ich muss mich "gesund schreiben" lassen.

Danke für Deine Antwort.

Io.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 24.04.2017, 20:22

.
Kaum zu glauben: bei einer AU ab 11.11.2016 kann der MDK nach Akten-
lage feststellen, dass diese nicht – wie vom Orthopäden bescheinigt – bis
05.05.2017 andauert, sondern bereits am 29.04.2017 endet?

In diesem Fall wäre lt. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Aufhebung
der Bewilligungsentscheidung erforderlich.

Im Übrigen dürfte sich empfehlen, diesen Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt
vom 20.11.2012, S 1 AL 358/12 ER, zur Kenntnis zu nehmen

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=157039

und – parallel – sowohl den weiteren Anspruch auf Krankengeld wie auch den
Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verfolgen, beginnend jeweils mit Anträgen nach
§ 43 SGB I:

https://dejure.org/gesetze/SGB_I/43.html

Entweder ist weiteres Krankengeld oder andernfalls Arbeitslosengeld realisierbar.

Vgl. auch § 6 Abs. 2 Satz 1 AU-RL:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf

und §§ 86, 96 SGB X:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/86.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/96.html
.

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 24.04.2017, 21:03

Ein In-den-Raum-werfen von Rechtsgrundlagen und Urteilen bringt den Fragesteller wahrscheinlich nicht viel, sondern verwirrt nur :wink:

GerneKrankenVersichert
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Re: Antwort auf GerneKrankenVersichert

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 24.04.2017, 21:05

ioisis hat geschrieben:Zitat:
Wenn du allerdings gesagt hast, mein Arzt hat mich weiter krankgeschrieben und eigentlich kann ich überhaupt keine Tätigkeit aufnehmen, sieht das anders aus.
Nee, das habe ich nicht gesagt, allerdings hat sich im Gespräch ergeben, dass ich von Seiten meines Orthopäden bis 5. Mai AU bin. Darauf hin wurde mir gesagt, ich muss mich "gesund schreiben" lassen.

Danke für Deine Antwort.

Io.
Hat die Kasse aufgrund dieser Bescheinigung bis zum 05.05.17 bereits Krankengeld gezahlt?

ioisis
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GerneKrankenVersichert

Beitrag von ioisis » 26.04.2017, 12:14

Hallo, danke für Deine Zeilen.

Nach meinen Informationen hat die DAK lediglich bis 29. April Krankengeld gezahlt. Ich war nun heute zum persönlichen Gespräch bei der DAK. Vermutlich war dem MDK das Ergebnis der letzten Begutachtung im KH gar nicht bekannt.
Ich werde jetzt - soweit mein behandelnder Arzt das befürwortet - Wider spruch einlegen. Muss mich trotzdem direkt bei der AA melden, und ich hoffe diese Auskunft stimmt, sollte ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld operiert werden habe ich Anspruch auf Krankengeld von der DAK.
Wenn ich mich recht erinnere, hast Du darauf hingewiesen dass es sich um ein Forum zum Krankengeld handelt. Was ich sehr wohl weiß, allerdings kann ich das Thema Arbeitslosengeld hier nicht außen vor lassen. Das eine ist zwingend mit dem anderen verbunden.

Io.

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