Darf BKK Gruner + Jahr rückwirkend Leistungen einschränken?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Stammbus
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Darf BKK Gruner + Jahr rückwirkend Leistungen einschränken?

Beitrag von Stammbus » 25.03.2007, 22:25

Hallo,

ich bin als Selbständiger bei der BKK Gruner + Jahr freiwillig versichert, und zwar mit Krankengeldanspruch ab der 43. Woche. Mitte Januar teilte mir die BKK die "gute Nachricht" mit, dass mein Beitrag gesenkt wurde, dafür der Krankengeldanspruch entfalle, und das alles rückwirkend. Ich habe unter Verweis darauf, dass es doch nicht sein könne, dass ein Vertrag rückwirkend einseitig verändert wird, Widerspruch eingelegt. Nun bekam ich Post vom Widerspruchsausschuss, der hierauf überhaupt nicht eingeht, sondern mitteilt, dass die Satzungsänderung bereits im Juni 2006 per 1.7.2006 beschlossen worden sei. Und nun kommt der Höhepunkt: Man würde meinem Widerspruch teilweise abhelfen. da das Bundesversicherungsamt die neue Satzung erst am 25.10.2006 genehmigt habe. Deshalb würde die Vertragsänderung in meinem Falle auch erst zum 25.10.2006 in Kraft treten. In der Praxis bedeutet das, dass ich die noch ausstehende Erstattung eines Teilbeitrags nicht ab 1.7.2006, sondern erst ab 25.10.2006 erhalte (ich habe natürlich von der Gegenleistung keinen Gebrauch gemacht). Wenn ich jetzt, wie angeboten, klagen würde, würde im Falle eines Sieges ich zwar Recht bekommen, aber bis zur Urteilsverkündung den erhöhten Beitrag auch noch zahlen müssen.

Fragen: 1. Darf eine gesetzliche Krankenkasse Leistungen rückwirkend einschränken? 2. Darf sie im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs die Beiträge ohne Gegenleistung für vier Monate höher berechnen?

Danke im Voraus.

Stammbus
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Ergänzung / Korrektur

Beitrag von Stammbus » 26.03.2007, 15:50

in obiger Meldung muss es natürlich "43. Tag" lauten.

Im übrigen habe ich heute erfahren, dass ich als über 50-jähriger bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse nur mit Tagegeldanspruch akzeptiert werde, wenn ich auch bisher so versichert war. Da ich nach gegenwärtigem Stand nicht mit Tagegeldanspruch versichert bin, hat das Verhalten der BKK G+J mir diese Möglichkeit für die Zukunft verbaut.

klaus
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Beitrag von klaus » 09.07.2007, 17:18

Hallo Stammbus,
habe das gleiche Problem. Widerspruch, Kontakt über BKK Landesverband etc. hat alles nicht geholfen... Kein Bestandsschutz.
Werde wohl über die Gruppenversicherung private Tagegeld abschließen. Andernfalls die Krankenkasse wechseln. Tagegeld für Selbständige ist aber bei vielen GKV inzwischen ausgeschlossen oder eingeschränkt. Ist halt ein Kostenfaktor...

Stammbus
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Es gibt noch nicht-private Alternativen zur BKK

Beitrag von Stammbus » 09.07.2007, 17:31

Ich habe mich inzwischen bei der Techniker-Krankenkasse versichert, die mich problemlos - auch mit Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag - aufgenommen hat. Ist zwar etwas teurer, aber die TK schneidet bei Vergleichen eigentlich meistens gut ab. Die Aufnahmeprozedur verlief auf jeden Fall sehr gut. Sonst habe ich noch keine eigenen Erfahrungen.

Die BKK G+J hat auf jeden Fall ihre anfangs guten Service längst abgelegt und ist keine Empfehlung mehr.

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